Baiereck – Getriebetausch-Flop

Die beiden Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche weisen seit ihrer Inbetriebnahme im Dezember 2024 eine Tonhaltigkeit (Brummtöne) auf. Zur Behebung der Tonhaltigkeit wurden im August 2025 an beiden Windkraftanlagen die Getriebe ausgetauscht.

In der Nacht 11.09./12.09.2025 fand ein Probebetrieb statt bei dem Wölfel – Engineering im Auftrag des Betreibers Uhl-Windkraft eine Auffälligkeitsmessung durchgeführt hat. Die Wölfel-Ergebnisübersicht vom 26.09.2026 weist „keine Auffälligkeiten“ aus, insbesondere wurde „keine Tonhaltigkeit“ festgestellt. Das Landratsamt Göppingen hat auf dieser Basis die Wiederinbetriebnahme der Windkraftanlagen zum 30.09.2025  bewilligt .

Die BI PRO SCHURWALD hat nun eine Erfolgskontrolle für diesen Getriebetausch durchgeführt und dazu Geräuschaufzeichnungen an einem  Immissionsort in Uhingen – Baiereck VOR und NACH dem Getriebetausch ausgewertet.

Das Ergebnis der Erfolgskontrolle ist  

  • NACH dem Getriebetausch ist die Tonhaltigkeit weiterhin vorhanden.
  • Der Getriebetausch hat zu einer massiven Erhöhung tieffrequenter Geräusche geführt, die erhebliche Belästigungen erwarten lassen.

FAZIT: Der Getriebetausch war ein Flop!

Die Tonhaltigkeit ist weiterhin vorhanden und es gibt eine massive Verschlechterung der Lärmsituation im tieffrequenten Bereich.

Bei allen tieffrequenten Terzen wird NACH dem Getriebetausch die Hörschwelle überschritten, dies war VOR dem Getriebetausch nicht der Fall.

Die Terzpegel (Terzsumme 20 Hz – 100 Hz) sind NACH dem Getriebetausch bis zu 14 dB(Z) höher als zuvor:

NACH dem Getriebetausch wird bei (fast) allen tieffrequenten Terzen die Hörschwelle überschritten:

Nun soll wiederum mit dem Einbau von Schwingungstilger die immer noch vorhandene Tonhaltigkeit beseitigt werden. (24. Zwischenstandsbericht des LRA GP vom 14.08.2026). Ein technisches Gesamtkonzept liegt hierfür nicht vor. In der Vergangenheit hat diese Maßnahme nicht zum Erfolg geführt und war letztendlich kontraproduktiv. Eine Wiederholung verbietet sich deshalb.

Erfolgskontrolle Getriebetausch der BI PRO SCHURWALD vom 05.09.2026

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Ein Blick zurück:

Schallanalyse der BI PRO SCHURWALD vom 25.09.2025 zum Probebetrieb 11.09./12.09.2025

Beim Probebetrieb in der Nacht 11.09./12.09.2025 hat die BI PRO SCHURWALD ebenfalls Geräuschaufzeichnungen zur Beurteilung der Schall-Immissionen nach TA-Lärm ausgewertet. Die  BI PRO SCHURWALD hat in ihrer Kurzanalyse vom 25.09.2025  folgende Feststellungen getroffen:

  • Beurteilungspegel (Nacht) von 45 dB(A); zulässiger nächtlicher Immissionsrichtwert der TA-Lärm liegt bei 40 dB(A).
  • Tonhaltigkeit; 110 Hz; Tonzuschlag 2 dB(A)

FAZIT: Die beiden Windkraftanlagen wären in diesem Zustand nicht genehmigungsfähig und ein Regelbetrieb darf nicht wieder aufgenommen werden.

Schallanalyse der BI PRO SCHURWALD vom 25.09.2025

Zum Vergleich: Die Wölfel-Ergebnisübersicht vom 26.09.2026  weist „keine Auffälligkeiten“ aus, insbesondere wurde „keine Tonhaltigkeit“ festgestellt.

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Verfahrensweise des Landratsamtes Göppingen

Dem Landratsamt Göppingen lagen zwei Messberichte mit gegensätzlichen Aussagen vor. Es hätte nun beide Messberichte fachlich prüfen müssen – hat dies aber nicht getan.

Stattdessen hat es den Messbericht der BI PRO SCHURWALD an Wölfel-Engineering – dem vom Betreiber Uhl-Windkraft beauftragen Ingenieurbüro – zur „fachlichen Auswertung“ gegeben.

Wölfel Engineering hat mit Schreiben vom 16.10.2025 zum Messbericht der BI PRO SCHURWALD Stellung genommen.

Wölfel-Engineering hat den Bericht der BI PRO SCHURWALD jedoch weder analysiert noch bewertet. Vielmehr trifft Wölfel auf Basis eigener Emissionsmessungen Annahmen zu den Immissionen in Baiereck. Den Prüfbericht von Wölfel hat das Landratsamt aber nicht  geprüft.

Trotz dieser Tatsachen kommt das Landratsamt Göppingen zu der Beurteilung  „keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte“ zu erkennen. (17. Zwischenstandsbericht  des LRA GP vom 17.10.2025)

Dies ist nicht nachvollziehbar, denn die Schallanalyse der BI PRO SCHURWALD wurde nicht entkräftet und die Beschwerden der Bevölkerung sind äußerst glaubhaft.

Aus unserer Sicht liegt hier ein grobes Fehlverhalten des Landratsamtes Göppingen vor

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD vom 20.10.2025

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD vom 28.10.2025

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Stellungnahme der  BI PRO SCHURWALD vom 28.04.2026 zu den Berichten von Wölfel – Engineering

Das Landratsamt Göppingen hat auf Basis der Ergebnisübersicht von Wölfel-Engineering vom 26.09.2026 zum Probebetrieb 11.09./12.09.2025 die Wiederinbetriebnahme der Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche  zum 30.09.2025  bewilligt.

Die BI PRO SCHURWALD hat diesen

  • Wölfel-Messbericht vom 26.09.2026 (Auffälligkeitsmessung 11.09./12.09.2025)  und die
  • Stellungnahme von Wölfel – Engineering vom 16.10.2025 zur Kurzanalyse der BI PRO SCHURWALD vom 25.09.2025

analysiert und kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Die Berichte und Aussagen von Wölfel – Engineering sind deutlich mangelbehaftet, teilweise nicht richtlinienkonform und es werden zum Teil falsche DIN-Normen angewendet.
  • Der Messbericht von Wölfel – Engineering vom 26.09.2025 rechtfertigt NICHT die  Freigabe des Betriebs der Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche.
  • Die Stellungnahme von Wölfel – Engineering vom 16.10.2025 ist unbegründet und nicht haltbar. Die Kurzauswertung der BI PRO SCHURWALD vom 25.9.2025 wird in keinem Punkt entkräftet. Die Immissionsfeststellungen der BI PRO SCHURWALD bilden die reale Immissionssituation in Uhingen-Baiereck ab.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD vom 28.04.2026

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DEKRA – Schall-Immissionsmessungen in Uhingen – Baiereck

Die DEKRA hat im Auftrag der Stadt Uhingen über 5 Wochen Schall-Immissionsmessungen in Uhingen – Baiereck durchgeführt. In der DEKRA Kurzfassung der Ergebnisse vom 15.06.2026 werden u.a. folgende Feststellungen getroffen:

  • Beurteilungspegel (Nacht) bis 50 dB(A); zulässiger nächtlicher Immissionsrichtwert der TA-Lärm liegt bei 40 dB(A).
  • Tonhaltigkeit in allen Lastbereichen;  Tonhaltigkeitszuschläge zwischen 1 – 5 dB(A).
  • Tieffrequente Pegelanteile zeigen ein Konfliktpotenzial bzgl. des Anhaltswertes nach DIN 45680 im Rauminnern (Seite 12).

DEKRA-Gutachten bestätigt: Windkraftanlagen zu laut und tonhaltig

Die DEKRA bestätigt die Schallanalyse der BI PRO SCHURWALD vom 25.09.2025!

Der Betrieb der Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ist gesetzes- und genehmigungswidrig!

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