Ende Mai 2019 hat die Landesregierung den neuen Windatlas 2019 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser bestätigt, dass der Schurwald für den Windkraftausbau ungeeignet ist.
Alle Windkraftstandorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert:
Gegenüber dem Windatlas 2011 ist die berechnete Mittlere Windgeschwindigkeit um 0,16 m / sec. – 1,46 m / sec. niedriger (100 m über Grund).
Dies belegt, dass der Windatlas 2011 komplett unbrauchbar war! Auf dieser Basis wurden aber Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt, so z.B. für WN-34 Goldboden (Winterbach).
Alle Standorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert von 5,3 – 5,5 m / sec. des Windenergieerlass 2012 (Mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m über Grund) .
Der Schurwald hätte (bei korrekter Windberechnung) beim Regionalplan Windkraft also komplett außen vor bleiben müssen!
Windatlas 2019 mit abgesenktem Mindestrichtwert und geändertem Zielparameter:
Nun wurde der Mindestrichtwert abgesenkt und der Zielparameter geändert.
Der Mindestrichtwert wurde gegenüber dem bisherigen Richtwert 2012 um – 0,5 m / sec. reduziert (Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m ü.G.), und liegt jetzt unter 60% EEG-Referenzertrag; (bisher Mindestrichtwert: 60% EEG-Referenzertrag, Ertragsschwelle: 80% EEG-Referenzertrag).
Als neuer Zielparameter wurde die Mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt / qm eingeführt; ein abstrakter und intransparenter Wert, den „niemand“ nachvollziehen kann. Der Mindestrichtwert beträgt hier 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund (5,65 – 5,90 m / sec.).
Trotz der Absenkung des Mindestrichtwertes:
ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald)
liegt komplett unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.
ES-02 Sümpflesberg (Büchenbronn / Baiereck),
WN-33 Nonnenberg (Manolzweiler / Schnait),
WN-35 Kaisersträßle (Schlichten / Oberberken) und
GP-03 Weinstraße (Unterberken / Wangen)
liegen teilweise unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.
Dies belegt, der Schurwald ist für den Windkraftausbau nicht geeignet!
BI PRO SCHURWALD fordert die Aufhebung des Regionalplan Windkraft und Einstellung des Windkraft-Genehmigungsverfahrens ES-02 Sümpflesberg:
Der Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart basiert auf dem Windatlas 2011 und somit auf falschen Windhöffigkeiten. Die Ergebnisse des BW-Windatlas 2019 führen zu einer komplett veränderten Datenlage. Dies macht eine Revision und Überarbeitung des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart erforderlich.
Bis ein neuer Beschluss zum Regionalplan Windkraft getroffen wird fehlt es deshalb den Genehmigungsverfahren schlicht an der erforderlichen Planungs- und Rechtsgrundlage.
Bei allen potentiellen Windkraftstandorten auf dem Schurwald ist unsicher, ob und in welcher Größe sie überhaupt im Regionalplan Windkraft verbleiben können; dies trifft insb. auch auf den Standort ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) zu.
Aus diesem Grund macht es keinen Sinn das aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwei Windkraft-Industrieanlagen am ES-02 Sümpflesberg fortzuführen.
Wir haben deshalb den Regionalverband Stuttgart aufgefordert den Regionalplan Windkraft (Qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015) umgehend außer Kraft zu setzen bzw. aufzuheben; ebenso haben wir das Landratsamt Göppingen aufgefordert, das Genehmigungsverfahren ES-02 Sümpflesberg sofort einzustellen.
Presse:
Stuttgarter Zeitung 13.06.2019: Windkraftstandorte vom Winde verweht
Stuttgarter Zeitung 13.06.2019: Pläne müssen überarbeitet werden
Stuttgarter Zeitung 17.06.2019: Bürgerinitiative fordert mehr Abstand für Windräder
Südwestpresse 29-06-2019: Pro Schurwald fordert Stopp für ES-02
Stuttgarter Zeitung 30.07.2019: Uhingen wehrt sich gegen Rotoren
————–
Am 29. Mai 2019 – drei Tage nach der Europa- und Kommunalwahl – wurde der BW-Windatlas 2019 vorgestellt:
https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg
https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale
BW-Windatlas 2019 zum Herunterladen:
https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019
BW-Windatlas 2019 interaktive Karten:
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/
(Die Karten sind frei zugänglich; falls Login-Maske erscheint URL-Adresse manuell eingeben)
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.