Entsprechend dem Landesplanungsgesetz 2012 ist die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich im gesamten Land erlaubt. In der Regionalplanung dürfen nur noch „Vorranggebiete“, aber keine „Ausschlussgebiete“ mehr ausgewiesen werden. Man nennt dies Positivplanung.
Die formale Wirkung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen ist erst einmal „nur“, dass auf diesen Flächen Windkraftanlagen vorrangig zulässig sind, andere Nutzungen, die mit der Windkraftnutzung nicht zu vereinbaren sind, sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Politik der Privilegierung der Windkraft, ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier auch solche Anlagen errichtet werden, recht hoch, so dass man von „Windkraft-Baugebieten“ sprechen kann.
Tatsächlich entstehen zwei bedeutsame Folgen durch den Ausweis von Vorranggebieten:
- Für die Orte in der Nähe von Vorranggebieten entsteht ein empfindlicher Standortnachteil. Wer möchte schon in der Nähe dieser Windriesen leben oder investieren? Die Boden- und Immobilienwerte sinken. Hierdurch wird die Eigenheimfinanzierung junger Familien gefährdet und die Alterssicherung vieler Menschen zerstört. Bei einem eventuellen späteren Bau von Windkraftanlagen wird die Lebens- und Wohnqualität massiv beeinträchtigt.
- Der Ausweis von Vorranggebieten gibt potentiellen Investoren eine sehr starke Rechtsposition; sie haben einen Genehmigungsanspruch, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie können die Standorte für Windkraftanlagen unter und innerhalb der Vorranggebiete frei auswählen; Beschränkungen hinsichtlich Art und Anzahl der Windkraftanlagen gibt es nicht. Dagegen haben die Öffentlichkeit und die Bürger in Planfeststellungsverfahren keine Rechtsposition und auch kein Mitspracherecht.
- Aus diesem Gründen sollte die Auswahl der Vorranggebiete sehr sorgfältig und zurückhaltend zu erfolgen. Es dürfen vor allem nur solche Vorranggebiete ausgewiesen werden, an denen der Bau von Windkraftanlagen auch tatsächlich sinnvoll und realisierbar (d.h. vollzugsfähig) ist. Deshalb sind bereits im Rahmen der Regionalplanfortschreibung Messungen der tatsächlichen Windgeschwindigkeiten über den Zeitraum eines Jahres durchzuführen und die öffentlichen und persönlichen Belange der betroffenen Gemeinden und Bürger umfassend zu berücksichtigen und abzuwägen.
Grundsätzlich können auch außerhalb von Vorranggebieten Windkraftanlagen errichtet werden. Dies ist jedoch mit einem höheren Genehmigungsaufwand verbunden und dürfte relativ unwahrscheinlich sein, solange genügend Standorte in Vorranggebieten zur Verfügung stehen.
In der Region Stuttgart ergibt sich hierbei aber eine Besonderheit, da es hier sehr viele andere Schutzgebiete gibt, wie z.B. Regionale Grünzüge, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.. Hierdurch ergibt sich praktisch ein Ausschluss für den Bau von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten.
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Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Wirkung Vorranggebiete
30.11.2012