Kriterien der Region Ostwürttemberg

Die Regionen haben einen Spielraum und können einen eigenen Kriterienkatalog zur Ausweisung von Vorranggebieten festgelegen. Im Gegensatz zur Region Stuttgart, haben andere Regionen diesen Spielraum genutzt.

Beispielhaft sei hier auf den  Kriterienkatalog der Region Ostwürttemberg für die Erstellung des Regionalplanes Windkraft (Stand 27.06.2012) verwiesen. Hier wurden deutlich höhere Standards zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt festgelegt:

1.  Keine Vorranggebiete mit einer Fläche unter 20 ha

2.  Keine Vorranggebiete

a)  im Regionalen Grünzug (nur nach Einzelprüfung)

b)  im Landschaftsschutzgebiet

c)  Naturschutzgebiet

d)  NATURA 2000 Gebiet

e)  Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege

f)   Erholungswald

3.  Mindestabstand zu Wohnbauflächen, Mischgebiete, Einzelgebäuden, Aussiedlerhöfe:

750 Meter

4.  Einzelfallprüfung von Standorten im Süden von Wohngebieten

5.  Mindestabstand zu Vogelschutzgebieten: 700 Meter

6.  Mindestabstand zu Kreisstraßen: 80 Meter

Dieser Kriterienkatalog sollte auch für die Region Stuttgart übernommen werden.

Aufgrund der hohen Siedlungsdichte, dem bereits übermäßigen Flächenverbrauch und sehr intensiver Landnutzung, sowie Fragmentierung der Lebensräume in dieser Region erscheint dies zwingend.

Es ist nicht begründbar, dass in der dicht besiedelten Region Stuttgart niedrigere Schutzstandards zur Anwendung kommen, als in der ländlich geprägten Region Ostwürttemberg.

Vorranggebiete Lichtenwald

Kriterienkatalog der Region Ostwürttemberg zur Definition von Vorranggebieten für Windkraftanlagen (ab Seite 8)

Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Ostwürttemberg