Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann

Am 28. Dezember 2014 hatte der Landtagsabgeordnete Jochen Haußmann (FDP, Wahlkreis Schorndorf) vier Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen zu einem Gespräch eingeladen:
• BI PRO SCHURWALD [Baltmannsweiler / Lichtenwald],
• BI Berken [Schorndorf],
• BI Schützt die Buocher Höhe (BNB) und
• BI Windrad + Natur [Plüderhausen].
Es fand ein offener Gedankenaustausch zu dem Thema Windkraft in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart statt.

Gespräch Haußmann

Von den Bürgerinitiativen wurden dabei vor allem folgende Schwerpunkte thematisiert:

1. Planungsansatz des Verbandes Region Stuttgart als Maximalplanung:
Für die dichtbesiedelte Region Stuttgart sind derzeit
85 potentielle Vorranggebiete (VRG)
mit 3.540 Hektar (bis ca. 500 Windkraftanlagen (WKA))
in der Prüfung.
Andere Regionen berücksichtigen die Interessen ihrer Bürger, sowie von Landschaft und Natur wesentlich besser. Dies führt dort zu einer wesentlich vorsichtigeren und zurückhaltenderen Planung:
• Ost-Württemberg:                20 VRG / 3.200 ha;
• Heilbronn-Franken:             26 VRG / 1.320 ha;
• Bodensee-Oberschwaben:     8 VRG / 50 WKA.

2. Das Landesplanungsgesetz lässt nur Vorranggebiete (VRG), aber keine Ausschlussgebiete zu. Auch ist keine Priorisierung von Vorranggebieten möglich.
Nun sind Windkraftanlagen (WKA) grundsätzlich überall erlaubt. Dies bedeutet in der Praxis, dass Projektinitiatoren die Standorte für WKA unter und innerhalb der VRG frei auswählen können und sie alleine bestimmen Anzahl und Größe der WKA.
Aus unserer Sicht gibt es sehr wohl schützenswerte Gebiete, die von WKA grundsätzlich frei bleiben sollten. Ferner sollte auf Flächen in Schutzgebieten (z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebieten) oder im Wald erst dann zugegriffen werden dürfen, wenn außerhalb dieser Flächen nicht genügend „geeignete“ Flächen zur Verfügung stehen. Dies ist auch eine Forderung der Naturschutzverbände.

3. Vorranggebiete im Staatswald sollten nur mit Zustimmung der Gemeinden auf deren Gemarkung sich diese befinden und betroffener Nachbargemeinden verpachtet werden dürfen.

4. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung sollte die 10-fache Anlagenhöhe (10-H) betragen. Dies ist notwendig, da Windkraftanlagen zu einer erheblichen Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität in ihrer Umgebung führen.

5. Baden-Württemberg ist kein Windkraftland! Baden-Württemberg ist bei der Windkraft mit 1.250 Volllaststunden im Jahr und einer Auslastung von nur 13% das absolute Schlusslicht aller deutschen Bundesländer. Hier besteht kein Nachholbedarf beim Ausbau der Windkraft, sondern hier bahnt sich ein Schildbürgerstreich an. Baden-Württemberg zum Windkraftland machen zu wollen ist so, als ob man Alaska zum Weinanbauland machen wollte.

Wir bedanken uns bei Herrn Haußmann sehr herzlich für das interessante und engagierte Gespräch. Ebenso auch bei den Vertretern der befreundeten Bürgerinitiativen.