Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Am 01.12.2016 hat der Landtag über mehrere Windkraft-Petitionen entschieden (Drucksache 16/960); auch über unsere Petition 15 / 05074 gegen ForstBW vom 24.04.2015:

Petition gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen

Die Petition hat landesweite Bedeutung; insgesamt hat ForstBW 64 Pachtverträge zur Nutzung der Windkraft abgeschlossen, darunter auch für WN-34 Goldboden (Winterbach), ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Der Petitionsausschuss kam am 10.10.2016 zu einem Vor-Ort-Termin nach Winterbach.

Petitionsausschuss vor Ort im Schurwald

Auf Antrag der AfD-Fraktion fand eine offene Abstimmung im Landtag statt:

  • Mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD wurde unsere Petition abgelehnt
    (der Petition kann „nicht abgeholfen“ werden),
  • AfD und FDP stimmten für unsere Petition,
  • der frühere Innenminister Reinhold Gall (SPD) enthielt sich der Stimme und machte den Zwischenruf „Das ist ja lächerlich“.

Der Landtag folgte damit der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses vom 27.10.2016 (wir berichteten mit Mails vom 28.10. und 02.11. darüber).

Lächerlich war das Procedere nun wirklich, denn die Ablehnung erfolgte aus politischen Gründenohne sachliche und rechtliche Prüfung.

Der Petitionsausschuss hat keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt, um die von uns vorgetragenen Sachverhalte überprüfen zu lassen. Dies kritisierte auch der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann (CDU).

Stattdessen machte sich der Landtag fast wörtlich die  Stellungnahme des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zu eigen, also genau des Ministeriums, das die politische Verantwortung für ForstBW trägt. Das betroffene Ministerium hat also sein eigenes Tun beurteilt und hatte daran nichts zu beanstanden – welch eine Überraschung!  Die Landesregierung hat sich selbst einen Persilschein ausgestellt – und der Landtag segnet dies einfach ab!

Der neue Minister Peter Hauk (CDU) hat die ablehnende  Position seines Amtsvorgängers Alexander Bonde (Grüne) vollständig übernommen.

Die Landesregierung (MLR) führt aus, dass die Verpachtung der Staatswaldflächen zur Förderung ihrer politischen Ziele erfolgt und eine weitere Begründung nicht erforderlich ist. Der Abschluss der Pachtverträge durch ForstBW „erfolgt in Privatautonomie“ als „fiskalische Tätigkeit“. Öffentliche Belange, wie z.B. Landschafts- und Naturschutz, sowie die Planungen von Kommunen und Regionalverbänden, müssen hierbei von ForstBW nicht beachtet werden.

Auch an dem Interessenkonflikt, dass ForstBW gleichzeitig Genehmigungsbehörde für die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung und Verpächter („privater Grundstückseigentümer“) ist, hatte der Landtag nichts auszusetzen. Erteilt ForstBW diese Genehmigung, hat sie davon einen finanziellen Vorteil (Pachteinnahmen). Anderswo nennt man so etwas Vorteilsnahme.

Dies ist tatsächlich lächerlich und das Petitionsrecht wurde ad absurdum geführt. Der Petitionsausschuss wurde seiner Funktion als „Anwalt der Bürger“ nicht gerecht. Die Folge wird eine weitere Erosion des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in Rechtsstaat, Demokratie und Politik sein.

Der Staatswald gehört den Bürgerinnen und Bürgern und wird von ForstBW nur treuhänderisch verwaltet. Deshalb kann die Behörde nicht wie ein privater Waldbesitzer („Privatautonomie“) handeln, sondern hat die öffentlichen Belange zu berücksichtigen. ForstBW sollte der Interessenvertreter des Waldes und nicht des Fiskus sein.

Nach der Ablehnung unserer Petition ist der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt werden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Petition 15/05074 Gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW (Text)

Petititon 15/05074 ForstBW – Beschlussvorlage Landtag 01.12.2016

Landtag BW – Protokoll 01.12.2016
(Seite 1016 + 1017: Tagesordnungspunkt 17)

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Hier noch einige „Highlights“ aus der Begründung (Stellungnahme des MLR);
unsere Kommentierung in kursiver Schrift:

  • ForstBW verpachtet die Staatswaldflächen zur „Förderung politischer Ziele“ und hält eine „weitere Begründung und Spezifizierung für nicht erforderlich“.

    Die Regierung verweigert dem Parlament eine Begründung für Ihre Handlungen – und das lässt man durchgehen !!!
  • ForstBW handelt wie ein privater Grundstückseigentümer,
    nicht wie eine staatliche Behörde;
    öffentlich rechtliche Belange (landschafts- und naturschutzfachlich) werden nicht von ForstBW berücksichtigt; nicht einmal forstfachliche Kriterien / Waldfunktionen.
    Auch Waldflächen in Landschaftsschutzgebieten werden verpachtet, obwohl keine Befreiung oder Änderung der Schutzgebietsverordnung vorliegt.
    „Der Abschluss von Pachtverträgen durch ForstBW „erfolgt in Privatautonomie“ als „fiskalische Tätigkeit“.
    ForstBW sieht es nicht als seine Aufgabe die Eignung der Flächen zu prüfen;
    so wurden Flächen verpachtet, die von der Höheren Forstbehörde als „konfliktreich“ bewertet werden.

    Der Staatswald ist Eigentum der Bürgerinnen und Bürger und wird von ForstBW nur treuhänderisch verwaltet;
    deshalb kann die Behörde nicht in Privatautonomie handeln, sondern hat in erster Linie öffentlich rechtliche Belange zu berücksichtigen !!!
    ForstBW sollte der Interessenvertreter des Waldes und nicht des Fiskus sein!!!
    Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der „private Grundstückseigentümer“ ForstBW behördliche Genehmigungen erteilt (Waldumwandlungsgenehmigung).
  • ForstBW sieht keine Veranlassung die Ausweisung von Vorranggebieten und Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen durch Regionalverbände / Kommunen abzuwarten,
    weil dies den Bau von Windkraftanlagen verzögern würde.
    ForstBW betrachtet es als  „konsequent“ kein Kündigungsrecht vorzusehen, wenn ein Standort nicht ausgewiesen werden sollte.

    Es findet ein voreiliger und überhasteter Ausverkauf von Staatswaldflächen statt !!!
    Der Abschluss von Pachtverträgen hat präjudizierende Wirkung auf Planungsträger und Genehmigungsbehörden !!!
    Die Planungen der Regionalverbände und Kommunen können so ausgehebelt werden !!!
    ForstBW sollte privaten Unternehmen keine Hilfestellung geben staatliche Planungen unterlaufen zu können !!!
  • ForstBW hält Waldgebiete grundsätzlich für die Windenergienutzung geeignet.

    Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 15), das Landeswaldgesetz (§ 45) und der Landesentwicklungsplan (5.3.5) stellen den Wald dagegen unter besonderen Schutz !!!
  • ForstBW: Der Landesentwicklungsplan (5.3.5) sieht vor, dass Eingriffe in Wälder auf das Unvermeidbare zu beschränken sind.
    In der Region Stuttgart liegen jedoch nur wenige Vorranggebiete außerhalb des Waldes;
    deshalb kann die Windkraftnutzung im Wald nicht pauschal ausgeschlossen werden.

    Paradox !  Weil die meisten potentiellen Windkraftstandorte im Wald liegen, darf von der Vorschrift des Landesentwicklungsplanes abgewichen werden !!!
  • ForstBW: Die erforderlichen Ersatzaufforstungen führen zu einer deutlichen Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.

    Windstrom im Wald geht zu Lasten der Landwirtschaft !!!
  • Von ForstBW werden Mindestanforderungen an die Bewerber für Pachtverträge  gestellt.

    Allerdings nur quantitative, keine qualitativen Anforderungen !!!
    Das dominierende Auswahlkriterium ist die Gewinnmaximierung !!!
    Das am wenigsten schlechte Angebot gewinnt.
    Die Flächen werden meistbietend verramscht !!!
  • ForstBW: Weitere Mindestanforderungen sind nicht im Sinne des Landes als Grundstückseigentümer.

    Da von Windkraftanlagen im Wald besonders nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen,
    wäre es zweckmäßig die Errichtung von Windkraftanlagen vom Nachweis eines bestimmten Stromertrages (z.B. 80% des EEG-Referenzertrages) und
    dem Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung abhängig zu machen.
  • ForstBW sieht keinen Mehrwert von den Vertragspartnern Windmessungen und Windgutachten einzufordern.

    Die Windhöffigkeit ist das entscheidende Kriterium zur Beurteilung der Standorteignung.
    Nur durch ein Windgutachten sind die Ertragskraft des Projektes und damit die Pachtzahlungen sichergestellt !!!
  • ForstBW: Der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien führt zu niedrigen Preisen an der Strombörse.

    Das von den erneuerbaren Energien verursachte volatile Stromüberangebot führt tatsächlich zu niedrigen Preisen an der Strombörse;
    teilweise muss dieser Überschussstrom sogar zu Negativpreisen ins Ausland „verklappt“ werden.
    Dies ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll !!!
    Wegen den EEG-Subventionen werden die Strompreise für die Stromkunden allerdings immer höher !!!
  • ForstBW: Es kann der Windenergie nicht angelastet werden, dass es aufgrund niedriger Preise im CO2-Zertifikatehandel zu Abschaltungen von modernen Gaskraftwerken kommt.

    Der CO2-Zertifikatehandel führt nicht zur Abschaltung von modernen Gaskraftwerken !!!
    Aber der CO2-Zertifikatehandel führt dazu, dass die Gesamtmenge des in der EU ausgestoßenen CO2 unverändert bleibt,
    das durch Windkraftanlagen in Baden-Württemberg vermiedene CO2 wird an anderer Stelle zusätzlich ausgestoßen;
    Windkraftanlagen leisten deshalb keinen Beitrag zur Reduzierung des globalen CO2-Ausstoß.
    Sie sind für das Weltklima irrelevant !!!
  • ForstBW vertritt die Position, dass alle Arten der Bürgerbeteiligung (Planungsbeteiligung + Finanzbeteiligung) und Information angeboten werden sollten.

    Warum wird dies dann nicht in den Pachtverträgen festgeschrieben ?
    ForstBW schmälert massiv die ohnehin geringen Gewinnaussichten für die gewünschte Bürgerbeteiligung durch die Maximierung ihrer (risikolosen) Umsatzbeteiligung !!!

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