Standort ES-04 Probst (Reichenbach)

Die Regionalversammlung hat am 30.09.2015 beschlossen das Vorranggebiet ES-04 Probst (Reichenbach / Lichtenwald) nicht in den Regionalplan aufzunehmen.

Die Streichung von ES-04 Probst bedeutet, besonders für die Menschen in Hegenlohe und Reichenbach (Rißhalde), eine große Erleichterung, denn der Abstand zur Wohnbebauung hätte jeweils nur 700 Meter betragen. Auch das Naturfreundehaus wäre massiv betroffen gewesen. Der Projektierer Windkraft Nord (WKN) hatte bis zum Schluss verbissen um diesen Standort gekämpft.
Unsere Bürgerinitiative hat sich von Anfang an gegen diesen Standort eingesetzt und wir betrachten es als großen Erfolg, dass er nun – trotz heftigen Widerstandes – nicht in den Regionalplan aufgenommen worden ist.

Steckbrief ES-04 Probst (Stand: 20-05-15)

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Der  Standort  befindet  sich  zwischen  Reichenbach  und  Lichtenwald-Hegenlohe, ca.  600 Meter südlich von Hegenlohe, beim Naturfreundehaus.

Steckbrief ES-04 Probst

  1. Das Vorranggebiet liegt in einem bisher vollkommen unbelasteten Naturraum

Das Vorranggebiet liegt im Schurwald, einem bisher von Industrieanlagen vollkommen unbelasteten Bereich. Eine Ausweisung wäre deshalb ein Verstoß gegen die vom Regionalverband aufgestellten Planungsgrundsätze

  1. Vorranggebiet liegt in der Einflugschneise des Flughafen Stuttgart

Die Gemeinde Lichtenwald liegt in der Einflugschneise des Flughafens Stuttgart, wo Schallpegel von über 75 dB(A) auftreten, teilweise auch zu Nachtstunden. Eine zusätzliche Lärmbelastung durch Windkraftanlagen ist deshalb nicht hinnehmbar. 

  1. Windhöffigkeit zu gering; Vorranggebiet widerspricht Standortkonzentration; Erschließung und Netzanschluss schwierig

Für den Windatlas wurde für dieses Vorranggebiet eine Windhöffigkeit von 5,5 – 6,0 m/sec. in 100 Meter über Grund errechnet. Da das Vorranggebiet im Wald liegt, ist dieser errechnete Wert (wegen der Rauigkeit des Waldes) um 0,5 m/sec. zu reduzieren. Damit bewegt es sich an dem Schwellenwert von 5,5 m/sec., ab dem Standorte entwickelt werden sollen. In der Vergangenheit haben sich die in Windatlanten errechneten Windgeschwindigkeiten häufig als zu optimistisch erwiesen!

Das Vorranggebiet kann, aufgrund seiner geringen Fläche von ca. 14 ha, den planerischen Grundsätzen des Regionalverbandes der Flächen- und Standortkonzentration, sowie der erhöhten Wirtschaftlichkeit von Standorten nicht entsprechen.

Für diese Fläche wäre ein übermäßiger Aufwand für die verkehrstechnische Erschließung und den Netzanschluss zu betreiben.

  • Wegen seiner geringen Fläche (< 20ha) und aufwendigen Erschließung ist das Vorranggebiet grundsätzlich ungeeignet und sollte nicht weiter verfolgt werden.
  •  Wegen der erheblichen Auswirkung, welche bereits die Ausweisung eines Vorranggebietes entfaltet (Standortnachteil für Gemeinden, Sinken der Boden- und Immobilienwerte, Genehmigungsanspruch für Investoren), sollte vor der Ausweisung des Vorranggebietes eine Messung der tatsächlichen Windgeschwindigkeiten über den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden.
  1. Das Vorranggebiet befindet sich in folgenden Schutzgebieten, welche die Errichtung von Windkraftanlagen ausschließen:

100%    Regionalen Grünzug,

7%       Landschaftsschutzgebiet,

100%    Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege,

100%    Erholungswald.

 Eine pauschale Aufhebung dieser Schutzgüter zugunsten der Errichtung von Windkraftanlagen ist nicht verhältnismäßig.

  • Hier sollte – auch aufgrund der Anzahl der Schutzgüter  – vor Ausweisung des Vorranggebietes eine Einzelfallprüfung stattzufinden. Das Verschlechterungsverbot ist zu beachten, nach dem bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung unzulässig ist.

Das  Landschaftsschutzgebiet „Schurwald“ soll den Erhalt der typischen Schurwaldlandschaft sicherstellen und somit die naturnahe Landschaft als Freiraum und als Naherholungsgebiet schützen. Aufgrund der markanten Höhenlage des Vorranggebietes gilt die Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebietes auch darüber hinaus für die nähere Umgebung. Dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes steht die Errichtung von Windkraftanlagen diametral entgegen. Das Landschaftsschutzgebiet würde ad absurdum geführt!

Die Landschaftsbildanalyse wird für diesen Bereich mit sehr hoch (100%) bewertet. Das Gebiet Probst / Rißhalde ist das Eingangstor vom Neckartal in das Filstal. Es liegt in einem Raum mit hoher bis sehr hoher landschaftlicher Schönheit und es besteht hier eine sehr hohe Empfindlichkeit für das Landschaftsbild. Die Anhöhe ist weithin über die Fildern sichtbar, der Bau von Windkraftanlagen würde hier nicht nur Landschaften weiträumig zerstören, sondern auch den Horizont.

Ein NATURA 2000 Gebiet (FFH-Gebiet) befindet sich ca. 400 Meter westlich des Vorranggebietes. Durch die vorgelegte Planung werden die Erhaltungsziele und Schutzzwecke dieses Gebietes beeinträchtigt.

ES-04 Probst Reichenbach

Wegen der besonderen Aussichtssituation vom Höhenwanderweg östlich von Hegenlohe ergibt sich für diesen Bereich eine besondere Erholungs- und Erlebnisfunktion. Von diesem Höhenweg wären alle 18 potentiellen Vorranggebiete im 10 km Umkreis gut sichtbar, aber insbesondere das Gebiet ES-04 Probst würde die einzigartige Aussichtssituation vollständig behindern. Die Errichtung von Windkraftanlagen würde hier einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten.

Durch den von diesen Anlagen erzeugte Lärm von 103 dB(A) (an der Nabe bei Nennleistung) – so laut wie eine Kettensäge – kann dieses Gebiet nicht mehr zur Erholung genutzt werden. In den Wintermonaten kann der Wald wegen der Gefahr des Eiswurfs / Eisabfalls nicht mehr gefahrlos betreten werden.

In der Nähe dieses potentiellen Vorranggebietes befindet sich das Sondergebiet „Trieb“ (Wochenendhausgebiet) und das Naturfreundehaus „Schurwaldhaus“, sowie ein Campingplatz. Es handelt sich um einen Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung (Fremdenverkehr). Das Naturfreundehaus wird als Landschulheim, Herberge und Ausflugslokal genutzt. Die Bedeutung dieses Standortes, als ein bedeutsamer Naherholungsbereich für die Bevölkerung und ein Wochenendausflugsziel, ergibt sich insbesondere aus der besonderen Ausblicksituation des Höhenweges bei Hegenlohe. Durch die Nähe zu den Verdichtungsräumen des Mittleren Neckarraums und des Filstals sind die Schurwaldflächen als  Erholungswald regional bedeutsam.

Das Vorranggebiet liegt teilweise in einem Wasserschutzgebiet II (Bocksreute). In Wasserschutzgebieten dieser Kategorie sind Windkraftanlagen nicht erlaubt.

  • Wegen des Landschaftsschutzgebietes und seiner darüber hinausgehenden Wirkung, sowie des Erholungswaldes ist dieses Vorranggebiet grundsätzlich ungeeignet und sollte nicht weiter verfolgt werden.
  • Eine Verträglichkeitsprüfung, wegen des nahen NATURA 2000 Gebietes, ist vor Ausweisung des Vorranggebietes durchzuführen und das Verschlechterungsverbot zu beachten, nach dem bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung unzulässig ist.
  1. Der Abstand des Vorranggebietes zu Wohnbebauung und Naturfreundhaus ist zu gering; Wohnbebauung wird von Licht- und Schattenschlag getroffen

Der Mindestabstand zur Ortslage Hegenlohe und zum Schwerpunktraum Fremdenverkehr beim Naturfreundehaus wird nicht eingehalten.

In den Wintermonaten ergeben sich erhebliche Auswirkungen durch Licht- und Schlagschatten auf den südlichen Bereich von Hegenlohe und den Schwerpunktraum Fremdenverkehr um das Naturfreundehaus. Die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Abschaltung birgt unnötigen Konfliktstoff mit den Anwohnern und senkt die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Der Windatlas bezeichnet den Schattenschlag als gesundheitsschädlich.

Da die Anhöhe Probst / Rißhalde deutlich höher als der Ortsteil Hegenlohe liegt, kommt es hier zu einer besonders bedrängenden Wirkung durch diese Anlagen. Dies stellt einen besonders gravierenden Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme dar. Das Ortsbild von Hegenlohe würde massiv beeinträchtigt.

ES-04 Probst Hegenlohe 1

  • Aufgrund der bedrängenden Wirkung für den Ortsteil Hegenlohe und das Erholungsgebiet rund um das Naturfreundehaus „Schurwaldhaus“ ist das Vorranggebiet grundsätzlich ungeeignet und sollte nicht weiter verfolgt werden.
  • Das Vorranggebiet sollte soweit zurückgenommen werden, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung und zum Naturfreundehaus von 700 Meter eingehalten wird. Es sollte darüber hinaus, soweit weiter zurückgenommen werden, dass der Siedlungsbereich und der Bereich um das Naturfreundehaus ganzjährig nicht mehr von Licht- und Schattenschlag getroffen werden können.
  1. Räumliche Überlastung und Umzingelung von Siedlungsgebieten

Im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald kommt es zu einer erheblichen räumlichen Überlastung durch Vorranggebiete. Im Umkreis von 5 km befinden sich 6 und im Umkreis von 10 km insgesamt 18 Vorranggebiete.

Der Mindestabstand von 3 KM zu anderen Vorranggebieten wird nicht eingehalten:

ES-04 Probst

ES-02 Sümpflesberg

2,3 km

ES-04 Probst

GP-05 Weiler

1,3 km

ES-04 Probst

ES-06 Rotenhau

2,7 km

ES-04 Probst

ES-03 Weißer Stein

2,7 km

Nach den Planungsgrundsätzen des Regionalverbandes soll für jeden Siedlungsbereich mindestens ein ungestörter, nicht von Windkraftanlagen beeinflusster Sichtbereich, gegeben sein.

Für den Bereich Hegenlohe ist der Hauptsichtbereich Richtung Westen und Süden, also auf das Vorranggebiet ES-04 Probst und ES-03 Weißer Stein, aber auch  auf die  Gebiete  ES-06 Rotenhau, ES-01 Burgstall und WN-34 Goldboden.

Für den Bereich Thomashardt, westlich der Hegenloher / Schorndorfer Straße ist der Hauptsichtbereich ebenfalls Richtung Westen und Süden, also auf das  Vorranggebiet  ES-04 Probst und ES-03 Weißer Stein, aber auch auf die Gebiete ES-06 Rotenhau und ES-01 Burgstall.

  • Die Vorranggebiete sollten soweit zurückgenommen werden, dass die Mindestabstände eingehalten werden.
  • Der ungestörte Sichtbereich ist für diese Siedlungsbereiche in geeigneter Weise sicherzustellen.
  1. Das Vorranggebiet liegt im Wald und Wildtierkorridor

Nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz kommen für die Windenergienutzung im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Frage, insb. Fichten- und Kieferforste. Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich jedoch überwiegend um Buchen-Altholzbestände.

Ferner handelt es sich hier um einen Erholungswald; Greenpeace spricht sich entschieden gegen Windkraftanlagen in Erholungsgebieten aus. Der von dem Vorranggebiet betroffene Wald ist überwiegend als Klimaschutzwald und Klimatop Wald eingestuft. Das Gebiet ist für die Bodenbewertung regional hoch bedeutsam. Auf der Gemarkung Lichtenwald stehen für eine Waldinanspruchnahme keine Ausgleichsflächen zur Verfügung.

Das Gebiet liegt überwiegend im Kernbereich des Biotopverbundes (100%).Es befindet sich im Wildtierkorridor des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg.Den Zielsetzungen des Biotopverbundes und der Wildtierkorridore läuft die Errichtung von Windkraftanlagen, mit ihrer negativen Auswirkung auf die Fauna, besonders ihrer Scheuchwirkung, diametral entgegen.

  1. Fledermaus- und Rotmilan-Vorkommen

Auf den Gemarkungen Lichtenwald und Reichenbach befinden sich bedeutsame Fledermausvorkommen. Auch der Rotmilan ist für dieses Waldgebiet relevant. Das potentielle Vorranggebiet befindet sich im Bereich der Brut- und Nahrungshabitate dieser Tiere.

Für diese Tierarten stellen Windkraftanlagen besondere Gefahrenquellen dar. Sie haben ein signifikant höheres Tötungs- und Verletzungsrisiko; zudem kommt es zu einer erheblichen Scheuchwirkung.

  • Eine artenschutzrechtliche Prüfung, mit einer Vorabschätzung zur Betroffenheit windenergieempfindlicher Arten, ist zwingend erforderlich.
  1. Gesamtbeurteilung des Vorranggebietes durch den Verband Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart urteilt: „Erhebliche Umweltauswirkungen durch die Festsetzung der Planungsinhalte sind für die Schutzgüter Flora/Fauna/Biodiversität, Wasser, Boden, Klima/Luft und Erholung/Landschaftsbild zu erwarten. Von kumulativen Wirkungen der Vorranggebiete untereinander ist auszugehen.“

Angesichts der vorgetragenen Sachverhalte ist es unverständlich, dass für dieses  Vorranggebiet bei der Gesamtbeurteilung keine Umweltauswirkungen für das Schutzgut Mensch / Gesundheit gesehen werden.

  • Die Umweltauswirkungen auf Mensch / Gesundheit sind tatsächlich erheblich und die Gesamtbeurteilung sollte entsprechend korrigiert werden

Die Gemeinde Lichtenwald kommt in ihrer Stellungnahme, welche am 20.11.2012 vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde, zu demselben Ergebnis und lehnt dieses Vorranggebiet ab.   Lichtenwald

ES-04 Probst Hegenlohe 2

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Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken:   Regionalplan ES-04 Probst

30.11.2012