Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gibt den 12 Regionen ein einheitliches Flächenziel für die Windkraftnutzung von 1,8% vor, ohne regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Durch diese pauschale Vorgabe kommt es systematisch zur

  • Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit und
  • Ausweisung schlecht geeigneter bzw. sogar ungeeigneter Windkraftstandorte.

Ferner ergeben sich ungerechtfertigte Benachteiligungen einzelner Regionen, wie z.B. der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Für die Aktualisierung der Regionalpläne Windkraft fehlt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der „Fachbeitrag Artenschutz“ entspricht nicht naturschutzfachlichen Standards.

Dies stellt die Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit der Regionalpläne in Frage und weckt Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Seriosität der Planung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf das Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Mängel zu beseitigen. Die Einzelheiten können untenstehendem Appell entnommen werden.

Appell der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 10.04.2024:

Mail der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD an die Regionalversammlung Stuttgart zum Appell Klimaschutzgesetz vom 10.04.2024:

Dieser Beitrag wurde unter Einführung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.