Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gibt den 12 Regionen ein einheitliches Flächenziel für die Windkraftnutzung von 1,8% vor, ohne regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Durch diese pauschale Vorgabe kommt es systematisch zur

  • Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit und
  • Ausweisung schlecht geeigneter bzw. sogar ungeeigneter Windkraftstandorte.

Ferner ergeben sich ungerechtfertigte Benachteiligungen einzelner Regionen, wie z.B. der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Für die Aktualisierung der Regionalpläne Windkraft fehlt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der „Fachbeitrag Artenschutz“ entspricht nicht naturschutzfachlichen Standards.

Dies stellt die Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit der Regionalpläne in Frage und weckt Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Seriosität der Planung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf das Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Mängel zu beseitigen. Die Einzelheiten können untenstehendem Appell entnommen werden.

Appell der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 10.04.2024:

Mail der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD an die Regionalversammlung Stuttgart zum Appell Klimaschutzgesetz vom 10.04.2024:

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Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt. Auf dem Schurwald sind 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten vorgesehen. Details finden Sie hier.

Windkraftausbau auf dem Schurwald stößt auf breite Ablehnung

Am 20. Februar 2024 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass 6.500 Stellungnahmen zum Planungsentwurf beim Regionalverband eingegangen sind. Hiervon dürfte ein erheblicher Teil die potenziellen Windkraft-Standorte auf dem Schurwald betreffen. Unsere Bürgerinitiative hatte eine standardisierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Ferner fordern alle Schurwald-Kommunen eine Reduzierung der vorgeschlagenen Windkraftflächen auf ihrer Gemarkung  und / oder sprechen sich generell gegen den Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald aus.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 22.01.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 08.04.2024 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben. Beide Unterlagen finden Sie hier.

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 22.01.2024:

Offener Brief der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zum Regionalplanentwurf Windkraft an die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart vom 08.04.2024:
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Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

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Leben mit dem Windrad

Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald wird unser Landschaft und unser Leben dramatisch verändern:

Aus einem Natur- und Erholungsraum wird eine Windkraft-Industriezone. Hier einige Fotos von anderen Windkraft-Standorten in Deutschland:

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Paderborn-Dahl

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Rodeberg-Struth

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Geopferte Landschaften (4 Min.)

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Schöner wohnen in Rhein-Hunsrück (2,5 Min.)

Im Internet finden sich jede Menge weitere Fotos, einfach googeln

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„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Vier Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten.

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  • NIUS  06.09.2023: Im Schatten der Windräder  (20 Min.)

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  • ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)

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Buchtipp: Naturraum Schurwald

Wir möchten Sie auf das Buch „Naturraum Schurwald“ aufmerksam machen.

Das Buch ist ein umfassendes Grundlagenwerk, damit man versteht, wie der Naturraum sich gebildet hat und wie er sich heute präsentiert. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Schurwaldes in vier Kategorien:  

  • Geologie und die damit verbundene Flussgeschichte, die zur Entstehung des Schurwaldes führte,
  • Vegetation mit Flora (Pflanzen),  Fauna (Tiere) und Funga (Pilze),
  • Siedlungs- und Kulturgeschichte: Der Einfluss des Menschen besteht seit der Jungsteinzeit. Die Interpretation der Geschehnisse  innerhalb der jeweiligen Epochen erfolgt anhand der Klimageschichte. Das Klima ist der dominierende Faktor auf unserem Planeten.
  • Windkraftausbau: Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen. Durch den geplanten Ausbau der Windkraft würde dieser Natur- und Erholungsraum eine dramatische Industrialisierung erfahren.

Schon die ersten drei Kategorien Geologie, Vegetation und Siedlungsgeschichte machen das Buch zu einem einzigartigen Werk, denn in dieser umfassenden Form gibt es noch keine Darstellung des Schurwaldes.

Politische Brisanz erhält das Buch durch das Kapitel Windkraft. Als „Anwälte des Naturraums“ setzen sich zwei Gastautoren kritisch mit der Energiewende und dem Windkraftausbau auseinander. Die Autoren zeichnen eine Chronologie der Windkraftplanung in der Region Stuttgart, die begonnenen, aufgegebenen und realisierten Windkraftprojekte, aber auch den Widerstand der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu den Hochglanzprospekten von Regierung und Windkraftindustrie werden hier die Probleme der Umsetzung der Energiewende vor Ort beschrieben – zahlreiche Überraschungen inklusive. Besonders Politikern sei dieses Kapitel empfohlen, denn hier bekommen sie die Realität zurückgespiegelt.

Unten haben wir zwei Beiträge aus dem Buch als Dateianhang angeheftet:

  • Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz
  • Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Freude und Erkenntnisgewinn.

Naturraum Schurwald: 192 Seiten, fest gebunden, reich bebildert mit Farbfotos von Pflanzen, Pilzen, Tieren und Habitaten, dazu zahlreiche Karten und Illustrationen. Herausgegeben von Dr. Manfred Hennecke, Naturschutzwart und Verfasser zahlreicher naturkundlicher Schriften.

ISBN: 978-3-948138-12-7

Das Buch kann direkt beim Hennecke-Verlag bezogen werden: http://verlag-hennecke.de/. Bestellung per Mail: dr.manfred.hennecke@gmail.com . Bestellungen liefert der Verlag per Rechnung frei Haus. (Nicht im Online-Buchhandel erhältlich).

Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz:

Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

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Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Das Landratsamt Göppingen hat Uhl-Windkraft am 31.08.2022 die Genehmigung zur Errichtung von zwei fast 240 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N149 am Sümpflesberg / Königseiche zwischen Büchenbronn – Baiereck – Thomashardt erteilt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 4,5 MW.

Dies ist aus unserer Sicht ein Fehler denn die zu erwartenden geringen Windstromerträge stehen in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen.

Streich 1: zweifelhafter Anlagentyp

Während das Landratsamt Göppingen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 erteilt, müssen andernorts 22 Anlagen dieses Typs  wegen technischer Mängel wieder abgebaut werden – zum Teil nigelnagelneue Anlagen die noch gar nicht ans Netz gegangen waren! Hintergrund ist, dass in Haltern (NRW) im September 2021 eine Anlage dieses Typs in sich zusammengebrochen ist. Die Gründe hierfür konnten immer noch nicht geklärt werden, der Untersuchungsbericht steht noch aus.

Streich 2: fehlende Windhöffigkeit

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Standort ES-02 Sümpflesberg eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 4,8 Meter / sec. in 100 Meter über Grund aus. Dies ist deutlich unter dem Mindestrichtwert des BW-Windenergieerlasses 2012 von 5,3 Meter / sec. (100 Meter über Grund). Somit hätte dieser Windkraftstandort im Regionalplan gar nicht ausgewiesen werden dürfen.

Die Landesregierung hat nun den Zielparameter geändert und den Mindestrichtwert herabgesetzt. Aber selbst dieser abgesenkte Orientierungswert von 215 Watt / qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht.

Nach Angaben des Landratsamtes Göppingen sollen die beiden Windkraftanlagen bis zu 23,7 GWh Windstrom im Jahr erzeugen. Uhl-Windkraft kommuniziert dagegegen nur eine Planproduktion von 18,0 GWh/a, dies sind immerhin 25% weniger! Windmessungen wurden am Sümpflesberg nicht vorgenommen und auch ein Windgutachten wurden im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt.

Am benachbarten Standort WN-34 Goldboden sind drei Windkraftanlagen seit vier Jahren in Betrieb, das Ziel wurde in diesen Jahren zwischen 20% – 30% verfehlt, im Jahr 2021 gab es 180 Flautetage (Auslastung < 10%).

Streich 3: Zerstörung des Natur- und Erholungsraums (Landschaftsschutzgebiete)

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Für die beiden Windkraftanlagen müssen 14.300 qm Wald gerodet werden.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind höher als der Stuttgarter Fernsehturm und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern.

Nur der Landkreis Göppingen erlaubt Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Dies stößt auf großes Unverständnis, vor allem weil die Nachbar-Landkreise Esslingen und Rems-Murr dies nicht zulassen. Deshalb ist auch der Esslinger Teil von ES-02 Sümpflesberg entfallen.

Streich 4: Artenschutz wird missachtet

Der Schurwald ist auch die Heimat zahlreicher geschützter Vogelarten. An dem Standort ES-02 Sümpflesberg befindet sich ein Rotmilan-Dichtezentrum und mehrere Wespenbussardreviere. Den von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten konnten zahlreiche methodische Fehler nachgewiesen werden. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, Folgen hatte dies keine!

Mehrere Naturschutzverbände haben sich gegen ES-02 Sümpflesberg ausgesprochen, so der Landesnaturschutzverband (LNV), der auch NaBu und BUND vertritt, ebenso wie die Naturschutzinitiative (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz (AGF).

Streich 5: Fehlende Akzeptanz der Bevölkerung

Die Windindustrieanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung in Baiereck beträgt nur 750 Meter.

Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten wird und in Baiereck, Büchenbronn und Thomashardt das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird.

In Baiereck wird es auch zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. In Thomashardt wird der Schattenschlag die Bebauungsgrenze erreichen.

Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen.

Der Widerstand der Bevölkerung wurde immer wieder deutlich. Dem Landrat wurden 1.500 Unterschriften gegen das Windkraftprojekt übergeben. Die Stadt Ebersbach hat das Einvernehmen zu dem Projekt verweigert – dieses wurde nun durch das Landratsamt ersetzt. Die Gemeinden Uhingen und Lichtenwald haben ablehnende Stellungnahmen zu dem Windkraftprojekt abgegeben.

Die von den Politikern viel beschworene Einbindung der Bürger stellt sich wieder einmal als hohles Gerede heraus. Das Windkraftprojekt wurde über den Kopf der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger entschieden.

Ausblick

Bereits der Bau der drei Windindustrieanlagen am Goldboden war eine erste Belastung für die Landschaft die nun vergrößert wird. Da der Schurwald nun noch stärker vorbelastet wird, wird die Genehmigung weiterer Windturbinen immer wahrscheinlicher. Die Landesregierung sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windindustrieanlagen; somit besteht die Gefahr, dass der Schurwald zu einer Windkraftindustriezone wird.

Petition der Stadt Ebersbach gegen das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg:

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Windkraftstandort WN-34 Goldboden erweist sich als „Windpark Lahmer Flügel“

Im Dezember 2017 hat die EnBW drei Wind-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131 3,3 MW am WN-34 Goldboden in Winterbach in Betrieb genommen. Nach Planung der EnBW sollen sie 25 GWh Strom pro Jahr erzeugen.

Windkraftstandort WN-34 Goldboden verfehlt Planung nachhaltig

In jedem der vier Betriebsjahre lag die tatsächliche IST-Stromproduktion am WN-34 Goldboden jedoch deutlich unter dem selbstgesteckten Ziel:

201814,9 GWh/a-40%
201919,7 GWh/a-21%
202019,8 GWh/a-21%
202117,7 GWh/a-29%

In Baden-Württemberg waren 2018 und 2021 durchschnittliche Windjahre, 2019 und 2020 sogar überdurchschnittliche Windjahre.

Wenn in Rekordwindjahren die Planung so deutlich verfehlt wird, muss von einer Fehlplanung ausgegangen werden. WN-34 Goldboden wird zum „Windpark Lahmer Flügel“.

Auslastung in 2021 nur 20%  –  Stillstand der häufigste Betriebszustand

In 2021 lag die Auslastung der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden bei nur 20%.  

An 180 Tagen in 2021 herrschte am WN-34 Goldboden Flaute (d.h. die erbrachte Leistung erreichte weniger als 10% der Nennleistung); an 48 Tagen herrschte sogar totale Windstille. Stillstand ist somit der häufigste Betriebszustand der Wind-Industrieanlagen am Goldboden.

Windkraftriesen sind Energiezwerge

In 2021 erzeugte jede Wind-Industrieanlage am Goldboden 5,9 GWh/a  Strom.

Eine Wind-Industrieanlage erfordert ein Investment   > 6 Mio. Euro, hat eine Masse (Gewicht) von ca. 7.000 Tonnen und einen Flächenverbrauch von ca. 10.000 qm Wald.

5,9 GWh/a hätte man auch mit 6 Diesel-Motoren (EURO 6) eines VW-Golf (140 kW) erzeugen können: wetterunabhängig und grundlastfähig, mit einem geringeren Investment, sowie geringerem Ressourcen- und Flächenverbrauch; klimaneutral mit Bio-Diesel aus regionaler Produktion.

Dieser Vergleich zeigt die geringe Effizienz der Windkraft. Einem Vergleich mit Dieselmotoren halten die Windturbinen nicht stand; mit einem Blockheizkraftwerk wird eine noch höhere Effizienz erreicht!

Realität widerlegt BW-Windatlas 2019

Der BW-Windatlas 2019 weist für WN-34 Goldboden eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 233 Watt/qm (in 160 Meter über Grund) und eine Standortgüte (EEG 2017) von 66% aus.

Tatsächlich werden am WN-34 Goldboden aber nur eine Windleistungsdichte von 141 Watt/qm (2021) bzw. 160 Watt/qm (2019/2020), sowie eine Standortgüte von 45% (2021), bzw. 49% (2019/2020) erreicht. Der BW-Windatlas 2019 weist somit die Windleistungsdichte um 92 Watt/qm (+65%) und die Standortgüte um 21%Pkt. zu hoch aus.

Der BW-Windatlas 2019 zeigt somit viel zu optimistische und unrealistische Werte auf.

Wind-Industrieanlagen am WN-34 Goldboden hätten nie genehmigt werden dürfen

Da am WN-34 Goldboden der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt/qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund), sowie die im BW-Windenergieerlass geforderte Mindest-Standortgüte (EEG 2017) von 60% in allen 4 Betriebsjahren verfehlt werden, hätten die drei Wind-Industrieanlagen nie genehmigt werden dürfen. Der Goldboden ist und bleibt ein Windkraft-Friedhof.

Baden-Württemberg und der Schurwald für Windkraft ungeeignet

Die schlechte Leistung des Windkraftstandortes Goldboden zeigt, dass der windschwache Schurwald für die Windkraft ungeeignet ist. Der niedrige Stromertrag steht in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen und Nachteilen der Wind-Industrieanlagen für Landschaft, Natur und Menschen.

Trotzdem sieht die Landesregierung im BW-Energieatlas 2019 ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftwerken auf dem Schurwald. Offensichtlich soll der Schurwald eine Windkraft-Industriezone werden, damit einige Wenige große Profite machen können – auf Kosten von Landschaft, Natur und Gemeinwohl.

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg

So läuft auch der Genehmigungsantrag der Fa. Uhl-Windkraft für zwei Wind-Industrieanlagen am benachbarten Standort Sümpflesberg (Ebersbach) weiter. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausnahme vom Regionalen Grünzug (Zielabweichungsverfahren) gestattet und das Landratsamt Göppingen möchte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, obwohl der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt!

Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilan im 1.000 Meter-Radius der geplanten Wind-Industrieanlagen gefällt. Hierdurch wurde ein Hinderungsgrund für die Genehmigung der Windturbinen beseitigt.

Unsere wiederholten Hinweise auf die schlechte Windhöffigkeit auf dem Schurwald scheinen erst jetzt Erfolg zu zeigen. In der 6. KW 2022 hat Uhl-Windkraft mit Windmessungen (LIDAR) am ES-02 Sümpflesberg begonnen; 5 Jahre nachdem der erste Genehmigungsantrag gestellt wurde!

Laut Infotafel soll jetzt 12 Monate das Windaufkommen gemessen werden. Bleibt die Frage, warum das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Göppingen nicht bereits zuvor ein Windgutachten angefordert hatten?

Wir werden weiterhin für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum kämpfen!  Bitte unterstützen Sie uns auch in der Zukunft.

Eine detaillierte Analyse der Windstromproduktion am WN-34 Goldboden im Jahr 2021 von Herrn Dipl. Ing. Willy Fritz finden Sie hier:

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20.000 Windkraftanlagen für Baden-Württemberg

Das Umweltministerium  hat im BW-Energieatlas 2019 für den Schurwald ein Windkraftpotenzial für 82 Windkraftanlagen ermittelt.

Energieatlas BW 2019 Tabelle Schurwald 

Energieatlas BW 2019 Karte Schurwald

Für das ganze Land Baden-Württemberg wurde sogar ein Windkraftpotenzial für absurde 20.000 Windkraftanlagen berechnet.

Pressemitteilung des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/potenzialanalyse-zur-windenergie-veroeffentlicht/

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

Die  windkrafttaugliche Fläche von 419.000 Hektar entspricht fast  12% der Landesfläche!

Bei diesen ermittelten Flächen sind Ausschluss- und Restriktionsflächen bereits in Abzug gebracht. Laut Umweltministerium dient diese Potenzialermittlung der strategischen Orientierung – damit ist klar wohin die Reise gehen soll! Nicht umsonst wurden bereits die erwarteten Stromerträge berechnet.

Ende 2018 waren in ganz Deutschland 29.200 Windkraftanlagen (onshore) in Betrieb. In Baden-Württemberg standen 725 Windkraftanlagen, davon 329 im Wald. Deren Anzahl soll nun rasant vervielfacht werden.

Baden-Württemberg hat eine Gesamtfläche von ca. 36.000 qkm. Bei gleichmäßiger Verteilung würde bei 12.000 Windkraftanlagen alle 3 km eine Windturbine stehen, bei 20.000 Windkraftanlagen alle 1,8 km. In der Realität würden sich die Anlagen jedoch in bestimmten Zonen konzentrieren, so dass dort die Windraddichte deutlich höher wäre.

Diese strategische Orientierung lässt keine Rücksichtnahme auf die Landschaft, die Menschen und die Natur zu. Windkraft hätte absolute Vorfahrt.  Tausende Hektar Wald müssten gerodet werden; der Artenschutz wäre abgeschafft. Und das für eine wetterabhängige Stromerzeugung, die nicht grundlastfähig ist.

Zudem stellt sich die Frage wofür 125.000 GWh/a  bzw.  210.000 GWh/a Windstrom überhaupt produziert werden sollen. Im Jahr 2018 betrug in Baden-Württemberg der Bruttostromverbrauch „nur“ ca. 72.000 GWh/a; dieser Wert soll zudem durch Effizienzsteigerungen deutlich reduziert werden.

Das Ziel ist offensichtlich Baden-Württemberg zu einer einzigen Windkraft-Industriezone zu machen! Nur um der Windkraftindustrie entsprechende Profite zu ermöglichen. Das Umweltministerium wird zu einem Windkraft-Industrieministerium.

Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unter Windturbinen in einer „Energielandschaft“ leben möchten.

Basis für die Ermittlung der Windpotentialflächen war der BW-Windatlas 2019. Hier wurde der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung reduziert und ein abstrakter und unverständlicher Zielparameter neu eingeführt: die „mittlere gekappte Windleistungsdichte“ (in: Watt / qm); (zuvor:  mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in Meter / Sek.).

So gilt nun ein „Orientierungswert“ von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ab dem ein Standort als windkrafttauglich gilt. Dieser wurde jedoch nicht begründet und es wurde kein Bezug zum EEG-Referenzertrag hergestellt; somit erscheint er willkürlich, bzw. interessengeleitet.

So verwundert es nicht, dass eine drastische Vermehrung der windkrafttauglichen Flächen zu verzeichnen ist. Die realen Windstromerträge sprechen aber gegen einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg. So konnte an den 13 Windkraftstandorten der EnBW in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nur 73% der geplanten Windstrommenge erzeugt werden, die Auslastung der Windturbinen lag bei nur 20%. Am bisher einzigen Windkraftstandort auf dem Schurwald WN-34 Goldboden in Winterbach wurden sogar nur 59% der Planung erreicht, die Auslastung lag bei nur 17%.

 Der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ist offensichtlich viel zu niedrig angesetzt. Wie ist es sonst zu erklären, dass im windschwachen Baden-Württemberg ein Windkraftpotential für absurde 20.000 Windkraftanlagen bestehen soll, in einzelnen Landkreisen bis zu 1.800 Windkraftanlagen und einzelnen Gemeinden bis zu fast 600 Windkraftanlagen.

Franz Untersteller macht aus Baden-Württemberg ein Windkraft-Absurdistan!

Die grünen Oberbürgermeister in Baden-Württemberg haben offensichtlich erkannt, welche Nachteile und Beeinträchtigungen Windkraftanlagen mit sich bringen. In Stuttgart (Fritz Kuhn) bieten 393 ha ein Potential für 24 Windkraftanlagen, in Tübingen (Boris Palmer)  127 ha für 12 Windkraftanlagen. In beiden Städten gibt es aber kein einziges Windkraftprojekt. Beide grünen Oberbürgermeister sprechen sich für die Windkraft aus, aber bitte nicht in ihren Kommunen!

 

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BW-Windatlas 2019 bestätigt: Schurwald für Windkraftausbau ungeeignet

Ende Mai 2019 hat die Landesregierung den neuen Windatlas 2019 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser bestätigt, dass der Schurwald für den Windkraftausbau ungeeignet ist.

Alle Windkraftstandorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert:

Gegenüber dem Windatlas 2011 ist die berechnete Mittlere Windgeschwindigkeit um   0,16 m / sec.  –  1,46 m / sec.  niedriger  (100 m über Grund).

Dies belegt, dass der Windatlas 2011 komplett unbrauchbar war!  Auf dieser Basis wurden aber Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt, so z.B. für WN-34 Goldboden (Winterbach).

Alle Standorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert von   5,3 – 5,5 m / sec. des Windenergieerlass 2012 (Mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m über Grund) .

Der Schurwald hätte (bei korrekter Windberechnung) beim Regionalplan Windkraft also komplett außen vor bleiben müssen!  

Windatlas 2019 mit abgesenktem Mindestrichtwert und geändertem Zielparameter:

Nun wurde der Mindestrichtwert abgesenkt und der Zielparameter geändert.

Der Mindestrichtwert wurde gegenüber dem bisherigen Richtwert 2012 um   – 0,5 m / sec.  reduziert (Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m ü.G.), und liegt jetzt unter 60% EEG-Referenzertrag;  (bisher Mindestrichtwert:  60%  EEG-Referenzertrag,  Ertragsschwelle:  80%  EEG-Referenzertrag).

Als neuer Zielparameter wurde die Mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt / qm eingeführt; ein abstrakter und intransparenter Wert, den „niemand“ nachvollziehen kann. Der Mindestrichtwert beträgt hier 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund  (5,65 – 5,90 m / sec.).

Trotz der Absenkung des Mindestrichtwertes:

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald)
liegt  komplett unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

ES-02 Sümpflesberg (Büchenbronn / Baiereck),
WN-33 Nonnenberg (Manolzweiler / Schnait),
WN-35 Kaisersträßle (Schlichten / Oberberken) und
GP-03 Weinstraße (Unterberken / Wangen)
liegen teilweise unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

Dies belegt, der Schurwald ist für den Windkraftausbau nicht geeignet!

BI PRO SCHURWALD fordert die Aufhebung des Regionalplan Windkraft und Einstellung des Windkraft-Genehmigungsverfahrens ES-02 Sümpflesberg:

Der Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart basiert auf dem Windatlas 2011 und somit auf falschen Windhöffigkeiten. Die Ergebnisse des BW-Windatlas 2019 führen zu einer komplett veränderten Datenlage. Dies macht eine Revision und Überarbeitung des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart erforderlich.

Bis ein neuer Beschluss zum Regionalplan Windkraft getroffen wird fehlt es deshalb den Genehmigungsverfahren schlicht an der erforderlichen Planungs- und Rechtsgrundlage.

Bei allen potentiellen Windkraftstandorten auf dem Schurwald ist unsicher, ob und in welcher Größe sie überhaupt im Regionalplan Windkraft verbleiben können; dies trifft insb. auch auf den Standort ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) zu.

Aus diesem Grund macht es keinen Sinn das aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwei Windkraft-Industrieanlagen am ES-02 Sümpflesberg  fortzuführen.

Wir haben deshalb den Regionalverband Stuttgart aufgefordert den Regionalplan Windkraft (Qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015) umgehend außer Kraft zu setzen bzw. aufzuheben; ebenso haben wir das Landratsamt Göppingen aufgefordert, das Genehmigungsverfahren ES-02 Sümpflesberg sofort einzustellen.

Presse:

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Windkraftstandorte vom Winde verweht 

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Pläne müssen überarbeitet werden

Stuttgarter Zeitung 17.06.2019:    Bürgerinitiative fordert mehr Abstand für Windräder

Südwestpresse 29-06-2019:    Pro Schurwald fordert Stopp für ES-02

Stuttgarter Zeitung 30.07.2019:   Uhingen wehrt sich gegen Rotoren

————–

Am 29. Mai 2019 – drei Tage nach der Europa- und Kommunalwahl – wurde der BW-Windatlas 2019 vorgestellt:

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

BW-Windatlas 2019   zum Herunterladen:

https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019

BW-Windatlas 2019   interaktive Karten:

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/

(Die Karten sind frei zugänglich; falls Login-Maske erscheint URL-Adresse manuell eingeben)

 

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WN-34 Goldboden: Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan und Wespenbussard !

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis muss Artenschutz am Windkraftstandort WN-34 Goldboden in Winterbach durchsetzen!

Mit einer Horstkartierung hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1-km Radius. Somit besteht hier ein sogenanntes „Rotmilan-Dichtezentrum“. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des für diese Tierart relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt.

Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.

Rotmilan bei Windkraftanlage an Goldboden

In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen  die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.

Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.

So hat die Behörde im Dezember 2016 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl  die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen – so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache „Artenschutz“ wurde deshalb gar nicht entschieden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI)  fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht  und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.

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ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen mit riesigen Dimensionen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer weiteren Umgebung führen. So sinkt die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in einem weiten Umkreis, was zu einer erheblichen Minderung der Immobilienwerte führt.

Empirische Studie belegt Immobilienwert-Verluste

Das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung hat dies in einer empirischen Studie belegt und den Wertverlust von Immobilien in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu Windkraftanlagen ermittelt. Hieraus ergeben sich drei wesentliche Aussagen:

  • bis zu einem Abstand von  9 km   können Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben
  • der Wertverlust der Immobilien kann bis zu  23%   betragen
  • in einem Abstand von 1 km ergibt sich ein durchschnittlicher Wertverlust von 7,1%

Die Studie RWI – Ruhr Economic Papers #791 finden Sie hier;
die entsprechende Pressemitteilung vom 21.01.2019 finden Sie  hier.

Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro am ES-02 Sümpflesberg

Uhl-Windkraft hat am ES-02 Sümpflesberg – Königseiche den Bau von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 beantragt. Diese haben eine Gesamthöhe von 238 m – höher als der Stuttgarter Fernsehturm; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Auf Basis der Analyse des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung ergeben sich in den umliegenden Ortschaften

Immobilienwert-Verluste von über 26 Mio. Euro:

Nach unserer Ansicht stellt dies eine sehr konservative Abschätzung der Immobilienwert-Verluste dar.

Mäßiger Stromertrag am ES-02 Sümpflesberg zu erwarten

Von den beiden Windkraftanlagen kann eine jährliche Stromproduktion von              ca.   10 GWh / a   erwartet werden (analog WN-34 Goldboden 2018); diese Strommenge hat einen Marktwert von 440.000 Euro / a (Strombörse Leipzig, durchschnittlicher Spotpreis 2018:  44 Euro / MWh).

Während der Gesamtlebensdauer der Anlagen (20 Jahre) werden voraussichtlich              200 GWh Strom mit einem Marktwert von   8,8 Mio. Euro   produzieren werden.

Der erwarteten Stromproduktion im Wert von 8,8 Mio. Euro
steht ein Immobilienwert-Verlust von über 26  Mio. Euro gegenüber!

Diese Immobilienwert-Verluste führen zu einer unzumutbaren sozialen und wirtschaftlichen Belastung der Eigentümer.  Die Alterssicherung vieler Menschen wird  zerstört und die Eigenheimfinanzierung junger Familien gefährdet. Gegenüber der produzierten Strommenge ist dies unverhältnismäßig.

Wir haben das Landratsamt Göppingen aufgefordert diesen Sachverhalt im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Besonders gravierend ist die Situation in Uhingen-Baiereck. Die 238 m hohen Windkraftanlagen stehen auf einer Anhöhe (480 m), ca. 120 m oberhalb der Ortschaft (360 m). Hierdurch entsteht eine besonders dominierende und bedrängende Wirkung. Da die Anlagen im Süden der Ortschaft stehen, überschreitet der Schattenwurf an allen Immissionsorten den zulässigen Richtwert. Ferner wird der Lärmimmissions-Richtwert überschritten. Wegen dieser extremen Betroffenheit haben wir hier den maximalen Wertverlust angesetzt.

 Für Ebersbach-Büchenbronn und Lichtenwald-Thomashardt haben wir niedrigere Wertverluste angenommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Schattenwurf auch bis an die Bebauungsgrenze Thomashardt reicht. In Thomashardt sind nur Wohngebäude östlich der Hegenloher Straße (L 1151) und Blumenstraße berücksichtigt; die Hauptblickrichtung dieser Gebäude ist auf die Windkraftanlagen. Aber auch der restliche Bereich von Thomashardt und Lichtenwald-Hegenlohe sind betroffen.

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Neues Konzept für Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche

Uhl-Windkraft hat für den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) einen neuen Genehmigungsantrag beim Landratsamt Göppingen für zwei Windkraftanlagen eingereicht.

Neues Konzept

Nach dem neuen Konzept soll die mittlere Windkraftanlage entfallen und die westliche und östliche durch einen größeren Typ  –  Nordex N149 / 4.5  –  ersetzt werden. Dieser hat eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 149 m und eine Gesamthöhe von 238 m; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Die neu geplanten Nordex-Anlagen N149 sind 22 Meter höher und haben eine 20% größere Rotorfläche, als die bisher geplanten Vestas-Anlagen V136. Im Vergleich zu den Nordex-Windturbinen N131 am Goldboden sind sie fast 10 Meter höher und haben eine 30% größere Rotorfläche.

Obwohl die Anzahl der Windturbinen von drei auf zwei reduziert wurde, ergeben sich durch die neue Konfiguration erheblich größere Nachteile und Beeinträchtigungen. Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Auch die maximal mögliche Schattenbelastung vergrößert sich erheblich.

Uhl-Windkraft hat das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Für die zwei Windkraftanlagen müssen 1,5 Hektar Wald gerodet werden, 7.000 qm Boden werden dauerhaft überbaut.

Windhöffigkeit

Bisher wurden am Sümpflesberg  keine Windmessungen durchgeführt und Uhl Windkraft hat weiterhin kein Windgutachten vorgelegt.

Die drei Windturbinen am WN-34  Goldboden konnten von Januar bis September 2018 nur ca. 50% der von der EnBW geplanten Strommenge erzeugen, obwohl in den meisten Monaten überdurchschnittliche Windverhältnisse herrschten. Dies beweist, Baden-Württemberg und speziell der Schurwald sind KEIN Windkraftland.

Landschaftsschutzgebiet

Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete. Durch den Bau von  zwei Windkraftanlagen würde hier der maximal mögliche Landschaftsschaden verursacht.

Die  Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis haben die  Änderung von Landschaftsschutzgebieten abgelehnt, weshalb der im Landkreis Esslingen liegende Teil des Windkraftvorranggebietes ES-02 Sümpflesberg und der Standort WN-35 Kaiserstraße / Brennten (Schlichten / Oberberken) entfallen sind. In beiden Fällen war die Begründung: zu geringe Windhöffigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Landratsamt Göppingen hier anders verfährt.

Abstand Wohnbebauung

Der von Fachleuten für erforderlich gehaltene Mindestabstand von der 10-fachen Anlagenhöhe (10H = 2.400 m) wird in der Regel nicht eingehalten: Baiereck: 800 m, Büchenbronn: 1.200 m, Krapfenreuth: 1.300 m,  Nassach-Unterhütt: 1.600 m, Thomashardt: 1.900 m, Schlichten: 1.900 m, Hegenlohe: 2.400 m.  

Lärm

Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Dies bestätigt auch das Schallgutachten des TÜV-Süd. An (fast) allen Immissionsorten ist die Schallbelastung höher als beim bisherigen Konzept.

In Baiereck wird sogar der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten. An 6 Immissionsorten, davon 2 in Baiereck, 2 in Büchenbronn und 2 in Thomashardt wird das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten.

Bei Berücksichtigung der bestehenden Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden und der geplanten Windkraftanlagen an GP-03 Weinstraße (Wangen / Unterberken) ergeben sich hohe Gesamtbelastungen (> 35 dB(A)) in Baiereck: Büchenbronner Straße, Solweg; Büchenbronn: Schorndorfer Straße, Kohlplatte; Krapfenreuth: Rosheckweg und im Gartenbaugebiet Herfeld.

Auch in Lichtenwald liegt die Gesamtbelastung nahe am nächtlichen Immissionsrichtwert (> 33 dB(A)), dies gilt insb. für Im Gänswasen, Staufenstraße und Bosslerweg. Nicht ganz so hoch ist die Belastung im Bergäcker und Gassenäcker, bzw. wegen höherem Richtwert nicht „relevant“.

Störend ist jedoch nicht nur die absolute Lautstärke, sondern auch der Charakter des Lärms (wusch, wusch, wusch).

Relevante Schallvorbelastungen wurden bei dem Schallgutachten nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch gegeben und belegt. Schallimmissionen von gewerblichen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwingend als Vorbelastung für den potentiellen Standort zu berücksichtigen.

Es ist ferner zu kritisieren, dass der TÜV-Süd keine Haftung für das Schallgutachten übernimmt. Schallreflexionen werden ausgeschlossen; diese sind jedoch aufgrund der Tallagen (insb. Baiereck) gegeben. Ebenso werden impulshaltige Geräusche ausgeschlossen, obwohl diese durch den Rotorblattdurchgang am Turm physikalisch unvermeidbar sind. Infraschall und tieffrequenter Schall werden als unkritisch bezeichnet; es gibt jedoch keine wissenschaftliche Studie, welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit von durch Windkraftanlagen erzeugtem Infraschall und Körperschall belegt.

Somit ist zu befürchten, dass die Lärmbelastung in der Realität höher ist, als prognostiziert. Dies hat sich auch an anderen Orten bereits gezeigt:

In Kuchen gibt es massive Beschwerden wegen der Windkraftindustrieanlagen am GP-14 Tegelberg:
Südwestpresse 21.02.2018:   Kuchener leiden unter Windrad-Lärm

Ebenso im Schuttertal (Ortenaukreis); hier müssen Windräder nachts abgeschaltet werden:
Badische Zeitung 21.12.2016: Ab sofort werden drei Windräder nachts abgeschaltet

Schattenschlag

Hauptleidtragender des Schattenschlag ist Baiereck. An allen Immissionsorten wird der tägliche Richtwert (30 Min./d) überschritten, an den meisten Orten auch der jährliche Richtwert (30 Std./a). Dies bedeutet, es wird zu vermehrten Schattenabschaltungen kommen müssen; die Frage ist aber, wer kontrolliert das? Es ist überall davon auszugehen, dass die rechtlich maximal zulässige Schattenemission ausgenutzt wird und es ist nicht auszuschließen, dass diese Grenzwerte zukünftig erhöht werden könnten.

Artenschutz

Das Windkraftprojekt verursacht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, weshalb unseres Erachtens  eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben „kann“. Dies ist hier gegeben. Uhl-Windkraft möchte jedoch nicht einmal eine Vorprüfung durchführen.

Im 1.000 Meter Umkreis der  Windkraftanlagen befinden sich Rotmilan-Revierzentren und ein Wespenbussard-Revierzentrum. Die  Mindestabstandsforderung (LUBW 2013) wird somit  verletzt.

Auch der  Landesnaturschutzverband hat sich gegen dieses Projekt ausgesprochen.

Brandschutz

Es sollte ein konkretes Brandschutzkonzept vorgelegt werden, in dem dargelegt wird wie ein Brand von Windkraftanlagen im Wald, nach einer längeren Trockenperiode (wie im Sommer 2018), an diesem Standort bekämpft werden soll, bzw. wie hier ein kontrolliertes Abbrennen erfolgen kann? (Löschwasser?)

Ferner sollte eine automatische Löschanlage für beide Maschinenhäuser vorgeschrieben werden.

Nachtbefeuerung

Die Nachtbefeuerung erfolgt durch ein dauerhaftes aggressives Blinken. Für die Nachtkennzeichnung sollte eine bedarfsgesteuerte Befeuerung vorgeschrieben werden. Dies bedeutet, die Befeuerung blinkt nur, wenn sich ein Flugzeug nähert und nicht ständig. Ferner sollte die Befeuerung der beiden Anlagen synchronisiert werden.

Akzeptanz

Dieses Windkraftprojekt hat keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Im Jahr 2016 wurden 1.500 Unterschriften gegen dieses Windkraftprojekt an Landrat Wolff übergeben.

Die Stadt Ebersbach hat im Jahr 2016 das Einvernehmen zu diesem Projekt verweigert, die Stadt Uhingen und die Gemeinde Lichtenwald haben kritische Stellungnahmen abgegeben.

Wir kämpfen weiter um den Schurwald als Natur- und Erholungsraum zu erhalten. Ein Windkraftfriedhof am Goldboden ist genug!

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WN-34 Goldboden: VGH verweigert Artenschutzprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lässt den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu. Hierzu schreibt die Naturschutzinitiative:

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Antrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen aus formellen Gründen ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 06.03.2019 über den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) entschieden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde der Antrag nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen sei. In der Sache (Artenschutz) wurde nicht entschieden – so bleibt gerichtlich weiterhin ungeklärt, ob die Genehmigung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom Dezember 2016 aus artenschutzrechtlichen Gründen rechtmäßig ist.

Die EnBW hat im Genehmigungsverfahren ein Vogelgutachten vorgelegt, bei dem nur ein Rotmilan-Revier im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen festgestellt wurde. Nach Hinweisen der Forstverwaltung musste später noch ein weiteres Rotmilan-Revier anerkannt werden. Wespenbussard-Reviere innerhalb des hier relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen wurden gar nicht gefunden.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel und Fledermäuse) haben erhebliche Mängel, so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert. Trotzdem hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf Basis dieser Gutachten die Genehmigung erteilt.

Der Schurwald ist nach unserer Beurteilung ein Hotspot für die Artenvielfalt; so sind weite Teile als NATURA 2000-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete geschützt.

Es besteht eine hohe Populationsdichte der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Wespenbussard. In einer Horstkartierung wurden im 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1 km Radius. Somit besteht hier ein Rotmilan-Dichtezentrum und die Windkraftanlagen hätten u.E. nicht genehmigt werden dürfen. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt. Diese sind ebenfalls ein Ausschlusskriterium für die Errichtung dieser Windkraftanlagen.

Die Artenschutzgutachten der EnBW und der NI könnten unterschiedlicher nicht sein. Während der Gutachter des Investors EnBW in einem mangelbehafteten Gutachten nur ein Rotmilan- und kein Wespenbussard-Revier gefunden hat, konnte der Gutachter der NI vier Rotmilan- und zwei Wespenbussard-Reviere feststellen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb innerhalb der 12-Monatsfrist Widerspruch gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen eingelegt und einen Eilantrag auf Betriebsstopp gestellt, weil ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte Vogelarten besteht.

Obwohl es sich um ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelte und hierbei die Widerspruchsfrist grundsätzlich 12 Monate beträgt, hat der VGH entschieden, dass im Fall Goldboden die Widerspruchsfrist nur 1 Monat sei. Auf Antrag der EnBW erfolgte nämlich im Dezember 2016 eine öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung, obwohl dies bei einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gar nicht vorgesehen ist. Nach der Entscheidung des VGH verkürze sich deshalb die Widerspruchsfrist von 12 auf 1 Monat. Dass die Bekanntmachung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, ändert hieran nichts.

Dies ist bisher einmalig, denn der VGH Baden-Württemberg ist das erste Obergericht in Deutschland, das eine Entscheidung mit solchem Tenor getroffen hat. Er stellt sich damit gegen die herrschende Rechtsmeinung, ohne dies jedoch substanziell zu begründen.

Eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung aus artenschutzrechtlicher Sicht Bestand haben kann, hat nicht stattgefunden. Ob für streng geschützte und windenergiesensible Vogelarten ein erhöhtes Tötungsrisiko besteht, wurde vom VGH nicht geprüft.

Sehr ärgerlich ist auch, dass sich der VGH in diesem Eilverfahren ein Jahr Zeit gelassen hat, um festzustellen, dass er die Klage aus formalen Gründen gar nicht zulassen will.

„Dies ist leider ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz sowie für den Schurwald und seine Bewohner. Wir sind sicher, dass die Genehmigung gegen den Natur- und Artenschutz und europäisches Recht verstößt“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die NI wird nun weiter rechtlich prüfen, wie sie dem Artenschutz zu seinem Recht verhelfen kann.

www.naturschutz-initiative.de

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Stellungnahme der BI  PRO SCHURWALD

Mit seiner Entscheidung verhindert der Verwaltungsgerichtshof eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung der Windkraftanlagen am Goldboden ordnungsgemäß ist oder nicht. Wir bedauern sehr, dass sich der VGH mit rein formalen Gründen um eine inhaltliche Entscheidung gedrückt hat. Offensichtlich wollte man unbedingt vermeiden die Windkraftanlagen am Goldboden stilllegen zu müssen, denn die Mängel der Artenschutzgutachten der EnBW sind sehr gravierend und die artenschutzrechtliche Situation vor Ort ist eindeutig.

Der Schurwald ist ein „Naturidyll, das auch durch die EU geschützt ist (Stuttgarter Zeitung, 16.03.2019).

Stuttgarter Zeitung 16.03.2019:   Der Schwurwald von der EU geschützt  –  Der Plan für das Naturidyll steht

Aber das spielte für den VGH keine Rolle.

Der EnBW wird eine ungerechtfertigte Rosinenpickerei gestattet; obwohl sie das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt hat, kommt sie in den Genuss der kurzen Widerspruchsfrist von 1 Monat, die eigentlich nur für Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gilt und muss noch nicht einmal die Formvorschriften hierfür beachten.

Es ist zu befürchten, dass die Tricksereien der EnBW nun Schule machen und die Rechte der Umweltverbände und Bürger ungerechtfertigt beschnitten werden.

Im Januar 2018 hatte der VGH bereits die Klage eines (privaten) Anliegers gegen die Windkraftanlagen am Goldboden, ebenfalls aus formellen Gründen, abgelehnt.

Auch hier bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ (Handelsblatt 12.01.2016).

Und am 05.11.2018 warnte er weiter vor einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland:

https://www.focus.de/politik/deutschland/ist-der-rechtsstaat-bedroht-ehemaliger-verfassungsrichter-warnt-dann-erodiert-der-staat-insgesamt_id_9850655.html

Hierzu tragen auch Gerichte bei, die sich mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen um Entscheidungen drücken!

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WN-34 Goldboden – Fotodokumentation

Am 23.12.2017 nahm die EnBW drei Windkraft-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131  3.300 am Standort WN-34 Goldboden (Winterbach) in Betrieb.

Die Anlagen haben eine Gesamthöhe von 230 Meter (höher als der Stuttgarter Fernsehturm) und eine Nabenhöhe von 164 Meter. Der Rotordurchmesser beträgt 131 Meter; die von den Rotoren überstrichene Fläche hat die Größe von zwei Fußballfeldern.

Mit dieser Fotodokumentation wollen wir die Wirkung dieser gigantischen Industrieanlagen auf die Naturlandschaft Schurwald aufzeigen.

Dabei nehmen wir die Perspektive der Anwohner ein; als Fotopunkte wurden deshalb Wohngebiete und häufig frequentierte Orte bevorzugt.

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild:
(zum Vergrößern Bilder anklicken)

Winterbach:

 

 

 

 

 

 

 

Engelberg

 

Manolzweiler

 

 

 

 

 

Baltmannsweiler

 

Lichtenwald

 

 

 

 

 

 

Schlichten

 

 

 

 

 

 

Schorndorf

 

Es handelt sich um die ersten Windindustrieanlagen auf dem bisher unvorbelasteten Schurwald  –  weitere Windindustrieprojekte sind bereits beantragt.

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag – aus formellen Gründen – ab

Windhöffigkeit ist unerheblich

Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) wurde der EnBW am 02.12.2016 vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) erteilt. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, d.h. die EnBW durfte sofort mit dem Bau beginnen, obwohl die Genehmigung (bis heute) noch nicht rechtskräftig ist.

Privatpersonen (Baunachbarn) haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten rechtlich gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen vorzugehen. Um überhaupt klageberechtigt zu sein, müssen sie eine persönliche Betroffenheit (Beeinträchtigung) durch die Windindustrieanlagen nachweisen. In der Sache selbst können Privatpersonen durch Gerichte nur überprüfen lassen, ob die Genehmigungsbehörde  formelle Fehler bei der Genehmigung gemacht hat oder ob sie in ihren Rechten (z.B. wegen Lärm) verletzt sind.

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat am 10.01.2017 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der drei Windindustrieanlagen am Goldboden Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Baustopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Das VG-Stuttgart hat am 02.06.2017 entschieden den Eilantrag mangels Antragsbefugnis nicht zuzulassen. Es hat sich also inhaltlich gar nicht mit der Antragsbegründung auseinandergesetzt.

Dagegen hat der Antragsteller am 17.07.2017 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingelegt. Der  VGH hat den Eilantrag nun zugelassen und am 25.01.2018 entschieden.

Aus prozess- und verfahrensrechtlichen Gründen  wurde der Antrag jedoch abgelehnt:

  1. Der VGH sieht keine formellen Mängel der Genehmigung

Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nach einer standortbezogenen Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich gehalten habe.

Die anspruchslose „standortbezogene Vorprüfung“ sei ausreichend, weil nur die drei Windindustrieanlagen am Goldboden für sich alleine zu beurteilen seien. Obwohl sich die Einwirkungsbereiche der 6 Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden und ES-02 Sümpflesberg überschneiden (3.200 Meter Entfernung),  reiche diese minimale Prüfung aus, da die Anlagen in unterschiedlichen Vorranggebieten stehen. Es sei kein „funktionaler Zusammenhang“ der Windindustrieanlagen an den beiden Standorten „ersichtlich“.

Aufgrund der formellen Gebietsausweisung bleibt die tatsächliche Situation also unberücksichtigt:

Bei der standortspezifischen Vorprüfung werden nur Belastungen von Schutzgebieten am Standort der Windindustrieanlagen beurteilt. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Eigenschaften (Merkmale) und Auswirkungen des Windindustrieprojektes, wie z.B. seine Größe, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Belästigungen, betroffene Bevölkerung, bestehende Nutzung des Standortes als Wald, usw.

Auch die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden, weil die Windindustrieanlagen nicht in einem Schutzgebiet für windkraftempfindliche Tiere stehen.  Mängel des ornithologischen Gutachtens und des Fledermausgutachtens sind ohne Belang.

Ein von uns vorgelegtes Fachgutachten hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen für zwingend erforderlich. Zumindest ist jedoch eine „allgemeine Vorprüfung“ durchzuführen, welche alle Aspekte und Auswirkungen des Vorhabens und des Standortes umfasst.

An den von der EnBW vorgelegten Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen konnten wir erhebliche Mängel nachweisen; so wurden nur 25% der Vorgaben der Landesumweltanstalt erfüllt.

  1. Der VGH sieht keine Rechte des Antragstellers verletzt

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass aller Voraussicht nach keine unzumutbaren Geräuschimmissionen zu erwarten sind.

Wir hatten kritisiert, dass die Schallprognose mit dem ungeeigneten „alternativen Verfahren“ durchgeführt wurde und stattdessen das „Interimsverfahren“ anzuwenden ist. Der VGH bestätigt unsere Auffassung, dass das alternative Verfahren „nicht zweifelsfrei“ ist, erwartet jedoch auch beim Interimsverfahren keine unzumutbaren Geräuschimmissionen.

Dabei wird an 9 von 12 Immissionsorten das Irrelevanzkriterium verletzt. Ein von uns beauftragtes Gutachten geht davon aus, dass mit einer Überschreitung der Schallrichtwerte zu rechnen ist.

Laut VGH ist jedoch eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte hinzunehmen.

Für was sind Richtwerte da, wenn sie nicht eingehalten werden müssen?

  1. Für den VGH ist die Windhöffigkeit unerheblich

Eine geringe Windhöffigkeit sei unerheblich, da auch bei geringen Beiträgen zur Treibhausgasminderung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Wegen des CO2-Zertifikatehandels kommt es jedoch zu gar keiner Treibhausgasminderung. Auch bleibt unklar worin ein öffentliches Interesse an Windindustrieanlagen ohne Wind bestehen soll.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich. Wir sind bestürzt, dass – aus rein formellen Gründen –  keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse nicht geprüft werden müssen. Eine Privatperson (Baunachbar) kann dies nach geltendem Recht jedoch nicht einklagen.

Auch halten wir es für geradezu absurd, dass Beeinträchtigungen für Landschaft und Natur, sowie die Anwohner hingenommen werden müssen, ohne dass von der EnBW ein Nutzen der Windindustrieanlagen nachgewiesen werden muss!!!

Dies ist ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz, sowie für den Schurwald und seine Bewohner.

Sehr kritisch sehen wir, dass das Eilverfahren länger gedauert hat, als der Bau der Windindustrieanlagen. So wurden vor der Gerichtsentscheidung bereits Tatsachen geschaffen.

NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) legt Widerspruch ein und stellt Eilantrag:

Deshalb begrüßen wir sehr, dass nun die NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) am 05.01.2018 Widerspruch gegen das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Betriebsstopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht hat. Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.  ist eine staatlich anerkannte  Umweltvereinigung und in Fragen des Natur- und Artenschutzes mitwirkungs- und klageberechtigt.

www.naturschutz-initiative.de

Sollte dieses Verfahren zugelassen werden, würden hierbei auch die bisher unberücksichtigten Aspekte des  Natur- und Artenschutz gerichtlich überprüft werden. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Genehmigung widerrufen wird und die Windindustrieanlagen stillgelegt werden müssen.

VGH-BW 26.01.2018:   Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

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Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden (Winterbach) im Dezember 2016 genehmigt.

Grundlage hierfür war u.a. ein von der EnBW eingereichtes Schallgutachten, das mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ erstellt wurde. Dieses Verfahren ist nur für Schallquellen bis 30 Meter Höhe geeignet, die Windkraftanlagen am Goldboden haben aber eine Nabenhöhe von 164 Meter. Deshalb errechnet das „Alternative Verfahren“ zu niedrige Lärmwerte, in der Realität sind die Windkraftanlagen später oft doppelt so laut, als zuvor berechnet.

In der Fachwelt ist dieses Problem schon lange bekannt und deshalb wurde das „Interimsverfahren“ entwickelt. Dieses Berechnungsverfahren ist speziell für höhere Lärmquellen konzipiert und führt zu deutlich realistischeren Prognosewerten. Pro Schurwald hat bereits im Genehmigungsverfahren mehrfach eine Schallprognose nach dem „Interimsverfahren“ gefordert, das Landratsamt ist dieser Forderung jedoch nicht gefolgt.

Im November 2017 hat nun die Umweltministerkonferenz das Interimsverfahren als Stand der Technik anerkannt.

Deshalb haben wir uns in der letzten Woche nochmals schriftlich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gewandt und ein Lärmgutachten nach dem Interimsverfahren gefordert.

Ein von unserer Bürgerinitiative hinzugezogenes Ingenieurbüro erwartet an 9 von 12 Immissionsorten die Verletzung des Irrelevanzkriteriums, in diesen Fällen ist dann eine genaue Untersuchung der Schall-Vorbelastungen vorzunehmen. In ihrem Schallgutachten unterstellt die EnBW, dass die Windkraftanlagen die einzige Lärmquelle sind, bereits bestehende Schallbelastungen wurden nicht berücksichtigt.

Werden alle die Faktoren einbezogen, so ist nicht sichergestellt, dass die Schall-Richtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.

Schorndorfer Nachrichten 19.12.2017:

Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Esslinger Zeitung 19.12.2017:

Windräder sollen sich vor Weihnachten drehen

Stuttgarter Zeitung  20.12.2017:

Bürgerinitiative fordert Schallgutachten

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Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Aufhebung der Genehmigung für WN-34 Goldboden gefordert  –  Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht 

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) hat der EnBW am 02.12.2016 die Genehmigung zur Errichtung von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N131 am Goldboden in Winterbach erteilt; der Bau der Anlagen ist bereits im Gang. 

Genehmigung ist rechtswidrig  

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD fordert nun vom Landratsamt die Aufhebung dieser Genehmigung, weil sich bei den von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten, wie dem Vogel- und dem Fledermausgutachten, jetzt eklatante Mängel herausgestellt haben. Fast 30% der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wurden komplett ignoriert, die meisten davon sind sehr schwerwiegend. Weitere 46% der LUBW-Vorgaben wurden nur teilweise erfüllt.

Die Genehmigung hätte auf Grundlage dieser Gutachten überhaupt nicht erteilt werden dürfen, weil das Tötungsrisiko für geschützte Tierarten auf dieser Basis nicht beurteilt werden kann. Das Landratsamt wäre verpflichtet gewesen, die Einhaltung der LUBW-Vorgaben zu verlangen.

Es handelt sich um eine rechtswidrige Genehmigung und deshalb haben wir das Landratsamt aufgefordert, die Genehmigung aufzuheben.

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Da das Landratsamt darauf bisher nicht reagiert hat, sah sich unsere Bürgerinitiative nun veranlasst, eine Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Sigel beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

PRO SCHURWALD bat das Regierungspräsidium auch zu prüfen, ob auf das Landratsamt und seine Mitarbeiter von politischer und/oder behördlicher Seite bzw. von der EnBW Druck ausgeübt wurde und ob es zu Dienstpflichtverletzungen oder sogar Straftaten gekommen ist.

EnBW kassiert hohe EEG-Subventionen

Unsere Bürgerinitiative hatte sich bereits in das Genehmigungsverfahren intensiv eingebracht und immer wieder auf Mängel bei den von der EnBW vorgelegten Gutachten hingewiesen. Diese Hinweise wurden jedoch ignoriert und das Landratsamt hat der EnBW noch vor Jahresende 2016 die Genehmigung erteilt.

So wurde es der EnBW ermöglicht, noch in den Genuss der hohen EEG-Subventionen zu kommen, denn seit 01.01.2017 müssen sich Windkraftinvestoren in einem Ausschreibungsverfahren um die EEG-Subventionen bewerben. Seither hat noch kein Projekt aus Baden-Württemberg einen Zuschlag erhalten – Baden-Württemberg ist eben kein Windkraftland!

Offensichtlich waren für das Landratsamt aber die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Landesregierung bzw. der EnBW wichtiger als der Natur- und Artenschutz.

Windenergie-Gutachten-Check der Umweltverbände belegt eklatante Mängel

60% der im Jahr 2016 in Baden-Württemberg erteilten Genehmigungen für Windkraftanlagen erfolgten in den Monaten November und Dezember.

Dies machte auch die Umweltverbände NABU, BUND und LNV stutzig und sie unterzogen die Artenschutzgutachten verschiedener Windkraftprojekte einem Gutachten-Check und stellten eklatante Mängel  fest …

NABU:  Windenergie-Gutachten-Check belegt Mängel 

BUND:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

LNV:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

…  und die Naturschutzverbände werden deutlich …

  • „Untere Verwaltungsbehörden teilweise nicht unabhängig genug.“
  • „Defizite werden von der Umweltverwaltung … bestätigt,“ … Projekte werden aber „dennoch durchgewunken … .“
  • „ … reichen die Gutachten nicht aus, um eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung möglicher Standorte für Windenergieanlagen vorzunehmen.“
  • „ … die Genehmigungsbehörden  …  prüfen nicht genügend und genehmigen zu lasch.“
  • „ Entweder man hat besusst weggeschaut oder wir haben ein Problem mit dem Personal.“

… und fordern die Behörden auf (in Zukunft) Nachbesserungen von den Betreibern einzufordern.

Präsentation Windenergie – Gutachten – Check Landespressekonferenz 07-09-17

Es besteht eine Kumpanei zwischen Genehmigungsbehörden und der Windkraftindustrie!

Unter einem grünen Umweltminister Franz Untersteller kommt der Natur- und Artenschutz unter die (Wind)-Räder, und der CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk leistet Schützenhilfe indem er hierfür den Staatswald zur Verfügung stellt.

PRO SCHURWALD hat nun die Gutachten für das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden von demselben Gutachterbüro nach den gleichen Prüfkriterien überprüfen lassen. Und das Ergebnis war noch schlechter als bei den Umweltverbänden.

Widerspruch und Antrag auf Baustopp

Die Klage eines Winterbacher Bürgers gegen das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden ist noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.

Stuttgarter Zeitung 12.10.2017:   Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat

Schorndorfer Nachrichten 11.10.2017:   Bürgerinitiative fordert Aufhebung der Genehmigung

Südwestpresse 13.10.2017:   Windpark Goldboden: Bürgerinitiative legt Beschwerde gegen Landrat ein

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Klage gegen Windkraftprojekt Goldboden eingereicht

Die EnBW hat den Bau von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) beantragt; dieser Antrag wurde vom Landratsamt Waiblingen im Dezember 2016 genehmigt. Angeordnet wurde zudem die sofortige Vollziehung. So durfte die EnBW schon vor Weihnachten die Bäume roden und irreversible Tatsachen schaffen.

Dagegen hat die Bürgerinitiative Pro Schurwald Widerspruch eingelegt und Klage (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Ziel des Widerspruchs und des Eilantrages ist ein Baustopp und die Aufhebung der Genehmigung.

Unsere Klage stützt sich auf drei Sachverhalte:

  1. Fehlerhafte Schallprognose

Die von der EnBW erstellte Schallprognose wurde mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ berechnet; Stand von Wissenschaft und Technik ist jedoch das „Interimsverfahren“. So ist später in der Realität mit deutlich höheren Schallwerten zu rechnen. Zudem wurden keine Schallvorbelastungen und keine Resonanzen / Reflektionen berücksichtigt, ebenso wenig wie die Überlagerungen mit den Schallemissionen von dem benachbarten Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach). Hieraus können sich weitere Zusatzbelastungen ergeben. Insbesondere im Bereich der 8-geschossigen Wohnanlagen in Hohengehren ist mit Reflektionen zu rechnen. Die Schallüberlagerungen mit dem Windkraftprojekt in Ebersbach kommen vor allem in Hegenlohe, Thomashardt und Schlichten zum Tragen.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass an 9 von 12 berechneten Immissionsorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. Die Einhaltung der Schall-Richtwerte ist bei diesem Windkraftprojekt nicht sichergestellt.

  1. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden verursacht erhebliche Umweltauswirkungen, es kommt zudem zu einer Überschneidung der Einwirkungsbereiche mit dem Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg. Trotzdem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es gab nur eine standortbezogene Vorprüfung mit eingeschränktem Kriterienkatalog (nur standortbezogene Merkmale), statt einer allgemeinen Vorprüfung, die auch die Merkmale des Windkraftprojektes und dessen Auswirkungen umfasst. Die durchgeführte Vorprüfung ist fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten entsprechen nicht den Vorgaben des LUBW (Landesumweltamt) und haben erhebliche Mängel. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Goldboden ein Rotmilan-Dichtezentrum besteht. Die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) für Windkraftanlagen zu Vogelhorsten wurden nicht berücksichtigt.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald beauftragter Gutachter hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für unabdingbar.

  1. Unzureichende Windhöffigkeit

Die EnBW beantragte die sofortige Vollziehung, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – wegen der Absenkung der EEG-Subventionen zum Jahresende – gefährdet sei. Dies zeigt wie grenzwertig die Windhöffigkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes sind und dass kein besonderes Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug der Genehmigung gegeben ist. Bis jetzt liegen immer noch keine richtlinienkonforme Windgutachten vor.

Obwohl das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand, haben über 1.200 Bürger Einwendungen vorgebracht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen. Der große Widerstand aus der Bevölkerung war für das Landratsamt ein Grund die „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung anzuordnen, damit es nicht durch Widersprüche und Klagen zu einer Verzögerung dieses Projektes kommt. Den Bürgern soll es ganz bewusst so schwer wie möglich gemacht werden ihre Rechte wahrzunehmen – dies ist Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2016!

Auch bei der Durchsicht der Verwaltungsakten entstand bei uns der Eindruck, das hier keine neutrale Prüfung des Bauantrages eines privaten Investors durch eine Genehmigungsbehörde stattfand, sondern das Landratsamt und die EnBW versuchten gemeinsam alle Hindernisse, die dem Projekt entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen. Dies ist eine Kumpanei von Behörde und Investor – wie bereits zuvor kritisiert: die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst.

Die Klage hat eine weit über das Projekt WN-34 Goldboden hinausgehende Bedeutung, da es sich um das erste Windkraftprojekt auf dem Schurwald handelt. Sollte es realisiert werden, gilt der Schurwald als vorbelastet und nachfolgende Projekte könnten leichter genehmigt werden. Die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

In seinem Jahrespressebericht hat das Verwaltungsgericht den „Eilantrag gegen Windpark „Goldboden“ im Schurwald“ unter den 10 Verfahren mit öffentlichem Interesse hervorgehoben. Zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich eines Baustopps könnte es noch im Mai kommen.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Jahrespressebericht+vom+31_+Maerz+2017/?LISTPAGE=4414005

Leider sind die juristischen Möglichkeiten von Bürgern sehr eingeschränkt und die Behörden haben einen großen Ermessensspielraum (Entscheidungsprärogative). Aufgrund der großen Mängel im Genehmigungsverfahren sind wir jedoch optimistisch, dass das Verwaltungsgericht diesen Ermessensspielraum als überschritten ansieht und die Genehmigung aufheben wird. Auch beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises ist man sich offensichtlich bewusst, dass die Genehmigung nicht auf einer sicheren Grundlage steht, denn der Genehmigungsbescheid wurde weder vom Landrat oder dem zuständigen Dezernenten, noch vom Amtsleiter unterzeichnet.

Stuttgarter Zeitung 05.05.2017:   Klage gegen drei Windräder

Schorndorfer Nachrichten 05.05.2017:   Windkraftgegner klagen für Baustopp am Goldboden

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Windkraft-Industrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt

Am 02. Dezember 2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden bei Manolzweiler genehmigt. Die Genehmigung erfolgte einen Tag nach Ablehnung unserer Petitionen durch den Landtag und noch „rechtzeitig“ vor der Reduzierung der EEG-Subventionen zum 01. Januar 2017.

Die EnBW darf nun drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Meter (Nordex N131 / 3.300) nördlich der Kreisstraße 1209 (Kaisersträßle) bauen.

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD hat sich mit professioneller Unterstützung der Kanzlei Caemmerer Lenz mit zahlreichen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren eingebracht.

Leider war der politische Druck so groß, dass die Genehmigung in Rekordzeit noch vor der Absenkung der EEG-Subventionen erteilt wurde. Deshalb bleibt jetzt nur der Klageweg.

Angeordnet wurde die „sofortige Vollziehung“; die EnBW darf also sofort mit den Bauarbeiten beginnen. So wurden noch vor Weihnachten die Bäume gefällt.

Der große Widerstand der Bürgerinnen und Bürger begründet den Sofortvollzug; man möchte der EnBW keine Verzögerungen zumuten. Deshalb wird der Rechtsschutz der Bürger und Anwohner „zurückgestellt“. Die einmonatige Widerspruchsfrist wurde so terminiert, dass davon 2 Wochen in die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig fallen.

Bürgerbeteiligung ist offensichtlich nur erwünscht, wenn die Bürger die Regierung unterstützen, aber unerwünscht wenn sie für ihre eigenen Interessen eintreten.

Die Genehmigung von Windkraftanlagen des Landesunternehmens EnBW ist praktisch ein Insichgeschäft mit Vorteilsnahme der Landesregierung:

Die Landesbehörde ForstBW verpachtet an das Landesunternehmen EnBW Staatswaldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Landesbehörde ForstBW entscheidet anschließend über die Waldumwandlungsgenehmigung und hat daraus einen finanziellen Vorteil, denn sie erhält dafür Pachteinkünfte. Die Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erteilt die Landesbehörde Landratsamt; und sollten einem Windkraftprojekt gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entscheidet die Landesbehörde Regierungspräsidium  über Ausnahmegenehmigungen.

Die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst!

Die EnBW hat für WN-34 Goldboden das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Trotzdem haben über 1.200 Bürger Einwendungen gegen das Projekt beim Landratsamt vorgebacht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen das Projekt ausgesprochen.

Dabei gibt es immer noch keinen Nachweis, dass am Goldboden ausreichende Windverhältnisse herrschen – richtlinienkonforme Windgutachten liegen nicht vor. Dies bestärkt uns in dem Verdacht, dass die EnBW zu ideologischen Zwecken missbraucht wird und am Goldboden ein Windkraftfriedhof droht.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Das Landratsamt stellt fest: „Das Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich.“ Es tritt als „Fremdkörper in Erscheinung“ und hat einen „negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild“. Obwohl keine ausreichenden Windverhältnisse und damit kein Nutzen des Projektes nachgewiesen wurden,  wurde das Projekt trotzdem genehmigt.

Da der Eingriff ins Landschaftsbild „nicht ausgleichbar“ ist, wurde eine Ersatzzahlung in Höhe von 144.000 Euro festgesetzt, bei 20 Jahren Betriebslaufzeit sind dies 7.200 Euro/aso viel ist unsere Landschaft also wert. Im Vergleich hierzu dürften sich die jährlichen Pachtzahlungen an ForstBW auf (schätzungsweise) 150.000 Euro/a belaufen.

Die Landesregierung verkauft die Schurwaldlandschaft für 7.200 Euro und kassiert dafür 150.000 Euro – und das jedes Jahr!

Zwischenzeitlich wurde der EnBW eine Teil-Baufreigabe erteilt; so können weitere bauvorbereitende Maßnahmen durchführt werden. Es kann ganz offensichtlich nicht schnell genug gehen!

Die Erteilung der endgültigen Baufreigabe scheitert noch am fehlenden geologischen Gutachten (Standsicherheitsnachweis). Der Standort befindet sich an einem Rutschhang mit Knollenmergel. Dieser schwierige Baugrund macht auf jeden Fall massive Fundamente erforderlich (Pfahlgründungen), zumal in unmittelbarer Nähe die Landeswasserleitung verläuft.

Es gibt schwerwiegende Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Genehmigungsverfahren als Farce. Ein unabhängiges Gericht wird dies hoffentlich anders beurteilen als die Landesbehörde Landratsamt.

Auch beim Windkraftausbau bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht!

Weitere Informationen unter:
Landesregierung verkauft die Schurwald-Landschaft für 7.200 Euro

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Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Unsere Petition richtet sich gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW. Betroffen hiervon sind insgesamt 64 Windkraftstandorte in Baden Württemberg, darunter auch WN-34 Goldboden (Winterbach),  ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Am 01.12.2016 hat der Landtag entschieden, dass unserer Petition „nicht abgeholfen“ werden kann.

Der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, kritisierte, dass  keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt wurden, um die vorgetragenen Sachverhalte zu überprüfen; es könne nicht sein, dass ForstBW selbst die Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Handelns beurteile.

Nach der Entscheidung über unserer Petition war der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt wurden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Das EnBW-Projekt am WN-34 Goldboden wurde einen Tag nach der Landtagsentscheidung, am 02.12.2016, genehmigt.

Weitere Informationen (einschl. Text der Petition, Beschlussvorlage Landtag, Sitzungsprotokoll Landtag):

Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

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Windkraftindustriezone Sümpflesberg – Königseiche

Uhl Windkraft aus Ellwangen hat im Juni 2016 beim Landratsamt Göppingen einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Vestas V 136  gestellt. Diese sollen im Vorranggebiet ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) entlang der K 1412 (südlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

Die Vestas V 136  ist eine der  größten Windkraftanlagen am Markt, Nabenhöhe 149 Meter, Gesamthöhe 217 Meter, Rotordurchmesser 136 Meter, überstrichene Fläche 14.500 qm (> 2 Fußballfelder).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Baiereck:                    700 Meter

Büchenbronn:        1.300 Meter

Krapfenreut:          1.300 Meter

Nassach:                 1.600 Meter

Thomashardt:       1.800 Meter

Schlichten:            1.800 Meter

Der Standort liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Hier ist der Bau von Windkraftwerken eigentlich verboten. Deshalb müsste das Landratsamt Göppingen hier entweder eine Befreiung (Ausnahmegenehmigung) erteilen oder das Landschaftsschutzgebiet aufheben.

Für beide Maßnahmen ist die für den Windatlas errechnete Windgeschwindigkeit jedoch zu gering. Bereits im letzten Jahr hat es deshalb das Landratsamt Esslingen abgelehnt eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes auch nur zu prüfen. Deshalb wurden die im Landkreis Esslingen liegenden Flächen aus dem Vorranggebiet herausgenommen; dieses verkleinerte sich hierdurch von 69 ha auf 28 ha.

Die meteorologischen und topografischen Verhältnisse unterscheiden sich in den beiden Landkreisen jedoch nicht, weshalb wir eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes rechtlich für nicht möglich halten. Die Windkraftwerke wären somit nicht genehmigungsfähig.

In unmittelbarer Nähe der geplanten Windkraftwerke befindet sich ein NATURA2000 / FFH-Gebiet.

Der Bauantrag ist noch nicht vollständig, so fehlen das Windgutachten und die naturschutzrechtlichen Fachgutachten.

Die für den Sümpflesberg für den Windatlas berechnete Windgeschwindigkeit von max. 5,75 m / sec. in 100 Meter über Grund ist sehr grenzwertig; sie liegt unter der Ertragsschwelle. Alle Windmessungen, die bisher im Schurwald durchgeführt wurden, zeigten Ergebnisse, welche deutlich unter den für den Windatlas berechneten Werten liegen. Nach unserer Kenntnis hat die Fa. Uhl bisher nicht mit Windmessungen am Sümpflesberg begonnen.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

Einführung

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zukünftige Aussichten bei der Königseiche:

Uhingen-Baiereck:

Baiereck ES-02 Sümpflesberg

Ebersbach-Büchenbronn:

Büchenbronn ES-02 Sümpflesberg

 

 

 

 

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten ES-02 Sümpflesberg

Lichtenwald-Thomashardt:

Sümpflesberg Hegenloher Straße

Sümpflesberg Gänswasen

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Windkraftindustriezone Winterbach-Goldboden

Die EnBW hat im März 2016 beim Landratsamt Rems-Murr  einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N131 gestellt. Diese sollen östlich der Goldbodenkreuzung (Richtung Schlichten / Thomashardt), entlang der K 1209 (nördlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

EnBW: Projektdetails „Windpark Goldboden-Winterbach“

Die Nordex N131 ist eine der größten Windkraftanlagen am Markt, mit einer Gesamthöhe von 230 Meter und somit höher als der Stuttgarter Fernsehturm. Der Durchmesser der Rotoren beträgt 131 Meter, die von ihnen überstrichene Fläche ist so groß wie 2 Fußballfelder (13.500 qm).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Engelberg:          1.000 Meter

Manolzweiler:  1.400 Meter

Hohengehren:  1.500 Meter

Schlichten:         1.700 Meter

Thomashardt:   1.800 Meter

Winterbach:      1.900 Meter

Direkt angrenzend an das Windkraftgebiet befinden sich ein NATURA2000-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Landschaftsschutzgebiet.

Der Bauantrag ist unvollständig, so fehlt insbesondere ein Windgutachten. Die EnBW beantragt den Bau von 3 Windkraftanlagen ohne Kenntnis der örtlichen Windverhältnisse !!! ???

Dabei sollte die EnBW vorgewarnt sein: KommunalWind / JUWI hatten zuvor diesen Standort am Goldboden wegen Unwirtschaftlichkeit (= zu wenig Wind) aufgegeben und die EnBW selbst hat in 6 km Entfernung in Aichwald bei einer einjährigen Windmessung Windverhältnisse ermittelt, die weit unter dem Mindestrichtwert liegen. Dies wird am Goldboden nicht anders sein.

Stuttgarter Zeitung 15.07.2015:   Ziemliche Flaute auf dem Schurwald

Trotzdem weigert sich die EnBW eine richtlinienkonforme Windmessung (TR6  Rev.9  der FGW) durchzuführen; diese würde mindestens 1 Jahr dauern.

Grund für diese Eile ist die für den 01.01.2017 erwartete Änderung bei den EEG-Subventionen; die EnBW möchte noch im Jahr 2016 eine Baugenehmigung erhalten, um  ihren Anspruch auf Subventionszahlungen optimieren zu können. Hier gilt die Regel, dass die Subventionen umso höher sind, je schwächer der Wind bläst. Bezahlt werden muss das von den privaten und mittelständischen Stromverbrauchern, Großverbraucher sind davon befreit.

Windräder ohne Wind – machen keinen Sinn; am Goldboden droht ein Windkraft-Friedhof zu entstehen. Zerstörung von Natur und Landschaft, sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen – und das alles nur wegen ideologisch motivierter Symbolpolitik. Die grün-rote Landesregierung missbraucht hier die EnBW für politische Zwecke.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

Einführung

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Bilder  zum Vergrößern anklicken !

zukünftige Aussichten am Goldboden:

Winterbach-Engelberg:

Engelberg WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

 

Winterbach-Manolzweiler:

Manolzweiler WN-34 Goldboden 2

 

 

 

 

 

Manolzweiler WN-34 Goldboden 1

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

Lichtenwald-Thomashardt:

Goldboden Thomashardt

 

 

 

 

 

Baltmannsweiler-Hohengehren:

Goldboden Tannhof

 

 

 

 

 

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