Lärm

Windkraftwerke erzeugen Lärm: 103 dB(A) (an der Nabe bei Nennleistung) – so laut wie eine Kettensäge. Besonders störend werden die rhythmischen Dauergeräusche empfunden; Anwohner sprechen von „permanenter Lärmfolter“.

Bei Verdoppelung des Abstands wird der Schalldruck halbiert, sinkt also um 6 dB(A). Das bedeutet, dass eine Windkraftanlage mit einem Pegel von 103 dB(A) in 1000 m Entfernung noch mit 45 dB(A)  hörbar ist.

Bei den von Windkraftanalgen erzeugten Geräuschen handelt es sich um

  • mechanische Geräusche des Triebstrangs und
  • aerodynamische Laufgeräusche.

Um die Anwohner vor Lärm zu schützen, ist ein Mindestabstand von 700 Meter zu Wohn- und Mischgebieten einzuhalten. Dies kann jedoch nur ein Mindestschutz darstellen, der in den meisten Fällen nicht ausreichen wird.

Deshalb sollte ein Vorsorgeabstand eingehalten werden, welcher für ein Referenzprojekt mit drei E 82 Anlagen erforderlich ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mehrere gleichlaute Schallquellen lauter sind, als eine einzelne.

Ferner ist die Impulshaltigkeit der Geräusche der Windkraftanlagen als besondere Lärmbelastung zu bewerten und mit einem Aufschlag von 3 dB (A) zu belegen.

Um einen Schallpegel von 35 dB (Reine Wohngebiete) sicher zu stellen, ist laut Hersteller Enercon bei einer Anlage des Typs E 82 ein Vorsorgeabstand von 780 Meter und bei 3 Anlagen von 1.120 Meter erforderlich; der Aufschlag für die Impulshaltigkeit ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

  • Bei der Regionalplanung sollte deshalb ein Mindestvorsorgeabstand von > 1.120 Meter zwischen Vorranggebieten und Wohngebieten eingehalten werden.

Der Windenergieerlass empfiehlt ebenfalls einen größeren Abstand zur Wohnbebauung, andere Regionen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Diese Ausweitung des Vorsorgeabstandes ist dringend erforderlich um das Konfliktpotential mit der Wohnbevölkerung zu reduzieren.

In Sachsen-Anhalt beträgt der Vorsorgeabstand zu Wohngebieten die 10-fache Anlagenhöhe. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für Wohngebiete in der Nacht einen maximalen Schallpegel von 30 dB(A) bzw. einen Vorsorgeabstand von 2.000 Meter. In Großbritannien ist ein Mindestabstand von 3.000 Meter zu Wohngebieten Gesetz.

  • Die Vorschriften von Sachsen-Anhalt mit einem Vorsorgeabstand von der 10-fachen Anlagenhöhe und Großbritannien von 3.000 Meter sollten übernommen werden.

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Das Leben in der Nähe von Windrad-Riesen – ein Erfahrungsbericht

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 Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Lärm

30.11.2012