Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart  –  Schwerer Schlag gegen Mensch und Natur

Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 03.12.2025 den Regionalplan Windkraft verabschiedet.

Regionalverband Stuttgart verabschiedet Regionalplan Windkraft

Das Ministerium für Landesentwicklung hat nun den Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart zurückgewiesen – wegen „handwerklicher und rechtlicher Fehler“.

Gründe sind

  • unzureichende Prüfung von FFH- und Vogelschutzgebieten, sowie die
  • Umzingelung von Kommunen (Überlastungsschutz).

Betroffen sind 35 – 50 von 89 ausgewiesenen Vorranggebieten. Mehr als 50% der ausgewiesenen Windkraft-Vorranggebiete weisen somit schwere Abwägungsfehler auf. Es handelt sich also nicht um Einzelfehler, sondern um ein strukturelles Problem.

Dass dies den Mitgliedern der Regionalversammlung verborgen blieb ist eher unwahrscheinlich; auffällig war, dass alle vorbereitenden Sitzungen des Planungsausschusses nicht-öffentlich waren. Von Transparenz kann also keine Rede sein.

Bezeichnend ist auch der Hinweis des Ministeriums für Landesentwicklung, dass Bürgerinitiativen Standorte gerichtlich überprüfen lassen und Erfolg haben könnten. Da Projektierer viel Geld investieren muss die Planung rechtssicher sein.  Es geht wieder einmal um das Geld der Investoren.

Der Regionalverband Stuttgart stellt die Interessen der Windkraftindustrie vor Naturschutz und Menschenschutz!

Die Stuttgarter Zeitung berichtet am 27.08.2026 hierüber:

Schwerer Rückschlag für Windkraft in der Region Stuttgart

ebenso der SWR:

Windkraftpläne in der Region Stuttgart auf Eis gelegt: Verband muss nachbessern

Die vorliegende Planung der Region Stuttgart ist ein:

Schwerer Schlag gegen Mensch und Natur“.

Mission Impossible

Diese Entwicklung war absehbar; alle 12 Regionen in Baden-Württemberg müssen jeweils 1,8 % ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung stellen. Für die Industrieregion Stuttgart, mit einer Bevölkerungsdichte von 760 Einwohner / qkm, war dies besonders schwierig – eine Mission Impossible.

Die BI PRO SCHURWALD hat deshalb im April 2024 an die Landesregierung appelliert das Klimaschutzgesetz BW zu ändern und die Aufteilung der Flächenziele auf die einzelnen Regionen zu überdenken, sowie den Regionalverband Stuttgart gebeten entsprechend politisch tätig zu werden.

Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

Geschehen ist leider  –  NIX !

Auch die BI PRO SCHURWALD hat beim Ministerium für Landesentwicklung Beschwerde gegen den Regionalplan Windkraft eingelegt.

Beschwerde gegen Teilregionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Unserer Beschwerde ist das Ministerium für Landesentwicklung teilweise gefolgt: Die Schurwald-Standorte GP-01 Adelberg und GP-03 Wangen / Unterberken stehen auf der Kippe !

Nach der Überarbeitung des Regionalplans Windkraft wird es eine 3. Offenlage geben bei der wieder Stellungnahmen abgegeben werden können. Für Herbst 2027 ist dann ein erneuter Satzungsbeschluss vorgesehen.

Dieser Beitrag wurde unter Einführung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.