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WN-34 Winterbach-Goldboden: EnBW-Einweihungsfeier am 15.09.2018
EnBW-Windkraftprojekt Winterbach-Goldboden  –  ein Fiasko!

Der Windstromertrag in den ersten 8 Betriebsmonaten des Windkraftprojektes Goldboden ist ein Fiasko.

In den Monaten Januar bis August sollten die drei Windkraftindustrieanlagen am Goldboden laut Planung der EnBW 16,1 GWh Strom erzeugen, tatsächlich waren es aber nur 8,4 GWh (52%).  In keinem einzigen Monat wurde die Planung erreicht, obwohl das Windaufkommen in Baden-Württemberg in allen Monaten überdurchschnittlich war (Ausnahme Juli); die technische Verfügbarkeit betrug 99%.

Vom 01. – 15.09.2018 wurden nur 0,08 GWh Windstrom erzeugt; zum Zeitpunkt der Symbolischen Inbetriebnahme am 15.09. lag die Windgeschwindigkeit unter der Einschaltgeschwindigkeit von 3 m / sec. – dies ist symptomatisch!

Die Windkraftanlagen am Goldboden haben die niedrigste Planerfüllung aller            EnBW-Windkraftstandorte in Baden-Württemberg:
August 2018: Goldboden 56,2%,

dagegen aber Berghüllen: 109,3%,   Dünsbach 3: 103,4%,   Fichtenau: 94,2%.

(Dünsbach 3 und Fichtenau gingen wie der Goldboden im Herbst 2017 in Betrieb, d.h. auch hier gab es eine Probebetriebsphase und Nachtabschaltungen wegen Fledermausmonitoring).

Im Juni und Juli lag die Auslastung der Windturbinen am Goldboden bei nur  6%  –  die Anlagen liefen (bildlich gesprochen) monatlich 2 Tage und standen 28 Tage.

Dieses Fiasko war vorhersehbar! Am 6 km entfernten Standort Burgstall / Weißer Stein hat die EnBW ihr Windkraftprojekt nach einjähriger Windmessung aufgegeben; es wurde eine Windhöffigkeit von nur 4,7 m / sec. in 100 m über Grund gemessen. Wie konnte man da annehmen, dass der Wind am Goldboden stärker blasen würde, zumal JUWI diesen Standort zuvor wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit aufgegeben hatte.

Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die EnBW von der Landesregierung für ideologische Zwecke missbraucht wurde. Ökonomie und Ökologie spielten keine Rolle.

Mit dem Windkraftprojekt Goldboden kann offensichtlich kein Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende geleistet werden. Landschaft und Natur wurden sinnlos geopfert und den Anwohnern werden Beeinträchtigungen und Nachteilen zugemutet, ohne dass diesen ein Nutzen gegenüber steht.

Dies ist ein weiterer Beleg:

Baden Württemberg ist KEIN Windkraftland  und
der Schurwald schon gar nicht!

Aufgrund dieser Erfahrung fordern wir:

  • umgehende Beendigung der Windkraftprojekte ES-02 Sümpflesberg (Uhl-Windkraft) und GP-03 Weinstraße (Stadtwerke Schorndorf + Fellbach)
  • keine Ausweisung von Windkraftvorranggebieten für den Schurwald im Regionalplan Windkraft des Regionalverbandes Region Stuttgart

Jedes weitere unsinnige Windkraftprojekt schadet der Akzeptanz der Energiewende und zerstört Vertrauen in Staat und Politik  –  zumal wenn Bürgerrechte so mit Füßen getreten werden wie bei diesem Projekt!

10 Gründe warum es bei den Windkraftindustrieanlagen am Goldboden nichts zu feiern gibt finden Sie   hier .

Windkraftindustrieanlagen im Schurwald sind so sinnvoll wie Ananasplantagen in Alaska!

Schorndorfer Nachrichten 17.09.2018:   Windpark am Goldboden – Feierlaune unter den Windrädern

Esslinger Zeitung 17.09.2018:   Windpark bei Hohengehren eingeweiht

Esslinger Zeitung 15.09.2018:   Einweihung des Windparks Goldboden (Bildergalerie)

Stuttgarter Zeitung 13.09.2018:   Darum stehen die Windräder oft still

Stuttgarter Zeitung 13.09.2018:   Windräder im Südwesten holen auf

Stuttgarter Zeitung 13.09.2018:   Notwendiges Übel

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag – aus formellen Gründen – ab

Der  Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg  (VGH) hat am 25.01.2018 über den Eilantrag auf Baustopp einer Privatperson (Baunachbar) entschieden. Aus prozess- und verfahrensrechtlichen Gründen  wurde der Antrag abgelehnt:

  • Der VGH sieht keine formellen Mängel der Genehmigung
  • Der VGH sieht keine Rechte des Antragstellers verletzt
  • Für den VGH ist die Windhöffigkeit unerheblich

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich. Wir sind bestürzt, dass – aus rein formellen Gründen –  keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse nicht geprüft werden müssen. Eine Privatperson (Baunachbar) kann dies nach geltendem Recht jedoch nicht einklagen.

Auch halten wir es für geradezu absurd, dass Beeinträchtigungen für Landschaft und Natur, sowie die Anwohner hingenommen werden müssen, ohne dass von der EnBW ein Nutzen der Windindustrieanlagen nachgewiesen werden muss!!!

Dies ist ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz, sowie für den Schurwald und seine Bewohner.

Sehr kritisch sehen wir, dass das Eilverfahren länger gedauert hat, als der Bau der Windindustrieanlagen. So wurden vor der Gerichtsentscheidung bereits Tatsachen geschaffen.

Weitere Informationen finden Sie hier  (unten).

VGH-BW 26.01.2018:   Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

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WN-34 Goldboden:  NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) legt Widerspruch ein und stellt Eilantrag:

Die NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) hat am 05.01.2018 Widerspruch gegen das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Betriebsstopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht hat. Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.  ist eine staatlich anerkannte  Umweltvereinigung und in Fragen des Natur- und Artenschutzes mitwirkungs- und klageberechtigt.

www.naturschutz-initiative.de

Sollte dieses Verfahren zugelassen werden, würden hierbei auch die bisher unberücksichtigten Aspekte des  Natur- und Artenschutz gerichtlich überprüft werden. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Genehmigung widerrufen wird und die Windindustrieanlagen stillgelegt werden müssen.

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Aufhebung der Genehmigung für WN-34 Goldboden gefordert –  Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

 Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) hat der EnBW am 02.12.2016 die Genehmigung zur Errichtung von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N131 am Goldboden in Winterbach erteilt; der Bau der Anlagen ist bereits im Gang.

 Genehmigung ist rechtswidrig

 Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD fordert nun vom Landratsamt die Aufhebung dieser Genehmigung, weil sich bei den von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten, wie dem Vogel- und dem Fledermausgutachten, jetzt eklatante Mängel herausgestellt haben. Fast 30% der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wurden komplett ignoriert, die meisten davon sind sehr schwerwiegend. Weitere 46% der LUBW-Vorgaben wurden nur teilweise erfüllt.

Die Genehmigung hätte auf Grundlage dieser Gutachten überhaupt nicht erteilt werden dürfen, weil das Tötungsrisiko für geschützte Tierarten auf dieser Basis nicht beurteilt werden kann. Das Landratsamt wäre verpflichtet gewesen, die Einhaltung der LUBW-Vorgaben zu verlangen.

Es handelt sich um eine rechtswidrige Genehmigung und deshalb haben wir das Landratsamt aufgefordert, die Genehmigung aufzuheben.

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Da das Landratsamt darauf bisher nicht reagiert hat, sah sich unsere Bürgerinitiative nun veranlasst, eine Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Sigel beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

PRO SCHURWALD bat das Regierungspräsidium auch zu prüfen, ob auf das Landratsamt und seine Mitarbeiter von politischer und/oder behördlicher Seite bzw. von der EnBW Druck ausgeübt wurde und ob es zu Dienstpflichtverletzungen oder sogar Straftaten gekommen ist.

Weitere Informationen   hier

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Ebersbach: Befragung der Bürgermeister-Kandidaten zur Windkraft

Die Firma Uhl-Windkraft hat am Standort ES-02 Sümpflesberg-Königseiche in Ebersbach-Büchenbronn den Bau von 3 Windkraftanlagen beantragt.

Windkraftindustriezone Sümpflesberg – Königseiche

Der Bau dieser Industrieanlagen, mitten in einem Landschaftsschutzgebiet, wäre ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft; die Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung würde sich deutlich verschlechtern.

Deshalb hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach im Dezember 2016 das Einvernehmen zu diesem Windkraftprojekt verweigert.

Dieses Thema ist sehr aktuell und kann erst dann als abgeschlossen angesehen werden kann, nachdem der Genehmigungsantrag von Uhl-Windkraft vom Landratsamt abgelehnt wurde und der Regionalverband Stuttgart dieses Windkraftvorranggebiet aus dem Regionalplan herausgenommen hat.

Sollte das Landratsamt Göppingen der Entscheidung des Landratsamtes Esslingen folgen und eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wegen zu geringer Windhöffigkeit ablehnen, würde der Standort „automatisch“ gestrichen. Hierauf gilt es also hinzuwirken.

Deshalb ist die Position des zukünftigen Bürgermeisters von Ebersbach zum Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg-Königseiche sehr wichtig und nicht „irrelevant“.

Wir haben die vier Bürgermeisterkandidaten zu ihrer Position zu dem Windkraftstandort in Ebersbach befragt; hier lesen Sie die Antworten:

Ebersbach – Befragung der Bürgermeister-Kandidaten zur Windkraft

Ebersbach BM-Wahl 2017 – Kandidatenbefragung Windkraft (PDF)

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Klage gegen Windkraftprojekt WN-34 Goldboden eingereicht

Die EnBW hat den Bau von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) beantragt; dieser Antrag wurde vom Landratsamt Waiblingen im Dezember 2016 genehmigt. Angeordnet wurde zudem die sofortige Vollziehung. So durfte die EnBW schon vor Weihnachten die Bäume roden und irreversible Tatsachen schaffen.

Dagegen hat die Bürgerinitiative Pro Schurwald Widerspruch eingelegt und Klage (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Ziel des Widerspruchs und des Eilantrages ist ein Baustopp und die Aufhebung der Genehmigung.

Unsere Klage stützt sich auf drei Sachverhalte:

  1. Fehlerhafte Schallprognose

Die von der EnBW erstellte Schallprognose wurde mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ berechnet; Stand von Wissenschaft und Technik ist jedoch das „Interimsverfahren“. So ist später in der Realität mit deutlich höheren Schallwerten zu rechnen. Zudem wurden keine Schallvorbelastungen und keine Resonanzen / Reflektionen berücksichtigt, ebenso wenig wie die Überlagerungen mit den Schallemissionen von dem benachbarten Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach). Hieraus können sich weitere Zusatzbelastungen ergeben. Insbesondere im Bereich der 8-geschossigen Wohnanlagen in Hohengehren ist mit Reflektionen zu rechnen. Die Schallüberlagerungen mit dem Windkraftprojekt in Ebersbach kommen vor allem in Hegenlohe, Thomashardt und Schlichten zum Tragen.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass an 9 von 12 berechneten Immissionsorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. Die Einhaltung der Schall-Richtwerte ist bei diesem Windkraftprojekt nicht sichergestellt.

  1. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden verursacht erhebliche Umweltauswirkungen, es kommt zudem zu einer Überschneidung der Einwirkungsbereiche mit dem Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg. Trotzdem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es gab nur eine standortbezogene Vorprüfung mit eingeschränktem Kriterienkatalog (nur standortbezogene Merkmale), statt einer allgemeinen Vorprüfung, die auch die Merkmale des Windkraftprojektes und dessen Auswirkungen umfasst. Die durchgeführte Vorprüfung ist fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten entsprechen nicht den Vorgaben des LUBW (Landesumweltamt) und haben erhebliche Mängel. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Goldboden ein Rotmilan-Dichtezentrum besteht. Die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) für Windkraftanlagen zu Vogelhorsten wurden nicht berücksichtigt.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald beauftragter Gutachter hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für unabdingbar.

  1. Unzureichende Windhöffigkeit

Die EnBW beantragte die sofortige Vollziehung, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – wegen der Absenkung der EEG-Subventionen zum Jahresende – gefährdet sei. Dies zeigt wie grenzwertig die Windhöffigkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes sind und dass kein besonderes Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug der Genehmigung gegeben ist. Bis jetzt liegen immer noch keine richtlinienkonforme Windgutachten vor.

Obwohl das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand, haben über 1.200 Bürger Einwendungen vorgebracht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen. Der große Widerstand aus der Bevölkerung war für das Landratsamt ein Grund die „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung anzuordnen, damit es nicht durch Widersprüche und Klagen zu einer Verzögerung dieses Projektes kommt. Den Bürgern soll es ganz bewusst so schwer wie möglich gemacht werden ihre Rechte wahrzunehmen – dies ist Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2016!

 Auch bei der Durchsicht der Verwaltungsakten entstand bei uns der Eindruck, das hier keine neutrale Prüfung des Bauantrages eines privaten Investors durch eine Genehmigungsbehörde stattfand, sondern das Landratsamt und die EnBW versuchten gemeinsam alle Hindernisse, die dem Projekt entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen. Dies ist eine Kumpanei von Behörde und Investor – wie bereits zuvor kritisiert: die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst.

Die Klage hat eine weit über das Projekt WN-34 Goldboden hinausgehende Bedeutung, da es sich um das erste Windkraftprojekt auf dem Schurwald handelt. Sollte es realisiert werden, gilt der Schurwald als vorbelastet und nachfolgende Projekte könnten leichter genehmigt werden. Die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

In seinem Jahrespressebericht hat das Verwaltungsgericht den „Eilantrag gegen Windpark „Goldboden“ im Schurwald“ unter den 10 Verfahren mit öffentlichem Interesse hervorgehoben. Zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich eines Baustopps könnte es noch im Mai kommen.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Jahrespressebericht+vom+31_+Maerz+2017/?LISTPAGE=4414005

Leider sind die juristischen Möglichkeiten von Bürgern sehr eingeschränkt und die Behörden haben einen großen Ermessensspielraum (Entscheidungsprärogative). Aufgrund der großen Mängel im Genehmigungsverfahren sind wir jedoch optimistisch, dass das Verwaltungsgericht diesen Ermessensspielraum als überschritten ansieht und die Genehmigung aufheben wird. Auch beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises ist man sich offensichtlich bewusst, dass die Genehmigung nicht auf einer sicheren Grundlage steht, denn der Genehmigungsbescheid wurde weder vom Landrat oder dem zuständigen Dezernenten, noch vom Amtsleiter unterzeichnet.

Stuttgarter Zeitung 05.05.2017: Klage gegen drei Windräder

Schorndorfer Nachrichten 05.05.2017:   Windkraftgegner klagen für Baustopp am Goldboden

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Windkraft-Industrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt

Am 02. Dezember 2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden bei Manolzweiler genehmigt. Die Genehmigung erfolgte einen Tag nach Ablehnung unserer Petitionen durch den Landtag und noch „rechtzeitig“ vor der Reduzierung der EEG-Subventionen zum 01. Januar 2017. Die EnBW darf nun drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Meter (Nordex N131 / 3.300) nördlich der Kreisstraße 1209 (Kaisersträßle) bauen.

Bisher ist der Schurwald ein von raumbedeutsamen Industrieanlagen unvorbelasteter Natur- und Erholungsraum. Mit der Errichtung dieser Windkraftanlagen gilt der Schurwald als vorbelastet. Die Genehmigung weiterer Windkraftanlagen wird somit leichter – die Büchse der Pandora ist geöffnet!

Angeordnet wurde zudem die „sofortige Vollziehung“; die EnBW darf also sofort mit den Bauarbeiten beginnen. So wurden noch vor Weihnachten die Bäume gefällt. Die für die östliche Windkraftanlage gerodete Fläche ist gut von der Kreisstraße aus sichtbar.

Die EnBW begründete ihren Antrag u.a., dass die sofortige Vollziehung im überwiegenden Interesse der EnBW liege, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – wegen der bevorstehenden Absenkung der EEG-Subventionen – gefährdet sei. Dies zeigt wie grenzwertig dieses Projekt ist.

Das Landratsamt hat den Sofortvollzug angeordnet und ein öffentliches Interesse unterstellt, weil der Windkraftausbau eine besondere Bedeutung für die Erreichung der Klimaschutzziele habe, wobei bereits geringe Beiträge relevant seien.

Wegen des CO2-Zertifikatehandels kommt es jedoch zu keiner Reduzierung des CO2-Ausstosses, sondern nur zu einer örtlichen Verschiebung. Für das Weltklima sind die Windkraftanlagen am Goldboden irrelevant!

Der große Widerstand der Bürgerinnen und Bürger begründet den Sofortvollzug; so schreibt das Landratsamt: „Aufgrund der Vielzahl der Einwände ist davon auszugehen, dass die Entscheidung zumindest mit Widersprüchen und evt. auch Klagen angegangen wird.“ Dadurch entstehende Verzögerungen sind der EnBW wohl nicht zuzumuten. Deshalb wird der Rechtsschutz der Bürger und Anwohner „zurückgestellt“.

Bürgerbeteiligung ist offensichtlich nur erwünscht, wenn die Bürger die Regierung unterstützen, aber unerwünscht wenn sie für ihre eigenen Interessen eintreten.

Die Genehmigung von Windkraftanlagen des Landesunternehmens EnBW ist praktisch ein Insichgeschäft mit Vorteilsnahme der Landesregierung:

Die Landesbehörde ForstBW verpachtet an das Landesunternehmen EnBW Staatswaldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Landesbehörde ForstBW entscheidet anschließend über die Waldumwandlungsgenehmigung und hat daraus einen finanziellen Vorteil, denn sie erhält dafür Pachteinkünfte. Die Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erteilt die Landesbehörde Landratsamt; und sollten einem Windkraftprojekt gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entscheidet die Landesbehörde Regierungspräsidium  über Ausnahmegenehmigungen.

Die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst!

Die EnBW hat für WN-34 Goldboden das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Trotzdem haben über 1.200 Bürger Einwendungen gegen das Projekt beim Landratsamt vorgebacht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen das Projekt ausgesprochen. Dieser große Widerstand aus der Bevölkerung war (wie bereits oben dargestellt) für das Landratsamt einer der Gründe die „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung anzuordnen, damit es nicht durch Widersprüche und Klagen zu einer Verzögerung dieses Projektes kommt. Die einmonatige Widerspruchsfrist wurde so terminiert, dass davon 2 Wochen in die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig fallen.

Den Bürgern soll es ganz bewusst so schwer wie möglich gemacht werden ihre Rechte wahrzunehmen – dies ist Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2016!

Der durchschnittliche Zeitaufwand für Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen beträgt 18 Monate; das Landratsamt Rems-Murr-Kreis –  das noch keinerlei Erfahrung mit der Genehmigung von Windkraftanlagen hat – schaffte dies aber bereits nach 8 Monaten. So kommt die EnBW noch in den Genuss der hohen EEG-Subventionen; diese wurden zum 01. Januar 2017 gesenkt.

Dabei gibt es immer noch keinen Nachweis, dass am Goldboden ausreichende Windverhältnisse herrschen – richtlinienkonforme Windgutachten liegen nicht vor. Der Standort wurde zuvor von JUWI aufgegeben, weil hier Windkraftanlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können (Schorndorfer Nachrichten 11.07.2015: Windkraft am Goldboden unrentabel) und am 6 km entfernten Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein hat die EnBW mit einem Windmessmast nur eine Windhöffigkeit weit unter dem Mindestrichtwert festgestellt und ihr dortiges Projekt aufgegeben (Stuttgarter Zeitung 15.07.2015: Ziemliche Flaute auf dem Schurwald). Am Goldboden dürften die Windverhältnisse nicht anders sein. Dies bestärkt uns in dem Verdacht, dass die EnBW zu ideologischen Zwecken missbraucht wird und am Goldboden ein Windkraftfriedhof droht.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Bei den naturschutzrechtlichen Gutachten wurde mehrfach gegen die Vorgaben der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) verstoßen.

So gibt es konkrete Hinweise auf ein Rotmilan-Dichtezentrum am Goldboden und ein vom Rotmilan regelmäßig aufgesuchtes Nahrungshabitat in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen. Beides sind KO-Kriterien für Windkraftprojekte. Unser Hinweis auf ein weiteres Vogelgutachten wurde nicht einbezogen; so bleiben Widersprüche unaufgeklärt. Ferner wurden die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) für Windkraftanlagen zu Vogelhorsten nicht berücksichtigt.

Offensichtlich war die Zeit für die erforderlichen Untersuchungen zu knapp, denn sonst wären die hohen EEG-Subventionen gefährdet gewesen. Der Vogelschutz muss deshalb hier zurückstehen.

Auch bei Fledermäusen ist mit Schlagopfer zu rechnen. Hier hat das Landratsamt ein Monitoring und Abschaltzeiten So dürfen im ersten Betriebsjahr von April bis Oktober die Windkraftanlagen nachts nicht betrieben werden. Zugelassen wird die jährliche Tötung einer Fledermaus pro Windkraftanlage – aber,  das ist nicht kontrollierbar, also ein Freibrief für den Betreiber.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden nicht durchgeführt, obwohl die Windkraftanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Landschaftsschutzgebiet und einem NATURA2000-Gebiet stehen.

Für die Berechnung der Schallprognose wurde das ungeeignete „Alternative Verfahren“ angewendet; es ist in der Realität mit deutlich höheren Lärmbelastungen zu rechnen. Die Impulshaltigkeit des Schalls, der Infraschall und Körperschall, sowie Reflektionen und Interferenzen wurden nicht berücksichtigt. Zumindest hat das Landratsamt unserer Forderung aufgegriffen und die Möglichkeit vorgesehen, dass der Betreiber eine Schallimmissionsmessung bei laufendem Betrieb durchzuführen muss. Hier hätten wir uns jedoch deutlich weitergehendere und verbindlichere Auflagen gewünscht.  Käme es hier zu einer Überschreitung der Richtwerte, könnten Abschaltzeiten die Folge sein.

Damit die „zumutbare Dauer“ für den Schattenwurf (8 Std./Jahr, 30 Min./Tag) eingehalten wird, hat das Landratsamt die Installation eines Schattenwurfmoduls (Abschaltautomatik) vorgeschrieben. Aber auch hier stellt sich die Frage nach der Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Schattenwurfdauer.

Das Landratsamt stellt fest: „Das Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich.“ Es tritt als „Fremdkörper in Erscheinung“ und hat einen „negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild“. Obwohl keine ausreichenden Windverhältnisse und damit kein Nutzen des Projektes nachgewiesen wurden,  wurde das Projekt trotzdem genehmigt.

Da der Eingriff ins Landschaftsbild „nicht ausgleichbar“ ist, wurde eine Ersatzzahlung in Höhe von 144.000 Euro festgesetzt, bei 20 Jahren Betriebslaufzeit sind dies 7.200 Euro/aso viel ist unsere Landschaft also wert. Im Vergleich hierzu dürften sich die jährlichen Pachtzahlungen an ForstBW auf (schätzungsweise) 150.000 Euro/a belaufen.

Die Landesregierung verkauft die Schurwaldlandschaft für 7.200 Euro und kassiert dafür 150.000 Euro – und das jedes Jahr!

Zwischenzeitlich wurde der EnBW eine Teil-Baufreigabe erteilt; so können weitere bauvorbereitende Maßnahmen durchführt werden. Es kann ganz offensichtlich nicht schnell genug gehen!

Die Erteilung der endgültigen Baufreigabe scheitert noch am fehlenden geologischen Gutachten (Standsicherheitsnachweis). Der Standort befindet sich an einem Rutschhang mit Knollenmergel. Dieser schwierige Baugrund macht auf jeden Fall massive Fundamente erforderlich (Pfahlgründungen), zumal in unmittelbarer Nähe die Landeswasserleitung verläuft.

In welchem Umfang die Fundamente und Pfahlgründungen nach einer Betriebseinstellung wieder zurückgebaut werden müssen, ist unklar. Dies hätte in der Genehmigung genau definiert werden müssen.

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD hat sich intensiv mit zahlreichen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Aufgrund des großzügigen Spendenaufkommens konnten wir hierfür professionelle Unterstützung der Kanzlei Caemmerer Lenz in Anspruch nehmen. Bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken wir uns sehr herzlich.

Leider war der politische Druck so groß, dass die Genehmigung in Rekordzeit noch vor der Absenkung der EEG-Subventionen erteilt wurde. Aber zumindest wurde unsere Forderung eine Lärmimmissionsmessung durchzuführen aufgegriffen; so könnte es später zu Einschränkungen der Betriebszeiten kommen. Ansonsten bleibt jetzt nur der Klageweg.

Klageberechtigt gegen den Genehmigungsbescheid sind nur Bürger, die in ihren „persönlichen Belangen“ betroffen sind. Unsere Bürgerinitiative unterstützt hierbei mehrere unserer Mitglieder. Es besteht somit noch immer Hoffnung, dass wir die Windkraftanlagen am Goldboden verhindern können.

Es gibt schwerwiegende Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Genehmigungsverfahren als Farce. Ein unabhängiges Gericht wird diese Sachverhalte hoffentlich anders beurteilen als die Landesbehörde Landratsamt.

Auch beim Windkraftausbau bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ (Handelsblatt 12.01.2016). Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht!

LRA Rems-Murr-Kreis – Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung WN-34 Goldboden 10.12.2016

LRA Rems-Murr-Kreis – Pressemitteilung Genehmigung WN-34 Goldboden 05.12.2016

EnBW – Pressemitteilung Genehmigung WN-34 Goldboden 05.12.2016

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Schorndorfer Nachrichten 24.01.2017: Winterbach: Die Flächen für die Windräder sind frei

Stuttgarter Zeitung 06.12.2016: Winterbach: Landratsamt genehmigt Windräder

Esslinger Zeitung 06.12.2016: Windpark Goldboden wird realisiert

Südwestpresse 06.12.2016:  Bald Baustart beim Windpark in Winterbach

Schorndorfer Nachrichten 05.12.2016: Windkraft am Goldboden genehmigt

Schorndorfer Nachrichten 05.12.2016: Baubeginn für Windräder Anfang 2017

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Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Am 01.12.2016 hat der Landtag über mehrere Windkraft-Petitionen entschieden (Drucksache 16/960); auch über unsere Petition 15 / 05074 gegen ForstBW vom 24.04.2015:

Petition gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen

Die Petition hat landesweite Bedeutung; insgesamt hat ForstBW 64 Pachtverträge zur Nutzung der Windkraft abgeschlossen, darunter auch für WN-34 Goldboden (Winterbach), ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Der Petitionsausschuss kam am 10.10.2016 zu einem Vor-Ort-Termin nach Winterbach.

Petitionsausschuss vor Ort im Schurwald

Auf Antrag der AfD-Fraktion fand eine offene Abstimmung im Landtag statt:

  • Mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD wurde unsere Petition abgelehnt
    (der Petition kann „nicht abgeholfen“ werden),
  • AfD und FDP stimmten für unsere Petition,
  • der frühere Innenminister Reinhold Gall (SPD) enthielt sich der Stimme und machte den Zwischenruf „Das ist ja lächerlich“.

Der Landtag folgte damit der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses vom 27.10.2016 (wir berichteten mit Mails vom 28.10. und 02.11. darüber).

Lächerlich war das Procedere nun wirklich, denn die Ablehnung erfolgte aus politischen Gründenohne sachliche und rechtliche Prüfung.

Der Petitionsausschuss hat keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt, um die von uns vorgetragenen Sachverhalte überprüfen zu lassen. Dies kritisierte auch der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann (CDU).

Stattdessen machte sich der Landtag fast wörtlich die  Stellungnahme des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zu eigen, also genau des Ministeriums, das die politische Verantwortung für ForstBW trägt. Das betroffene Ministerium hat also sein eigenes Tun beurteilt und hatte daran nichts zu beanstanden – welch eine Überraschung!  Die Landesregierung hat sich selbst einen Persilschein ausgestellt – und der Landtag segnet dies einfach ab!

Der neue Minister Peter Hauk (CDU) hat die ablehnende  Position seines Amtsvorgängers Alexander Bonde (Grüne) vollständig übernommen.

Die Landesregierung (MLR) führt aus, dass die Verpachtung der Staatswaldflächen zur Förderung ihrer politischen Ziele erfolgt und eine weitere Begründung nicht erforderlich ist. Der Abschluss der Pachtverträge durch ForstBW „erfolgt in Privatautonomie“ als „fiskalische Tätigkeit“. Öffentliche Belange, wie z.B. Landschafts- und Naturschutz, sowie die Planungen von Kommunen und Regionalverbänden, müssen hierbei von ForstBW nicht beachtet werden.

Auch an dem Interessenkonflikt, dass ForstBW gleichzeitig Genehmigungsbehörde für die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung und Verpächter („privater Grundstückseigentümer“) ist, hatte der Landtag nichts auszusetzen. Erteilt ForstBW diese Genehmigung, hat sie davon einen finanziellen Vorteil (Pachteinnahmen). Anderswo nennt man so etwas Vorteilsnahme.

Dies ist tatsächlich lächerlich und das Petitionsrecht wurde ad absurdum geführt. Der Petitionsausschuss wurde seiner Funktion als „Anwalt der Bürger“ nicht gerecht. Die Folge wird eine weitere Erosion des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in Rechtsstaat, Demokratie und Politik sein.

Der Staatswald gehört den Bürgerinnen und Bürgern und wird von ForstBW nur treuhänderisch verwaltet. Deshalb kann die Behörde nicht wie ein privater Waldbesitzer („Privatautonomie“) handeln, sondern hat die öffentlichen Belange zu berücksichtigen. ForstBW sollte der Interessenvertreter des Waldes und nicht des Fiskus sein.

Nach der Ablehnung unserer Petition ist der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt werden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Petition 15/05074 Gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW (Text)

Petititon 15/05074 ForstBW – Beschlussvorlage Landtag 01.12.2016

Landtag BW – Protokoll 01.12.2016
(Seite 1016 + 1017: Tagesordnungspunkt 17)

„Highlights“ aus der Begründung
(nach unten scrollen)

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Petitionsaussschuss entscheidet über Windkraftpetitionen

Am 27. Oktober 2016 hat der Petitionsausschuss beschlossen, dem Landtag zu empfehlen unsere beiden Petitionen:

  • 15 / 05074  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW
  • 15 / 05917  Manolzweiler Bürger gegen WN-34 Goldboden (Verband Region Stuttgart)

abzulehnen (den Petitionen kann „nicht abgeholfen“ werden). Der Landtag wird voraussichtlich im Dezember abschließend darüber entscheiden. Damit ist dann der Weg frei, noch vor Jahresende für viele Windkraftprojekte die Genehmigung zu erteilen, bevor zum Jahreswechsel eine Reduzierung der EEG-Subventionen in Kraft tritt.

Diese Entscheidung war leider so zu erwarten. Spätestens nachdem Anfang Oktober Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) mit seinem Vorstoß, bei der Verpachtung von Staatswaldflächen für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1.000 Meter zur Wohnbebauung einzuhalten, von Ministerpräsident Kretschmann unter Mithilfe seines eigenen Parteivorsitzenden Thomas Strobl zurückgepfiffen wurde, war klar, wohin der Hase läuft. Die Grünen bestimmen weiterhin die Landespolitik und die CDU darf ein paar Minister stellen, die aber nicht einmal im eigenen Ressort etwas zu sagen haben.

So erfolgte die Ablehnung der Petitionen wohl in erster Linie aus politischen und nicht aus sachlichen Gründen.

Der Petitionsausschuss hat keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt, um die von uns vorgetragenen Sachverhalte überprüfen zu lassen. Stattdessen setze man auf eine Stellungnahme aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, also genau dem Ministerium, das die politische Verantwortung für ForstBW trägt. Das betroffene Ministerium hat also sein eigenes Tun beurteilt und hatte daran nichts zu beanstanden – welch eine Überraschung!  Dieser Empfehlung ist dann die Mehrheit im Petitionsausschuss gefolgt. (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der Landesrechnungshof „hilfreiche Ausführungen beigesteuert“ hat.)

Auch an dem Interessenkonflikt, dass ForstBW gleichzeitig Genehmigungsbehörde für die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung und Verpächter ist, hatte der Petitionsausschuss nichts auszusetzen. Erteilt ForstBW diese Genehmigung, hat sie davon einen finanziellen Vorteil (Pachteinnahmen). Anderswo nennt man so etwas Vorteilsnahme.

Mit unserer Petition gegen den Verband Region Stuttgart haben wir Abwägungsfehler und Verstöße gegen die vom Regionalverband selbst gesetzten Planungsziele und -grundsätze kritisiert. Dem wollte der Petitionsausschuss ebenfalls nicht folgen. Befremdlich ist die Begründung, dass hierbei  „besonders entscheidungsrelevant war …, dass die örtlichen Gemeinden den Standorten zugestimmt haben“. Offensichtlich sind Fehler und Verstöße bei der Windkraftplanung dann zu akzeptieren, wenn die örtlichen Gemeinden den Standorten zustimmen? Wo ist hier die Logik? Wenn die Bürger sich nicht mehr auf gegebene Versprechen und Planungsvorgaben verlassen können (z.B. Mindestabstände), wird das Vertrauen in unseren Staat untergraben

Allerdings scheinen dem Petitionsausschuss doch noch Zweifel gekommen zu sein, denn er empfiehlt den Standort WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten. Warum eigentlich, es gibt doch keine rechtlichen Bedenken? Besteht hier vielleicht doch ein Abwägungsfehler oder ein Verstoß gegen die Planungsziele und –grundsätze? Sind hier die Mindestabstände vielleicht doch nicht eingehalten und droht vielleicht doch eine Umzingelung von Manolzweiler? Warum soll auf WN-33 Nonnenberg verzichtet werden, nicht aber auf WN-34 Goldboden?

Wie auch immer, bei WN-33 Nonnenberg handelt es sich um Gemeindewald (Remshalden + Weinstadt) und bei WN-34 Goldboden um Staatswald des Landes; ForstBW erleidet durch diese Empfehlung also keine Einnahmeverluste. Da die Standortgemeinden sowieso nicht vorhatten diese Fläche zu verpachten, ist diese Empfehlung ein reines Beruhigungspflaster, das nichts kostet.

Als Fazit ist festzuhalten, an erster Stelle stehen ganz offensichtlich die Planungssicherheit für Windkraft-Investoren und die Pachteinnahmen für die Landesregierung, nicht jedoch der Natur- und Waldschutz und nicht die Interessen der Bürger.

Der Ministeriumssprecher Jürgen Wippel freut sich denn auch darüber, dass nun 210 Windräder nicht mehr auf der Kippe stehen.

Wir sind enttäuscht, natürlich über die Ablehnung unserer Petitionen, aber noch mehr darüber, dass wir kein faires Petitionsverfahren bekommen haben. Ein Verfahren, bei dem die Regierung sich selbst einen Persilschein ausstellen darf und bei dem keine unabhängigen und kompetenten Gutachter gehört werden, ist nicht fair!

Dies war keine Sternstunde des Petitionsausschusses, vielmehr hat er dem freiheitlichen, demokratischen Rechtstaat einen Bärendienst erwiesen.

Auf die laufenden Genehmigungsverfahren am WN-34 Goldboden (EnBW) und ES-02 Sümpflesberg (Uhl-Windkraft) hat der Ausgang der Petitionsverfahren keine direkten Auswirkungen.

Wir werden weiterkämpfen, damit der Schurwald ein Natur- und Erholungsgebiet bleibt und nicht zur Windkraft-Industriezone wird.

Pressemitteilung 73-2016 des Petitionsausschuss 27-10-16

Schorndorfer Nachrichten 29.10.2016: Windkraftgegner wollen weiterkämpfen

Stuttgarter Zeitung 28.10.2016: Keine Bedenken zur Windkraft

Esslinger Zeitung 28.10.2016:  Verpachtung von Waldflächen zulässig

Südwestpresse 28.10.2016:  Windkraft-Gegner scheitern

Schorndorfer Nachrichten 28.10.2016: Nonnenberg nein, Goldboden ja

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Petitionsausschuss vor Ort im Schurwald

Am 10. Oktober 2016 kam der Petitionsausschuss des Landtages in den Schurwald, um sich vor Ort ein Bild über den geplanten  Ausbau der Windkraft zu machen. 150 Bürger waren zu dieser öffentlichen Sitzung in die Lehenbachhalle in Winterbach gekommen, die damit bis auf den letzten Platz besetzt war.

Behandelt wurden zwei Petitionen der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD:

  • 15 / 05074  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW
  • 15 / 05917  Manolzweiler Bürger gegen WN-34 Goldboden

Zu Beginn wurde unserer Bürgerinitiative die Gelegenheit gegeben die Petitionen zu erläutern. Der Hauptkritikpunkt an die Landesbehörde ForstBW ist, dass das vordringliche Ziel bei der Verpachtung von Waldflächen die Maximierung von Pachterlösen durch die Errichtung einer maximalen Anzahl von Windkraftwerken ist. Wald- und Naturschutz spielen dabei keine Rolle mehr.

Die Manolzweiler Petition richtet sich gegen die Ausweisung des Windkraft-Standortes WN-34 Goldboden durch den Regionalverband Stuttgart. Hierbei ist ein Abwägungsfehler unterlaufen und es wird gegen die Planungsziele des Regionalverbandes verstoßen. Durch die Vielzahl der Windkraftstandorte auf engstem Raum kommt es zu einer räumlichen Überlastung und Umzingelung von vielen Ortschaften.

winterbachAbgeordnete Haußmann (FDP), Lorek (CDU), Zimmermann (CDU) und Böhlen (Grüne)

Geleitet wurde die Sitzung von der Ausschussvorsitzenden Beate Böhlen (Grüne); die Vertreter des Petitionsausschusses Karl Zimmermann (CDU) und Siegfried Lorek (CDU), sowie Jochen Haußmann (FDP) befragten die Vertreter der drei Landesministerien Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, sowie Mitarbeiter der EnBW und Uhl Windkraft. Anwesend waren auch die Abgeordneten Petra Häffner (Grüne) und Daniel Rottmann (AfD).

Die Ausschussvorsitzende gab bekannt, dass der Petitionsausschuss den Landesrechnungshof gebeten hat, als unabhängige Instanz die Vergabepraxis von ForstBW zu prüfen und dem Ausschuss Bericht zu erstatten. Dies ist ein bedeutender Teilerfolg für uns.

Nach der Sitzung in der Lehenbachhalle wurde eine Ortsbesichtigung in Manolzweiler durchgeführt. Hier kamen auch die Bürger zu Wort.

Baum mit rot-weißen BändernOrtsbesichtigung in Manolzweiler

An den geplanten Standorten der Windkraftwerke am Goldboden – entlang dem Kaisersträßle (K 1209) – haben wir drei Bäume mit rot-weißen Plastikbändern gekennzeichnet. So kann sich jedermann informieren, wo diese Industrieanlagen einmal stehen sollen (ca. 100 – 150 Meter nördlich talabwärts).

dscn7054aRot-weiße Plastikbänder kennzeichnen die drei geplanten Standorte für Windkraftwerke entlang dem Kaisersträßle

SWR Landesschau Aktuell 10.10.2016:  Windkraft in Winterbach?

Stuttgarter Zeitung 11.10.2016:  Petitionsausschuss zu Gast in Winterbach Expertenrunde zur Windkraft auf dem Goldboden

Schorndorfer Nachrichten 11.10.2016: Windkraft am Goldboden: Abgeordnete vor Ort

Südwestpresse 11.10.2016:  Gegen Rotoren im Staatswald

Esslinger Zeitung 11.10.2016:  Windkraftstandort auf dem Prüfstand

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Banner in Büchenbronn beschmiert und zerstört

Am 31.08.2016 haben wir zwei Banner in Ebersbach-Büchenbronn aufgestellt:

banner-buechenbronn-forsthaus-1a

Beide Banner wurden in der Nacht vom 03. auf den 04.09.2016 beschmiert

banner-buechenbronn-forsthaus-2

und in der Nacht vom 08. auf den 09.10.2016 total zerstört:

banner-buechenbronn-forsthaus-3a

Wir „bedanken“ uns bei Unbekannt für die faire und sachliche Auseinandersetzung !!!

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03.03.2016:    Vor-Ort-Termin mit dem Landtagsabgeordneten Claus Paal

Am 03. März 2016 waren trotz früher Stunde 25 Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Claus Paal ins Gemeindehaus in Winterbach-Manolzweiler gekommen.

PaalClaus Paal machte gleich zu Beginn klar, dass Baden-Württemberg für ihn kein Windkraftland ist. Der Windatlas habe sich als viel zu optimistisch erwiesen. Deshalb fordert er an jedem Standort eine einjährige Windmessung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Bei WN-34 Goldboden sei es schon verwunderlich, dass die EnBW nun diesen Standort übernommen habe, nachdem JUWI diesen zuvor wegen Unwirtschaftlichkeit aufgegeben hatte.

Die CDU fordert in ihrem Wahlprogramm einen Mindestabstand von 1.000 Meter zu Wohnsiedlungen. Diese sind am WN-33 Nonnenberg zu Manolzweiler und Geradstetten nicht gegeben und er wird sich hier für einen größeren Abstand einsetzen.

DSCN6078Auch sollte nochmals überprüft werden, ob wirklich 7 Windkraftstandorte auf dem Schurwald verträglich sind, denn der versprochene Mindestabstand von 3 km zwischen den Standorten wird oft nicht eingehalten. Hierunter leidet besonders Manolzweiler, das von WN-33 Nonnenberg und WN-34 Goldboden umzingelt wird.

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29.02.2016:   EnBW beginnt mit Windmessungen am WN-34 Goldboden

Die EnBW hat am 29.02. am Goldboden mit einer LIDAR-Windmessung begonnen. Die Messung soll vorerst 3 Monate dauern.

Lidar Goldboden

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20.02.2016: Vor-Ort-Termin mit dem Landtagsabgeordenten Jochen Haußmann

Am 20. Februar 2016 trafen sich ca. 40 Bürger (bei strömendem Regen) mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann am Goldbodendenkmal. Dabei waren auch die FDP-Landtagskandidaten Ulrich Kuhn (Kirchheim) und Erdal Özdogan (Esslingen).

Haußmann Goldboden 1

Am Standort WN-34 Goldboden möchte die EnBW drei Windkraftwerke errichten.

Das EnBW-Projekt hat sehr überrascht, da zuvor KommunalWind / JUWI diesen Standort wegen fehlender Wirtschaftlichkeit (= zu wenig Wind) aufgegeben haben und von der EnBW selbst in 6 km Entfernung am ES-03 Burgstall / Weißer Stein mit einem Windmessmast auf Nabenhöhe absolut unzureichende Windgeschwindigkeiten gemessen wurden.

Haußmann Goldboden 2

Wenn es nach Jochen Haußmann geht, werden an den Standorten WN-33 Nonnenberg und WN-34 Goldboden keine Windräder gebaut werden. Landrat Dr. Sigel habe ihm zudem schriftlich mitgeteilt, dass er bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Petiton Manolzweiler Bürger gegen WN-34 Goldboden von einem Stopp des Verfahrens für das EnBW-Projekt ausgeht.

Haußmann sicherte zu, dass er sich für eine generelle Vergrößerung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung auf 1.500 Meter einsetzen wird, wie es auch im FDP-Wahlprogramm steht.

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28.01.2016:  EnBW plant die Errichtung von drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden

Die EnBW plant die Errichtung von drei Windkraftanlagen am Standort WN-34 Goldboden (Winterbach). Hiervon wären neben Manolzweiler (1.200 m Abstand) und Engelberg (1.000 m) auch Baltmannsweiler / Hohengehren  (1.500 m Abstand) und Lichtenwald / Thomashardt (1.500 m Abstand), sowie Schlichten (1.600 m) betroffen. Hierzu wurde der Pachtvertrag, den ForstBW mit KommunalWind / JUWI abgeschlossen hatte, übernommen.

KommunalWind / JUWI hatten bereits im Juli 2015 festgestellt, „dass sich der Standort nicht wirtschaftlich rentabel entwickeln lässt.“ Man wolle deshalb das Windkraftprojekt dort nicht weiter verfolgen, sondern den Pachtvertrag weiter verkaufen.

EnBW hat in den Jahren 2014 / 2015 am Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein (ca. 6 km von WN-34 Goldboden entfernt) umfangreiche Windmessungen mit einem Windmessmast durchgeführt. Die Ergebnisse waren so miserabel,  dass die EnBW dieses Windkraftprojekt aufgegeben hat. Es wurde eine durchschnittliche Windhöffigkeit von nur 4,7 m / sec. auf 100 m über Grund gemessen. Im Windatlas waren für diesen Standort noch bis zu 6,0 m /sec. berechnet worden.

Der Windenergieerlass Baden-Württemberg sieht als Mindestvoraussetzung für einen Windkraftstandort eine durchschnittliche Windhöffigkeit von 5,3 – 5,5 m / sec. in 100 m über Grund vor. Selbst dieser Wert wurde weit unterschritten und der Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein hätte deshalb gar nicht in den Regionalplan aufgenommen werden dürfen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Windkraftanlagen ist erst ab einer Windhöffigkeit von 6,0 m / sec. in 100 m über Grund möglich.

Davon ist WN-34 Goldboden weit entfernt, selbst laut  Windatlas sind hier maximal 5,5 m / sec. zu erwarten. Aber auch dies erscheint illusorisch; warum sollen hier ganz andere Windverhältnisse herrschen, als am 6 km entfernten Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein?

Dass vor diesen Hintergründen nun ausgerechnet die EnBW hier einsteigen möchte, ist nicht nachvollziehbar.

Die EnBW ist ein Unternehmen, das mehrheitlich dem Land Baden-Württemberg gehört. Wir können deshalb nur spekulieren, dass politischer Druck der grün-roten Landesregierung Anlass für dieses Projekt ist.

Unsere Bürgerinitiative fordert, dass auf jeden Fall eine einjährige Windmessung mit einem Windmessmast auf Nabenhöhe am Standort WN-34 Goldboden durchgeführt wird; eine LIDAR-Messung (mit Laser) ist nicht ausreichend. Wir erwarten jedoch ein ähnlich miserables Ergebnis wie am Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein.

Die Kosten und Verluste werden die Eigentümer der EnBW – die Bürger und Steuerzahler von Baden-Württemberg zahlen müssen.

Sollte die EnBW die Bürgerinnen und Bürger am geschäftlichen Risiko dieses Projektes finanziell beteiligen wollen, so kann davor nur gewarnt werden.

Schorndorfer Nachrichten 29.01.2016: EnBW plant Windräder am Goldboden

Schorndorfer Nachrichten 04.02.2016: Massive Windkraft-Proteste aus Manolzweiler

Schorndorfer Nachrichten 06.02.2016: Haußmann auf der Seite von Manolzweiler

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22.01.2016:  Manolzweiler Bürger wehren sich mit einer Petition gegen den Windkraftstandort WN-34 Goldboden

Im September letzten Jahres haben sich ¾ der Bürger von Manolzweiler an den Regionalverband Stuttgart gewandt und auf die drohende Umzingelung ihrer Ortschaft durch die Windkraftstandorte WN-33 Nonnenberg und WN-34 Goldboden hingewiesen. Genutzt hat es leider nichts.

Deshalb haben nun mehrere Manolzweiler Bürger eine private Petition gegen den Windkraftstandort WN-34 Goldboden an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet.

Sie bemängeln Abwägungsfehler, da der Regionalversammlung bei der entscheidenden Abstimmung am 30.09.2015 veraltete und falsche Daten für den Standort WN-34 Goldboden zur Verfügung standen. In die Bewertungsmatrix, welche Basis der Abstimmung war, ist der Standort mit einer  viel zu hohen Windgeschwindigkeit und einer zu großen Fläche eingegangen.  Bei einer richtigen Bewertung wäre der Standort aus der Planung herausgefallen.

Weiter wird kritisiert, dass der Abstand zwischen den beiden Standorten nur 2,2 km beträgt und damit der Mindestabstand von 3 km um 25% unterschritten wird. Manolzweiler liegt genau dazwischen. So kommt es zwangsläufig zu einer  räumlichen Überlastung und Umzingelung.

Kritisch wird weiterhin der geringe Abstand des Windkraftstandortes WN-33 Nonnenberg zur Wohnbebauung Manolzweiler gesehen, der nur 700 Meter beträgt (zur Pferdepension sogar nur 450 Meter). Hier ist mit Belästigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag zu rechnen. Beim Bau von Windkraftanlagen ist eine deutliche Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität in Manolzweiler zu erwarten.

Petition 15/05917: Manolzweiler Bürger gegen die Ausweisung des Windkraft-Vorranggebietes WN-34 Goldboden im Regionalplan des Verband Region Stuttgart

Schorndorfer Nachrichten 29.01.2016: Manolzweiler Bürger: „Gefahr der Umzingelung“

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10.11.2015:  ForstBW verpachtet ES-02 Sümpflesberg

ForstBW hat den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg an die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG in Ellwangen verpachtet. Diese möchte hier mehrere Windkraftanlagen errichten; das Unternehmen hat die Öffentlichkeit noch nicht über seine Pläne informiert.

Wir halten hier die Errichtung von 2 – 5 Windkraftwerken für möglich. Denkbar wären hier Anlagen des Typs Nordex N131/3000 mit einer Gesamthöhe von 200 Meter (Nabenhöhe 140 Meter, Rotordurchmesser 131 Meter). Dies ist eine der größten Windkraftwerke am Markt. Die von den Rotoren überstrichene Fläche beträgt 13.500 qm; zum Vergleich: ein Fussballfeld ist 7.000 qm groß.

Besonders betroffen wären Baiereck und Büchenbronn, da der Abstand hier nur 700 Meter bzw. 800 Meter beträgt, aber auch Schlichten und Thomashardt.

Das Vorranggebiet ES-02 Sümpflesberg liegt zu 100% im Landschaftsschutzgebiet, das aufgehoben werden müsste.

Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde das Vorranggebiet von 69 Hektar auf 28 Hektar verkleinert. Hierdurch vergrößerte sich der Abstand zu Thomashardt von 800 auf 1.800 Meter. Wir sehen dies als großen Erfolg.

Die EnBW hat nach einjähriger Windmessung ihr Windkraftprojekt am ES-03 Burgstall / Weißer Stein wegen zu niedriger Windhöffigkeit aufgegeben, KommunalWind / JUWI wollen ihr Windkraftprojekt am WN-34 Goldboden wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit ebenfalls nicht weiter verfolgen. Wir fragen uns, warum die Firma Uhl glaubt, dass wenige Kilometer weiter am Sümpflesberg ganz andere Windverhältnisse herrschen?

BI PRO SCHURWALD hat gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen beim Landtag Baden-Württemberg am 24.04.2015 eine Petition eingereicht. Weitere Informationen:   hier
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30.09.2015:  Regionalversammlung beschließt den Regionalplan Windkraft und legt die Windkraft-Vorranggebiete fest

Insgesamt wird es 41 Windkraftstandorte in der Region Stuttgart geben, davon 7 Vorranggebiete auf dem Schurwald. Die Regionalversammlung ist damit der Empfehlung des Planungsausschusses vom 16.09.2015 gefolgt.

Tabelle der beschlossenen Vorranggebiete

Aus unserer Sicht ist dies eine zu hohe Konzentration auf engem Raum und führt zu einer räumlichen Überlastung. Teilweise beträgt der Abstand zwischen den Standorten weniger als 3 km.

RV 30-09-15 VRG Karte Ergebnis a

Nicht in den Regionalplan aufgenommen wurden die Standorte ES-04 Probst (Reichenbach / Lichtenwald) und GP-05 Weiler (Ebersbach / Hochdorf).

  • Die Streichung von ES-04 Probst bedeutet, besonders für die Menschen in Hegenlohe und Reichenbach (Rißhalde), eine große Erleichterung, denn der Abstand zur Wohnbebauung hätte jeweils nur 700 Meter betragen. Auch das Naturfreundehaus wäre massiv betroffen gewesen. Der Projektierer Windkraft Nord (WKN) hatte bis zum Schluss verbissen um diesen Standort gekämpft.
    Unsere Bürgerinitiative hat sich von Anfang an gegen diesen Standort eingesetzt und wir betrachten es als großen Erfolg, dass er nun – trotz heftigen Widerstandes – nicht in den Regionalplan aufgenommen worden ist.

Bei den anderen Standorten konnten wir leider nur Teilerfolge erzielen, die im Einzelfall aber bedeutsam sein können. Folgende Vorranggebiete werden im Regionalplan ausgewiesen:

  • ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach / Uhingen / Lichtenwald) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 69 Hektar auf 28 Hektar verkleinert (-60%). Damit vergrößert sich der Abstand zu Thomashardt von 800 Meter auf 1.800 Meter. Der Abstand zu Baiereck und Büchenbronn beträgt jedoch weiterhin nur 700 Meter bzw. 800 Meter. Zu Schlichten beträgt der Abstand 1.800 Meter.
    ES-02 Sümpflesberg liegt zu 100% im Landschaftsschutzgebiet, bevor hier Windkraftanlagen gebaut werden, müsste dieses erst aufgehoben werden. Hierüber entscheidet das Landratsamt Göppingen.   RNK ES-02 Sümpflesberg (Stand 30.09.2015)
  • ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Altbach / Plochingen) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 261 Hektar auf 144 Hektar verkleinert (-45%). Die Flächen südlich der Kreuzung Weißer Stein entlang der L 1201 wurden gestrichen. Hierdurch vergrößert sich der Abstand zu Plochingen / Stumpenhof von 700 Meter auf 2.500 Meter. Der Abstand zu Baltmannsweiler beträgt 1.500 Meter.
    EnBW und SWE haben am ES-03 Burgstall / Weißer Stein durch eine einjährige Windmessung eine Windhöffigkeit von weniger als 5,0 m / sec. festgestellt. Damit wird der vom Windenergieerlass des Landes geforderte Mindestwert von 5,3 m / sec. weit unterschritten. Trotzdem wurde dieses Gebiet als Vorranggebiet im Regionalplan ausgewiesen. Dies zeigt, dass hier nicht nach sachlichen, sondern ideologischen Gründen entschieden wurde. Zudem hat die Flugsicherung erhebliche Vorbehalte gegen diesen Standort vorgebracht.                                                     RNK ES-03 Burgstall – Weißer Stein (Stand 30.09.2015)
  • ES-06 Rotenhau (Wernau / Hochdorf) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 49 Hektar auf 40 Hektar verkleinert (-18%). Der Abstand zu Hochdorf beträgt 700 Meter, zu Reichenbach 1.200 Meter. Der Standort liegt teilweise im Vogelschutzgebiet!!!    RNK ES-06 Rotenhau (Stand 30.09.2015)
  • WN-34 Goldboden (Winterbach / Lichtenwald) wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 57 Hektar auf 16 Hektar verkleinert (-72%). Alle Flächen westlich der L 1150 wurden gestrichen. Hierdurch vergrößert sich der Abstand zu Hohengehren von 700 Meter auf 1.500 Meter und zu Manolzweiler von 700 Meter auf 1.200 Meter. Zum Engelberg beträgt der Abstand weiterhin nur 1.000 Meter, zu Thomashardt 1.500 Meter und zu Schlichten 1.600 Meter.
    WN-34 Goldboden wurde von ForstBW bereits an KommunalWind / JUWI verpachtet. Diese haben ihr Projekt zwischenzeitlich aufgegeben, weil sich „an diesem Standort Windkraftanlagen nicht wirtschaftlich betreiben lassen“. Nun versuchen sie den Pachtvertrag an einen anderen Projektierer zu verkaufen (Schorndorfer Nachrichten 11.07.2015).
    Da im Westen von Manolzweiler (700 Meter Abstand) der Standort WN-33 Nonnenberg mit 55 Hektar in den Regionalplan aufgenommen wurde, droht Manolzweiler eine massive Umzingelung.     RNK WN-34 Goldboden (Stand 30.09.2015)
  • WN-35 Kaiserstraße (Schorndorf) wurde mit 75 Hektar in den Regionalplan aufgenommen. Der Abstand zu Schlichten beträgt 1.000 Meter und zu Oberberken 700 Meter.WN-35 Kaiserstraße liegt zu 70% im Landschaftsschutzgebiet, bevor hier Windkraftanlagen gebaut werden, müsste dieses erst aufgehoben werden. Hierüber entscheidet das Landratsamt Waiblingen. Zudem liegt es zu 44% in einem NATURA 2000 Gebiet.                                                 RNK WN-35 Kaiserstrasse (Stand 30.09.2015)

Durch die Flächenreduzierungen hat sich die Attraktivität dieser Standorte für Windkraftprojektierer verschlechtert, zumal teilweise windstärkere Flächen entfallen sind und nur windschwächere Flächen verblieben.

Viele der beschlossenen Vorranggebiete sind zudem noch mit Konflikten belegt (Flugsicherung, Wetterradar, Landschaftsschutzgebiet, Natura2000-Gebiet), welche den Bau von Windkraftanlagen verhindern könnten:

StZ 01-10-15 VRG Karte Ergebnis Konflikte

Im Schurwald ist nicht mit professionellen Windkraftprojektierern zu rechnen; nicht ohne Grund haben sich EnBW und JUWI bereits zurückgezogen. Die Gefahr geht vielmehr von Bürgerwindgenossenschaften (Idealisten) oder kommunalen Energieversorgern (politisch beeinflusst) aus. So möchte am Standort GP-03 Wangen ein Konsortium kommunaler Energieversorger – trotz grenzwertiger Windhöffigkeit – Windkraftanlagen errichten.

Diese Erfolge waren nur durch die große Unterstützung aus der Bevölkerung möglich. Gegen die Windkraftstandorte im Schurwald gab es 3.000 Bürgereinsprüche, dies waren 50% aller Einsprüche in der Region. Dies hat Wirkung gezeigt.

Bei allen, die uns unterstützt haben bedanken wir uns sehr herzlich.

Selbstverständlich bleiben wir auch weiterhin am Ball und bitten Sie uns weiter zu unterstützen. Zukünftig geht es darum konkrete Windkraftprojekte von Projektierern / Investoren an den einzelnen Standorten zu verhindern.

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Anträge der Parteien:

Antrag CDU:   CDU-Antrag 30.09.2015

Antrag GRÜNE:   GRÜNE-Antrag 30.09.2015

Antrag SPD:   SPD-Antrag 30.09.2015

Antrag LINKE:   Linke-Antrag 30.09.2015

Antrag FDP:    FDP-Antrag 30.09.2015

Antrag Innovative Politik:  Innovative-Politik-Antrag 30.09.2015

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Verband Region Stuttgart:

Verband Region Stuttgart

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Presseberichte:

Stuttgarter Zeitung 01.10.2015:   41 Standorte für Windkraft

Esslinger Zeitung 30.09.2015:  Kritik an Windkraft-Plänen

Stuttgarter Zeitung 17.09.2015: Am Ende bleiben 44 Windkraftflächen übrig

Stuttgarter Zeitung 17.09.2015: Es bleibt eine Unwucht

Esslinger Zeitung 15.09.2015: Gegner der Windenergie trommeln

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16.09.2015: Planungsausschuss des Regionalverbandes Stuttgart:

Schurwald droht weiterhin zur Windindustriezone zu werden !

Der Planungsausschuss hat am 16.09. die potentiellen Windkraft-Standorte in der Region beraten und eine Beschlussempfehlung für die Regionalversammlung abgegeben:

  • Die gute Nachricht ist, dass die Vorranggebiete ES-04 Probst (Reichenbach / Lichtenwald) und GP-05 Weiler (Ebersbach / Hochdorf) entfallen sollen.
  • Die schlechte Nachricht ist, dass im Schurwald von den ursprünglich 10 geplanten Standorten weiterhin 7 Vorranggebiete verbleiben sollen. Damit bleibt der Schurwald weiterhin ein Schwerpunkt beim Windkraftausbau in der Region und es droht eine massive räumliche Überlastung und Umzingelung von Siedlungen.

Am 30.09.2015 wird die Regionalversammlung abschließend beraten und beschließen.

Man startete die Beratung mit 77 potentiellen Windkraft-Standorten (3.350 Hektar Potentialfläche). Die Parteien hatten folgende Zielvorstellungen für das Endergebnis: Grüne: alle 77,  Die Linke: alle 77,  SPD: 59,  Freie Wähler: 56,  CDU: 30,  AfD: 15 – 20,  FDP: 14. FDP und AfD forderten zudem einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 Meter.

Bei vielen Abstimmungen bildeten sich zwei gleichstarke Lager aus CDU (11 Regionalräte), FDP (1), AfD (1) auf der einen Seite und Grüne (6), SPD (5), Die Linke (2) auf der anderen Seite. Zünglein an der Waage waren dann die Freien Wähler (5).

Empfohlen wurden 44 Standorte mit 2.750 Hektar Potentialfläche (-18%).
Das ist deutlich mehr,als rechtlich erforderlich gewesen wäre !!!
Das ist auch deutlich mehr, als in anderen – weniger dicht besiedelten und windstärkeren – Regionen !!!
Insofern sehen wir dieses Ergebnis sehr kritisch und sind enttäuscht!

Der Schurwald bleibt weiterhin ein Schwerpunkt beim Windkraftausbau und droht zur Windindustriezone zu werden.
Von den 10 geplanten Vorranggebieten, sollen 7 tatsächlich ausgewiesen werden (nur 3 Mini-Standorte sollen entfallen).
Hier besteht immer noch eine deutliche Überlastung; auch wird der versprochene Mindestabstand von 3 km zwischen den Standorten nicht eingehalten; dieser soll nun auf 2 km herunter definiert werden. Dies ist für uns nicht akzeptabel!

Für unseren Raum ist das Ergebnis durchwachsen, aber immerhin entfallen die Standorte ES-04 Probst und GP-05 Weiler.
Deutlich verkleinert wurden gegenüber den ersten Planungsansätzen die Standorte ES-02 Sümpflesberg, ES-03 Burgstall / Weißer Stein, ES-06 Rotenhau, WN-34 Goldboden. Nur WN-35 Kaiserstraße blieb unverändert.

PLA 16-09-15 VRG-Übersichtskarte a

Im Einzelnen wurden folgende Empfehlungen an die Regionalversammlung gegeben:

ES-02 Sümpflesberg (Lichtenwald – Uhingen – Ebersbach)

Der Standort soll weiterhin in der Planung bleiben.
Für den Standort haben gestimmt: CDU, Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: insgesamt 5 Regionalräte – FDP, AfD, Karin Pflüger (CDU).

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen – Altbach – Plochingen)

Die CDU beantragte den Standort komplett zu streichen (wegen der unbefriedigenden Ergebnisse der Windmessungen). Dieser Antrag wurde mit 14 : 17 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt der Standort weiterhin in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD, Karl-Heinz Bok (ÖDP)

ES-04 Probst (Reichenbach – Lichtenwald)

Auf Antrag der CDU wurde das Vorranggebiet (2 ha) komplett aus der Planung herausgenommen !!!
Für die Streichung des Standortes haben gestimmt: CDU, SPD, Freie Wähler, FDP, AfD, Karl-Heinz Bok (ÖDP);
gegen die Streichung des Standortes: insgesamt 7 Regionalräte – GRÜNE, Die Linke

ES-06 Rotenhau (Wernau – Hochdorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  17 : 14; damit bleibt der Standort weiterhin in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD

GP-05 Weiler (Ebersbach – Hochdorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  13 : 18; damit wird der Standort komplett aus der Planung herausgenommen !!!
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Die Linke;
gegen den Standort: CDU, Freie Wähler, FDP, AfD

WN-34 Goldboden (Winterbach – Baltmannsweiler – Lichtenwald)

Der Standort soll weiterhin in der Planung bleiben.
Auf Antrag der CDU wurde das Vorranggebiet um die westlich der L1150 liegenden Fläche verkleinert. Somit vergrößert sich der Abstand zu Manolzweiler.
Für die Verkleinerung haben gestimmt: CDU, SPD, Freie Wähler, FDP, AfD;
gegen die Verkleinerung: GRÜNE, Die Linke.

WN-35 Kaiserstraße (Schorndorf)

Abstimmung FÜR / GEGEN das Gebiet  18 : 13; damit bleibt der Standort weiterhin unverändert in der Planung.
Für den Standort haben gestimmt: Grüne, SPD, Die Linke, Freie Wähler;
gegen den Standort: CDU, FDP, AfD

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Positionen der Parteien:

Die Grünen, Freie Wähler und Die Linke haben ihren Standpunkt zur Windkraft in Positionspapieren definiert:

CDU:CDU Homepage

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:Grüne – Windkraft in der Region Stuttgart 15-08-15

    unsere Stellungnahme hierzu:  Stellungnahme BI PRO SCHURWALD Positionspapier Grüne 19-08-15

SPD:  SPD-Homepage

FREIE WÄHLER:Freie Wähler – Windkraft – der regionale Beitrag zur Energiewende ist eine solidarische Verpflichtung 15-07-15

   unsere Stellungnahme hierzu:  Stellungnahme BI PRO SCHURWALD Positionspapier Freie Wähler 20-08-15

DIE LINKE:Positionspapier Windenergie 09-07-15

FDP:FDP Homepage

Unser Aufruf an die Regionalversammlung „Aus der Maximalplanung muss eine Minimalplanung werden“:

BI Pro Schurwald — Aufruf Regionalversammlung 16-10-14

Windkraft Schurwald 30-07-15

Vorranggebiete Schurwald

Falls Sie die Parteien bzw. die Regionalräte kontaktieren wollen um Kommentare, Hinweise und Meinungen mitzuteilen, finden Sie die Kontaktdaten   hier

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04.09.2015: CDU-Regionalfraktion besucht Goldboden

Im Rahmen der Aktion „CDU-Regionalfraktion vor Ort im Gespräch“ besuchten am 04. September 2015zehn CDU-Regionalräte den Goldboden, um sich ein Bild vor Ort zu machen und mit den betroffenen Bürgern zu sprechen. Darunter waren der Vorsitzende der Regionalfraktion und Bundestagsabgeordnete Dr. Joachim Pfeiffer und der Vorsitzende des Regionalverbandes Thomas S. Bopp.

CDU Goldboden 01a

Diskutiert wurden die geplanten Windkraftgebiete WN-34 Goldboden, sowie ES-02 Sümpflesberg und ES-04 Probst.

CDU Goldboden 15b

Über 150 Bürger aus den umliegenden Gemeinden haben die Gelegenheit genutzt, sich überaus kritisch zu den Windkraftplänen in der Region auszusprechen. Während der fast 1,5-stündigen Diskussion wurde klar, dass es eine breite Ablehnung dieser Pläne in der Bevölkerung gibt.

CDU Goldboden 21a

Jetzt ist die Regionalversammlung am Zug. Wir fordern, dass der Schurwald ein Vorranggebiet für Mensch, Natur und Umwelt bleibt!

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07.08.2015: FDP-Regionalfraktion besucht ES-04 Probst

Die vier Mitglieder der FDP-Regionalfraktion besuchten am Freitag, den 07.08.2015 fünf potentielle Windkraftstandorte. Um 13:00 Uhr machten sie beim Naturfreundehaus in Hegenlohe Station um sich über den Standort ES-04 Probst zu informieren. Trotz der arbeitnehmerunfreundlichen Tageszeit und tropischen Temperaturen von annähernd 40° C kamen viele Bürger um mit den Regionalräten zu diskutieren.

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Bericht und Positionierung der FDP-Regionalfraktion:  hier

Filmbericht über die Windkrafttour der FDP-Regionalfraktion:

(ES-04 Probst ab Minute 6:20)

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15.07.2015: Zu wenig Wind über dem Schurwald

Die Stadtwerke Esslingen (SWE) und die EnBW haben am 15.07.2015 bekannt gegeben, dass sie den geplanten Windpark am ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Altbach / Plochingen) nicht bauen werden, weil der Betrieb des Windparks Schurwald nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Seit Mai 2014 wurde mit zwei verschiedenen Methoden, einem Windmessmast und einem LIDAR-System, die Windgeschwindigkeit gemessen. Hierbei wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund nur ca. 5,0 m /sec. beträgt, dies entspricht ca. 4,8 m / sec. auf 100 Meter über Grund.

Gem. Windenergieerlass der grün-roten Landesregierung gilt eine Windgeschwindigkeit von 5,3 – 5,5 m /sec. in 100 Meter über Grund als Mindestvoraussetzung für einen Windkraftstandort.

Es wurde nicht nur die Wirtschaftlichkeitsgrenze für Windkraftanlagen (80% Referenzertrag = > 6,0 m/ sec. 100 m ü.G.) klar verfehlt, sondern auch die Mindestvoraussetzung für einen Windkraftstandort überhaupt.

Für den Windatlas wurden für diesen Standort dagegen noch bis 6,0 m / sec. berechnet (100 m. ü.G.).

Dies ist auch kein Einzelfall:

Am Standort WN-34 Goldboden haben KommunalWind / JUWI ihre Pläne, Windkraftwerke zu errichten, ebenfalls wegen fehlender Wirtschaftlichkeit aufgegeben (Schorndorfer Nachrichten, 11.07.2015).

Bei GP-03 Weinstraße wurden 5,7 m /sec. auf 140 m ü.G. gemessen (Windatlas bis 6,5 m / sec.), dies entspricht ca. 5,4 m /sec.  auf 100 m ü.G.. Obwohl auch hier die Mindestvoraussetzungen nicht sicher erfüllt sind, möchte ein Konsortium kommunaler Stadtwerke trotzdem mit 4 Windkraftwerken weitermachen (Stuttgarter Zeitung 19.07.2015).

Wieder einmal bestätigt sich, dass für den Windatlas viel zu hohe Windgeschwindigkeiten errechnet wurden und er keine seriöse Grundlage für die Planung von Windkraftstandorten ist. Nachdem an drei Standorten nachgewiesen wurde, dass die Windhöffigkeit nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftwerken ausreicht, kann man davon ausgehen, dass dies auch an allen anderen Windkraftstandorten auf dem Schurwald so ist.

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15.07.2015: Pressemitteilung von EnBW und SWE

Wirtschaftlichkeit nicht gegeben: Stadtwerke Esslingen und EnBW werden den geplanten Windpark [ES-03 Burgstall / Weißer Stein] nicht bauen

Wider Erwarten liegt die gemessene Windgeschwindigkeit über dem Schurwald deutlich unter den Werten, die für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Windparks notwendig sind. Deshalb haben sich die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG verständigt, den gemeinsam geplanten Windpark Schurwald nicht zu bauen.

Mit einem Windmessmast wurden seit Mai 2014 Wind- und andere Daten gesammelt, um zusätzliche Sicherheit zu gewinnen, dass sich der Standort zwischen Esslingen und Aichwald auf dem Schurwald [ES-03 Burgstall / Weißer Stein] tatsächlich für einen Windpark eignet. Die jetzt gesichteten und in einen Langzeitbezug gesetzten Werte der Windgeschwindigkeiten, weichen deutlich von den Angaben im Windatlas Baden-Württemberg und den Vergleichswerten ab. Sie liegen im Durchschnitt nur knapp über fünf Meter pro Sekunde. Um Fehler an den Messsystemen auszuschließen, hatte die EnBW mit einem LiDAR-System – einer anderen Windmesstechnik, die mit Laserstrahlen arbeitet –, die Daten jetzt noch einmal gegengeprüft. Die geringe Windhöffigkeit hat sich bestätigt.

Laut Windatlas Baden-Württemberg weist der ausgewählte Standort auf dem Schurwald eine mittlere Windgeschwindigkeit von bis zu 6,5 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe auf und wäre damit grundsätzlich für den Betrieb von Windenergieanlagen interessant. Auch Betriebswerte vergleichbarer Bestandsanlagen stimmten die Partner Stadtwerke Esslingen und EnBW zuversichtlich, dass auf dem Schurwald der Betrieb eines Windparks möglich ist. Deshalb haben sie zusammen die Windpark Schurwald GmbH gegründet.

In allen Gesprächen und Foren mit Bürgern und Kommunalvertretern, in denen über das Windparkprojekt aufgeklärt und diskutiert wurde, haben sowohl Esslingens Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger, als auch die Projektpartner Stadtwerke Esslingen sowie EnBW nie einen Zweifel daran gelassen, dass ohne ausreichende Erträge kein Windpark auf dem Schurwald errichtet wird. Thomas Isele, Geschäftsführer der Stadtwerke Esslingen erläutert zur jetzt gemeinsam getroffenen Entscheidung: „ Die niedrigen Windgeschwindigkeiten sind für uns ein überraschendes Ergebnis. Sie liegen stark unter den im Windatlas Baden-Württemberg angegebenen Werten, das war so für uns nicht vorherzusehen. Damit lässt sich der Betrieb des Windparks Schurwald nicht wirtschaftlich darstellen“. Manfred Volker Haberzettel, Leiter Geschäftsentwicklung Erzeugung bei der EnBW bestätigt: „ Für uns gilt: Die Wirtschaftlichkeit ist für den Betrieb eines Windparks das wichtigste und ausschlaggebende Kriterium. Die muss gegeben sein. Das ist für diesen Standort definitiv nicht der Fall. Und wenn sich ein Windpark nicht wirtschaftlich betreiben lässt, dann bauen wir ihn nicht. In dem Projekt macht sich die besonders schwierige Orographie der Region bemerkbar, denn neben den Werten im Windatlas und unseren hier durchgeführten Messungen sind in der Region auch Windenergieanlagen mit deutlich höheren Windgeschwindigkeiten vorhanden“.

„Nachdem die wirtschaftliche Basis für einen Betrieb des Windparks Schurwald fehlt, werden die Stadtwerke Esslingen ihr bereits vorhandenes Engagement bei regenerativen Energien durch die verstärkte Beteiligung an anderen Wind- oder Solarparks bundesweit ausbauen. Denn wir stehen unverändert zu dem anspruchsvollen Klimaschutzziel, bis 2030 50 Prozent der Esslinger Haushalte mit regenerativer Energie zu versorgen“, machte Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Esslingen deutlich.

Die bis jetzt getätigten Investitionen in bereits durchgeführte Messungen und Gutachten sind nicht verloren, denn die auf dem Schurwald gewonnenen Daten liefern wichtige Erkenntnisse für zukünftige Windenergie-Projekte und dienen zudem zur Vervollständigung von Umweltkartierungen.

Pressemitteilung von EnBW / SWE

Stuttgarter Zeitung 15.07.2015: Ziemliche Flaute auf dem Schurwald

Esslinger Zeitung 16.07.2015: Dem Windpark geht die Puste aus

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07.07.2015:  BI PRO SCHURWALD  trifft  Regionalräte

Unsere Bürgerinitiative hat die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart zu einem Gespräch über Windkraft eingeladen. 21 Regionalrätinnen und Regionalräte sind unserer Einladung gefolgt, dies ist ein Viertel aller Mitglieder der Regionalversammlung.

Weitere Informationen finden Sie hier

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10.06.2015:  Windmessungen am ES-04 Probst begonnen

Die Windkraft Nord AG (WKN) hat in den vergangenen Tagen am Probst, südlich vom Naturfreundehaus, mit Windmessungen begonnen. Hierzu wurde in einer Waldlichtung eine mobile Laser-Windmessanlage aufgestellt. WKN plant an diesem Standort zwei Windkraftwerke zu errichten.

WindmessstationDer Regionalverband Stuttgart hat am 20. Mai 2015 empfohlen, den Windkraftstandort ES-04 Probst nicht weiter zu verfolgen: „Eine Ausweisung des geplanten Vorranggebietes ES-04 kommt … nicht mehr in Betracht.“ Grund für die Ablehnung ist, dass aus Lärmgründen ein Mindestabstand von 700 Meter vom Naturfreundehaus und Campingplatz einzuhalten ist, womit das Vorranggebiet nicht mehr darstellbar ist.
Der Regionalverband hat zudem in einer Bewertungsmatrix ES-04 Probst mit NULL Punkten bewertet (max. 5 Punkte möglich).

ForstBW hatte voreilig Pachtverträge mit Windkraft-Projektoren für Standortflächen im Staatswald abgeschlossen, obwohl diese Standorte noch gar nicht rechtskräftig als Vorranggebiete ausgewiesen sind. So erhielt WKN bereits einen Pachtvertrag für ES-04 Probst.

Nun möchte sich WKN offensichtlich nicht damit abfinden, dass dieser Standort entfallen soll; sonst würde man jetzt kein Geld mehr für Windmessungen ausgeben. Anscheinend möchte man auf die erhofften Profite nicht verzichten und weiter für diesen Standort kämpfen.

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24.04.2015: BI PRO SCHURWALD reicht Petition 15 / 05074 gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen beim Landtag Baden-Württemberg ein.

Weitere Informationen finden Sie  hier

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28.12.2014: Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann

Am 28. Dezember 2014 hatte der Landtagsabgeordnete Jochen Haußmann (FDP, Wahlkreis Schorndorf) vier Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen zu einem Gespräch eingeladen:
• BI PRO SCHURWALD [Baltmannsweiler / Lichtenwald],
• BI Berken [Schorndorf],
• BI Schützt die Buocher Höhe (BNB) und
• BI Windrad + Natur [Plüderhausen].
Es fand ein offener Gedankenaustausch zu dem Thema Windkraft in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart statt.

Gespräch Haußmann

Von den Bürgerinitiativen wurden dabei vor allem folgende Schwerpunkte thematisiert:

1. Planungsansatz des Verbandes Region Stuttgart als Maximalplanung:
Für die dichtbesiedelte Region Stuttgart sind derzeit
85 potentielle Vorranggebiete (VRG)
mit 3.540 Hektar (bis ca. 500 Windkraftanlagen (WKA))
in der Prüfung.
Andere Regionen berücksichtigen die Interessen ihrer Bürger, sowie von Landschaft und Natur wesentlich besser. Dies führt dort zu einer wesentlich vorsichtigeren und zurückhaltenderen Planung:
• Ost-Württemberg:                20 VRG / 3.200 ha;
• Heilbronn-Franken:             26 VRG / 1.320 ha;
• Bodensee-Oberschwaben:     8 VRG / 50 WKA.

2. Das Landesplanungsgesetz lässt nur Vorranggebiete (VRG), aber keine Ausschlussgebiete zu. Auch ist keine Priorisierung von Vorranggebieten möglich.
Nun sind Windkraftanlagen (WKA) grundsätzlich überall erlaubt. Dies bedeutet in der Praxis, dass Projektinitiatoren die Standorte für WKA unter und innerhalb der VRG frei auswählen können und sie alleine bestimmen Anzahl und Größe der WKA.
Aus unserer Sicht gibt es sehr wohl schützenswerte Gebiete, die von WKA grundsätzlich frei bleiben sollten. Ferner sollte auf Flächen in Schutzgebieten (z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebieten) oder im Wald erst dann zugegriffen werden dürfen, wenn außerhalb dieser Flächen nicht genügend „geeignete“ Flächen zur Verfügung stehen. Dies ist auch eine Forderung der Naturschutzverbände.

3. Vorranggebiete im Staatswald sollten nur mit Zustimmung der Gemeinden auf deren Gemarkung sich diese befinden und betroffener Nachbargemeinden verpachtet werden dürfen.

4. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung sollte die 10-fache Anlagenhöhe (10-H) betragen. Dies ist notwendig, da Windkraftanlagen zu einer erheblichen Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität in ihrer Umgebung führen.

5. Baden-Württemberg ist kein Windkraftland! Baden-Württemberg ist bei der Windkraft mit 1.250 Volllaststunden im Jahr und einer Auslastung von nur 13% das absolute Schlusslicht aller deutschen Bundesländer. Hier besteht kein Nachholbedarf beim Ausbau der Windkraft, sondern hier bahnt sich ein Schildbürgerstreich an. Baden-Württemberg zum Windkraftland machen zu wollen ist so, als ob man Alaska zum Weinanbauland machen wollte.

Wir bedanken uns bei Herrn Haußmann sehr herzlich für das interessante und engagierte Gespräch. Ebenso auch bei den Vertretern der befreundeten Bürgerinitiativen.

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20.12.2014: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung lehnt Windpark am Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein ab

Im Dezember 2014 wurde bekannt, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) den von der EnBW und den SWE geplanten Windpark am Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald / Altbach / Plochingen) ablehnt.

Um Navigationsanlagen der Flugsicherung besteht ein Anlagenschutzbereich von 15 km. Die Deutsche Flugsicherung empfiehlt innerhalb dieses Bereiches keine Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Verband Region Stuttgart ignoriert leider diese Empfehlung der Flugsicherung; man verfolgt das Konzept einer Maximalplanung.

Der Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein liegt innerhalb des Anlagenschutzbereiches des Drehfunkfeuers am Stuttgarter Flughafen. EnBW / SWE hatten für diesen Standort vom Bundesaufsichtsamt nun die Genehmigung für 15 Windkraftanlagen beantragt. (In der Öffentlichkeit wurde bisher immer nur von 10 Windkraftanlagen gesprochen!). Das Bundesaufsichtsamt lehnt in seiner Stellungnahme nun alle Windkraftanlagen am Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein ab.

Ein Sprecher des Landesministeriums für Verkehr und Infrastruktur stellte zwischenzeitlich klar, dass die 15 Windkraftanlagen nicht errichtet werden dürfen. Somit bedeutet diese Ablehnung das faktische Aus für den Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein.

Diese ablehnende Stellungnahme des Bundesaufsichtsamtes betrifft nur den Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein. Ob sie auch Auswirkungen auf andere geplante Windkraft-Standorte im Schurwald hat, ist unklar. Die Standorte im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald:

  • ES-02 Sümpflesberg (östlich von Thomashardt)
  • ES-04 Probst / Rißhalde (südlich von Hegenlohe beim Naturfreundehaus, nördlich von Reichenbach)
  • WN-34 Goldboden (nördlich von Hohengehren, westlich von Thomashardt, östlich von Manolzweiler)

liegen alle (knapp) außerhalb des Anlagenschutzbereiches. Trotzdem hat auch für diese 3 Standorte die Flugsicherung Bedenken angemeldet, weil sie in der Einflugschneise des Flughafens Stuttgart liegen. Wie diese in einem möglichen Baugesuchverfahren bewertet werden, ist derzeit völlig offen.

Das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur brachte jedoch klar die Hoffnung zum Ausdruck, dass sich andere Standorte auf dem Schurwald realisieren lassen.

Die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) bezüglich des Standort ES-03 Burgstall / Weißer Stein macht uns Hoffnung und ist Ansporn. Für eine Entwarnung ist es aber noch eindeutig zu früh. Der Schurwald ist noch nicht gerettet!

EZ 19.12.2014: Ein Reisenerfolg vor Weihnachten

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19.11.2014: SWR-Fernsehen Pro & Contra
Windkraft überzeugt nicht

Die Pro & Contra Sendung diskutierte das Thema:
„Mehr Windräder im Südwesten?“.

Drei Tage hatten die Bürger die Möglichkeit im Internet das Thema zu diskutieren und abzustimmen. Über 2.500 Menschen nutzen diese Möglichkeit.
Diskussion und Abstimmung

Am Ende lautete das Ergebnis:

PRO Windkraft                 21%     (557 Stimmen)

CONTRA Windkraft        79%    (2.079 Stimmen)

Während der Sendung stimmte auch eine Studio-Jury ab, die aus 45 zufällig ausgewählten Bürgern bestand. Hier gab es ein entgegengesetztes Ergebnis PRO 30 und CONTRA 15.

Sendung

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11.11.2014: Die Energiewende braucht eine Wende zugunsten der Natur!
Die Deutsche Wildtier Stiftung stellt die wissenschaftliche Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ vor

Die Studie kommt zu dem Fazit, dass der rasante Ausbau von Windenergieanlagen das Ökosystem Wald – besonders Vögel und Fledermäuse – gefährdet.

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert deshalb:

1. Der Ausbau von Windkraftanlagen im Wald muss gestoppt werden.
2. Regelungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Ausbau der Windenergie im Wald ohne ausreichende Rücksicht auf den Naturschutz müssen außer Kraft gesetzt und bereits laufende Genehmigungsverfahren abgebrochen werden.
3. Eine bundesweit gültige technischen Anleitung („TA Wind“) muss die vollständige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei Planung, Bau und Betrieb von Windkraftanlagen regeln.
4. Die aktuellen Empfehlungen aus dem „Helgoländer Papier“ müssen sofort in allen Bundesländern umgesetzt werden.
5. Wissensdefizite dürfen kein Vorwand zur Genehmigung von Windenergieanlagen sein. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz.

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19.07.2014:  “Wenn die Wähler NEIN sagen”

Der ZDF-Länderspiegel sendete am Samstag, den 19.07.2014 einen Beitrag über die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg mit dem Titel: “Wenn die Wähler NEIN sagen”. Hierbei wird unter anderem auch über die Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Windkraft berichtet.

Für diesen Beitrag hat das ZDF Filmaufnahmen in Lichtenwald und Aichwald gemacht. An beiden Orten wurden mehrere Bürger interviewt.

ZDF-Länderspiegel am Samstag, den 19.07.2014 um 17:05 Uhr   hier
ab Minute  14:40

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Die Bürgerinitiative „PRO SCHURWALD“ sieht beim Ausbau der Windkraft nur sehr geringe Möglichkeiten für die Bürger Einfluss zu nehmen.

Ministerpräsident Kretschmann sagte uns erst vor 3 Wochen, dass die Landesregierung beschlossen habe 1.200 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg zu bauen und dieser Beschluss nun umgesetzt werde. Wer dies nicht möchte, dem könne er nicht helfen. Das heißt die Bürger sollen sich gefälligst damit abfinden!

Bürgerbeteiligung bedeutet für die Landesregierung, dass die Bürger die Windkraftanlagen selbst finanzieren und deren Verluste tragen sollen (Bürgerwindgenossenschaften). Ganz offensichtlich versteht man darunter aber nicht Mitsprache und Beteiligung bei Entscheidungen.

Dies ist für uns Basta-Politik, aber keine Politik des „Gehörtwerdens und Mitnehmens“. Die Parallelen zu Stuttgart 21 sind unverkennbar!

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30.06.2014: Beschwerde gegen die Bewerbung von Winterbach um Windkraftstandort WN-34 Goldboden

Die Gemeinde Winterbach hat sich um den Windkraftstandort WN-34 Goldboden, östlich von Manolzweiler, beworben. Sie möchte dort bis zu drei Windkraftanlagen errichten.

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD sieht hierin mehrere Verstöße gegen die Gemeindeordnung und hat deshalb das Landratsamt Waiblingen gebeten, dieses Vorhaben zu überprüfen.

WN-34 Goldboden Hohengehren

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28.06.2014: Heißer Empfang für Ministerpräsident Kretschmann

Ca. 150 Windkraftkritiker haben Ministerpräsident Kretschmann am 28.06.2014 in Fellbach einen heißen Empfang bereitet. Auch von unserer Bürgerinitiative PRO SCHURWALD waren 10 Unterstützer dabei.

Der Ministerpräsident besuchte eine Großveranstaltung von BUND und NABU zur Windkraft.

Ministerpräsident Kretschmann in Diskussion mit Demonstranten aus dem Schurwald

Ministerpräsident Kretschmann in Diskussion mit Demonstranten aus dem Schurwald

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Windmessmast am Standort ES-03 Weißer Stein / Burgstall

Ende Mai 2014 wurde südlich von Aichschieß (Gebiet Zeller Trieb) ein 140 m hoher Windmeßmast  in Betrieb genommen.

DSCN4414

Die Windmessungen sollen ein Jahr dauern.

Wir begrüßen ausdrücklich die Durchführung von Windmessungen! Wir fordern aber auch, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur ein transparentes Verfahren, bei der alle betroffenen Bürger die Fakten kennen, ist ein faires Verfahren.
Esslinger Zeitung 01.07.2014: Für mehr Transparenz bei Windpark-Planung

Esslinger Zeitung 10.07.2014: Windmessdaten sollen überprüfbar sein

Weitere Details finden Sie bei der mit uns befreundeten Bürgerinitiative Pro Aichwald:
Windmessmast Weißer Stein

Obwohl der Messmast nur aus einem filigranen Gitterrost besteht, gibt er einen guten Anhaltspunkt wie der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Landschaft sein wird. Die Höhe des Messmastes von 140 Meter entspricht der Nabenhöhe einer Windkraftanlage; hierzu kommen noch einmal 50 Meter für den Rotor. Windkraftanlagen sind allerdings viel massiver. Sie bestehen aus einem Beton- oder Stahlturm mit einem Sockeldurchmesser von fast 20 Meter. Und es bewegt sich ein Rotor mit 100 Meter Durchmesser.

Dimension Windkraftanlagen

Vom Höhenweg in Lichtenwald ist der Messmast z.B. gut zu erkennen.

Am 24. Mai 2014 haben Unbekannte eine Piratenfahne auf dem Windmessmast angebracht:

P1020541

P1020547

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04.04.2014: Forst BW vermarktet Vorranggebiete:
ES-04 Probst und WN-34 Goldboden

Derzeit erstellt der Verband Region Stuttgart einen Regionalplan für die Standorte von Windkraftanlagen. Hierbei sind für jeden potentiellen Standort die Vor- und Nachteile abzuwägen und die öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen. Dieser Prozess ist derzeit noch in vollem Gange.

Obwohl diese Planungen noch gar nicht abgeschlossen sind, bietet die Forstverwaltung Baden-Württemberg bereits jetzt u.a. die Vorranggebiete

• ES-04 Probst (Hegenlohe Naturfreundehaus / Reichenbach-Rißhalde) ES-04 Probst und
• WN-34 Goldboden (Hohengehren, Manolzweiler, Thomashardt) WN-34 Goldboden

Investoren zur Errichtung von Windkraftanlagen an und bittet Interessenten ein verbindliches Angebot abzugeben.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum einzelne Standortflächen bereits vorab vermarktet werden, obwohl die Gesamtplanungen noch gar nicht abgeschlossen sind. Gegen beide Standorte gibt es schwerwiegende Einwände; vom Verband Region Stuttgart werden sie derzeit als Standorte mit „Konfliktlage“ eingestuft. Offensichtlich soll der Abwägungsprozess des Regionalverbandes politisch beeinflusst werden, indem man vor der abschließenden Beschlussfassung bereits Investoren präsentiert.

Diese Bedienung von Einzelinteressen lehnen wir ab! Der Regionalplan erfordert ein schlüssiges Gesamtkonzept. Dies schließt die vorzeitige Vermarktung einzelner Standorte aus. Hierfür gibt es auch keinen sachlichen Grund!

Den Bürgern wurde ein transparentes und offenes Verfahren zur Auswahl der Windkraftstandorte versprochen. Hierbei sind alle potentiellen Standorte in gleicher Weise zu behandeln. Wenn ein solches Verfahren nicht garantiert ist, kann eine Akzeptanz von Windkraftanlagen durch die Bevölkerung nicht erwartet werden!

Wir fordern deshalb, dass nur solche Standorte Investoren angeboten werden dürfen, die rechtskräftig als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Wir haben Bürgermeister Rentschler, sowie unsere Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann, CDU und Andreas Schwarz, Grüne gebeten sich in diesem Sinne für einen fairen Planungsprozess einzusetzen.

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10.07.2013:  Erste Erfolge – Bürgerprotest wirkt !

Im Herbst letzten Jahres haben 367 Bürger Einsprüche gegen die im Regionalplan vorgesehenen Standortflächen für Windkraftanlagen im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald beim Verband Region Stuttgart eingereicht. Damit belegten wir Platz 3 in der Region Stuttgart, was dort sehr wohl registriert wurde.

Am 10. Juli 2013 hat nun der Verband Region Stuttgart (Planungsausschuss) entschieden, zwei von drei Standortflächen, welche den Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald unmittelbar betreffen, zu verkleinern:

  • ES-02 Sümpflesberg (bei der Lindenallee) wird von 69 auf 62 Hektar verkleinert und damit der Abstand zu Thomashardt vergrößert,
  • ES-04 Probst (beim Naturfreundhaus in Hegenlohe) wird von 14 auf 2 Hektar verkleinert. Der Abstand zum Naturfreundehaus beträgt nun 450 Meter. (Leider sind es nicht 700 Meter wie zuvor berichtet)

Dies ist ein erster Erfolg, der sicherlich auch ganz wesentlich auf die Bürgerproteste  zurückzuführen ist. Bemerkenswert ist, dass die Gesamtabwägung der vorgebrachten Einwendungen erst noch stattfinden wird und wir somit die Chance auf weitere Verbesserungen für Mensch, Natur und Landschaft haben (Artenschutz, Landschaftsschutzgebiete, NATURA-2000 Gebiete, Flugsicherung usw.). Es gilt nun am Ball zu bleiben, dieser erste Erfolg sollte uns Ansporn und Motivation sein.

Umso ärgerlicher ist es, dass im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach die Flächenreduzierungen für ES-04 Probst nicht berücksichtigt wurde. In der Verbandsversammlung konnte sich die Gemeinde Lichtenwald mit ihrem Antrag, den Abstand zwischen dem Naturfreundehaus und ES-04 Probst auf 700 Meter zu vergrößern, nicht durchsetzen. Die Reduzierung dieses Gebietes auf 2 Hektar im Regionalplan hilft aber nichts, wenn es im Flächennutzungsplan mit 14 Hektar verbleiben sollte. Dann können auf den 14 Hektar überall Windkraftanlagen gebaut werden, mit dem entsprechend geringen Abstand zur Wohnbebauung in Hegenlohe und dem Naturfreundehaus.

Wir fordern deshalb vom Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach die Flächenreduzierungen des Regionalplanes in den Flächennutzungsplan zu

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10.07.2013: Verband Region Stuttgart hat Bedenken gegen Windkraftplanung

Der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach hat am 13.05.2013 alle Standorte für Windkraftanlagen aus dem Entwurf des Regionalplanes (Windenergie) des Verbandes Region Stuttgart vom 25.07.2012 in den Flächennutzungsplan übernommen. Zwischenzeitlich vorgebrachte Anregungen und Einwendungen zum Regionalplan wurden nicht  berücksichtigt. Ferner wurde auf der Gemarkung Hochdorf ein zusätzlicher Standort aufgenommen, ohne dies zu begründen.

Von den Gemeindeverwaltungen wurde diese Vorgehensweise gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern als zwingend und alternativlos bezeichnet. Es bestünde ein „Anpassungszwang“ an die (übergeordnete) Regionalplanung.

Die Bürgerinitiative „PRO SCHURWALD“ bezweifelt dagegen, dass es einen „Anpassungszwang“ an eine noch nicht rechtskräftige Planung überhaupt geben kann. Ferner sehen wir diese Vorgehensweise als überflüssige und unsinnige Doppel- bzw. Parallelplanung an.

Wir haben deshalb vorgeschlagen, abzuwarten, bis der Regionalplan (Windenergie) verabschiedet ist und Rechtskraft erlangt hat. Danach sollte entschieden werden, ob die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan erforderlich und sinnvoll ist.

Zwischenzeitlich liegt nun die Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart zu dem Flächennutzungsplan vor. Hierbei erhebt der Verband Bedenken gegen die Windkraftplanung, weil diese Vorgehensweise den Zielen der Regionalplanung entgegensteht. Dabei wird ausdrücklich auf das laufende Verfahren der Fortschreibung des Regionalplanes (Windenergie) hingewiesen und eine Abstimmung angemahnt.

Durch diese kritische Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt und fordern, dass bis zur Rechtskraft des Regionalplans keine eigene Windkraftplanung im Flächennutzungsplan erfolgt. Auf diese Doppel- bzw. Parallelplanung ist – auch im Interesse der Steuerzahler – zu verzichten.

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06.07.2013: BI „Pro Schurwald“ informiert auf Reichenbacher Wochenmarkt

Am Samstag, den 06. Juli 2013 informierte die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ die Reichenbacher Bevölkerung über die Pläne den Schurwald zu einem Schwerpunkt des Ausbaus der Windkraft zu machen. In 10-km Umkreis von Reichenbach sind 18 Standorte für Windkraftanlagen geplant, so dass Reichenbach bald von 60 Windkraftanlagen – oder mehr – eingekreist sein könnte. Im Mittelpunkt stand dabei aber die Standortfläche in Reichenbach am Probst / Risshalde.

Info-Stand 1 06.07.

Besondere Aufmerksamkeit erregte das maßstabsgetreue Modell einer Windkraftanlage. Viele Bürger waren überrascht und schockiert über die Größe dieser Industrieanlagen, die in nur 700 Meter zur Wohnbebauung stehen sollen. Diese Anlagen sind bis zu 200 Meter hoch, so hoch, wie der Stuttgarter Fernsehturm. „Eigentlich bin ich für Windkraft, aber wenn ich das sehe, dann kann ich nur sagen – das geht nicht“, sagte eine Dame entrüstet.

Auf absolutes Unverständnis stießen die Pläne, diese Industrieanlagen in den Wald zu bauen. Viele Bürger wurden ärgerlich, als sie erfuhren, dass pro Windkraftanlage bis zu einem Hektar Wald gerodet werden sollen. „Man bekommt nicht einmal eine Genehmigung für eine Gartenlaube, aber dann dürfen solche riesige Anlagen im Wald gebaut werden“, meinte ein Bürger.

Für viel Diskussionsstoff sorgten auch die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Die Windkraftanlagen erzeugen Lärm von über 100 dB, so laut wie eine Kettensäge. „Dass man davon in 700 Meter nichts mehr hört, glaubt kein Mensch“ meinte ein Herr und berichtete von Verwandten, welche in 2 Km Abstand von Windkraftanlagen leben müssen und über „Lärmfolter“ klagen. Ein anderer meinte, „tags über macht uns der Schattenschlag nervös und nachts haben wir dann Disko durch blinkende Flugsicherungsleuchten“. Immer wieder wurde die Frage aufgeworfen, ob wir mit diesen Plänen nicht das kaputt machen, was wir eigentlich schützen wollen.

„Da kann man ja nur noch wegziehen“, meinte eine junge Familie entrüstet, „aber wer kauft uns dann unser Haus noch ab?“ Ein älterer Herr fragte sich, „ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und mein Haus ist meine Altersvorsorge. Was soll jetzt daraus werden?“

Info-Stand 06.07. 2

„Fassungslos waren viele Bürger, als sie erfuhren, dass alle bestehenden Windkraftanlagen in Baden-Württemberg eine Auslastung von nur 13% haben. „Damit kann man doch keinen Atomstrom ersetzen und auch keine Energiewende machen“, meinten viele. Wahrscheinlich geht es doch wieder einmal nur ums Geld, da werden wir nicht gefragt, aber die Zeche dürfen wir dann bezahlen“, wurde häufig geäußert.

Warum machen die Gemeinden solche Planungen und wer hat eigentlich etwas davon, wurde heftig diskutiert. Viele hörten zum ersten Mal über diese Pläne und waren über die Gemeindeverwaltungen erbost, dass die Bevölkerung hierüber nicht informiert werde. „Wenn der Bürgermeister zu einer Info-Veranstaltung einlade, aber nicht sage, dass es um Windkraft gehe, dann ist das nur eine Alibi-Veranstaltung“, meinte eine Dame. „Hat denn unser Gemeinderat da zugestimmt?“, fragte Sie und erkundigte sich, wann die nächsten Kommunalwahlen sind.

Mit unserer Aktion haben wir sicherlich dazu beigetragen, das Thema Windkraft im Schurwald verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und weitere Diskussionen anzuregen.

Info-Stand 06.07. 3

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