Planung Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach (Fils)

Verbandsversammlung 13.04.2015

Der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach hat in seiner  Verbandsversammlung am 13.04.2015 bekannt gegeben, dass die Planung von Windkraft-Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan nicht weiter verfolgt wird.

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Flächennutzungsplan 2030  (Stand 13. Mai 2013)

Der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach (Baltmannsweiler, Hochdorf, Lichtenwald, Reichenbach) schreibt derzeit  seinen Flächennutzungsplan fort
(2. Fortschreibung).

Hierbei wurden u.a. alle Standorte für Windkraftwerke aus dem Entwurf des Regionalplanes (Stand 25.07.2012) übernommen (ES-02 Sümpflesberg im Westen reduziert; ein zusätzlicher Standort östlich von Hochdorf) ! Gegen den Regionalplan vorgebrachte Einwendungen und Widersprüche wurden allerdings (bisher) nicht berücksichtigt.

So blieb auch die Stellungnahme der Gemeinde Lichtenwald zum Regionalplan unberücksichtigt, welche sich u.a. gegen den Standort ES-04 Probst aussprach. Der Antrag den Abstand zwischen dem Naturfreundehaus und dem Standort ES-04 Probst auf 700 Meter zu erhöhen wurde von der Verbandsversammlung am 13.05.2013 abgelehnt.

Eine interkommunale Abstimmung, was der eigentliche Sinn und Zweck eines Gemeindeverwaltungsverbandes ist und auch im Baugesetzbuch ausdrücklich gefordert wird, hat offensichtlich bezüglich Windkraft-Standorte bisher nicht stattgefunden.

Aus unserer Sicht ist zudem unverständlich, warum man eine solche Doppel- bzw. Parallel-Planung betreibt. Es wäre besser gewesen, man hätte abgewartet, bis der Regionalplan verabschiedet ist und dann entschieden, ob es überhaupt Sinn macht Standorte für Windkraftwerke im Flächennutzungsplan auszuweisen.

Auch die Fraktion Grüne/URB im Reichenbacher Gemeinderat lehnt den Flächennutzungsplan wegen fachlicher Mängel ab (Reichenbacher Anzeiger Nr. 19 vom 10.05.2013, Seite 23); gegen die Windkraft-Standorte ist man dort aber wohl nicht.

Hier die Planungen (Auszüge) im Einzelnen:

FNP Gesamtkarte 13-05-13

FNP Zeichenerklärung 13-05-13

FPN Baltmannsweiler 13-05-13

FNP Hochdorf 13-05-13

FPN Lichtenwald 13-05-13

FNP Reichenbach 13-05-13

Veröffentlichung des Verbandes

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Verband Region Stuttgart hat Bedenken gegen Windkraftplanung
(Stand: 10.07.2013)

Der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach hat am 13.05.2013 alle Standorte für Windkraftanlagen aus dem Entwurf des Regionalplanes (Windenergie) des Verbandes Region Stuttgart vom 25.07.2012 in den Flächennutzungsplan übernommen. Zwischenzeitlich vorgebrachte Anregungen und Einwendungen zum Regionalplan wurden nicht  berücksichtigt. Ferner wurde auf der Gemarkung Hochdorf ein zusätzlicher Standort aufgenommen, ohne dies zu begründen.

Von den Gemeindeverwaltungen wurde diese Vorgehensweise gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern als zwingend und alternativlos bezeichnet. Es bestünde ein „Anpassungszwang“ an die (übergeordnete) Regionalplanung.

Die Bürgerinitiative „PRO SCHURWALD“ bezweifelt dagegen, dass es einen „Anpassungszwang“ an eine noch nicht rechtskräftige Planung überhaupt geben kann. Ferner sehen wir diese Vorgehensweise als überflüssige und unsinnige Doppel- bzw. Parallelplanung an.

Wir haben deshalb vorgeschlagen, abzuwarten, bis der Regionalplan (Windenergie) verabschiedet ist und Rechtskraft erlangt hat. Danach sollte entschieden werden, ob die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan erforderlich und sinnvoll ist.

Zwischenzeitlich liegt nun die Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart zu dem Flächennutzungsplan vor. Hierbei erhebt der Verband Bedenken gegen die Windkraftplanung, weil diese Vorgehensweise den Zielen der Regionalplanung entgegensteht. Dabei wird ausdrücklich auf das laufende Verfahren der Fortschreibung des Regionalplanes (Windenergie) hingewiesen und eine Abstimmung angemahnt.

Durch diese kritische Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt und fordern, dass bis zur Rechtskraft des Regionalplans keine eigene Windkraftplanung im Flächennutzungsplan erfolgt. Auf diese Doppel- bzw. Parallelplanung ist – auch im Interesse der Steuerzahler – zu verzichten.

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