Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

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