Gemeinde Baltmannsweiler

Baltmannsweiler: Wahl des Bürgermeisters am 22. März 2015

Zur Bürgermeisterwahl 2015 treten 4 Kandidaten an. Wir haben die Kandidaten gebeten, ihren Standpunkt zur Windkraft auf dem Schurwald zu erläutern und um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie ist Ihre Position zum Ausbau der Windkraft im Schurwald?
2. Wie ist Ihre Position zum Windkraftstandort WN-34 Goldboden?
3. Welche Vorteile und Nachteile sehen Sie durch den Ausbau der Windkraft im Schurwald für Baltmannsweiler und seine Bürgerinnen und Bürger?

Folgende Antworten haben wir erhalten:

Simon Schmid, parteilos

„Oberste Priorität hätte für mich im Falle meiner Wahl zum Bürgermeister von Baltmannsweiler, dass durch mögliche Windkraftanlagen die Lebensqualität und der Naherholungsfaktor für die Bürgerinnen und Bürger in Baltmannsweiler nicht beeinträchtigt wird. Als parteiloser Kandidat bin ich auch nicht an irgendwelche Parteienzwänge gebunden und könnte mich daher uneingeschränkt für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Für mich hat auch die Aussage der Flugsicherung (keine Windräder auf dem Schurwald möglich) Gültigkeit (Presse vom Dezember 2014).

Bei dieser komplexen Materie wäre es für mich überaus wichtig den Dialog zu den Nachbarkommunen Aichwald und Lichtenwald herzustellen, um – wenn möglich – mit einer Stimme in der Thematik zu sprechen und auch eine transparente Informationspolitik in Baltmannsweiler anbieten zu können.

Unabhängig davon, sehe ich die Gemeinde Baltmannsweiler in der Pflicht, bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe „Energiewende“ mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich würde mich als Bürgermeister von Baltmannsweiler dafür stark machen, dass die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude + Prüfung/Umsetzung von Fotovoltaikanlagen konsequent fortgeführt wird. Auch die Formulierung von Klimaschutzzielen und ein kostenloser Beratungsservice für interessierte, private Bauherren in Sachen z.B. „energetische Sanierung“ wären für mich sinnvolle wie wichtige kommunale Beiträge, um die Energiewende voranzubringen.“

Alexander Strobel, SPD

bisher keine Antwort

Michael Horst, parteilos

„Windkraftanlagen in der Nähe von Baltmannsweiler / Hohengehren führen zu einem Wertverlust der Immobilien am Ort und zu einem Verlust an Lebensqualität ohne dass die Bürger einen direkten Nutzen von den Anlagen haben. Es gibt genügend siedlungsferne Standorte für neue Windkraftanlagen.“

Matthias Gauger

Mir ist wichtig, dass in dieser Frage die Sorgen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden.

Die Debatte soll sachlich und anhand von Tatsachen geführt werden. Dafür bedarf es umfangreiche Informationsveranstaltungen, die alle Positionen berücksichtigen sowie eine Offenheit auf beiden Seiten. Die Gemeinde soll künftig bei Stellungnahmen gegenüber Planern und Genehmigungsbehörden alle Bedenken ausreichend berücksichtigen. Die Planungen sollen so transparent wie möglich erfolgen um Misstrauen in der Bevölkerung vorzubeugen. Viele Ängste und Sorgen lassen sich durch umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen mittlerweile leicht ausräumen. Je mehr Informationen vorliegen desto besser können sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild machen.

Denn grundsätzlich gelten für den Ausbau der Windkraft sehr hohe Standards. Diese müssen u.a. die Auswirkungen auf die Vogelwelt ( d.h. Nist-, Rast- und Ruheplätze) und den Tier- und Pflanzenschutz (beispielsweise Biotope oder das Vorkommen von Fledermäusen) berücksichtigen . Es müssen Schallimmissions- und Schattenwurfgutachten erstellt werden sowie Aspekte des Denkmalschutzes und des Landschaftsbild berücksichtigt werden.
Im speziellen Fall kommen aufgrund der Nähe zum Flughafen noch eventuelle Probleme mit der Flugsicherung hinzu. Wenn nur in einem dieser Punkte die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist der Bau einer Windkraftanlage nicht möglich. Eine planungsrechtlich nicht genehmigungsfähige oder unwirtschaftliche Windkraftanlage wird kein Investor bauen.
Sollten die Bedenken ausgeräumt sein, die Standards eingehalten werden, die Windhöffigkeit gegeben sein und sich ein Investor entschließen den Bau von Windkraftanlagen zu bauen, gibt es seitens der Gemeinde keine direkten Einflußmöglichkeiten mehr.

Zum Standort Goldboden kann ich mich im Detail nicht äußern. Ich kann nicht beurteilen, ob dieser Standort planungsrechtlich und wirtschaftlich geeignet ist. Das überlasse ich den Fachleuten.

Sollen Windkraftanlagen gebaut werden, ist mir wichtig, dass die Auswirkungen auf Wald und Landschaft möglichst gering gehalten werden. Außerdem wünsche ich mir, dass die Investoren eine Beteiligungsmöglichkeit für die Bevölkerung anbietet. Es sollen nicht nur die Konzerne an den Windrädern verdienen sondern auch die Bürgerinnen und Bürger am Ort. Schließlich tragen sie damit auch einen großen Anteil an der Energiewende.

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 Gemeinderat Baltmannsweiler 15.10.2013:

Dem geänderte Regionalpanentwurf Windkraft wird grundsätzlich zugestimmt.

Die Ausweitung der Standortfläche ES-03 Burgstall/Weißer Stein nach Osten über die L 1201 hinaus wird abgelehnt.

Esslinger Zeitung 17.10.2013: Diskussion über Windkraft bleibt emotional

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Esslinger Zeitung 11.07.2013: Gemeinderäte sauer auf Bürgermeister in Baltmannsweiler

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Flächennutzungsplan 2030

Die Gemeinde Baltmannsweiler schreibt derzeit – im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach (Fils) – den Flächennutzungsplan fort. 

Hierzu findet eine Informationsveranstaltung statt:

Baltmannsweiler:

Dienstag, 02. Juli 2013,
19.00 Uhr

Kulturzentrum,
Baacher Straße

Nutzen Sie diese Gelegenheit, besuchen Sie diese Informationsveranstaltungen und informieren Sie sich und sagen Sie Ihre Meinung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Bürgerversammlung am 07. Mai 2013     AUSGEFALLEN
Bereits im letzten Jahr wurde seitens der Verwaltung eine Bürgerinformation zum Thema Windkraftanlagen angekündigt. Diese soll nun am 7. Mai 2013, 19 Uhr im Kulturzentrum stattfinden. Informiert werden soll insbesondere über den geplanten Windpark der Stadtwerke Esslingen auf den Gemarkungen Plochingen, Altbach und Esslingen sowie über den Antrag der Fa. Windreich AG zur Erstellung von zwei Windkraftanlagen auf der Markung Hohengehren bzw. weiterer Anlagen auf Gemarkung Winterbach.

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Flächennutzungsplan der Stadt Esslingen am Neckar   ( 19.02.2013)
Die Stadt Esslingen hat das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Esslingen am Neckar 2030 eingeleitet. Die Gemeinde Baltmannsweiler wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aus den eingereichten Unterlagen zum Flächennutzungsplan selbst sind keine Belange der Gemeinde erkennbar, die durch die Planung beeinträchtigt werden könnten. Allerdings nachrichtlich in den Plan aufgenommen sind die Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen, mit denen sich der Gemeinderat bereits im November im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde zum Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes Windenergieanlagen der Stadt Esslingen am Neckar beschäftigt hat. Damals war beschlossen worden, dass die Gemeinde erhebliche Bedenken gegen die Ausweitung der Konzentrationszone 1 für Windenergieanlagen (Schurwald, Balkishau, westlich der Erddeponie) erhebt, soweit diese die L 1201 nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze Baltmannsweiler überschreitet. Weiter war damals beschlossen worden, dass die Konzentrationszone 1 auf die Bereiche beschränkt werden sollte, die als Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für die Nutzung der Windenergie, Bereich ES-03, Planungsstand 25.07.2012, aufgeführt sind.
Der Gemeinderat Baltmannsweiler beschloss, auch in diesem Verfahren auf die vorgebrachten Bedenken der Gemeinde im Hinblick auf die im Flächennutzungsplanentwurf nachrichtlich aufgenommenen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen vollinhaltlich zu verweisen, ansonsten jedoch keinen Anregungen vorzutragen.

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Gemeinde Baltmannsweiler stimmt Vorranggebiet WN-34 Goldboden zu:

Windkraft: Teilfortschreibung des Regionalplans und Planung der Stadt Esslingen (13.11.2012)
Der Verband Region Stuttgart (VRS) führt die Anhörung für die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen durch.  …..
Auf Gemeindegebiet sind Flächen im Norden von Hohengehren bei der Hexentanne als Standort für Windkraftanlagen (WN-34 Goldboden) aufgenommen.Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung im Ort und Aussiedlerhöfen sind eingehalten.   …..
…..  sah sich der Gemeinderat in der Pflicht, der Planung für die Gemarkung Hohengehren zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmte mit knapper Mehrheit der Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie zu.
Das Ansinnen der Stadt Esslingen, über die Planung des Regionalverbandes hinaus sogenannte kommunale Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf deren Gebiet bis zur Markungsgrenze Baltmannsweiler (bis zum Projekt Schlösslesparkmauer) auszudehnen, stieß jedoch einhellig auf Ablehnung. Der Gemeinderat beschloss, hiergegen erhebliche Bedenken geltend zu machen.