Am Windkraftstandort RM-34 Goldboden / Winterbach wurde im Juni 2026 bei der östlichen Anlage das Hauptlager gewechselt. In diesem Zusammenhang wurden u.a. die Rotorblätter und die Nabe demontiert.
Dies gab die Gelegenheit den Zustand der Rotoren auf Erosion / Abrieb aus der Nähe zu untersuchen und dokumentieren.
Die Fotodokumentation finden Sie hier .
- An allen drei Rotorblättern sind erhebliche Verschleißspuren im Bereich der Blattspitzen feststellbar (nach nur 8 Jahren Betriebslaufzeit). Die Erosionen betreffen nicht nur die Vorderkante der Rotorblätter, sondern haben sich bereits auf beide Seitenflächen ausgedehnt.
- An zahlreichen Stellen fehlen mehrere Schichten des Polymerschutzes, teilweise hängen nur noch Fetzen der Schutzbeschichtung lose am Rotorblatt. An einigen Stellen ist die Schutzbeschichtung bereits porös, so dass Wasser und Schmutz eindringen können.
- An der Vorderkante der Rotorblätter fehlt teilweise die Schutzbeschichtung komplett, so dass der Faserverbundwerkstoff frei liegt. So können sich Epoxidharzpartikel und Glasfaserfragmente lösen.
- Der Verschleiß von Rotorblättern verläuft exponentiell. Es ist somit mit stark ansteigender Erosion und Mikroplastikverschmutzung zu rechnen.
Der Abrieb von Rotorblättern stellt eine Emission von Mikroplastik dar. Es ist unklar, ob die Oberflächenbeschichtung PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) – „Ewigkeitschemikalien“ – enthält. Die Emission von Epoxidharzpartikel und Glasfaserfragmenten stellt sicherlich eine Gesundheitsgefahr dar.
Wir haben das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) aufgefordert zu prüfen, ob die Rotorblätter in diesem Zustand wieder montiert werden dürfen oder zuvor grundlegend saniert werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass die Rotoren der beiden anderen Windkraftanlagen in ähnlich schlechtem Zustand sind.
Dies gilt für alle Windkraftanlagen in Deutschland (und weltweit) die ein entsprechendes Alter erreicht haben.
Windkraftanlagen sind riesige Industrieanlagen die zu tausenden in die Landschaft gestellt werden. Sie unterliegen keiner technischen Überwachung durch Behörden. Es gibt keine Abnahmeprüfung bei der Inbetriebnahme und keine laufende technische Überwachung wie z.B. bei Kraftfahrzeugen (TÜV) oder Heizungsanlagen (Schornsteinfeger). Dies ist ein Mangel im System!
Windkraftanlagen sollten – wie andere technische Anlagen auch – einer Abnahmeprüfung und laufender technischen Überwachung durch unabhängige Stellen (TÜV, DEKRA, usw.) unterzogen werden.