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Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche werden
genehmigungs- und gesetzeswidrig betrieben
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Die beiden Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche führen seit ihrer Inbetriebnahme im Dezember 2024 zu erheblichen Lärmbelästigungen. Besonders betroffen hiervon ist Uhingen – Baiereck.
Ein Getriebewechsel im August 2025 brachte keine Verbesserung.
Die von der Stadt Uhingen beauftragen Schallmessungen der DEKRA (Abschlussbericht 26.08.2026) kommen zu folgenden Ergebnissen:
- Der nächtliche Immissionsrichtwert (TA-Lärm) von 40 dB(A) (Allgemeines Wohngebiet) wird deutlich überschritten!
- Immissionspegel zwischen 41 – 42 dB(A)
- Tonzuschläge von 1 – 5 dB im Schwach-, Mittel- und Volllastbetrieb
- Impulszuschlag (Amplitudenmodulation) 2,4 dB
- Beurteilungspegel (inkl. Lästigkeitszuschläge) zwischen 44 – 48 dB(A)
- Tieffrequente Geräusche können Anhaltswert und Hörschwelle überschreiten
- Immissionsrichtwert wird bereits vom Immissionspegel überschritten, vom (entscheidenden) Beurteilungspegel noch deutlicher
- Laut Genehmigungsbescheid dürfen die Windkraftanlagen nicht tonhaltig sein. Windkraftanlagen mit Tonhaltigkeit entsprechen nicht dem Stand der Technik.
Die Windkraftanlagen werden somit genehmigungs- und gesetzeswidrig betrieben.
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Die BI PRO SCHURWALD fordert
die Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche
unverzüglich stillzulegen!
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- Schallprognosen für Windkraftanlagen werden nach DIN ISO 9613-2 (inkl. Interimsverfahren) erstellt. Die DEKRA stellt nun fest, dass
- Schallprognosen nach DIN ISO 9613-2 (inkl. Interimsverfahren) die realen Schallimmissionsverhältnisse unzureichend abbilden
Dies dürfte nicht nur für das Nassachtal gelten, sondern generell für hügeliges Gelände. Somit sind alle Schallprognosen für Windkraftprojekte in Süddeutschland zu hinterfragen!
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Die BI PRO SCHURWALD hat beim Probebetrieb am 11.09./12.09.2025 Schall-Immissions-Analysen in Uhingen – Baiereck durchgeführt und kam zu folgenden Ergebnissen:
- Immissionspegel 43 dB(A)
- Tonzuschlag 2 dB
- Beurteilungspegel 45 dB(A)
- Tieffrequente Geräusche Anhaltswert (Nacht) deutlich überschritten
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Die Schall-Immissionsanalysen der BI PRO SCHURWALD
werden nun von der DEKRA voll bestätigt!
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- Ferner hat die BI PRO SCHURWALD Langzeit-Immissionsmessung für Baiereck gefordert.
- Die Kritik der DEKRA an Schallprognosen nach DIN ISO 9613-2 (inkl. Interimsverfahren) unterstützt unsere generelle Forderung nach Langzeit-Immissionsmessungen als Abnahmemessung an allen Windkraftstandorten in hügeligem und bewaldetem Gelände.
Die BI PRO SCHURWALD hat die Ergebnisse ihrer Analysen dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt (Schreiben vom 25.09.2025). Das Landratsamt Göppingen ist diesen Hinweisen jedoch nicht nachgegangen.
Statt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen hat das Landratsamt Göppingen blind den Angaben des Betreibers Uhl – Windkraft und des von ihm beauftragten Messinstitut Wölfel – Engineering vertraut.
Die Lärmbelastungen durch die beiden Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche haben – über ein Jahr – viel menschliches Leid verursacht. Wäre das Landratsamt Göppingen seiner Amtsermittlungspflicht nachgekommen, hätte dies vermieden werden können.
Die von der Stadt Uhingen beauftragten Schallmessungen hätten eigentlich vom Landratsamt Göppingen – als technische Überwachungsbehörde – beauftragt werden müssen.
Mehrere betroffene Bürger aus Baiereck werden nun den Klageweg beschreiten.
Pressemitteilung der Stadt Uhingen 21.09.2026
Pressemitteilung der BI PRO SCHURWALD 21.09.2026
Schallanalyse der BI PRO SCHURWALD vom 25.09.2025
Forderung der BI PRO SCHURWALD Langzeit-Immissionsmessung 08-07-2025
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