Befragung der Bürgermeister-Kandidaten zur Windkraft
Die Firma Uhl-Windkraft hat am Standort ES-02 Sümpflesberg-Königseiche in Ebersbach-Büchenbronn den Bau von 3 Windkraftanlagen beantragt.
Windkraftindustriezone Sümpflesberg – Königseiche
Der Bau dieser Industrieanlagen, mitten in einem Landschaftsschutzgebiet, wäre ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft; die Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung würde sich deutlich verschlechtern.
Deshalb hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach im Dezember 2016 das Einvernehmen zu diesem Windkraftprojekt verweigert.
Dieses Thema ist sehr aktuell und kann erst dann als abgeschlossen angesehen werden kann, nachdem der Genehmigungsantrag von Uhl-Windkraft vom Landratsamt abgelehnt wurde und der Regionalverband Stuttgart dieses Windkraftvorranggebiet aus dem Regionalplan herausgenommen hat.
Sollte das Landratsamt Göppingen der Entscheidung des Landratsamtes Esslingen folgen und eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wegen zu geringer Windhöffigkeit ablehnen, würde der Standort „automatisch“ gestrichen. Hierauf gilt es also hinzuwirken.
Deshalb ist die Position des zukünftigen Bürgermeisters von Ebersbach zum Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg-Königseiche sehr wichtig und nicht „irrelevant“.
Wir haben die vier Bürgermeisterkandidaten zu ihrer Position zu dem Windkraftstandort in Ebersbach befragt; hier lesen Sie die Antworten:
Ebersbach – Befragung der Bürgermeister-Kandidaten zur Windkraft
Ebersbach BM-Wahl 2017 – Kandidatenbefragung Windkraft (PDF)
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Die Stadt Ebersbach nimmt in ihrer Stellungnahme vom 22.10.2013 zum geänderten Regionalplanentwurf Windenergie zu den drei auf ihrer Gemarkung liegenden Vorranggebiete wie folgt Stellung:
ES-02 Sümpflesberg: keine inhaltliche Stellungnahme
GP-05 Weiler: Auf den Standort sollte verzichtet werden, bzw. er sollte auf seine ursprüngliche Größe von 8,3 ha zugeführt werden (aktueller Planungsstand 23,4 ha).
GP-06 Roßwälden: nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten
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Die Stadt Ebersbach nimmt in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2012 zum Regionalplan Windenergie zu den drei auf ihrer Gemarkung liegenden Vorranggebiete wie folgt Stellung:
ES-02 Sümpflesberg: keine inhaltliche Stellungnahme
GP-05 Weiler: Standort soll nicht weiter verfolgt werden
GP-06 Roßwälden: genauere Untersuchungen gefordert
Ebersbach Stellungnahme Regionalplan Windenergie 03-12-12
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