Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Erste Offenlage (25. Oktober 2023)

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt. Auf dem Schurwald sind 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten vorgesehen. Details finden Sie hier.

Windkraftausbau auf dem Schurwald stößt auf breite Ablehnung

Am 20. Februar 2024 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass 6.500 Stellungnahmen zum Planungsentwurf beim Regionalverband eingegangen sind. Hiervon dürfte ein erheblicher Teil die potenziellen Windkraft-Standorte auf dem Schurwald betreffen. Unsere Bürgerinitiative hatte eine standardisierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Ferner fordern alle Schurwald-Kommunen eine Reduzierung der vorgeschlagenen Windkraftflächen auf ihrer Gemarkung  und / oder sprechen sich generell gegen den Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald aus.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 22.01.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 08.04.2024 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben. Beide Unterlagen finden Sie hier.

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 22.01.2024:

Offener Brief der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zum Regionalplanentwurf Windkraft an die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart vom 08.04.2024:

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Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

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Leben mit dem Windrad

Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald wird unser Landschaft und unser Leben dramatisch verändern:

Aus einem Natur- und Erholungsraum wird eine Windkraft-Industriezone. Hier einige Fotos von anderen Windkraft-Standorten in Deutschland:

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Paderborn-Dahl

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Rodeberg-Struth

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Geopferte Landschaften (4 Min.)

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Schöner wohnen in Rhein-Hunsrück (2,5 Min.)

Im Internet finden sich jede Menge weitere Fotos, einfach googeln

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„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Vier Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten.

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  • NIUS  06.09.2023: Im Schatten der Windräder  (20 Min.)

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  • ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)

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Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Im Rahmen des Projektes „Praxis-Check Beschleunigung Genehmigungsverfahren Windkraft“ besuchte die Staatssekretärin Franziska Brantner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am  20. Oktober 2023 u.a. den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg.

In Stuttgart hatte sie sich zuvor mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die überregionale Presse berichtete hierüber:

Focus 21.10.23: Große Hoffnungen – Neun Jahre für den Bau eines Windparks, doch jetzt soll ein neuer Turbo helfen

Zeit 20.10.23: Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

Energie und Management 23.10.23:  Nach acht Jahren stehen nur die Bodenplatten

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche wurde hierbei als „besonders gehemmtes“ Windkraftprojekt identifiziert;  ES-02 Sümpflesberg gilt als eines der langwierigsten Projekte und ist im Landes- und Bundesvergleich ein Negativrekord-Halter.

Grund hierfür ist eine „rührige“ Bürgerinitiative aus der Nähe  –  gemeint ist die BI Pro Schurwald, die sich  als „Störfaktor“ herausstellte. Der Vorwurf lautet, wir hätten das Artenschutzrecht missbraucht, um ein artenschutzrechtlich unbedenkliches Projekt zu sabotieren. Die von uns gemeldeten Horstfunde hätten sich als Krähen-Nester herausgestellt.

Unsere Bürgerinitiative hat sich konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Wenn unsere Eingaben das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern konnten, dann spricht dies nur für die Qualität unserer Argumente und gegen die vom Projektierer Uhl-Windkraft vorgelegten Unterlagen.

Unsere Einwendungen waren durch artenschutzrechtliche Gutachten untermauert. Die Genehmigung dieses Projektes erfolgte im August 2022, einen Monat nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte. Dies sagt alles!

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes ES-02 Sümpflesberg / Königseiche, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde!

Leider konnten wir das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg nicht verhindern, aber immerhin hat sich unser Widerstand bis Berlin rumgesprochen.

Ein erheblicher Störfaktor sind dagegen die Windkraftindustrieanlagen in einem Natur- und Erholungsraum, in Landschaftsschutzgebieten und im Wald , die Uhl-Windkraft ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Anwohner bauen möchte.

Stuttgarter Zeitung 28.10.23: Windkraft auf dem Schurwald – Windkraftgegner kritisieren Staatssekretärin

Südwestpresse 24.10.23:  Neue Windräder auf dem Schurwald: „Die Genehmigung ist ein Skandal“ – Bürgerinitiative kritisiert Windkraftstandort

Stuttgarter Zeitung 25.10.23: Der mühselige Weg zu mehr Windrädern

Weitere Informationen zu dem Projekt am Sümpflesberg / Königseiche finden Sie hier:

Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Naturraum Schurwald – Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz

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Offener Brief

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Brantner, 

Sie haben sich am Freitag, den 20.10.23 in Stuttgart mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die Presse berichtete hierüber, wie z.B. Focus-Online:

 Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

https://www.focus.de/earth/analyse/grosse-hoffnungen-neun-jahre-fuer-den-bau-eines-windparks-doch-jetzt-soll-ein-neuer-turbo-helfen_id_229221703.html

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach (Landkreis Göppingen) wurde hierbei als „besonders gehemmtes“  Windkraftprojekt diskutiert. Ein Vertreter des Projektierers Uhl-Windkraft berichtete, dass „kleinteilige Debatten mit einer „aktiven Bürgerinitiative“ notwendig gewesen seien, welche die Artenschutzprüfungen und damit auch das Genehmigungsverfahren „sehr verzögert“ haben. Sie haben dann den Standort auch persönlich besucht.

Die genannte „aktive Bürgerinitiative“ ist die BI Pro Schurwald. Wir haben uns von Anfang an sehr konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Ebenso wie zahlreiche Umweltverbände und die betroffenen Kommunen. Überall ist das Projekt auf Protest und Ablehnung gestoßen.

Der Grund für die lange Bearbeitungsdauer dieses Bauantrages lag daran, dass es sich um einen ungeeigneten Standort handelt. Die Windhöffigkeit auf dem Schurwald ist sehr grenzwertig, so dass die zu erwartenden geringen Windstromerträge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen stehen. Ein TR6-konformes Windgutachten wurde im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt. Der benachbarte Windkraftstandort WN-34 Goldboden wird in der Bevölkerung als „Windpark lahmer Flügel“ verspottet.

Ein besonderes Merkmal des Schurwaldes ist sein Artenreichtum und das erhöhte Vorkommen geschützter Tierarten. Deshalb ist Artenschutz hier besonders wichtig.  Die Naturschutzinitiative (NI) hat mit einem eigenen ornithologischen Gutachten die Aussagen von Uhl-Windkraft widerlegt und ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und den Wespenbussard nachgewiesen. 

Das Windkraftprojekt war erst (im August 2022) genehmigungsfähig nachdem die Ampelkoalition im Juli 2022 das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b) geändert und den Artenschutz ausgehöhlt hatte! Von Juristen werden diese Gesetzesänderungen als europarechtswidrig bewertet. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, darauf wird sogar vom Landratsamt in der Genehmigung hingewiesen. Folgen hatte dies keine! 

Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben im Jahr 2016 einen Windenergie-Gutachtencheck durchgeführt und dabei in erheblichem Umfang methodische Mängel festgestellt (07.09.2017). Die Vorgaben der LUBW werden nur zwischen 28% – 56% erfüllt. 

Windenergie-Gutachtencheck belegt eklatante Mängel

Auch die von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten waren stark mängelbehaftet. 

Alle Gutachten, die in einem Windkraft-Genehmigungsverfahren den Behörden vorzulegen sind werden vom Antragsteller beauftragt und bezahlt. Einen Qualitätsnachweis für die Gutachter gibt es nicht. So ist die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten groß und die Qualität fast aller Gutachten ist schlecht (siehe oben). Eine Verbesserung könnte durch eine Qualitätsprüfung mit Akkreditierung der Gutachter erreicht werden. Ferner sollten die Gutachten von den Genehmigungsbehörden beauftragt werden (auf Kosten der Antragsteller).

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es nun zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde trotzdem nicht durchgeführt. 

 Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (ILPÖ/IER) sieht für den Bereich von ES-02 Sümpflesberg ein sehr hohes landschaftsästhetischen Potenzial, das Gebiet erhält in allen Kategorien Bestnoten. Es handelt sich um ein Landschaftsbild von hervorragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ist deshalb als besonders schutzwürdig einzustufen. Sie konnten sich am letzten Freitag selbst davon überzeugen. Trotzdem wurden die Windindustrieanlagen hier genehmigt.

Die Windkraftanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt nur 750 Meter. Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass an einem Standort der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten und an sechs Standorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. 

 Ferner wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen. Die Immobilienpreise sinken; die Hausfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler älterer Bürger wird gefährdet. 

 Wenn die Behörden darüber klagen von Stellungnahmen und Einwänden regelrecht überhäuft zu werden, dann zeigt dies, dass die Windkraft keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung hat! In Energielandschaften oder Windindustriezonen möchte niemand leben.

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde! 

 Statt der Windkraftindustrie das Leben „einfacher zu machen“ damit deren Geschäfte noch lukrativer werden, sollte die Politik sicherstellen, dass die Belange der Anwohner (ihrer Wähler) und der Natur und Landschaft angemessen berücksichtigt werden. Vor allem sind faire und rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren erforderlich, bei denen auch die fachlichen Standards eingehalten werden. Hieran gibt es Zweifel! 

 Befremdlich finden wir, dass Sie nur mit Behörden und der Windkraftindustrie gesprochen haben, nicht aber mit Umweltverbänden, Kommunen und Bürgerinitiativen. Dabei sagen „die Politiker“ doch immer, dass die Bürger mitgenommen werden sollen und Bundeskanzler Scholz versprach Respekt.

Viele Grüße aus dem Schurwald nach Berlin senden Ihnen

BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

PS: Am 09. Dezember 2023 haben sich Vertreter unserer Bürgerinitiative mit Franziska Brantner zu einem Gespräch in Esslingen getroffen.

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Buchtipp: Naturraum Schurwald

Wir möchten Sie auf das Buch „Naturraum Schurwald“ aufmerksam machen.

Das Buch ist ein umfassendes Grundlagenwerk, damit man versteht, wie der Naturraum sich gebildet hat und wie er sich heute präsentiert. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Schurwaldes in vier Kategorien:  

  • Geologie und die damit verbundene Flussgeschichte, die zur Entstehung des Schurwaldes führte,
  • Vegetation mit Flora (Pflanzen),  Fauna (Tiere) und Funga (Pilze),
  • Siedlungs- und Kulturgeschichte: Der Einfluss des Menschen besteht seit der Jungsteinzeit. Die Interpretation der Geschehnisse  innerhalb der jeweiligen Epochen erfolgt anhand der Klimageschichte. Das Klima ist der dominierende Faktor auf unserem Planeten.
  • Windkraftausbau: Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen. Durch den geplanten Ausbau der Windkraft würde dieser Natur- und Erholungsraum eine dramatische Industrialisierung erfahren.

Schon die ersten drei Kategorien Geologie, Vegetation und Siedlungsgeschichte machen das Buch zu einem einzigartigen Werk, denn in dieser umfassenden Form gibt es noch keine Darstellung des Schurwaldes.

Politische Brisanz erhält das Buch durch das Kapitel Windkraft. Als „Anwälte des Naturraums“ setzen sich zwei Gastautoren kritisch mit der Energiewende und dem Windkraftausbau auseinander. Die Autoren zeichnen eine Chronologie der Windkraftplanung in der Region Stuttgart, die begonnenen, aufgegebenen und realisierten Windkraftprojekte, aber auch den Widerstand der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu den Hochglanzprospekten von Regierung und Windkraftindustrie werden hier die Probleme der Umsetzung der Energiewende vor Ort beschrieben – zahlreiche Überraschungen inklusive. Besonders Politikern sei dieses Kapitel empfohlen, denn hier bekommen sie die Realität zurückgespiegelt.

Unten haben wir zwei Beiträge aus dem Buch als Dateianhang angeheftet:

  • Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz
  • Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Freude und Erkenntnisgewinn.

Naturraum Schurwald: 192 Seiten, fest gebunden, reich bebildert mit Farbfotos von Pflanzen, Pilzen, Tieren und Habitaten, dazu zahlreiche Karten und Illustrationen. Herausgegeben von Dr. Manfred Hennecke, Naturschutzwart und Verfasser zahlreicher naturkundlicher Schriften.

ISBN: 978-3-948138-12-7

Das Buch kann direkt beim Hennecke-Verlag bezogen werden: http://verlag-hennecke.de/. Bestellung per Mail: dr.manfred.hennecke@gmail.com . Bestellungen liefert der Verlag per Rechnung frei Haus. (Nicht im Online-Buchhandel erhältlich).

Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz:

Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

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Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Das Landratsamt Göppingen hat Uhl-Windkraft am 31.08.2022 die Genehmigung zur Errichtung von zwei fast 240 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N149 am Sümpflesberg / Königseiche zwischen Büchenbronn – Baiereck – Thomashardt erteilt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 4,5 MW.

Dies ist aus unserer Sicht ein Fehler denn die zu erwartenden geringen Windstromerträge stehen in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen.

Streich 1: zweifelhafter Anlagentyp

Während das Landratsamt Göppingen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 erteilt, müssen andernorts 22 Anlagen dieses Typs  wegen technischer Mängel wieder abgebaut werden – zum Teil nigelnagelneue Anlagen die noch gar nicht ans Netz gegangen waren! Hintergrund ist, dass in Haltern (NRW) im September 2021 eine Anlage dieses Typs in sich zusammengebrochen ist. Die Gründe hierfür konnten immer noch nicht geklärt werden, der Untersuchungsbericht steht noch aus.

Streich 2: fehlende Windhöffigkeit

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Standort ES-02 Sümpflesberg eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 4,8 Meter / sec. in 100 Meter über Grund aus. Dies ist deutlich unter dem Mindestrichtwert des BW-Windenergieerlasses 2012 von 5,3 Meter / sec. (100 Meter über Grund). Somit hätte dieser Windkraftstandort im Regionalplan gar nicht ausgewiesen werden dürfen.

Die Landesregierung hat nun den Zielparameter geändert und den Mindestrichtwert herabgesetzt. Aber selbst dieser abgesenkte Orientierungswert von 215 Watt / qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht.

Nach Angaben des Landratsamtes Göppingen sollen die beiden Windkraftanlagen bis zu 23,7 GWh Windstrom im Jahr erzeugen. Uhl-Windkraft kommuniziert dagegegen nur eine Planproduktion von 18,0 GWh/a, dies sind immerhin 25% weniger! Windmessungen wurden am Sümpflesberg nicht vorgenommen und auch ein Windgutachten wurden im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt.

Am benachbarten Standort WN-34 Goldboden sind drei Windkraftanlagen seit vier Jahren in Betrieb, das Ziel wurde in diesen Jahren zwischen 20% – 30% verfehlt, im Jahr 2021 gab es 180 Flautetage (Auslastung < 10%).

Streich 3: Zerstörung des Natur- und Erholungsraums (Landschaftsschutzgebiete)

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Für die beiden Windkraftanlagen müssen 14.300 qm Wald gerodet werden.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind höher als der Stuttgarter Fernsehturm und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern.

Nur der Landkreis Göppingen erlaubt Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Dies stößt auf großes Unverständnis, vor allem weil die Nachbar-Landkreise Esslingen und Rems-Murr dies nicht zulassen. Deshalb ist auch der Esslinger Teil von ES-02 Sümpflesberg entfallen.

Streich 4: Artenschutz wird missachtet

Der Schurwald ist auch die Heimat zahlreicher geschützter Vogelarten. An dem Standort ES-02 Sümpflesberg befindet sich ein Rotmilan-Dichtezentrum und mehrere Wespenbussardreviere. Den von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten konnten zahlreiche methodische Fehler nachgewiesen werden. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, Folgen hatte dies keine!

Mehrere Naturschutzverbände haben sich gegen ES-02 Sümpflesberg ausgesprochen, so der Landesnaturschutzverband (LNV), der auch NaBu und BUND vertritt, ebenso wie die Naturschutzinitiative (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz (AGF).

Streich 5: Fehlende Akzeptanz der Bevölkerung

Die Windindustrieanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung in Baiereck beträgt nur 750 Meter.

Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten wird und in Baiereck, Büchenbronn und Thomashardt das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird.

In Baiereck wird es auch zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. In Thomashardt wird der Schattenschlag die Bebauungsgrenze erreichen.

Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen.

Der Widerstand der Bevölkerung wurde immer wieder deutlich. Dem Landrat wurden 1.500 Unterschriften gegen das Windkraftprojekt übergeben. Die Stadt Ebersbach hat das Einvernehmen zu dem Projekt verweigert – dieses wurde nun durch das Landratsamt ersetzt. Die Gemeinden Uhingen und Lichtenwald haben ablehnende Stellungnahmen zu dem Windkraftprojekt abgegeben.

Die von den Politikern viel beschworene Einbindung der Bürger stellt sich wieder einmal als hohles Gerede heraus. Das Windkraftprojekt wurde über den Kopf der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger entschieden.

Ausblick

Bereits der Bau der drei Windindustrieanlagen am Goldboden war eine erste Belastung für die Landschaft die nun vergrößert wird. Da der Schurwald nun noch stärker vorbelastet wird, wird die Genehmigung weiterer Windturbinen immer wahrscheinlicher. Die Landesregierung sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windindustrieanlagen; somit besteht die Gefahr, dass der Schurwald zu einer Windkraftindustriezone wird.

Petition der Stadt Ebersbach gegen das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg:

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Windkraftstandort WN-34 Goldboden erweist sich als „Windpark Lahmer Flügel“

Im Dezember 2017 hat die EnBW drei Wind-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131 3,3 MW am WN-34 Goldboden in Winterbach in Betrieb genommen. Nach Planung der EnBW sollen sie 25 GWh Strom pro Jahr erzeugen.

Windkraftstandort WN-34 Goldboden verfehlt Planung nachhaltig

In jedem der vier Betriebsjahre lag die tatsächliche IST-Stromproduktion am WN-34 Goldboden jedoch deutlich unter dem selbstgesteckten Ziel:

201814,9 GWh/a-40%
201919,7 GWh/a-21%
202019,8 GWh/a-21%
202117,7 GWh/a-29%

In Baden-Württemberg waren 2018 und 2021 durchschnittliche Windjahre, 2019 und 2020 sogar überdurchschnittliche Windjahre.

Wenn in Rekordwindjahren die Planung so deutlich verfehlt wird, muss von einer Fehlplanung ausgegangen werden. WN-34 Goldboden wird zum „Windpark Lahmer Flügel“.

Auslastung in 2021 nur 20%  –  Stillstand der häufigste Betriebszustand

In 2021 lag die Auslastung der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden bei nur 20%.  

An 180 Tagen in 2021 herrschte am WN-34 Goldboden Flaute (d.h. die erbrachte Leistung erreichte weniger als 10% der Nennleistung); an 48 Tagen herrschte sogar totale Windstille. Stillstand ist somit der häufigste Betriebszustand der Wind-Industrieanlagen am Goldboden.

Windkraftriesen sind Energiezwerge

In 2021 erzeugte jede Wind-Industrieanlage am Goldboden 5,9 GWh/a  Strom.

Eine Wind-Industrieanlage erfordert ein Investment   > 6 Mio. Euro, hat eine Masse (Gewicht) von ca. 7.000 Tonnen und einen Flächenverbrauch von ca. 10.000 qm Wald.

5,9 GWh/a hätte man auch mit 6 Diesel-Motoren (EURO 6) eines VW-Golf (140 kW) erzeugen können: wetterunabhängig und grundlastfähig, mit einem geringeren Investment, sowie geringerem Ressourcen- und Flächenverbrauch; klimaneutral mit Bio-Diesel aus regionaler Produktion.

Dieser Vergleich zeigt die geringe Effizienz der Windkraft. Einem Vergleich mit Dieselmotoren halten die Windturbinen nicht stand; mit einem Blockheizkraftwerk wird eine noch höhere Effizienz erreicht!

Realität widerlegt BW-Windatlas 2019

Der BW-Windatlas 2019 weist für WN-34 Goldboden eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 233 Watt/qm (in 160 Meter über Grund) und eine Standortgüte (EEG 2017) von 66% aus.

Tatsächlich werden am WN-34 Goldboden aber nur eine Windleistungsdichte von 141 Watt/qm (2021) bzw. 160 Watt/qm (2019/2020), sowie eine Standortgüte von 45% (2021), bzw. 49% (2019/2020) erreicht. Der BW-Windatlas 2019 weist somit die Windleistungsdichte um 92 Watt/qm (+65%) und die Standortgüte um 21%Pkt. zu hoch aus.

Der BW-Windatlas 2019 zeigt somit viel zu optimistische und unrealistische Werte auf.

Wind-Industrieanlagen am WN-34 Goldboden hätten nie genehmigt werden dürfen

Da am WN-34 Goldboden der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt/qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund), sowie die im BW-Windenergieerlass geforderte Mindest-Standortgüte (EEG 2017) von 60% in allen 4 Betriebsjahren verfehlt werden, hätten die drei Wind-Industrieanlagen nie genehmigt werden dürfen. Der Goldboden ist und bleibt ein Windkraft-Friedhof.

Baden-Württemberg und der Schurwald für Windkraft ungeeignet

Die schlechte Leistung des Windkraftstandortes Goldboden zeigt, dass der windschwache Schurwald für die Windkraft ungeeignet ist. Der niedrige Stromertrag steht in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen und Nachteilen der Wind-Industrieanlagen für Landschaft, Natur und Menschen.

Trotzdem sieht die Landesregierung im BW-Energieatlas 2019 ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftwerken auf dem Schurwald. Offensichtlich soll der Schurwald eine Windkraft-Industriezone werden, damit einige Wenige große Profite machen können – auf Kosten von Landschaft, Natur und Gemeinwohl.

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg

So läuft auch der Genehmigungsantrag der Fa. Uhl-Windkraft für zwei Wind-Industrieanlagen am benachbarten Standort Sümpflesberg (Ebersbach) weiter. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausnahme vom Regionalen Grünzug (Zielabweichungsverfahren) gestattet und das Landratsamt Göppingen möchte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, obwohl der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt!

Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilan im 1.000 Meter-Radius der geplanten Wind-Industrieanlagen gefällt. Hierdurch wurde ein Hinderungsgrund für die Genehmigung der Windturbinen beseitigt.

Unsere wiederholten Hinweise auf die schlechte Windhöffigkeit auf dem Schurwald scheinen erst jetzt Erfolg zu zeigen. In der 6. KW 2022 hat Uhl-Windkraft mit Windmessungen (LIDAR) am ES-02 Sümpflesberg begonnen; 5 Jahre nachdem der erste Genehmigungsantrag gestellt wurde!

Laut Infotafel soll jetzt 12 Monate das Windaufkommen gemessen werden. Bleibt die Frage, warum das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Göppingen nicht bereits zuvor ein Windgutachten angefordert hatten?

Wir werden weiterhin für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum kämpfen!  Bitte unterstützen Sie uns auch in der Zukunft.

Eine detaillierte Analyse der Windstromproduktion am WN-34 Goldboden im Jahr 2021 von Herrn Dipl. Ing. Willy Fritz finden Sie hier:

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20.000 Windkraftanlagen für Baden-Württemberg

Das Umweltministerium  hat im BW-Energieatlas 2019 für den Schurwald ein Windkraftpotenzial für 82 Windkraftanlagen ermittelt.

Energieatlas BW 2019 Tabelle Schurwald 

Energieatlas BW 2019 Karte Schurwald

Für das ganze Land Baden-Württemberg wurde sogar ein Windkraftpotenzial für absurde 20.000 Windkraftanlagen berechnet.

Pressemitteilung des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/potenzialanalyse-zur-windenergie-veroeffentlicht/

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

Die  windkrafttaugliche Fläche von 419.000 Hektar entspricht fast  12% der Landesfläche!

Bei diesen ermittelten Flächen sind Ausschluss- und Restriktionsflächen bereits in Abzug gebracht. Laut Umweltministerium dient diese Potenzialermittlung der strategischen Orientierung – damit ist klar wohin die Reise gehen soll! Nicht umsonst wurden bereits die erwarteten Stromerträge berechnet.

Ende 2018 waren in ganz Deutschland 29.200 Windkraftanlagen (onshore) in Betrieb. In Baden-Württemberg standen 725 Windkraftanlagen, davon 329 im Wald. Deren Anzahl soll nun rasant vervielfacht werden.

Baden-Württemberg hat eine Gesamtfläche von ca. 36.000 qkm. Bei gleichmäßiger Verteilung würde bei 12.000 Windkraftanlagen alle 3 km eine Windturbine stehen, bei 20.000 Windkraftanlagen alle 1,8 km. In der Realität würden sich die Anlagen jedoch in bestimmten Zonen konzentrieren, so dass dort die Windraddichte deutlich höher wäre.

Diese strategische Orientierung lässt keine Rücksichtnahme auf die Landschaft, die Menschen und die Natur zu. Windkraft hätte absolute Vorfahrt.  Tausende Hektar Wald müssten gerodet werden; der Artenschutz wäre abgeschafft. Und das für eine wetterabhängige Stromerzeugung, die nicht grundlastfähig ist.

Zudem stellt sich die Frage wofür 125.000 GWh/a  bzw.  210.000 GWh/a Windstrom überhaupt produziert werden sollen. Im Jahr 2018 betrug in Baden-Württemberg der Bruttostromverbrauch „nur“ ca. 72.000 GWh/a; dieser Wert soll zudem durch Effizienzsteigerungen deutlich reduziert werden.

Das Ziel ist offensichtlich Baden-Württemberg zu einer einzigen Windkraft-Industriezone zu machen! Nur um der Windkraftindustrie entsprechende Profite zu ermöglichen. Das Umweltministerium wird zu einem Windkraft-Industrieministerium.

Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unter Windturbinen in einer „Energielandschaft“ leben möchten.

Basis für die Ermittlung der Windpotentialflächen war der BW-Windatlas 2019. Hier wurde der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung reduziert und ein abstrakter und unverständlicher Zielparameter neu eingeführt: die „mittlere gekappte Windleistungsdichte“ (in: Watt / qm); (zuvor:  mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in Meter / Sek.).

So gilt nun ein „Orientierungswert“ von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ab dem ein Standort als windkrafttauglich gilt. Dieser wurde jedoch nicht begründet und es wurde kein Bezug zum EEG-Referenzertrag hergestellt; somit erscheint er willkürlich, bzw. interessengeleitet.

So verwundert es nicht, dass eine drastische Vermehrung der windkrafttauglichen Flächen zu verzeichnen ist. Die realen Windstromerträge sprechen aber gegen einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg. So konnte an den 13 Windkraftstandorten der EnBW in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nur 73% der geplanten Windstrommenge erzeugt werden, die Auslastung der Windturbinen lag bei nur 20%. Am bisher einzigen Windkraftstandort auf dem Schurwald WN-34 Goldboden in Winterbach wurden sogar nur 59% der Planung erreicht, die Auslastung lag bei nur 17%.

 Der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ist offensichtlich viel zu niedrig angesetzt. Wie ist es sonst zu erklären, dass im windschwachen Baden-Württemberg ein Windkraftpotential für absurde 20.000 Windkraftanlagen bestehen soll, in einzelnen Landkreisen bis zu 1.800 Windkraftanlagen und einzelnen Gemeinden bis zu fast 600 Windkraftanlagen.

Franz Untersteller macht aus Baden-Württemberg ein Windkraft-Absurdistan!

Die grünen Oberbürgermeister in Baden-Württemberg haben offensichtlich erkannt, welche Nachteile und Beeinträchtigungen Windkraftanlagen mit sich bringen. In Stuttgart (Fritz Kuhn) bieten 393 ha ein Potential für 24 Windkraftanlagen, in Tübingen (Boris Palmer)  127 ha für 12 Windkraftanlagen. In beiden Städten gibt es aber kein einziges Windkraftprojekt. Beide grünen Oberbürgermeister sprechen sich für die Windkraft aus, aber bitte nicht in ihren Kommunen!

 

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BW-Windatlas 2019 bestätigt: Schurwald für Windkraftausbau ungeeignet

Ende Mai 2019 hat die Landesregierung den neuen Windatlas 2019 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser bestätigt, dass der Schurwald für den Windkraftausbau ungeeignet ist.

Alle Windkraftstandorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert:

Gegenüber dem Windatlas 2011 ist die berechnete Mittlere Windgeschwindigkeit um   0,16 m / sec.  –  1,46 m / sec.  niedriger  (100 m über Grund).

Dies belegt, dass der Windatlas 2011 komplett unbrauchbar war!  Auf dieser Basis wurden aber Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt, so z.B. für WN-34 Goldboden (Winterbach).

Alle Standorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert von   5,3 – 5,5 m / sec. des Windenergieerlass 2012 (Mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m über Grund) .

Der Schurwald hätte (bei korrekter Windberechnung) beim Regionalplan Windkraft also komplett außen vor bleiben müssen!  

Windatlas 2019 mit abgesenktem Mindestrichtwert und geändertem Zielparameter:

Nun wurde der Mindestrichtwert abgesenkt und der Zielparameter geändert.

Der Mindestrichtwert wurde gegenüber dem bisherigen Richtwert 2012 um   – 0,5 m / sec.  reduziert (Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m ü.G.), und liegt jetzt unter 60% EEG-Referenzertrag;  (bisher Mindestrichtwert:  60%  EEG-Referenzertrag,  Ertragsschwelle:  80%  EEG-Referenzertrag).

Als neuer Zielparameter wurde die Mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt / qm eingeführt; ein abstrakter und intransparenter Wert, den „niemand“ nachvollziehen kann. Der Mindestrichtwert beträgt hier 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund  (5,65 – 5,90 m / sec.).

Trotz der Absenkung des Mindestrichtwertes:

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald)
liegt  komplett unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

ES-02 Sümpflesberg (Büchenbronn / Baiereck),
WN-33 Nonnenberg (Manolzweiler / Schnait),
WN-35 Kaisersträßle (Schlichten / Oberberken) und
GP-03 Weinstraße (Unterberken / Wangen)
liegen teilweise unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

Dies belegt, der Schurwald ist für den Windkraftausbau nicht geeignet!

BI PRO SCHURWALD fordert die Aufhebung des Regionalplan Windkraft und Einstellung des Windkraft-Genehmigungsverfahrens ES-02 Sümpflesberg:

Der Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart basiert auf dem Windatlas 2011 und somit auf falschen Windhöffigkeiten. Die Ergebnisse des BW-Windatlas 2019 führen zu einer komplett veränderten Datenlage. Dies macht eine Revision und Überarbeitung des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart erforderlich.

Bis ein neuer Beschluss zum Regionalplan Windkraft getroffen wird fehlt es deshalb den Genehmigungsverfahren schlicht an der erforderlichen Planungs- und Rechtsgrundlage.

Bei allen potentiellen Windkraftstandorten auf dem Schurwald ist unsicher, ob und in welcher Größe sie überhaupt im Regionalplan Windkraft verbleiben können; dies trifft insb. auch auf den Standort ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) zu.

Aus diesem Grund macht es keinen Sinn das aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwei Windkraft-Industrieanlagen am ES-02 Sümpflesberg  fortzuführen.

Wir haben deshalb den Regionalverband Stuttgart aufgefordert den Regionalplan Windkraft (Qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015) umgehend außer Kraft zu setzen bzw. aufzuheben; ebenso haben wir das Landratsamt Göppingen aufgefordert, das Genehmigungsverfahren ES-02 Sümpflesberg sofort einzustellen.

Presse:

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Windkraftstandorte vom Winde verweht 

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Pläne müssen überarbeitet werden

Stuttgarter Zeitung 17.06.2019:    Bürgerinitiative fordert mehr Abstand für Windräder

Südwestpresse 29-06-2019:    Pro Schurwald fordert Stopp für ES-02

Stuttgarter Zeitung 30.07.2019:   Uhingen wehrt sich gegen Rotoren

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Am 29. Mai 2019 – drei Tage nach der Europa- und Kommunalwahl – wurde der BW-Windatlas 2019 vorgestellt:

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

BW-Windatlas 2019   zum Herunterladen:

https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019

BW-Windatlas 2019   interaktive Karten:

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/

(Die Karten sind frei zugänglich; falls Login-Maske erscheint URL-Adresse manuell eingeben)

 

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WN-34 Goldboden: Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan und Wespenbussard !

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis muss Artenschutz am Windkraftstandort WN-34 Goldboden in Winterbach durchsetzen!

Mit einer Horstkartierung hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1-km Radius. Somit besteht hier ein sogenanntes „Rotmilan-Dichtezentrum“. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des für diese Tierart relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt.

Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.

Rotmilan bei Windkraftanlage an Goldboden

In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen  die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.

Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.

So hat die Behörde im Dezember 2016 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl  die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen – so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache „Artenschutz“ wurde deshalb gar nicht entschieden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI)  fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht  und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.

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