Windkraft im Wald

Eine hohe Anzahl von Vorranggebieten im Schurwald befindet sich in Waldgebieten. In einem Verdichtungsraum wie der Region Stuttgart ist dies als besonders gravierend zu bewerten. Hierbei ist zu berücksichtigen:

  • In Waldgebieten ist die Windgeschwindigkeit niedriger, als im Windatlas ausgewiesen. Eine Abweichung bis – 0,5 m/sec. ist möglich.
  • Je Windkraftanlage werden bis zu 1 Hektar (= 10.000 qm) Wald gerodet (Bundesamt für Naturschutz).
  • Windkraftanlagen im Wald schaden dem Klima und erhöhen die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Durch den Ersatz von Atomstrom durch Windstrom wird der CO2-Ausstoß nicht reduziert, da Atomkraftwerke kein CO2 ausstoßen. Der abgeholzte Wald absorbiert aber kein CO2 mehr aus der Atmosphäre. Eine landesweite Forstbewirtschaftung, welche diese Effekte berücksichtigt und auszugleichen versucht, ist nicht vorhanden.
  • Nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz kommen für die Windenergienutzung im Wald nur intensiv forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Frage, insb. Fichten- und Kieferforste (Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz, Juli 2011).
  • Der NABU geht davon aus, dass sich Waldstandorte in den meisten Fällen nicht rechtfertigen lassen.
  • Der BUND und Greenpeace halten den Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten nur für zulässig, wenn außerhalb der Wälder nicht ausreichend verträgliche Standorte bestehen.
  • Greenpeace fordert keine Windkraftanlagen in Erholungsgebieten. In Landschaftsschutzgebieten sind Veränderungen des Landschaftsbildes und Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion intensiv zu prüfen.
  • Alle drei Organisationen fordern, Vorranggebiete auf vorbelastete Gebiete (Industrie, Gewerbe, Verkehrsstraßen) zu konzentrieren. Diese müssten in Baden-Württemberg ausreichend vorhanden sein.
  • Die Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 9 ff. LWaldG sind für jedes Vorranggebiet  im Wald zu prüfen.

Der Ausweis von Vorranggebieten im Wald, sollte deshalb sehr zurückhaltend unter Berücksichtigung der Positionen des Bundesamtes für Naturschutz und der Naturschutzverbände erfolgen. Insbesondere sollte auf Vorranggebiete im Erholungswald verzichtet werden.

.

Bundesamtes für Naturschutz : Positionspapier Windkraft über Wald

.

Weitere Informationen unter  der Rubrik:  Positionen der Naturschutzverbände

.

Hier das Papier zum herunterladen und ausdrucken: Windkraft über Wald

30.11.2012

.

Pachteinnahmen stehen für das Land Baden-Württemberg an erster Stelle:

Vorranggebiete für Windkraftanlagen, welche sich im Staatswald befinden (Eigentum des Landes Baden-Württemberg), werden öffentlich ausgeschrieben und durch den Landesbetrieb ForstBW zur Pacht angeboten. In einem Bewertungsverfahren werden die Pachtangebote gewichtet und auf dieser Grundlage der Zuschlag erteilt.

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Projektvorbereitung sowie der fiskalische Bewertung. Es können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Bei jedem Kriterium erhält das am besten bewertete Angebot die mögliche Maximalpunktzahl.

Die Projektvorbereitung wird mit maximal 30 Punkten berücksichtigt, die fiskalische Bewertung der Angebote geht mit maximal 70 Punkte in die Gesamtbewertung ein.

Für das Land Baden-Württemberg „ist es entscheidend, welchen Anteil des erwirtschafteten Ertrages es als Pachtentgelt erhält.“ Dieses setzt sich aus verschiedenen Komponenten wie Basisvergütung, Leistungszuschlag und Mindestentgelt zusammen.

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, sowie die Beeinträchtigung der Anwohner spielen bei der Bewertung der Angebote keine Rolle!

ForstBW: Windkraftanlagen im Staatswald

BI PRO SCHURWALD: Petition gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen

.

REPORT MAINZ  06.02.2014:  Kahlschlag im Wald für die Energiewende

.

Die Energiewende braucht eine Wende zugunsten der Natur!
Die Deutsche Wildtier Stiftung stellt die wissenschaftliche Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ vor

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat am 11. November 2014 die Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ vorgestellt. Autor ist der renommierte Biologe Dr. Klaus Richarz, der 22 Jahre die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland leitete.

Die Studie kommt zu dem Fazit, dass der rasante Ausbau von Windenergieanlagen das Ökosystem Wald – besonders Vögel und Fledermäuse – gefährdet. Die von Dr. Richarz in seiner Studie identifizierten Risikogruppen lesen sich wie das „Who is Who“ der Roten Liste der bedrohten Tierarten.

Der Mangel an geeigneten Flächen für Windkraftanlagen erhöht den Druck auf empfindliche Ökosysteme wie den Wald. „Wildtiere dürfen nicht die Verlierer der Energiewende sein. Die Energiewende braucht eine Wende zugunsten der Natur“, fordert Prof. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

In Deutschland fallen Jahr für Jahr bis zu 240.000 Fledermäuse Windkraftanlagen zum Opfer. Sie können zwar den Rotoren auch im Dunkeln ausweichen, aber im Unterdruck auf der Rückseite der Anlagen platzen ihre Lungen. Experten sprechen vom Barotrauma. „Die meisten heimischen Fledermausarten stehen auf der Roten Liste“, sagt Dr. Klaus Richarz.

Besonders sensibel reagieren auch Vogelarten wie der extrem seltene Schreiadler, der Rotmilan und der Schwarzstorch. So halbierte sich beispielsweise der Brutbestand des seltenen Schwarzstorchs am hessischen Vogelsberg nach dem Bau von 125 Windkraftanlagen in einem Zeitraum von nur sechs Jahren. Schwarzstörche sind sehr störempfindlich. Viele Greifvögel hingegen sterben durch Kollisionen mit den Rotorblättern.

Diese Tatsachen sind durchaus bekannt: Mit dem „Helgoländer Papier“ liegen Empfehlungen aller 16 staatlichen Vogelschutzwarten zum Schutz von Vogelarten bei Planung und Bau von Windkraftanlagen vor. Die aktuelle Fassung dieses Papiers wird allerdings zurückgehalten – sie wäre ein Hemmnis zum Ausbau der Windenergie. „Ungeachtet all dieser dramatischen Ergebnisse werden Windkraftanlagen sogar in Europäischen Schutzgebieten geplant und gebaut“, kritisiert Fritz Vahrenholt.

Das Ziel der Bundesregierung, den Rückgang von Biodiversität bis zum Jahr 2020 aufzuhalten, gerät durch einen gedankenlosen Ausbau der Windenergie in ernste Gefahr. Die Öffnung des Waldes als Standort für Windenergieanlagen führt zur Gefährdung seltener Arten.

„Buchenwälder müssen zur Tabuzone erklärt werden“, sagt Dr. Klaus Richarz. „Sie sind Hotspots der Biodiversität, für die Deutschland globale Verantwortung trägt.“

Enoch Freiherr von und zu Guttenberg, Gründungsmitglied des BUND und Waldbesitzer in Bayern, begrüßt die Initiative der Deutschen Wildtier Stiftung. Baron zu Guttenberg sieht in Windenergieanlagen „Industrieanlagen in deutschen Wäldern“ und fürchtet katastrophale Auswirkungen für das Ökosystem Wald.

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert:

1. Der Ausbau von Windkraftanlagen im Wald muss gestoppt werden.
2. Regelungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Ausbau der Windenergie im Wald ohne ausreichende Rücksicht auf den Naturschutz müssen außer Kraft gesetzt und bereits laufende Genehmigungsverfahren abgebrochen werden.
3. Eine bundesweit gültige technischen Anleitung („TA Wind“) muss die vollständige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei Planung, Bau und Betrieb von Windkraftanlagen regeln.
4. Die aktuellen Empfehlungen aus dem „Helgoländer Papier“ müssen sofort in allen Bundesländern umgesetzt werden.
5. Wissensdefizite dürfen kein Vorwand zur Genehmigung von Windenergieanlagen sein. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz.

Studie zum herunterladen:  Richarz – Windenergie im Lebensraum Wald 11-11-14

Zum herunterladen:  Helgoländer Papier

Homepage: Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten

.