Standort WN-34 Goldboden (Winterbach/Lichtenwald)

Petition gegen den Windkraftstandort WN-34 Goldboden

Im September letzten Jahres haben sich ¾ der Bürger von Manolzweiler an den Regionalverband Stuttgart gewandt und auf die drohende Umzingelung ihrer Ortschaft durch die Windkraftstandorte WN-33 Nonnenberg und WN-34 Goldboden hingewiesen. Genutzt hat es leider nichts.

Deshalb haben nun mehrere Manolzweiler Bürger eine private Petition gegen den Windkraftstandort WN-34 Goldboden an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet.

Sie bemängeln Abwägungsfehler, da der Regionalversammlung bei der entscheidenden Abstimmung am 30.09.2015 veraltete und falsche Daten für den Standort WN-34 Goldboden zur Verfügung standen. In die Bewertungsmatrix, welche Basis der Abstimmung war, ist der Standort mit einer  viel zu hohen Windgeschwindigkeit und einer zu großen Fläche eingegangen.  Bei einer richtigen Bewertung wäre der Standort aus der Planung herausgefallen.

Weiter wird kritisiert, dass der Abstand zwischen den beiden Standorten nur 2,2 km beträgt und damit der Mindestabstand von 3 km um 25% unterschritten wird. Manolzweiler liegt genau dazwischen. So kommt es zwangsläufig zu einer  räumlichen Überlastung und Umzingelung.

Kritisch wird weiterhin der geringe Abstand des Windkraftstandortes WN-33 Nonnenberg zur Wohnbebauung Manolzweiler gesehen, der nur 700 Meter beträgt (zur Pferdepension sogar nur 450 Meter). Hier ist mit Belästigungen durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag zu rechnen. Beim Bau von Windkraftanlagen ist eine deutliche Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität in Manolzweiler zu erwarten.

Petition 15/05917: Manolzweiler Bürger gegen die Ausweisung des Windkraft-Vorranggebietes WN-34 Goldboden im Regionalplan des Verband Region Stuttgart

Schorndorfer Nachrichten 29.01.2016: Manolzweiler Bürger: „Gefahr der Umzingelung“

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Regionalversammlung 30.09.2015

Die Regionalversammlung beschloss am 30.09.2015 das Vorranggebiet WN-34 Goldboden (Winterbach / Lichtenwald) in den Regionalplan aufzunehmen. Es wurde gegenüber der ursprünglichen Planung von 57 Hektar auf 16 Hektar verkleinert (-72%). Alle Flächen westlich der L 1150 wurden gestrichen. Hierdurch vergrößert sich der Abstand zu Hohengehren von 700 Meter auf 1.500 Meter und zu Manolzweiler von 700 Meter auf 1.200 Meter. Zum Engelberg beträgt der Abstand weiterhin nur 1.000 Meter, zu Thomashardt 1.500 Meter und zu Schlichten 1.600 Meter.
WN-34 Goldboden wurde von ForstBW bereits an KommunalWind / JUWI verpachtet. Diese haben ihr Projekt zwischenzeitlich aufgegeben, weil sich „an diesem Standort Windkraftanlagen nicht wirtschaftlich betreiben lassen“. Nun versuchen sie den Pachtvertrag an einen anderen Projektierer zu verkaufen (Schorndorfer Nachrichten 11.07.2015).
Da im Westen von Manolzweiler (700 Meter Abstand) der Standort WN-33 Nonnenberg mit 55 Hektar in den Regionalplan aufgenommen wurde, droht Manolzweiler eine massive Umzingelung.

Steckbrief WN-34 Goldboden (Stand: 20-05-15)

RNK WN-34 Goldboden (Stand 30.09.2015)

Stellungnahmen WN-34 Goldboden (Stand 30.09.2015)

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Der Standort befindet sich zwischen Baltmannsweiler-Hohengehren, Winterbach-Manolzweiler, Winterbach-Engelberg, Schorndorf-Schlichten und Lichtenwald-Thomashardt, ca. 1.500 Meter nordwestlich von Thomashardt.

Steckbrief WN-34 Goldboden (Stand: 25.07.2012)

  1. Das Vorranggebiet liegt in einem bisher vollkommen unbelasteten Naturraum

Das Vorranggebiet liegt im Schurwald, einem bisher vollkommen von Industrieanlagen unbelasteten Bereich. Eine Ausweisung wäre deshalb ein Verstoß gegen die vom Regionalverband aufgestellten Planungsgrundsätze

  1. Vorranggebiet liegt in der Einflugschneise des Flughafen Stuttgart

Die Gemeinden Baltmannsweiler und Lichtenwald liegen in der Einflugschneise des Flughafens Stuttgart, wo Schallpegel von über 75 dB(A) auftreten, teilweise auch zu Nachtstunden. Eine zusätzliche Lärmbelastung durch Windkraftanlagen ist deshalb nicht hinnehmbar. 

  1. Windhöffigkeit zu gering; Windmessungen erforderlich

Für den Windatlas wurde für dieses Vorranggebiet eine Windhöffigkeit von 5,5 – 6,0 m/sec. in 100 Meter über Grund errechnet. Da das Vorranggebiet im Wald liegt, ist dieser errechnete Wert (wegen der Rauigkeit des Waldes) um 0,5 m/sec. zu reduzieren. Er bewegt sich damit um den Schwellenwert von 5,5 m/sec., ab dem Standorte entwickelt werden sollen. In der Vergangenheit haben sich die in Windatlanten errechneten Windgeschwindigkeiten häufig als zu optimistisch erwiesen!

  • Wegen der erheblichen Auswirkung, welche bereits die Ausweisung eines Vorranggebietes entfaltet (Standortnachteil für Gemeinden, Sinken der Boden- und Immobilienwerte, Genehmigungsanspruch für Investoren), sollte vor der Ausweisung des Vorranggebietes eine Messung der tatsächlichen Windgeschwindigkeiten über den Zeitraum eines Jahres durchgeführt werden.
  1. Das Vorranggebiet befindet sich in folgenden Schutzgebieten, welche die Errichtung von Windkraftanlagen ausschließen

100%    Regionalen Grünzug,

23%      Landschaftsschutzgebiet,

83%      Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege,

70%      Erholungswald.

 

Eine pauschale Aufhebung dieser Schutzgüter zugunsten der Errichtung von Windkraftanlagen ist nicht verhältnismäßig.

  • Hier sollte – auch aufgrund der Anzahl der Schutzgüter  – vor Ausweisung des Vorranggebietes eine Einzelfallprüfung stattzufinden. Das Verschlechterungsverbot ist zu beachten, nach dem bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung unzulässig ist.

Ein NATURA 2000 Gebiet (FFH-Gebiet) grenzt an vielen Teilen direkt an das Vorranggebiet an. Durch die vorgelegte Planung werden die Erhaltungsziele und Schutzzwecke dieses Gebietes erheblich beeinträchtigt. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Schonwald.

Das Landschaftsschutzgebiet „Schurwald“ soll den Erhalt der typischen Schurwaldlandschaft sicherstellen und somit die naturnahe Landschaft als Freiraum und als Naherholungsgebiet schützen. Dem steht die Errichtung von Windkraftanlagen diametral entgegen. Das Landschaftsschutzgebiet würde ad absurdum geführt!

Das Landschaftsbild des Schurwaldes würde durch die Errichtung von Windkraftanlagen an dieser Stelle weiträumig zerstört und die Erholungsnutzung erheblich beeinträchtig. Die Windkraftanlagen erzeugen eine ständige Unruhe und haben eine bedrängende Wirkung.

Durch den von diesen Anlagen erzeugte Lärm von 103 dB(A) (an der Nabe bei Nennleistung) – so laut wie eine Kettensäge – kann dieses Gebiet nicht mehr zur Erholung genutzt werden. In den Wintermonaten kann der Wald wegen der Gefahr des Eiswurfs / Eisabfalls nicht mehr gefahrlos betreten werden.

Der Standort ist ein bedeutsamer Naherholungsbereich für die Bevölkerung und ein Wochenendausflugsziel. Durch die Nähe zu den Verdichtungsräumen des Mittleren Neckarraums und des Filstals sind die Schurwaldflächen als Erholungswald regional bedeutsam.

  • Wegen des Erholungswaldes ist dieses Vorranggebiet grundsätzlich ungeeignet und sollte nicht weiter verfolgt werden.
  • Das Landschaftsschutzgebiet sollte in jedem Fall aus dem Vorranggebiet ausgenommen werden.
  • Zu dem Natura 2000 Gebiet (FFH-Gebiet) und dem Schonwald sollte ein Vorsorgeabstand von 200 Meter eingehalten werden. Eine Verträglichkeitsprüfung ist vor Ausweisung des Vorranggebietes durchzuführen und das Verschlechterungsverbot zu beachten, nach dem bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung unzulässig ist.
  1. Räumliche Überlastung und Umzingelung von Siedlungsgebieten

Im Raum Baltmannsweiler / Lichtenwald kommt es zu einer erheblichen räumlichen Überlastung durch Vorranggebiete. Im Umkreis von 5 km befinden sich 6 und im Umkreis von 10 km insgesamt 18 Vorranggebiete.

WN-34 Goldboden Thomashardt

Der Mindestabstand von 3 KM zu anderen Vorranggebieten wird nicht eingehalten:

                 

WN-34 Goldboden

ES-02 Sümpflesberg

1,9 km

WN-34 Goldboden

WN-33 Nonnenberg

1,5 km

  •  Die Vorranggebiete sollten soweit zurückgenommen werden, dass die Mindestabstände eingehalten werden.
  1. Das Vorranggebiet liegt im Wald und Biotopverbund

Innerhalb des Vorranggebietes befinden sich zwei Waldbiotope.

Nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz kommen für die Windenergienutzung im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Frage, insb. Fichten- und Kieferforste. Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich jedoch überwiegend um Buchen-Altholzbestände (z.T. 170 – 180 Jahre alt!), mit  Habitatbaumgruppen.

Ferner handelt es sich hier um einen Erholungswald; Greenpeace spricht sich entschieden gegen Windkraftanlagen in Erholungsgebieten aus. Der von dem Vorranggebiet betroffene Wald ist überwiegend als Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Klimatop Wald eingestuft. Das Gebiet ist zu weiten Teilen Bodenschutzwald und für die Bodenbewertung regional hoch bedeutsam.

Das Gebiet liegt im Kernbereich des landesweiten Biotopverbundes (82%). Es befindet sich im Wildtierkorridor des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg. Den Zielsetzungen des Biotopverbundes und der Wildtierkorridore läuft die Errichtung von Windkraftanlagen, mit ihrer negativen Auswirkung auf die Fauna, besonders ihrer Scheuchwirkung, diametral entgegen.

  1. Fledermaus- und Rotmilan-Vorkommen

Auf den Gemarkungen Baltmannsweiler, Winterbach und Lichtenwald befinden sich bedeutsame Fledermausvorkommen. Auch der Rotmilan ist für dieses Waldgebiet relevant. Das potentielle Vorranggebiet befindet sich im Bereich der Brut- und Nahrungshabitate dieser Tiere.

Für diese Tierarten stellen Windkraftanlagen besondere Gefahrenquellen dar. Sie haben ein signifikant höheres Tötungs- und Verletzungsrisiko; zudem kommt es zu einer erheblichen Scheuchwirkung.

  • Eine artenschutzrechtliche Prüfung, mit einer Vorabschätzung zur Betroffenheit windenergieempfindlicher Arten, ist zwingend erforderlich.
  1. Gesamtbeurteilung des Vorranggebietes durch den Verband Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart urteilt: „Erhebliche Umweltauswirkungen durch die Festsetzung der Planungsinhalte sind für die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Flora/Fauna/Biodiversität, Wasser, Boden, Klima/Luft und Erholung/Landschaftsbild zu erwarten. Von kumulativen Wirkungen der Vorranggebiete untereinander ist auszugehen.“

WN-34 Goldboden Hohengehren

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Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Regionalplan WN-34 Goldboden

30.11.2012