Landkreis Esslingen

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Kreistag 14.11.2013:  Haushaltsdebatte 2014

Die Kreisverwaltung gibt bekannt, dass bisher kein Antrag auf Änderung einer Landschaftsschutzgebiets-Verordnung wegen der Planung zur Errichtung von Windkraftanlagen vorliegt.

Ferner werden vom Landkreis alle Standortflächen für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten [z.B. ES-02 Sümpflesberg] wegen Mehrfachkonflikten (mit anderen Schutzgebieten bzw. dem Artenschutz) oder wegen mangelndem Windertrag (Referenzwert) abgelehnt (Ausnahme: ES-03 Burgstall/Weißer Stein). Ein Landschaftsschuztgebiets-Befreiungs- bzw. Änderungsverfahren wurde nicht in Aussicht gestellt.

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07.11.2012: Stellungnahme des Landratsamtes Esslingen zum Regionalplan Windenergie

Das Landratsamt Esslingen hat am 07.11.2012 seine Stellungnahme zum Regionalplan Windenergie abgegeben. Von 13 potentiellen Vorranggebieten im Landkreis Esslingen werden 6 vom Landrat abgelehnt, weil sie Vogelschutzgebiete tangieren.

Als Folge bleiben im Wesentlichen die Vorranggebiete im Schurwald bestehen!

Bei der Stellungnahme des Landratsamtes entsteht jedoch der Eindruck, dass bei der Bewertung von “Landschaftsbild“ und „Erholung“ gleiche oder ähnliche Sachverhalte bei den einzelnen Vorranggebieten unterschiedlich beurteilt werden – und dies zum Nachteil der Standorte im Schurwald.

Für die Vorranggebiete im Schurwald werden grundsätzlich keine Bedenken angemeldet und es wird sogar bei Standorten in Landschaftsschutzgebieten eine Befreiung oder Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung in Aussicht gestellt, damit dort Windkraftanlagen gebaut werden können. Für die anderen Gebiete wird dies teilweise ausdrücklich abgelehnt.

Die meisten Ablehnungsgründe bei geplanten Standorten treffen aber auch auf das Vorranggebiet    ES-04   Probst    mit    dem    Naturfreundehaus    zu,  sowie    auf   ES-02 Sümpflesberg (FFH-Gebiet) und WN-34 Goldboden. Der Standort ES-04 Probst wird zwar nur zu einem geringen Teil von einem Landschaftsschutzgebiet überdeckt, wegen der sehr hohen Bewertung der Landschaftsbildanalyse (100%) und der markanten Höhenlage als Eingangstor vom Neckartal zum Filstal, ist davon auszugehen, dass die Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebietes aber auch außerhalb seines Bereiches Wirkung entfaltet.

  • Der Schurwald darf hinsichtlich des Landschafts-, Natur- und Artenschutz, sowie dem Schutz von Mensch und Gesundheit nicht schlechter gestellt werden, als andere Gebiete!
  • Alle Standorte sollten bezüglich Landschaftsbild und Erholung ergebnisoffen und nach gleichen Maßstäben bewerten werden; es sollte der Eindruck vermieden werden, dass hier bereits (politische) Vorentscheidungen – zu Lasten bestimmter Standorte – getroffen wurden.
  • Die Bewertung der geplanten Vorranggebiete im Schurwald sollte deshalb hinsichtlich Landschaftsbild und Erholung nochmals überprüft werden. Falls die vorhandenen Bedenken bei diesen Vorranggebieten für eine Ablehnung einer Befreiung oder Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht ausreichen sollten, sollten sie zumindest geltend gemacht und angemeldet werden.

Das Landratsamt Rems Murr hat alle Vorranggebiete welche von Landschaftsschutzgebieten tangiert sind, abgelehnt. Diesem Vorbild sollte auch das Landratsamt Esslingen folgen.

Landratsamt Esslingen Stellungnahme Regionalplan 07-11-12 B

Windkraft im Schurwald

Esslinger Zeitung 28-02-2013: Kreis sieht sich nicht als Bremser bei Windkraft

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30.01.2013