Am 02. Dezember 2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden bei Manolzweiler genehmigt. Die Genehmigung erfolgte einen Tag nach Ablehnung unserer Petitionen durch den Landtag und noch „rechtzeitig“ vor der Reduzierung der EEG-Subventionen zum 01. Januar 2017.
Die EnBW darf nun drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Meter (Nordex N131 / 3.300) nördlich der Kreisstraße 1209 (Kaisersträßle) bauen.
Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD hat sich mit professioneller Unterstützung der Kanzlei Caemmerer Lenz mit zahlreichen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren eingebracht.
Leider war der politische Druck so groß, dass die Genehmigung in Rekordzeit noch vor der Absenkung der EEG-Subventionen erteilt wurde. Deshalb bleibt jetzt nur der Klageweg.
Angeordnet wurde die „sofortige Vollziehung“; die EnBW darf also sofort mit den Bauarbeiten beginnen. So wurden noch vor Weihnachten die Bäume gefällt.
Der große Widerstand der Bürgerinnen und Bürger begründet den Sofortvollzug; man möchte der EnBW keine Verzögerungen zumuten. Deshalb wird der Rechtsschutz der Bürger und Anwohner „zurückgestellt“. Die einmonatige Widerspruchsfrist wurde so terminiert, dass davon 2 Wochen in die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig fallen.
Bürgerbeteiligung ist offensichtlich nur erwünscht, wenn die Bürger die Regierung unterstützen, aber unerwünscht wenn sie für ihre eigenen Interessen eintreten.
Die Genehmigung von Windkraftanlagen des Landesunternehmens EnBW ist praktisch ein Insichgeschäft mit Vorteilsnahme der Landesregierung:
Die Landesbehörde ForstBW verpachtet an das Landesunternehmen EnBW Staatswaldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Landesbehörde ForstBW entscheidet anschließend über die Waldumwandlungsgenehmigung und hat daraus einen finanziellen Vorteil, denn sie erhält dafür Pachteinkünfte. Die Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erteilt die Landesbehörde Landratsamt; und sollten einem Windkraftprojekt gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entscheidet die Landesbehörde Regierungspräsidium über Ausnahmegenehmigungen.
Die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst!
Die EnBW hat für WN-34 Goldboden das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Trotzdem haben über 1.200 Bürger Einwendungen gegen das Projekt beim Landratsamt vorgebacht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen das Projekt ausgesprochen.
Dabei gibt es immer noch keinen Nachweis, dass am Goldboden ausreichende Windverhältnisse herrschen – richtlinienkonforme Windgutachten liegen nicht vor. Dies bestärkt uns in dem Verdacht, dass die EnBW zu ideologischen Zwecken missbraucht wird und am Goldboden ein Windkraftfriedhof droht.
Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.
Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.
Das Landratsamt stellt fest: „Das Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich.“ Es tritt als „Fremdkörper in Erscheinung“ und hat einen „negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild“. Obwohl keine ausreichenden Windverhältnisse und damit kein Nutzen des Projektes nachgewiesen wurden, wurde das Projekt trotzdem genehmigt.
Da der Eingriff ins Landschaftsbild „nicht ausgleichbar“ ist, wurde eine Ersatzzahlung in Höhe von 144.000 Euro festgesetzt, bei 20 Jahren Betriebslaufzeit sind dies 7.200 Euro/a – so viel ist unsere Landschaft also wert. Im Vergleich hierzu dürften sich die jährlichen Pachtzahlungen an ForstBW auf (schätzungsweise) 150.000 Euro/a belaufen.
Die Landesregierung verkauft die Schurwaldlandschaft für 7.200 Euro und kassiert dafür 150.000 Euro – und das jedes Jahr!
Zwischenzeitlich wurde der EnBW eine Teil-Baufreigabe erteilt; so können weitere bauvorbereitende Maßnahmen durchführt werden. Es kann ganz offensichtlich nicht schnell genug gehen!
Die Erteilung der endgültigen Baufreigabe scheitert noch am fehlenden geologischen Gutachten (Standsicherheitsnachweis). Der Standort befindet sich an einem Rutschhang mit Knollenmergel. Dieser schwierige Baugrund macht auf jeden Fall massive Fundamente erforderlich (Pfahlgründungen), zumal in unmittelbarer Nähe die Landeswasserleitung verläuft.
Es gibt schwerwiegende Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Genehmigungsverfahren als Farce. Ein unabhängiges Gericht wird dies hoffentlich anders beurteilen als die Landesbehörde Landratsamt.
Auch beim Windkraftausbau bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht!
Weitere Informationen unter:
Landesregierung verkauft die Schurwald-Landschaft für 7.200 Euro