Planung Region Stuttgart

30.09.2015:  Regionalversammlung beschließt den Regionalplan Windkraft und legt die Windkraft-Vorranggebiete fest

Insgesamt wird es 41 Windkraftstandorte in der Region Stuttgart geben, davon 7 Vorranggebiete auf dem Schurwald. Die Regionalversammlung ist damit der Empfehlung des Planungsausschusses vom 16.09.2015 gefolgt.

Tabelle der beschlossenen Vorranggebiete

Aus unserer Sicht ist dies eine zu hohe Konzentration auf engem Raum und führt zu einer räumlichen Überlastung. Teilweise beträgt der Abstand zwischen den Standorten weniger als 3 km.

RV 30-09-15 VRG Karte Ergebnis a

Nicht in den Regionalplan aufgenommen wurden die Standorte ES-04 Probst (Reichenbach / Lichtenwald) und GP-05 Weiler (Ebersbach / Hochdorf).

  • Die Streichung von ES-04 Probst bedeutet, besonders für die Menschen in Hegenlohe und Reichenbach (Rißhalde), eine große Erleichterung, denn der Abstand zur Wohnbebauung hätte jeweils nur 700 Meter betragen. Auch das Naturfreundehaus wäre massiv betroffen gewesen. Der Projektierer Windkraft Nord (WKN) hatte bis zum Schluss verbissen um diesen Standort gekämpft.
    Unsere Bürgerinitiative hat sich von Anfang an gegen diesen Standort eingesetzt und wir betrachten es als großen Erfolg, dass er nun – trotz heftigen Widerstandes – nicht in den Regionalplan aufgenommen worden ist.

Bei den anderen Standorten konnten wir leider nur Teilerfolge erzielen, die im Einzelfall aber bedeutsam sein können. Folgende Vorranggebiete werden im Regionalplan ausgewiesen:

  • ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach / Uhingen / Lichtenwald) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 69 Hektar auf 28 Hektar verkleinert (-60%). Damit vergrößert sich der Abstand zu Thomashardt von 800 Meter auf 1.800 Meter. Der Abstand zu Baiereck und Büchenbronn beträgt jedoch weiterhin nur 700 Meter bzw. 800 Meter. Zu Schlichten beträgt der Abstand 1.800 Meter.
    ES-02 Sümpflesberg liegt zu 100% im Landschaftsschutzgebiet, bevor hier Windkraftanlagen gebaut werden, müsste dieses erst aufgehoben werden. Hierüber entscheidet das Landratsamt Göppingen.   RNK ES-02 Sümpflesberg (Stand 30.09.2015)
  • ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Altbach / Plochingen) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 261 Hektar auf 144 Hektar verkleinert (-45%). Die Flächen südlich der Kreuzung Weißer Stein entlang der L 1201 wurden gestrichen. Hierdurch vergrößert sich der Abstand zu Plochingen / Stumpenhof von 700 Meter auf 2.500 Meter. Der Abstand zu Baltmannsweiler beträgt 1.500 Meter.
    EnBW und SWE haben am ES-03 Burgstall / Weißer Stein durch eine einjährige Windmessung eine Windhöffigkeit von weniger als 5,0 m / sec. festgestellt. Damit wird der vom Windenergieerlass des Landes geforderte Mindestwert von 5,3 m / sec. weit unterschritten. Trotzdem wurde dieses Gebiet als Vorranggebiet im Regionalplan ausgewiesen. Dies zeigt, dass hier nicht nach sachlichen, sondern ideologischen Gründen entschieden wurde. Zudem hat die Flugsicherung erhebliche Vorbehalte gegen diesen Standort vorgebracht.                                                     RNK ES-03 Burgstall – Weißer Stein  (Stand 30.09.2015)
  • ES-06 Rotenhau (Wernau / Hochdorf) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 49 Hektar auf 40 Hektar verkleinert (-18%). Der Abstand zu Hochdorf beträgt 700 Meter, zu Reichenbach 1.200 Meter. Der Standort liegt teilweise im Vogelschutzgebiet!!!    RNK ES-06 Rotenhau (Stand 30.09.2015)
  • WN-34 Goldboden (Winterbach / Lichtenwald) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 57 Hektar auf 16 Hektar verkleinert (-72%). Alle Flächen westlich der L 1150 wurden gestrichen. Hierdurch vergrößert sich der Abstand zu Hohengehren von 700 Meter auf 1.500 Meter und zu Manolzweiler von 700 Meter auf 1.200 Meter. Zum Engelberg beträgt der Abstand weiterhin nur 1.000 Meter, zu Thomashardt 1.500 Meter und zu Schlichten 1.600 Meter.
    WN-34 Goldboden wurde von ForstBW bereits an KommunalWind / JUWI verpachtet. Diese haben ihr Projekt zwischenzeitlich aufgegeben, weil sich „an diesem Standort Windkraftanlagen nicht wirtschaftlich betreiben lassen“. Nun versuchen sie den Pachtvertrag an einen anderen Projektierer zu verkaufen (Schorndorfer Nachrichten 11.07.2015).
    Da im Westen von Manolzweiler (700 Meter Abstand) der Standort WN-33 Nonnenberg mit 55 Hektar in den Regionalplan aufgenommen wurde, droht Manolzweiler eine massive Umzingelung.     RNK WN-34 Goldboden (Stand 30.09.2015)
  • WN-35 Kaiserstraße (Schorndorf) wurde mit 75 Hektar in den Regionalplan aufgenommen. Der Abstand zu Schlichten beträgt 1.000 Meter und zu Oberberken 700 Meter.WN-35 Kaiserstraße liegt zu 70% im Landschaftsschutzgebiet, bevor hier Windkraftanlagen gebaut werden, müsste dieses erst aufgehoben werden. Hierüber entscheidet das Landratsamt Waiblingen. Zudem liegt es zu 44% in einem NATURA 2000 Gebiet.                                                 RNK WN-35 Kaiserstrasse (Stand 30.09.2015)

Durch die Flächenreduzierungen hat sich die Attraktivität dieser Standorte für Windkraftprojektierer verschlechtert, zumal teilweise windstärkere Flächen entfallen sind und nur windschwächere Flächen verblieben.

Viele der beschlossenen Vorranggebiete sind zudem noch mit Konflikten belegt (Flugsicherung, Wetterradar, Landschaftsschutzgebiet, Natura2000-Gebiet), welche den Bau von Windkraftanlagen verhindern könnten:

StZ 01-10-15 VRG Karte Ergebnis Konflikte

 

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Anträge der Parteien:

Antrag CDU:   CDU-Antrag 30.09.2015

Antrag GRÜNE:   GRÜNE-Antrag 30.09.2015

Antrag SPD:   SPD-Antrag 30.09.2015

Antrag LINKE:   Linke-Antrag 30.09.2015

Antrag FDP:    FDP-Antrag 30.09.2015

Antrag Innovative Politik:  Innovative-Politik-Antrag 30.09.2015

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Verband Region Stuttgart:

Verband Region Stuttgart

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Presseberichte:

Stuttgarter Zeitung 01.10.2015:   41 Standorte für Windkraft

Esslinger Zeitung 30.09.2015:  Kritik an Windkraft-Plänen

Stuttgarter Zeitung 17.09.2015: Am Ende bleiben 44 Windkraftflächen übrig

Stuttgarter Zeitung 17.09.2015: Es bleibt eine Unwucht

Esslinger Zeitung 15.09.2015: Gegner der Windenergie trommeln

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16.09.2015: Planungsausschuss des Regionalverbandes Stuttgart:

Schurwald droht weiterhin zur Windindustriezone zu werden !

Der Planungsausschuss hat am 16.09. die potentiellen Windkraft-Standorte in der Region beraten und eine Beschlussempfehlung für die Regionalversammlung abgegeben:

  • Die gute Nachricht ist, dass die Vorranggebiete ES-04 Probst (Reichenbach / Lichtenwald) und GP-05 Weiler (Ebersbach / Hochdorf) entfallen sollen.
  • Die schlechte Nachricht ist, dass im Schurwald von den ursprünglich 10 geplanten Standorten weiterhin 7 Vorranggebiete verbleiben sollen. Damit bleibt der Schurwald weiterhin ein Schwerpunkt beim Windkraftausbau in der Region und es droht eine massive räumliche Überlastung und Umzingelung von Siedlungen.

Am 30.09.2015 wird die Regionalversammlung abschließend beraten und beschließen.

Man startete die Beratung mit 77 potentiellen Windkraft-Standorten (3.350 Hektar Potentialfläche). Die Parteien hatten folgende Zielvorstellungen für das Endergebnis: Grüne: alle 77,  Die Linke: alle 77,  SPD: 59,  Freie Wähler: 56,  CDU: 30,  AfD: 15 – 20,  FDP: 14. FDP und AfD forderten zudem einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 Meter.

Bei vielen Abstimmungen bildeten sich zwei gleichstarke Lager aus CDU (11 Regionalräte), FDP (1), AfD (1) auf der einen Seite und Grüne (6), SPD (5), Die Linke (2) auf der anderen Seite. Zünglein an der Waage waren dann die Freien Wähler (5).

Empfohlen wurden 44 Standorte mit 2.750 Hektar Potentialfläche (-18%).
Das ist deutlich mehr,als rechtlich erforderlich gewesen wäre !!!
Das ist auch deutlich mehr, als in anderen – weniger dicht besiedelten und windstärkeren – Regionen !!!
Insofern sehen wir dieses Ergebnis sehr kritisch und sind enttäuscht!

Der Schurwald bleibt weiterhin ein Schwerpunkt beim Windkraftausbau und droht zur Windindustriezone zu werden.
Von den 10 geplanten Vorranggebieten, sollen 7 tatsächlich ausgewiesen werden (nur 3 Mini-Standorte sollen entfallen).
Hier besteht immer noch eine deutliche Überlastung; auch wird der versprochene Mindestabstand von 3 km zwischen den Standorten nicht eingehalten; dieser soll nun auf 2 km herunter definiert werden. Dies ist für uns nicht akzeptabel!

Für unseren Raum ist das Ergebnis durchwachsen, aber immerhin entfallen die Standorte ES-04 Probst und GP-05 Weiler.
Deutlich verkleinert wurden gegenüber den ersten Planungsansätzen die Standorte ES-02 Sümpflesberg, ES-03 Burgstall / Weißer Stein, ES-06 Rotenhau, WN-34 Goldboden. Nur WN-35 Kaiserstraße blieb unverändert.

PLA 16-09-15 VRG-Übersichtskarte a

Im Einzelnen wurden folgende Empfehlungen an die Regionalversammlung gegeben:

ES-02 Sümpflesberg (Lichtenwald – Uhingen – Ebersbach)

Der Standort soll weiterhin in der Planung bleiben.
Für den Standort haben gestimmt: CDU, Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: insgesamt 5 Regionalräte – FDP, AfD, Karin Pflüger (CDU).

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen – Altbach – Plochingen)

Die CDU beantragte den Standort komplett zu streichen (wegen der unbefriedigenden Ergebnisse der Windmessungen). Dieser Antrag wurde mit 14 : 17 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt der Standort weiterhin in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD, Karl-Heinz Bok (ÖDP)

ES-04 Probst (Reichenbach – Lichtenwald)

Auf Antrag der CDU wurde das Vorranggebiet (2 ha) komplett aus der Planung herausgenommen !!!
Für die Streichung des Standortes haben gestimmt: CDU, SPD, Freie Wähler, FDP, AfD, Karl-Heinz Bok (ÖDP);
gegen die Streichung des Standortes: insgesamt 7 Regionalräte – GRÜNE, Die Linke

ES-06 Rotenhau (Wernau – Hochdorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  17 : 14; damit bleibt der Standort weiterhin in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD

GP-05 Weiler (Ebersbach – Hochdorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  13 : 18; damit wird der Standort komplett aus der Planung herausgenommen !!!
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, Freie Wähler, FDP, AfD

WN-34 Goldboden (Winterbach – Baltmannsweiler – Lichtenwald)

Der Standort soll weiterhin in der Planung bleiben.
Auf Antrag der CDU wurde das Vorranggebiet um die westlich der L1150 liegenden Fläche verkleinert. Somit vergrößert sich der Abstand zu Manolzweiler.
Für die Verkleinerung haben gestimmt: CDU, SPD, Freie Wähler, FDP, AfD;
gegen die Verkleinerung: GRÜNE, Die Linke.

WN-35 Kaiserstraße (Schorndorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  18 : 13; damit bleibt der Standort weiterhin unverändert in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Die Linke, Freie Wähler;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD

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Positionen der Parteien:

Die Grünen, Freie Wähler und Die Linke haben ihren Standpunkt zur Windkraft in Positionspapieren definiert:

CDU:CDU Homepage

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:Grüne – Windkraft in der Region Stuttgart 15-08-15

    unsere Stellungnahme hierzu:  Stellungnahme BI PRO SCHURWALD Positionspapier Grüne 19-08-15

SPD:  SPD-Homepage

FREIE WÄHLER:Freie Wähler – Windkraft – der regionale Beitrag zur Energiewende ist eine solidarische Verpflichtung 15-07-15

   unsere Stellungnahme hierzu:  Stellungnahme BI PRO SCHURWALD Positionspapier Freie Wähler 20-08-15

DIE LINKE:Positionspapier Windenergie 09-07-15

FDP:FDP Homepage

Unser Aufruf an die Regionalversammlung „Aus der Maximalplanung muss eine Minimalplanung werden“:

BI Pro Schurwald — Aufruf Regionalversammlung 16-10-14

Windkraft Schurwald 30-07-15

Vorranggebiete Schurwald

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Weitere Erfolge – Bürgerprotest wirkt !

Gegen die Planungen des Verbandes Region Stuttgart den Schurwald zu einem Schwerpunkt beim Ausbau der Windkraft zu machen sind ca. 2.000 Einsprüche eingegangen. So spricht die Stuttgarter Zeitung am 22.05.2015 bereits von den “gallischen Dörfern auf dem Schurwald”.

Am 20. Mai 2015 wurde ein neuer Planungsentwurf vorgelegt, der für unseren Raum eine gewisse Erleichterung bringt. Folgende – für uns besonders relevante – potentielle Windkraftstandorte wurden gegenüber der bisherigen Planung verändert:

ES-04 Probst / Rißhalde (südlich von Hegenlohe, nördlich von Reichenbach):
In dem neuen Planungsentwurf wird empfohlen die Standortfläche ES-04 Probst / Rißhalde komplett zu streichen. Hier handelt es sich um einen Kleinststandort (2 ha) mit großer Fernwirkung und einzigartiger Aussichtssituation. Ferner würde das Naturfreundehaus / Schurwaldhaus, mit Wochenendhausgebiet und Campingplatz massiv beeinträchtigt.
Grund für die Ablehnung ist, dass aus Lärmgründen ein Mindestabstand von 700 Meter vom Naturfreundehaus und Campingplatz einzuhalten ist, womit das Vorranggebiet nicht mehr darstellbar ist. Unsere Bürgerinitiative und die Gemeinde Lichtenwald haben immer in diesem Sinne argumentiert. Wir freuen uns, dass der Regionalverband nun unserer Argumentation folgt. Für Reichenbach und Hegenlohe ist dies sehr positiv!

ES-02 Sümpflesberg (östlich von Thomashardt):
wird von 62 ha auf 28 ha verkleinert. Dies bedeutet eine Reduzierung um über die Hälfte, so dass sich der Abstand zur Wohnbebauung Thomashardt von 900 Meter auf 1.700 Meter fast verdoppelt. Nach der bisherigen Planung wäre Thomashardt massiv von Schattenschlag betroffen gewesen, dies ist nun nicht mehr möglich. Weiterhin sehr kritisch bleibt die Situation jedoch für Baiereck und auch Büchenbronn.

WN-34 Goldboden (nördlich von Hohengehren, östlich von Manolzweiler):
wird von 52 ha auf 40 ha verkleinert. Dies bedeutet eine Reduzierung um fast 25%. Die Reduzierung erfolgte östlich der L 1150 und südlich der K 1209. Eine Vergrößerung des Abstands zur Wohnbebauung ergibt sich leider nicht. Deshalb bleibt die Situation hier insb. für Manolzweiler, aber auch Hohengehren und den Engelberg, sowie Thomashardt sehr kritisch.
Zu beachten ist hier auch, dass sich innerhalb der Standortfläche ein Arboretum mit hundert „Hartig’schen Holzarten“, darunter vielen Bergmammutbäumen befindet. Sollen diese den Windkraftwerken zum Opfer fallen?

Der neue Planungsentwurf bedeutet für die Menschen im Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Planungen. Dies trifft auch für Hochdorf zu, da das Gebiet GP-05 Weiler von 21 ha auf 9 ha verkleinert wurde (fast – 60%) und sich somit der Abstand zur Wohnbebauung von 700 Meter auf 1.200 Meter vergrößert.

Grund für die Flächenstreichungen bei ES-02 Sümpflesberg und WN-34 Goldboden, sowie GP-05 Weiler ist das geringe Windaufkommen. Deshalb besteht kein öffentliches Interesse an einer Änderung der Landschaftsschutzgebiete.

Allerdings sind dies nur ein weiterer Zwischenstand und nur ein Etappenerfolg. Der endgültige Beschluss durch die Regionalversammlung ist für den 30. September 2015 vorgesehen. So können sich noch weitere Änderungen ergeben. Vor allem muss die Regionalversammlung noch eine Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange vornehmen. Wir werden diese Zeit nutzen, um uns für weitere Verbesserungen für die Menschen, sowie Natur und Landschaft auf dem Schurwald einzusetzen.

Allerdings ist auch zu beachten, dass ForstBW bereits voreilig Pachtverträge mit Windkraft-Projektoren für Standortflächen im Staatswald abgeschlossen hat, obwohl diese Standorte noch gar nicht rechtskräftig als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich diese Investoren ihr Geschäft nicht kaputt machen lassen wollen und sich für eine Rücknahme der erzielten Verbesserungen einsetzen werden bzw. weitere Streichungen und Flächenreduzierungen verhindern wollen. Dem gilt es entgegenzuwirken!

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Planungsunterlagen des Verbandes Region Stuttgart zur Fortschreibung des Regionalplanes Windenergie  (Stand 20.05.2015):

Dem Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart wurde am 20.05.2015 ein überarbeiteter Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergie zur weiteren Beratung vorgelegt:

Verband Region Stuttgart: Mitteilung 20.05.2015

Übersicht Vorranggebiete 20.05.2015

Steckbriefe zu den einzelnen Vorranggebieten:

Erläuterung Steckbriefe

Gebietssteckbriefe ES-02 Sümpflesberg 20-05-15

Gebietssteckbriefe ES-04 Probst 20-05-15

Gebietssteckbriefe WN-34 Goldboden 20-05-15

Gebietssteckbriefe ES-03 Weißer Stein 20-05-15

Gebietssteckbriefe ES-06 Rotenhau 20-05-15

Gebietssteckbriefe GP-05 Weiler 20-05-15

Gebietssteckbriefe WN-35 Kaiserstrasse 20-05-15

Gebietssteckbriefe WN-33 Nonnenberg 20-05-15

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Planungsunterlagen des Verbandes Region Stuttgart zur Fortschreibung des Regionalplanes Windenergie  (Stand 10.07.2013):

Der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart hat am 10.07.2013 die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplanes Windenergie beschlossen:

Region Stuttgart Fortschreibung Regionalplan Wind

Übersicht – Neue und geänderte Vorranggebiete (10-07-13)

Karte Nord: Fellbach – Schorndorf – Esslingen – Ebersbach (10-07-13)

Karte Süd: Aichwald – Adelberg – Wendlingen – Heiningen (10-07-13)

Steckbriefe zu den einzelnen Vorranggebieten:

Erlaeuterung Steckbriefe

Steckbriefe ES-02 Sümpflesberg (10-07-13)

Steckbriefe ES-04 Probst (10-07-13)

Steckbriefe WN-34 Goldboden (10-07-13)

Steckbriefe ES-03 Weißer Stein (10-07-13)

Steckbriefe ES-06 Rotenhau (10-07-13)

Ssteckbriefe GP-05 Weiler (10-07-13)

Steckbriefe WN-35 Kaiserstraße (10-07-13)

Bis zum 25. Oktober 2013 kann jedermann zu den Planungen gegenüber dem Verband Region Stuttgart eine Stellungnahme abgeben.

Einen Vorschlag für eine Stellungnahme finden Sie hier .

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Erste Erfolge – Bürgerprotest wirkt !

Im Herbst letzten Jahres haben 367 Bürger Einsprüche gegen die im Regionalplan vorgesehenen Standortflächen für Windkraftanlagen im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald beim Verband Region Stuttgart eingereicht. Damit belegten wir Platz 3 in der Region Stuttgart, was dort sehr wohl registriert wurde.

Am 10. Juli 2013 hat nun der Verband Region Stuttgart (Planungsausschuss) entschieden, zwei von drei Standortflächen, welche den Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald unmittelbar betreffen, zu verkleinern:

  • ES-02 Sümpflesberg (bei der Lindenallee) wird von 69 auf 62 Hektar verkleinert und damit der Abstand zu Thomashardt vergrößert,
  • ES-04 Probst (beim Naturfreundhaus in Hegenlohe) wird von 14 auf 2 Hektar verkleinert. Der Abstand zum Naturfreundehaus beträgt nun 450 Meter.

Dies ist ein erster Erfolg, der sicherlich auch ganz wesentlich auf die Bürgerproteste  zurückzuführen ist. Bemerkenswert ist, dass die Gesamtabwägung der vorgebrachten Einwendungen erst noch stattfinden wird und wir somit die Chance auf weitere Verbesserungen für Mensch, Natur und Landschaft haben (Artenschutz, Landschaftsschutzgebiete, NATURA-2000 Gebiete, Flugsicherung usw.). Es gilt nun am Ball zu bleiben, dieser erste Erfolg sollte uns Ansporn und Motivation sein.

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Übersicht Stellungnahmen / Rückmeldungen zu den Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald (Planungsstand: 25.07.2012):

von Trägern öffentlicher Belange:

Stellungnahmen TÖB VRG ES01 – ES07  (P-Stand 25.07.2012)

Stellungnahmen TÖB VRG WN32 – WN35 (P-Stand 25.07.2012)

Stellungnahmen TÖB VRG GP01 – GP06 (P-Stand 25.07.2012)

von Privaten / Bürgern:

Rückmeldungen Private VRG ES01 – ES07 (P-Stand 25.07.2012)

Rückmeldungen Private VRG WN32 – WN35 (P-Stand 25.07.2012)

Rückmeldungen Private VRG WN32 – WN35 (P-Stand 25.07.2012)

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Planungsunterlagen des Verbandes Region Stuttgart zur Fortschreibung des Regionalplanes Windenergie  (Stand 25.07.2012):

Region Stuttgart Fortschreibung Regionalplan Wind

Übersicht Vorranggebiete Lichtenwald  (25.07.2013)

Steckbriefe zu den einzelnen Vorranggebieten:

Erlaeuterung Steckbriefe

Steckbrief ES-04 Probst (25.07.2012)

Steckbrief ES-02 Sümpflesberg (25.07.2012)

Steckbrief WN-34 Goldboden (25.07.2012)

Steckbrief ES-03 Weißer Stein (25.07.2012)

Steckbrief WN-35 Kaiserstraße (25.07.2012)

Steckbrief GP-05 Weiler (25.07.2012)

Steckbrief ES-06 Rotenhau (25.07.2012)

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