Positionen der Naturschutzverbände

In der Regel befürworten die Naturschutzverbände grundsätzlich den Ausbau der Windkraft in Deutschland und Baden-Württemberg. Da dies jedoch regelmäßig zu Konflikten mit dem Schutz für Mensch, Natur und Landschaft führt, definieren sie Ausschluss-Kriterien, wo nach ihrer Auffassung keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.

Die potentiellen Vorranggebiete

·   ES-02   Sümpflesberg

·  ES-04   Probst

· WN-34  Goldboden

verletzen in der Regel gleich mehrere Ausschluss-Kriterien aller Naturschutzverbände.

Sie sollten deshalb nicht weiter verfolgt werden.


Greenpeace:

Gemäß dem Positionspapier von Greenpeace dürfen Windkraftanlagen nicht gebaut werden

a)     in Naturschutzgebieten,

b)    in Flächen von NATURA 2000 Gebieten,

c)     in gesetzlich geschützten Biotopen,

d)    in gesetzlichen Schutzwälder,

e)     in Wälder mit altem Laubbaumbestand (> 140 Jahre),

f)     in Wälder mit Bodenschutzfunktion,

g)    in Wälder mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen,

h)     in Erholungsgebieten mit qualitativ hochwertigen Landschaftsbildern,              

i)      in Gebiete mit Vorkommen gefährdeter bzw. störungsempfindlicher Arten,

j)      u.a.

 

Veränderungen des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion bedürfen einer Einzelfallprüfung.

Windenergieanlagen im Wald sollten grundsätzlich nur dann geplant werden, wenn regional andere Flächen, z.B. intensiv bewirtschaftetes Ackerland, … nicht ausreichend bereitstehen. Infrastrukturell vorbelastete Flächen sollten vor unbelasteten vorrangig ausgewählt werden.

Aus Naturschutzsicht sind für die Windenergienutzung allein intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder geeignet, vor allem naturferne Fichten- und Kieferforste.

Buchenwälder in öffentlicher Hand sollten gemäß dem Vorsorgeprinzip erst dann für Windenergie-Anlagen zur Verfügung stehen, wenn die Umsetzung eines Buchenwälderschutzkonzeptes auf zehn Prozent der öffentlichen Waldfläche erfolgt ist.

Nach den Ausschlusskriterien von Greenpeace dürfen die drei potentiellen Vorranggebiete im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald nicht weiterverfolgt werden:

121 Position Greenpeace

Greenpeace Position: Positionspapier zu Windenergieanlagen im Wald  05.03.2012

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Naturschutzbund Deutschland – NABU:

Gemäß dem Positionspapier des NABU dürfen Windkraftanlagen nicht gebaut werden

a)     in Naturschutzgebieten,

b)    in Flächen von NATURA 2000 Gebieten,

c)     an Waldstandorte (in den meisten Fällen nicht zu rechtfertigen),

d)    in Kernlebensräumen des Rotmilans,

e)     in regional bedeutsamen Lebensräumen kollisionsgefährdeter Fledermausarten,

f)     u.a.

 

Windenergienutzung sollte sich auf bereits durch vorhandene Infrastruktur oder intensive landwirtschaftliche Nutzung vorbelastete Standorte beschränken.

Schonung des Landschaftsbildes und der Sensibilität in Erholungslandschaften wird gefordert.

Nach den Ausschlusskriterien des NABU dürfen die drei potentiellen Vorranggebiete im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald nicht weiterverfolgt werden:

 122 Position NaBu

NABU-Position: Naturverträglicher Ausbau der Windenergie 17.03.2011

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND:

Gemäß dem Positionspapier des BUND dürfen Windkraftanlagen nicht gebaut werden

a)     in Naturschutzgebieten,

b)    in Flächen von NATURA 2000 Gebieten,

c)     in gesetzlich geschützten Biotopen,

d)    an markanten Landschaftsübergängen,

e)     an bedeutenden Sichtachsen,

f)     in bisher von Industrieanlagen verschonten Waldgebieten,

g)    u.a.

 

Die Umweltvorteile der Nutzung von Windenergie dürfen nicht zu Lasten anderer Ziele des Umwelt- und Naturschutzes gehen.

Windkraftanlagen sollen an Stellen errichtet werden, die die geringsten Auswirkungen auf die Landschaft und das Landschaftsbild haben.

 Infrastrukturell bereits belastete Flächen sollten vor unbelasteten Flächen ausgewählt werden. Die Bestimmung der Flächen für die vorrangige Nutzung von Windenergie sollte besonders von vorbelasteten Gebieten (Industrie, Gewerbe, Verkehrsstraßen) ausgehen und sich auf diese konzentrieren.

Waldgebiete sollten als Prüfzonen nur erwogen werden, wenn außerhalb der Wälder keine ausreichenden verträglichen Standorte bestehen.

Nach den Ausschlusskriterien des BUND dürfen die drei potentiellen Vorranggebiete im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald nicht weiterverfolgt werden:

 123 Position BUND

 BUND-Position 56: Ausbau der Windenergie Juni 2011

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NaturFreunde Baden-Württemberg:

Gemäß dem Positionspapier der NaturFreunde dürfen Windkraftanlagen nicht gebaut werden

a)     in Naturschutzgebieten und flächenhaften Naturdenkmalen,

b)    in gemeinen Flächen von NATURA 2000 Gebieten,

c)     in Biotopverbundflächen und Flächen des Generalwildwegeplans,

d)    in Bann- und Schonwäldern,e) in Lebens-, Fortpflanzungsstätten, Nahrungsräumen und Rastgebieten von geschützten Vogel- und Fledermausarten,

f)     u.a.

 

In Landschaftsschutzgebieten und Wäldern außerhalb von Schutzzonen ist eine umfassende Prüfung erforderlich.

Nach den Ausschlusskriterien der NaturFreunde Baden-Württemberg dürfen die drei potentiellen Vorranggebiete im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald nicht weiterverfolgt werden:

 124 Position NaturFreunde

NaturFreunde-Position: Windkraft 17.10.2012

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Schwäbischer Albverein e.V.:

Gemäß dem Positionspapier des Schwäbischen Albvereins dürfen Windkraftanlagen nicht gebaut werden

a)     in Naturschutzgebieten,

b)    in Bann- und Schonwäldern,

c)     in Landschaftsschutzgebieten,

d)    an Standorten mit erheblicher Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,

e)     an Standorten mit einer Verschlechterung des Erholungswertes,

f)     u.a.

 

Standorte müssen nachweisbar eine gute Effizienz der Energieausbeute erwarten lassen.

Natur- und artenschutzrechtliche Belange sind eingehend zu prüfen und zu beachten.

Natur- und artenschutzrechtliche Belange, sowie landschaftsästhetische Grundsätze dürfen nicht gegen die Möglichkeit der Energiegewinnung abgewogen werden.

Nach den Ausschlusskriterien des Schwäbischen Albvereins dürfen die drei potentiellen Vorranggebiete im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald nicht weiterverfolgt werden:

 125 Position Albverein

  Schwäbischer Albverein: Position zur Thematik Erneuerbare Energien  19.09.2011

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Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Naturschutzverbände

30.11.2012

 

 

 

Eine Antwort zu Positionen der Naturschutzverbände

  1. Angelika Taudte schreibt:

    Hervorragende Dokumentation! Sie zeigt eindrücklich auf, in welchem Ausmaß die „Naturschutz“verbände ihre eigenen Satzungen verraten. Nur der Profit, den die Verbände dank der Ausgleichszahlungen aus dem Geschäftsmodells Windkraftanlagen ziehen können, zählt.

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