Regionalverband Stuttgart verabschiedet Regionalplan Windkraft

Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 03.12.2025 den Regionalplan Windkraft verabschiedet. Der Regionalplan umfasst für die Region Stuttgart 90 Windkraft-Vorranggebiete mit insgesamt 7.085 Hektar = 1,9% der Regionsfläche; das  Windflächenbedarfsgesetz fordert 1,8% für die Windkraftindustrie.

Übersichtskarte der Vorranggebiete finden Sie hier

FÜR den Planentwurf stimmten die Fraktionen von  CDU/ÖDP,  Bündnis90/Die Grünen,  Freie Wähler,  SPD,  FDP und  Die Linke;   GEGEN den Planentwurf stimmten  AfD und  WerteUnion.

  • Schurwald

Für den Schurwald wurden 10 Windkraftflächen in 5 Windkraft-Vorranggebieten (RM-33, RM-34, GP-05, GP-03 und GP-01) beschlossen:

Bei den beiden Beteiligungsrunden (2023 und 2025) gingen sehr viele Einwendungen zu den Schurwald-Standorten ein. Der Schurwald erwies sich als ein Zentrum des Widerstandes!

Gegenüber dem ersten Planentwurf vom 25.10.2023 wurden von den acht geplanten Windkraftvorranggebieten drei Gebiete komplett aus der Planung genommen (ES-01, RM-21 und GP-02) und vier Gebiete verkleinert (GP-01, GP-03, RM-33, RM-34). Die Gesamtfläche reduziert sich somit von 600 Hektar auf 340 Hektar (-43%). Dies ist ein beachtlicher Erfolg und zeigt, dass sich der  Widerstand gelohnt hat! Aber auch 340 Hektar Windindustriegebiete bedeuten eine erhebliche Belastung für den Schurwald; diese Situation ist absolut unbefriedigend und inakzeptabel!

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 2 EEG: Erneuerbare Energien „liegen im überragenden öffentlichen Interesse“ und „dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“) und der überbordenden Subventionen (§ 36h EEG: Referenzertragsmodell) muss leider davon ausgegangen werden, dass alle Windkraft-Vorranggebiete maximal bebaut werden.

.

  • Die Stellungnahmen der BI PRO SCHURWALD zu den beiden Offenlagen der Regionalplan-Entwürfe finden Sie hier:
  • Erste Offenlage ( 02.11.2023 – 02.02.2024) Hier
  • Zweite Offenlage ( 02.06.2025 – 01.08.2025) Hier

.

  • Der Planungsprozess war vor allem durch drei Parameter geprägt:
  1. Das 1,8%-Flächenziel musste auf jeden Fall erreicht werden, in der dicht besiedelten Region Stuttgart blieb somit kaum Abwägungsspielraum. Die Regionalversammlung hatte nicht den Mut auf eine Änderung der Flächenziele hinzuwirken.
  • Eine dritte Offenlage sollte auf jeden Fall vermieden werden, die Chance auf ein reduziertes Flächenziel (1,1% statt 1,8%) wurde somit leichtfertig vertan.
  • Der intransparente Planungsprozess sollte die Zumutungen dieser Planung mit 90 Windkraft-Vorranggebieten wohl verschleiern und die Öffentlichkeit im Unklaren lassen.

Stuttgarter Zeitung, 04.12.25:   „Der neue Windkraftplan für die Region Stuttgart ist fertig“   Hier

.

  • Auf der Internet-Seite des Regionalverbandes Stuttgart finden Sie die Detailinformationen:
  • Regionalplan Windkraft: Hier
  • Pressemitteilung des Regionalverbandes mit den Stellungnahmen der Fraktionen: Hier

……………………………………………………………………………………………………………………………………….

Planungsprozess

  • Regionalversammlung 25.10.2023

Am 25.10.2023 hat die Regionalversammlung Stuttgart den ersten Entwurf des Regionalplan Windkraft verabschiedet. Für den Schurwald waren 22 Windkraftflächen in 8 Windkraft-Vorranggebieten (600 Hektar) vorgesehen. Bei der ersten Offenlage sind 6.500 Einwendungen von Bürgern beim Regionalverband Stuttgart eingegangen, davon betrafen ca. 3.000 Einwendungen (46%) den Schurwald. Der Schurwald erwies sich somit als ein Zentrum des Widerstandes! Infos

  • Regionalversammlung 02.04.2025

Am 02.04.2025 hat die Regionalversammlung Stuttgart den zweiten Entwurf des Regionalplan Windkraft verabschiedet. Für den Schurwald waren immer noch 10 Windkraftflächen in 5 Windkraft-Vorranggebieten (340 Hektar) vorgesehen. Bei der zweiten Offenlage sind 3.500 Einwendungen von Bürgern beim Regionalverband Stuttgart eingegangen, der Schurwald war wiederum ein Schwerpunkt! Infos

  • Regionalversammlung 03.12.2025

Am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung Stuttgart den finalen Satzungsbeschluss gefasst. Obwohl in der zweiten Offenlage noch einmal 3.500 Einwendungen vorgebracht wurden, führte dies nur zu marginalen Änderungen; für den Schurwald blieb leider alles unverändert. Änderungen am zweiten Planentwurf (02.04.2025) hätten eine dritte Offenlage erforderlich gemacht; dies wollte man unbedingt vermeiden. Deshalb stellt sich die Frage warum überhaupt ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde, wenn man deren Ergebnisse überhaupt nicht umsetzen will?

  • Übereilte Planung

Eine dritte Offenlage hätte für die Region Stuttgart einen wichtigen Zeitgewinn bedeutet, denn die schwarz-rote Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart:

„Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetz für 2027 bleiben unberührt.  Das Flächenziel für 2032 evaluieren wir.“ Für Baden-Württemberg legt das Windflächenbedarfsgesetz ein Flächenziel für 2027 von 1,1% und für 2032 von 1,8% fest. Die Bundesregierung möchte das Flächenziel für 2032 von 1,8% neu bewerten.

Nun hat die Region Stuttgart einen Regionalplan Windkraft mit 1,9% der Regionsfläche beschlossen. Falls die Bundesregierung das Flächenziel von 1,8% auf 1,1% reduziert würde die windschwache und dicht besiedelte Region Stuttgart mit einer massiven Planüberschreitung „glänzen“. Die Verabschiedung des Regionalplans würde sich als übereilt erweisen!

  • Massive Benachteiligung der Region Stuttgart

Die Ampelkoalition (SPD – Grüne – FDP) hat Baden-Württemberg verpflichtet 1,8% seiner Fläche der Windkraftindustrie zur Verfügung zu stellen (Windenergieflächenbedarfsgesetz). Die grün-schwarze Landesregierung hat dieses 1,8%-Flächenziel pauschal allen 12 Planungsregionen in Baden-Württemberg zugewiesen, ohne regionale Besonderheiten zu berücksichtigen (Klimaschutzgesetz BW). Die windschwache Region Stuttgart mit einer Bevölkerungsdichte von 760 Einwohnern pro qkm muss also das 1,8%-Flächenziel genauso erfüllen wie windstärkere Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von unter 200 Einwohner pro qkm. Dort sind z.B. viel größere Abstände zur Wohnbebauung möglich. Dies bedeutet eine massive Benachteiligung der Region Stuttgart!

Die BI Pro Schurwald hat deshalb bereits im April 2024 einen „Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg“ an die grün-schwarze Landesregierung gerichtet. Diese hat unseren Appell zurückgewiesen. Ferner haben wir die Regionalversammlung Stuttgart, die direkt vom Volk gewählt ist, aufgefordert eine entsprechende politische Initiative zu starten und nicht nur die Vorgaben aus Berlin und Stuttgart umzusetzen. Diesen Appell hat die Regionalversammlung nie ernsthaft aufgegriffen.

Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

  • Intransparenter Planungsprozess

Die verschiedenen Planentwürfe wurden vom Planungsausschuss in nicht-öffentlichen Sitzungen vorbereitet. Für die Öffentlichkeit war dieser Prozess absolut intransparent. In den öffentlichen Sitzungen der Regionalversammlung wurden von den Fraktionen nur vorbereitete Stellungnahmen verlesen – es gab keine offene Diskussion. Für so weitreichende Entscheidungen ist dies nicht akzeptabel; eine Akzeptanz der Planung darf so nicht erwartet werden.

Dieser Beitrag wurde unter Einführung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.