Unser Standpunkt / Unsere Forderungen

Standpunkt und Forderungen der   BÜRGERINITIATIVE „PRO SCHURWALD“     

 

1.  Ohne ein schlüssiges und realisierbares Gesamtkonzept (Windkraftanlagen, Stromnetze, Speicherkapazitäten) sollte nicht mit dem Bau von Windkraftanlagen begonnen werden.

 

2.    Die Planungsziele und -grundsätze, welche der Verband Region Stuttgart selbst aufgestellt hat, sind unbedingt einzuhalten:   [Planungsziele und -grundsätze]

 

  • Freihaltung bisher unbelasteter Bereiche – wie dem Schurwald – von Windkraftanlagen.
    [Schurwald]
  • Vermeidung räumlicher Überlastung und Umzingelung von Siedlungen durch Windkraftanlagen; im Umkreis von 10 km von Siedlungen, sollte maximal ein Vorranggebiet ausgewiesen werden.   [Vorranggebiete Schurwald]
  •  Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Vorranggebieten von 3 km; dieser Abstand sollte auf 5 km wie in anderen Bundesländern vergrößert werden.
  •  Beachtung der Flächen- und Standortkonzentration; demnach sollte kein Vorranggebiete ausgewiesen werden, an dem nicht mindestens drei Windkraftanlagen errichtet werden können (Fläche mind. 20 ha).

 

3.    Der Kriterienkatalog zur Definition von Vorranggebieten der Region Ostwürttemberg sollte für die Region Stuttgart übernommen werden. Keine niedrigeren Schutzstandards in der dichtbesiedelten Region Stuttgart, als in unserer eher ländlichen Nachbarregion:

 

Demnach keine Windkraftanlagen im Regionalen Grünzug (nur nach Einzelprüfung), in Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, NATURA-2000 Gebieten, Gebieten für Naturschutz und Landschaftspflege, sowie in  Erholungswäldern.  
[Kriterien Ostwürttemberg]

 

4.   Keine Windkraftanlagen in Waldgebieten, insb. Berücksichtigung des Positionspapieres des Bundesamtes für Naturschutz.   [Windkraft im Wald]

 

5.   Beachtung der Positionen der Naturschutzverbände; demnach keine Windkraftanlagen in Naturschutz- und NATURA-2000 Gebieten, Landschaftsschutzgebieten,  Waldgebieten (insb. Erholungswald und Buchenwald) und im Biotopenverbund (Wildtierkorridore).  
  [Position Naturschutzverbände]

 

6.   Der  Mindestabstand von Vorranggebieten zur Wohnbebauung  sollte mindestens  die 10-fache Anlagenhöhe betragen (wie in Sachsen-Anhalt), besser jedoch 3 km (wie in Großbritannien).     [Lärm] .   .  [Infraschall]

 

7.   Für jedes Vorranggebiet sollte vor dessen Ausweisung eine umfängliche Prüfung und Abwägung aller Belange erfolgen. Ferner sind Messungen der tatsächlichen Windgeschwindigkeiten über den Zeitraum eines Jahres durch zwei unabhängige Windgutachter durchzuführen.   [Bedeutung Vorranggebiete]

 Es ist nachzuweisen, dass – im Rahmen einer Gesamtbetrachtung – ein wirtschaftlicher Betrieb an dem jeweiligen Standort möglich ist (inkl. Kosten für Infrastruktur und Netzanschluss).        [Windatlas]  .   . [Wirtschaftlichkeit]

 

8.  Der Schurwald liegt in der Einflugschneise des Flughafens Stuttgart mit erheblichen Lärmbelastungen. Zusätzliche Lärmbelastungen durch Windkraftanlagen sind nicht hinnehmbar.   [Lärm]

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 Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken:  Standpunkt – Forderungen

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30.11.2012