Immobilienwerte

Windkraftanlagen beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner nachhaltig; als Folge sinkt der Verkehrswert von Immobilien signifikant. Wertverluste bei Wohnimmobilen von 30% oder gar deren Unverkäuflichkeit sind üblich.

Der Wertverlust begründet sich durch die Immissionen, welche von Windkraftanlagen ausgehen. Windkraftanlagen sind extrem große industrielle Anlagen, die Lärm, Infraschall und Schattenschlag verursachen. Durch die Drehung der Rotoren entsteht eine permanente Unruhe und bedrängende Wirkung. Nachts blinken rote Flugsicherungsleuchten. Sie haben eine abschreckende Ästhetik und verschandeln die Landschaft. Der Erholungswert der Natur geht unwiederbringlich verloren; Natur und Landschaft werden industrialisiert. [Dimension Windkraftanlagen]

In Folge kann es zu Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Tinnitus, Bewegungssuggestionen und Beklemmungsgefühlen kommen. Betroffene sprechen von Psychoterror; am Ende kommt es oft zu Depressionen. [Lärm][Infraschall]

Von den Behörden werden jedoch nur solche Immissionen als wertmindernd angesehen, welche die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Erschwerend kommt hinzu, dass von Windkraftanlagen ausgehende Immissionen teilweise gar nicht beachtet werden; so z.B. die Drehbewegung der Rotoren, welche zu Bewegungssuggestionen führt. Die Bewegungssuggestion erzeugt einen Rhythmus, dem sich die Aufmerksamkeit zwanghaft unterwirft. Ferner berücksichtigen Abstandnormen nicht die Gesamthöhe einer Windkraftanlage und die vom Rotor überstrichene Fläche.

Auch die von den Gutachterausschüssen der Gemeinden ermittelten Bodenrichtwerte spiegeln den Wertverlust nicht wieder, weil es in der Nähe von Windkraftanlagen nicht mehr zu einer ausreichenden Zahl von Kauffällen kommt und die Unverkäuflichkeit einer Immobilie von keiner Statistik erfasst wird.

Entscheidend ist die subjektive Beurteilung der Kaufinteressenten; sie nehmen in der Regel von einem Immobilienkauf Abstand, wenn sie von Windkraftanlagen in der Nähe von Grundstücken erfahren. Wer kauft schon ein Haus, bei dem er im Schattenschlag frühstücken muss und bei dem man nachts nicht mit offenem Fenster schlafen kann?

Dies führt auch dazu, dass Banken den Beleihungswert von Immobilien herabsetzen, wenn sie im Einflussbereich von Windkraftanlagen stehen. Man spricht dann von „wertmindernden Umständen“. Dies gefährdet die Eigenheimfinanzierung vieler junger Familien. Aber auch die Alterssicherung vieler älterer Menschen wird vernichtet, wenn die Wohnimmobilie plötzlich unverkäuflich oder nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Abschlag veräußerbar ist.   [Konkretes Beispiel]

Dieser Wertverlust ist ein enteignungsgleicher Eingriff, für den es bis jetzt keine gesetzliche Ausgleichsregelung gibt. Mit der sozialen Verpflichtung des Eigentums oder dem Interesse des Gemeinwohls kann dies nicht begründet werden, denn die Windkraft kann keinen vernünftigen und nachhaltigen Beitrag zur Energiewende und Stromversorgung leisten.

Vielmehr profitieren vom Ausbau der Windkraft vor allem Projektinitiatoren, Windkraftanlagenhersteller und die Landverpächter. Deren Gewinne werden dann u.a. von den Immobilieneigentümern über die EEG-Umlage (Subventionen) finanziert, die somit doppelt gestraft sind. Neben dem Wertverlust der Immobilie müssen sie auch noch die Gewinne ihrer Schädiger finanzieren. [Wirtschaftlichkeit]

Hier die Stimmen von Experten:

Hoher volkswirtschaftlicher Schaden durch Windkraftanlagen:
Windenergie ist zum knallharten Geschäft geworden. Immobilieneigentümer müssen Wertverluste von rund 30% bzw. die Unverkäuflichkeit ihres Eigentums hinnehmen; wer dagegen sein Land an einen Wind-Investor verpachtet, kann jährlich zwischen 30.000 und 50.000 Euro einstreichen.
Zeit 30.11.2011: Ein realer Kampf gegen Windmühlen

Jürgen-Michael Schick, Sprecher des Verbands Deutscher Makler (VDM):
„Immobilien in der Nähe von WKA sind quasi unverkäuflich:“ „Einige Häuser werden seit Jahren mit Preisabschlägen von bis zu 40% angeboten, dennoch gibt es nicht einmal Interessenten für die Objekte.“
Welt 22.09.2003: Windkraft bringt Immobilienpreise in Turbulenzen

Jochem Schlotmann vom Verband Haus&Grund:
Rechnet damit, dass Immobilien um 30% an Wert verlieren oder sogar unverkäuflich werden. Er fordert eine gesetzliche Ausgleichszahlung für Immobilienbesitzer.
ImmoNet 29.11.2011:  Windräder drücken Immobilienpreise
Haus&Grund Schleswig-Holstein 17.11.2011: Grundeigentümer verlangen gesetzliche Ausgleichsreglung für Wertverluste

Prof. Jürgen Hasse von der Universität in Frankfurt am Main:
Von einer erheblichen Belästigung durch Windkraftanlagen ist bei zu geringen Abständen zur Wohnbebauung auszugehen. Die Drehbewegung der Rotoren erzeugt eine Bewegungssuggestion, die zu einer Wertminderung im Verkehrswert führt.
Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke

Prof. Dr. Erwin Quambusch, Bielefeld:
Allein die Tatsache, dass Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen angenommen werden, reicht aus, um den Marktwert von Immobilien zu beeinflussen. Dies ist ein marktüblicher wertmindernder Effekt. Für das Geschehen am Markt sind ausschließlich die Einschätzungen der Marktteilnehmer relevant und ob sie sich auf die Preisbildung auswirken.
Grundsteuererlass wegen benachbarter Windkraftanlagen

Banken müssen reagieren:
Windkraftanlagen entwerten alle Liegenschaften in ihrer Umgebung und machen sie in Einzelfällen unverkäuflich. Dies kann eine Reduktion der Liegenschaftssteuer zur Folge haben. Mit der Wertreduktion der Liegenschaft fällt so manches Kreditkonstrukt um. Es müssen Eigenleistungen nachbezahlt werden, damit die Sicherheit der Kredite gewährleistet bleibt.
Windland.ch  25.07.2012: Immobilienentwertung durch Windkraftwerke offiziell anerkannt

Wertverlust nicht nur bei Verkauf:
Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten verändern die Lebensqualität nachhaltig. Infolge dessen sinkt der Verkehrswert von Immobilien signifikant. Immobilienmakler bestätigen Verluste von 20% – 30% bis zur völligen Unverkäuflichkeit.
Südwestpresse 06.12.2011: Wertminderung nicht nur bei Verkauf

Wertverlust ist in Dänemark gesetzlich geregelt:
In Dänemark ist der Wertverlust bei Immobilien, die sich in der Nähe von Windkraftanlagen befinden seit 2009 gesetzlich geregelt. Hier bekommen die Geschädigten eine Ausgleichszahlung.

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SHZ 06.05.2014: Windpark zerstört Traum im Grünen

Weitere Information beim Eigentümerverband Haus&Grund:

Haus&Grund Magazin Baden 02/2014: Windkraft bedroht Immobilienwerte

Haus&Grund Württemberg

Haus&Grund Reichenbach (Fils)

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Leben mit Windkraftanlagen Teil 1    Dauer ca. 6 Min.

Leben mit Windkraftanlagen Teil 2   Dauer ca. 6 Min.

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Hier das Papier zum Herunterladen und Ausdrucken: Immobilienwerte

30.01.2014

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Pressemitteilung Haus&Grund Württemberg, 26.03.2014:

Ausbau von Windkraftanlagen: Haus & Grund erwartet Ausgleichsreglung für Wertverluste und klare Abstandsregelung

Der von der Landesregierung geplante massive Ausbau von Windkraftanlagen erfüllt zahlreiche Mitglieder von Haus & Grund mit Sorge. Windkraftanlagen rücken in Folge der Ausbaupläne immer näher an die Wohngebiete heran – mit entsprechend nachteiligen Folgen für die Eigentümer.

„Durch den Bau von Windrädern droht zum Teil massiver Wertverlust von benachbarten Grundstücken und Wohngebäuden“, befürchtet Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg. „Mieteinnahmen sinken oder fallen ganz weg, während auf der anderen Seite durch die Windkraftanlagen erhebliche Gewinne erwirtschaftet werden.“

Der Rechtsschutz der betroffenen Eigentümer sei angesichts der wirtschaftlichen Tragweite unzureichend. Die Grundstücke würden durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf und nicht zuletzt durch die bedrängende Wirkung sowie nicht ausreichenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen an Wert verlieren. Verluste von 30 % und mehr bis zur Unverkäuflichkeit der Immobilien seien die Folge.

„Da ist es nur fair, wenn dafür ein Ausgleich geschaffen wird“, fordert der Verbands-vorsitzende Michael Hennrich. „Zumal die Problematik vor allem Eigentümer im Ländlichen Raum betrifft. Sie sind ohnehin schon mit starken Wertminderungen ihrer Immobilien konfrontiert“.

„Wir fordern deshalb zum einen eine angemessene Entschädigungsregelung für betroffene Eigentümer und zum anderen eine größere Abstandsregelung“, so Ottmar Wernicke. „Die Höhe der Windkraftanlage x 10, das muss der Mindestabstand sein, um die schlimmsten Beeinträchtigungen von Eigentümern und Mietern abzuwenden.“

Das Land müsse einen konkreten gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die betroffenen Eigentümer schaffen. Dies sei angesichts dieses enteignungsgleichen Eingriffs verfassungsrechtlich geboten. „Klimaschutz darf jedenfalls nicht auf dem Rücken der Eigentümer ausgetragen werden“, so Hennrich.

Pressemitteilung 26.03.2014: Werterhalt von Immobilien im Mittelpunkt

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Haus&Grund Württemberg: Landesverbandstag am 05.04.2014 in Friedrichshafen

Windkraft: Haus & Grund erwartet Ausgleich und klare Abstandsregelung

Beim Ausbau der Windkraft forderte Hennrich klare Abstandsregelungen in Höhe vom 10fachen der Höhe der Anlage und Entschädigungen für Wert- minderungen. Durch den Bau von Windrädern drohe zum Teil massiver Wertverlust von benachbarten Grundstücken und Wohngebäuden, befürchtet man bei Haus & Grund Württemberg. Mieteinnahmen würden sinken, während auf der anderen Seite durch die Windkraftanlagen erhebliche Gewinne erwirtschaftet würden. Da sei es nur fair, wenn dafür ein Ausgleich geschaffen wird, so der Verbandsvorsitzende. „Klimaschutz darf jedenfalls nicht auf dem Rücken der Eigentümer ausgetragen werden“, so Hennrich.

Ministerpräsident Kretschmann verteidigte die geltenden Vorgaben dagegen als ausreichend. Mit 700 Metern Mindestabstand sei eine gute Orientierungshilfe gegeben. Bei reinen Wohngebieten könnten auf kommunaler Ebene größere Abstände erwogen werden. Die Genehmigungsbehörden hätten damit ein flexibles Instrument. Der Ausbau der Windkraft sei ein wichtiger Baustein der Energiewende. In Baden-Württemberg habe man viel aufzuholen. Dass sich die 16 Bundesländer und der Bund kürzlich bei der Windenergie auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben, sei eine veritable Leistung. Die aus den Vereinbarungen resultierenden Strompreisanpassungen von 0,2 Cent je KWh seien nur „mini-malst“.

Haus&Grund Württemberg Landesverbandstag 2014

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