Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Unsere Petition richtet sich gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW. Betroffen hiervon sind insgesamt 64 Windkraftstandorte in Baden Württemberg, darunter auch WN-34 Goldboden (Winterbach),  ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Am 01.12.2016 hat der Landtag entschieden, dass unserer Petition „nicht abgeholfen“ werden kann.

Der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, kritisierte, dass  keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt wurden, um die vorgetragenen Sachverhalte zu überprüfen; es könne nicht sein, dass ForstBW selbst die Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Handelns beurteile.

Nach der Entscheidung über unserer Petition war der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt wurden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Das EnBW-Projekt am WN-34 Goldboden wurde einen Tag nach der Landtagsentscheidung, am 02.12.2016, genehmigt.

Weitere Informationen (einschl. Text der Petition, Beschlussvorlage Landtag, Sitzungsprotokoll Landtag):

Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

.

 

Werbung
Dieser Beitrag wurde unter Einführung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.