Zweites Beteiligungsverfahren Regionalplan Windkraft

Der Verband Region Stuttgart hat am 02. April 2025 einen zweiten Planentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region beschlossen.

Vom 02. Juni 2025 bis 01. August 2025 können Stellungnahmen beim Regionalverband Stuttgart eingereicht werden.

In diesem Beteiligungsverfahren sollen Stellungnahmen nicht mehr per Brief-Post, sondern nur noch per E-Mail oder eine Online-Plattform eingereicht werden.

Wir haben eine standardisierte Stellungnahme im WORD-Format vorbereitet die Sie HIER herunterladen können.

Bitte den Text aus der WORD-Datei kopieren und in das E-Mail oder die Online-Plattform einfügen. Vorname und Nachname sowie Adresse ergänzen. Der Text kann selbstverständlich verändert oder ergänzt werden. Bei der Mail im Betreff „Regionalplan Windkraft – Schurwald“ einfügen.

Falls Sie keine Möglichkeit haben eine Stellungnahme per E-Mail oder die Online-Plattform abzugeben sollten Sie den Postweg wählen. Hierzu können Sie die standardisierte Stellungnahme im PDF-Format HIER herunterladen.

Die Bestimmung der Windkraft-Vorranggebiete ist auch eine politische Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. So senden wir ein klares Signal nach Stuttgart!

Bei dieser Aktion geht es darum eine möglichst hohe Anzahl von Stellungnahmen für alle Schurwald-Standorte zu generieren. Jedes volljährige Haushaltsmitglied sollte deshalb eine eigene Stellungnahme abgeben (separate Mail).

Die BI PRO SCHURWALD wird daneben wieder eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme abgeben und zu jedem Standort ausführlich Stellung nehmen. Sie müssen also nicht besorgt sein, wenn für den Standort der Sie am meisten beeinträchtigt nicht alle Argumente in der Standard-Stellungnahme stehen.

Stellungnahme bitte bis zum 31. Juli 2025 beim Regionalverband Stuttgart einreichen:

per Mail: windenergie@region-stuttgart.org                            

per Online-Plattform:     Online-Beteiligung     

Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.

Kontaktieren Sie auch die Regionalräte:

Mitglieder Regionalversammlung Stuttgart

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LÄRMPROBLEME IN BAIERECK SIND EIN WECKRUF

Der Windkraftausbau ist mit erheblichen Nachteilen und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden. Dies zeigt sich aktuell besonders drastisch bei GP-05 in Ebersbach – Büchenbronn im Landkreis Göppingen. Die Lärmprobleme machen deutlich, dass Windkraftanlagen keine harmlosen rotierenden Sonnenblumen sind.

Die Anwohner in Uhingen–Baiereck sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach!

Die Lärmbelästigungen zeigen zu welcher Gefahr für Gesundheit und Immobilienwerte Windkraftanlagen führen.

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche – Massive Lärmbelästigungen durc Windkraftanlagen

Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Hörproben:

Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

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ÄNDERUNGEN ZUM ERSTEN PLANENTWURF

Zum ersten Entwurf (10/2023) gab es 6.500 Einwendungen von Bürgern, davon betrafen ca. 3.000 Einwendungen die Schurwald-Standorte !!!

Der Widerspruch hat sich gelohnt. Von ursprünglich acht Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald wurden drei komplett gestrichen: ES-01 (Plochingen / Baltmannsweiler) , RM-21 (Schichten / Berken) und GP-02 (Wäschenbeuren / Birenbach).

Vier Gebiete wurden verkleinert: GP-01 (Adelberg), GP-03 (Wangen), RM-33 (Schnait / Manolzweiler) und RM-34 (Goldboden). RM-34 wurde im Osten (Büchenbronn / Baiereck) reduziert. (Bündnis90 / Die Grünen versuchten die Verkleinerung von RM-34 zu verhindern; zum Glück erfolglos).

Von ursprünglich 600 ha sind 340 ha übriggeblieben (-43%).

Wir freuen uns darüber, dass die Regionalräte unsere Argumente gewürdigt haben.

Aber auch 340 ha ist eine extrem große Fläche. Würde diese Planung Realität werden, dann droht der Schurwald von einem Natur- und Erholungsraum zu einer Windkraft-Industriezone zu werden. Auch für die gesamte Region Stuttgart wäre dies die einschneidenste Veränderung der Landschaft seit der industriellen Revolution.

JETZT AKTIV WERDEN ! Das erste Beteiligungsverfahren hat gezeigt – Widerstand zeigt Wirkung. Deshalb müssen wir jetzt noch einmal alles geben!

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ZWEITER ENTWURF Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart (02.06.2025)

HOHE WINDKRAFTDICHTE

Für den Schurwald sind weiterhin 5 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 340 Hektar vorgesehen, die sich auf 10 Einzelflächen aufteilen. Dies führt zu einer unerwünschten Aufsplitterung und widerspricht dem Ziel der Bündelung und Standortkonzentration. RM-34 führt zusammen mit RM-33 und GP-05 zu einer unerwünschten Galeriebildung. GP-01 und GP-03 führen zur Umzingelung von Adelberg. Die 10 Windkraftflächen führen weiterhin zu einer sehr hohen Windkraftdichte.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

GP-05 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

WINDHÖFFIGKEIT

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Schurwald eine nur sehr grenzwertige Windhöffigkeit aus. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund wird mit 200 – 270 Watt / qm angegeben; dies liegt im Bereich des Mindestrichtwertes von 215 Watt / qm. Am Standort Winterbach – Goldboden wird die im Windatlas 2019 errechnete Windhöffigkeit aber in der Realität bei weitem nicht erreicht. Es sind somit nur mit sehr mäßigen Windstromerträgen zu rechnen.

RM-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

NATUR- UND ERHOLUNGSRAUM

Die Windkraft ist mit großen Nachteilen und Beeinträchtigungen verbunden. Für alle 5 potenziellen Vorranggebiete wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. Drei Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Eine erhebliche Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung wird vom Regionalverband angenommen.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen.

Zahlreiche Flächen befinden sich im naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Bodenschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus.

Es besteht eine große Gefahr, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört wird, obwohl nur ein relativ geringer Windstromertrag zu erwarten ist.

VORSORGEABSTAND

Der Regionalverband hat Vorsorgeabstände zum Gesundheitsschutz der Menschen festgelegt: für Siedlungsgebiete: 800 Meter und für Wohngebäude im Außenbereich: 600 Meter. Es ist ungeklärt ab welchem Abstand zu den nahezu 300 Meter hohen Windkraftanlagen der Schutz des Menschen ausreichend gewährleistet ist.

Art. 2 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu ergreifen. Der Gesundheitsschutz ist somit ein grundlegendes Staatsziel.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Menschen im Außenbereich einen geringeren Anspruch auf Gesundheitsschutz haben als in Siedlungsgebieten.

Darüber hinaus hat die Regionalversammlung am 02.04.2025 beschlossen wegen der „außerordentlich hohen Siedlungsdichte“ das potenzielle Vorranggebiet BB-14 so zu verkleinern, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Böblingen 1.200 Meter beträgt („Lex Diezenhalde“). Das Grundgesetz sieht jedoch keinen abgestuften Gesundheitsschutz vor.

Hier kommt es zu einer krassen Benachteiligung der Landbevölkerung, die sowieso die Nachteile und Belastungen des Ausbaus von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik tragen muss.

Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, dann verdient die Landbevölkerung auf dem Schurwald den gleichen Gesundheitsschutz (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wir fordern deshalb für den Schurwald ebenfalls einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zu den Windkraft-Vorranggebieten.

Wie oben erwähnt kommt es zur Überschreitung der Lärm-Richtwerte der beiden Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Die Anlagen überschreiten nicht nur den Lärm-Richtwert der TA-Lärm, sondern sind auch tonhaltig und impulshaltig, und emittieren niederfrequente Geräusche.  Hauptbetroffen ist der Uhinger Ortsteil Baiereck in ca. 1.000 Meter Entfernung, aber auch in Büchenbronn und Thomashardt gibt es Beschwerden.  Die Anlagen sind seit mehreren Monaten stillgelegt.

Die Topografie ist im Schurwald grundsätzlich überall gleich. Deshalb können zusätzliche Belästigungen auch von anderen Standorten für die umliegenden Orte nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung ist deshalb für den Schurwald zwingend.

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SCHURWALD WINDKRAFT STANDORTE IM DETAIL

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • RM-33 liegt in einem LUBW „Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten“ Kategorie B. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen zu rechnen.
  • Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-131 seit Dezember 2017 in Betrieb
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • Windkraft-Vorranggebiet GP-05 ist gegenüber dem ersten Planentwurf (10/2023) unverändert
  • 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-149 seit Dezember 2024 in Betrieb; wegen Verstoß gegen die TA-Lärm und Nebenbedingungen der Genehmigung seit März 2025 stillgelegt; siehe hier und hier
  • Informationen zur Genehmigung im Jahr 2022 finden Sie hier und hier
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • Genehmigungsantrag für 4 Windkraftanlagen des Typs Vestas V-172 gestellt
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • Sichtbeziehung zu den Kulturdenkmalen Hohenstauffen und Kloster Adelberg
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-01: hier

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UNSERE FORDERUNGEN

Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

In der Gesamtabwägung, auf der einen Seite mäßige Windstromerträge und auf der anderen Seite massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen ist der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht. Wegen der geringen Windhöffigkeit ist ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Windkraft (§2 EEG) nicht gegeben.

Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung

Die Gleichbehandlung mit Böblingen (BB-14) und die Topographie des Schurwaldes (Baiereck) erfordern einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung auf dem Schurwald. Bei diesem Mindestabstand sind keine Windkraft-Vorranggebiete auf dem Schurwald darstellbar.

Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

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RECHTSFOLGEN

Die rechtskräftige Ausweisung von Windkraftvorranggebieten bedeutet in der Praxis einen Anspruch auf Genehmigung von Windkraftanlagen.

Die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Gutachten werden von den Projektierern beauftragt und bezahlt, sind also Parteiengutachten. § 2 EEG erklärt zudem den Ausbau der Windkraft zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und legt fest, dass bei Schutzgüterabwägungen den Belangen der erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen ist. Dies bedeutet, dass Landschafts-, Natur- und Anwohnerschutz in den Genehmigungsverfahren nachrangig sind!

Deshalb ist es entscheidend die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten zu verhindern. Bitte engagieren Sie sich für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum.

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  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte.
  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 31. Juli 2025 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im Dezember 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 08. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Machen Sie den Kandidaten klar, dass der Windkraftausbau ein wichtiges Kriterium für Ihre Wahlentscheidung ist.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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