Windatlas

Windatlas ist keine geeignete Planungsgrundlage

Der Regionalplan basiert auf dem Windatlas 2011. Die hierin dargestellten Werte zu Windgeschwindigkeit beruhen jedoch nur auf Berechnungen, nicht auf Messungen.

Ab einer errechneten durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,3 – 5,5 m/sec. in 100 Meter über Grund ist gem. Windenergieerlass die Voraussetzung erreicht, um ein Vorranggebiet auszuweisen.

Für unseren Bereich wurden Windgeschwindigkeiten zwischen 5,25 – 6,0 m/sec. berechnet.

Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Standorte in unserem Bereich alle in Waldgebieten liegen. Hierdurch entsteht eine „Bremswirkung“, welche die Windgeschwindigkeit um bis zu 0,5 m/sec. reduziert. Wird dies berücksichtigt, so wird der Grenzwert von 5,5 m/sec. regelmäßig nicht erreicht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Unsicherheiten für die errechneten Werte bis zu +/- 0,4 m/sec. betragen.

In der Vergangenheit haben sich diese berechneten Werte häufig als zu hoch erwiesen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Windpark in Simmersfeld im Nordschwarzwald in 850 Meter Höhe, der 2007 als – Leuchtturmprojekt – mit 14 Windkraftanlagen in Betrieb genommen wurde und seither nur zwischen 50% – 70% des projektierten Stromertrages liefern konnte.  Wirtschaftlichkeit

So verwundert es nicht, dass der Windatlas grundsätzlich in Frage gestellt wird. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein urteilt „dass der Windatlas auf einer nicht nachvollziehbaren Methodik und Datengrundlage basiert und lehnt ihn deshalb ab.

Wegen der erheblichen Wirkungen, welche die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen entfaltet, ist dies keine ausreichende Grundlage um solche Gebiete im Schurwald auszuweisen. Nicht einmal rechnerisch kann ein ausreichendes Windaufkommen aufgezeigt werden! Ein Ausweis von Vorranggebieten auf dieser Basis ist nicht vollzugsfähig und somit rechtlich unzulässig

  • Um die Eignung von Vorranggebieten sicher zu stellen, sollten deshalb vor deren Ausweisung, Messungen der tatsächlichen Windgeschwindigkeiten über den Zeitraum eines Jahres durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) oder zwei unabhängige, akkreditierte Windgutachter durchgeführt werden. Ferner ist nachzuweisen, dass – im Rahmen einer Gesamtbetrachtung – ein wirtschaftlicher Betrieb an dem Standort möglich ist (inkl. Kosten für Infrastruktur und Netzanschluss).

Die Windgeschwindigkeit ist der bestimmende Faktor für die Leistung einer Windkraftanlage. Eine Verdoppelung der Windgeschwindigkeit führt zu einer achtfachen Leistung (und umgekehrt). Eine um 10% geringere Windgeschwindigkeit führt zu einer Leistungseinbuße von 27%.

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 Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Windatlas

30.11.2012