Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Im Rahmen des Projektes „Praxis-Check Beschleunigung Genehmigungsverfahren Windkraft“ besuchte die Staatssekretärin Franziska Brantner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am  20. Oktober 2023 u.a. den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg.

In Stuttgart hatte sie sich zuvor mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die überregionale Presse berichtete hierüber:

Focus 21.10.23: Große Hoffnungen – Neun Jahre für den Bau eines Windparks, doch jetzt soll ein neuer Turbo helfen

Zeit 20.10.23: Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

Energie und Management 23.10.23:  Nach acht Jahren stehen nur die Bodenplatten

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche wurde hierbei als „besonders gehemmtes“ Windkraftprojekt identifiziert;  ES-02 Sümpflesberg gilt als eines der langwierigsten Projekte und ist im Landes- und Bundesvergleich ein Negativrekord-Halter.

Grund hierfür ist eine „rührige“ Bürgerinitiative aus der Nähe  –  gemeint ist die BI Pro Schurwald, die sich  als „Störfaktor“ herausstellte. Der Vorwurf lautet, wir hätten das Artenschutzrecht missbraucht, um ein artenschutzrechtlich unbedenkliches Projekt zu sabotieren. Die von uns gemeldeten Horstfunde hätten sich als Krähen-Nester herausgestellt.

Unsere Bürgerinitiative hat sich konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Wenn unsere Eingaben das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern konnten, dann spricht dies nur für die Qualität unserer Argumente und gegen die vom Projektierer Uhl-Windkraft vorgelegten Unterlagen.

Unsere Einwendungen waren durch artenschutzrechtliche Gutachten untermauert. Die Genehmigung dieses Projektes erfolgte im August 2022, einen Monat nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte. Dies sagt alles!

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes ES-02 Sümpflesberg / Königseiche, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde!

Leider konnten wir das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg nicht verhindern, aber immerhin hat sich unser Widerstand bis Berlin rumgesprochen.

Ein erheblicher Störfaktor sind dagegen die Windkraftindustrieanlagen in einem Natur- und Erholungsraum, in Landschaftsschutzgebieten und im Wald , die Uhl-Windkraft ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Anwohner bauen möchte.

Stuttgarter Zeitung 28.10.23: Windkraft auf dem Schurwald – Windkraftgegner kritisieren Staatssekretärin

Südwestpresse 24.10.23:  Neue Windräder auf dem Schurwald: „Die Genehmigung ist ein Skandal“ – Bürgerinitiative kritisiert Windkraftstandort

Stuttgarter Zeitung 25.10.23: Der mühselige Weg zu mehr Windrädern

Weitere Informationen zu dem Projekt am Sümpflesberg / Königseiche finden Sie hier:

Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Naturraum Schurwald – Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz

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Offener Brief

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Brantner, 

Sie haben sich am Freitag, den 20.10.23 in Stuttgart mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die Presse berichtete hierüber, wie z.B. Focus-Online:

 Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

https://www.focus.de/earth/analyse/grosse-hoffnungen-neun-jahre-fuer-den-bau-eines-windparks-doch-jetzt-soll-ein-neuer-turbo-helfen_id_229221703.html

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach (Landkreis Göppingen) wurde hierbei als „besonders gehemmtes“  Windkraftprojekt diskutiert. Ein Vertreter des Projektierers Uhl-Windkraft berichtete, dass „kleinteilige Debatten mit einer „aktiven Bürgerinitiative“ notwendig gewesen seien, welche die Artenschutzprüfungen und damit auch das Genehmigungsverfahren „sehr verzögert“ haben. Sie haben dann den Standort auch persönlich besucht.

Die genannte „aktive Bürgerinitiative“ ist die BI Pro Schurwald. Wir haben uns von Anfang an sehr konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Ebenso wie zahlreiche Umweltverbände und die betroffenen Kommunen. Überall ist das Projekt auf Protest und Ablehnung gestoßen.

Der Grund für die lange Bearbeitungsdauer dieses Bauantrages lag daran, dass es sich um einen ungeeigneten Standort handelt. Die Windhöffigkeit auf dem Schurwald ist sehr grenzwertig, so dass die zu erwartenden geringen Windstromerträge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen stehen. Ein TR6-konformes Windgutachten wurde im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt. Der benachbarte Windkraftstandort WN-34 Goldboden wird in der Bevölkerung als „Windpark lahmer Flügel“ verspottet.

Ein besonderes Merkmal des Schurwaldes ist sein Artenreichtum und das erhöhte Vorkommen geschützter Tierarten. Deshalb ist Artenschutz hier besonders wichtig.  Die Naturschutzinitiative (NI) hat mit einem eigenen ornithologischen Gutachten die Aussagen von Uhl-Windkraft widerlegt und ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und den Wespenbussard nachgewiesen. 

Das Windkraftprojekt war erst (im August 2022) genehmigungsfähig nachdem die Ampelkoalition im Juli 2022 das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b) geändert und den Artenschutz ausgehöhlt hatte! Von Juristen werden diese Gesetzesänderungen als europarechtswidrig bewertet. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, darauf wird sogar vom Landratsamt in der Genehmigung hingewiesen. Folgen hatte dies keine! 

Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben im Jahr 2016 einen Windenergie-Gutachtencheck durchgeführt und dabei in erheblichem Umfang methodische Mängel festgestellt (07.09.2017). Die Vorgaben der LUBW werden nur zwischen 28% – 56% erfüllt. 

Windenergie-Gutachtencheck belegt eklatante Mängel

Auch die von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten waren stark mängelbehaftet. 

Alle Gutachten, die in einem Windkraft-Genehmigungsverfahren den Behörden vorzulegen sind werden vom Antragsteller beauftragt und bezahlt. Einen Qualitätsnachweis für die Gutachter gibt es nicht. So ist die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten groß und die Qualität fast aller Gutachten ist schlecht (siehe oben). Eine Verbesserung könnte durch eine Qualitätsprüfung mit Akkreditierung der Gutachter erreicht werden. Ferner sollten die Gutachten von den Genehmigungsbehörden beauftragt werden (auf Kosten der Antragsteller).

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es nun zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde trotzdem nicht durchgeführt. 

 Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (ILPÖ/IER) sieht für den Bereich von ES-02 Sümpflesberg ein sehr hohes landschaftsästhetischen Potenzial, das Gebiet erhält in allen Kategorien Bestnoten. Es handelt sich um ein Landschaftsbild von hervorragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ist deshalb als besonders schutzwürdig einzustufen. Sie konnten sich am letzten Freitag selbst davon überzeugen. Trotzdem wurden die Windindustrieanlagen hier genehmigt.

Die Windkraftanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt nur 750 Meter. Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass an einem Standort der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten und an sechs Standorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. 

 Ferner wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen. Die Immobilienpreise sinken; die Hausfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler älterer Bürger wird gefährdet. 

 Wenn die Behörden darüber klagen von Stellungnahmen und Einwänden regelrecht überhäuft zu werden, dann zeigt dies, dass die Windkraft keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung hat! In Energielandschaften oder Windindustriezonen möchte niemand leben.

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde! 

 Statt der Windkraftindustrie das Leben „einfacher zu machen“ damit deren Geschäfte noch lukrativer werden, sollte die Politik sicherstellen, dass die Belange der Anwohner (ihrer Wähler) und der Natur und Landschaft angemessen berücksichtigt werden. Vor allem sind faire und rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren erforderlich, bei denen auch die fachlichen Standards eingehalten werden. Hieran gibt es Zweifel! 

 Befremdlich finden wir, dass Sie nur mit Behörden und der Windkraftindustrie gesprochen haben, nicht aber mit Umweltverbänden, Kommunen und Bürgerinitiativen. Dabei sagen „die Politiker“ doch immer, dass die Bürger mitgenommen werden sollen und Bundeskanzler Scholz versprach Respekt.

Viele Grüße aus dem Schurwald nach Berlin senden Ihnen

BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

PS: Am 09. Dezember 2023 haben sich Vertreter unserer Bürgerinitiative mit Franziska Brantner zu einem Gespräch in Esslingen getroffen.

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Buchtipp: Naturraum Schurwald

Wir möchten Sie auf das Buch „Naturraum Schurwald“ aufmerksam machen.

Das Buch ist ein umfassendes Grundlagenwerk, damit man versteht, wie der Naturraum sich gebildet hat und wie er sich heute präsentiert. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Schurwaldes in vier Kategorien:  

  • Geologie und die damit verbundene Flussgeschichte, die zur Entstehung des Schurwaldes führte,
  • Vegetation mit Flora (Pflanzen),  Fauna (Tiere) und Funga (Pilze),
  • Siedlungs- und Kulturgeschichte: Der Einfluss des Menschen besteht seit der Jungsteinzeit. Die Interpretation der Geschehnisse  innerhalb der jeweiligen Epochen erfolgt anhand der Klimageschichte. Das Klima ist der dominierende Faktor auf unserem Planeten.
  • Windkraftausbau: Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen. Durch den geplanten Ausbau der Windkraft würde dieser Natur- und Erholungsraum eine dramatische Industrialisierung erfahren.

Schon die ersten drei Kategorien Geologie, Vegetation und Siedlungsgeschichte machen das Buch zu einem einzigartigen Werk, denn in dieser umfassenden Form gibt es noch keine Darstellung des Schurwaldes.

Politische Brisanz erhält das Buch durch das Kapitel Windkraft. Als „Anwälte des Naturraums“ setzen sich zwei Gastautoren kritisch mit der Energiewende und dem Windkraftausbau auseinander. Die Autoren zeichnen eine Chronologie der Windkraftplanung in der Region Stuttgart, die begonnenen, aufgegebenen und realisierten Windkraftprojekte, aber auch den Widerstand der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu den Hochglanzprospekten von Regierung und Windkraftindustrie werden hier die Probleme der Umsetzung der Energiewende vor Ort beschrieben – zahlreiche Überraschungen inklusive. Besonders Politikern sei dieses Kapitel empfohlen, denn hier bekommen sie die Realität zurückgespiegelt.

Unten haben wir zwei Beiträge aus dem Buch als Dateianhang angeheftet:

  • Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz
  • Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Freude und Erkenntnisgewinn.

Naturraum Schurwald: 192 Seiten, fest gebunden, reich bebildert mit Farbfotos von Pflanzen, Pilzen, Tieren und Habitaten, dazu zahlreiche Karten und Illustrationen. Herausgegeben von Dr. Manfred Hennecke, Naturschutzwart und Verfasser zahlreicher naturkundlicher Schriften.

ISBN: 978-3-948138-12-7

Das Buch kann direkt beim Hennecke-Verlag bezogen werden: http://verlag-hennecke.de/. Bestellung per Mail: dr.manfred.hennecke@gmail.com . Bestellungen liefert der Verlag per Rechnung frei Haus. (Nicht im Online-Buchhandel erhältlich).

Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz:

Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

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Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Das Landratsamt Göppingen hat Uhl-Windkraft am 31.08.2022 die Genehmigung zur Errichtung von zwei fast 240 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N149 am Sümpflesberg / Königseiche zwischen Büchenbronn – Baiereck – Thomashardt erteilt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 4,5 MW.

Dies ist aus unserer Sicht ein Fehler denn die zu erwartenden geringen Windstromerträge stehen in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen.

Streich 1: zweifelhafter Anlagentyp

Während das Landratsamt Göppingen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 erteilt, müssen andernorts 22 Anlagen dieses Typs  wegen technischer Mängel wieder abgebaut werden – zum Teil nigelnagelneue Anlagen die noch gar nicht ans Netz gegangen waren! Hintergrund ist, dass in Haltern (NRW) im September 2021 eine Anlage dieses Typs in sich zusammengebrochen ist. Die Gründe hierfür konnten immer noch nicht geklärt werden, der Untersuchungsbericht steht noch aus.

Streich 2: fehlende Windhöffigkeit

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Standort ES-02 Sümpflesberg eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 4,8 Meter / sec. in 100 Meter über Grund aus. Dies ist deutlich unter dem Mindestrichtwert des BW-Windenergieerlasses 2012 von 5,3 Meter / sec. (100 Meter über Grund). Somit hätte dieser Windkraftstandort im Regionalplan gar nicht ausgewiesen werden dürfen.

Die Landesregierung hat nun den Zielparameter geändert und den Mindestrichtwert herabgesetzt. Aber selbst dieser abgesenkte Orientierungswert von 215 Watt / qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht.

Nach Angaben des Landratsamtes Göppingen sollen die beiden Windkraftanlagen bis zu 23,7 GWh Windstrom im Jahr erzeugen. Uhl-Windkraft kommuniziert dagegegen nur eine Planproduktion von 18,0 GWh/a, dies sind immerhin 25% weniger! Windmessungen wurden am Sümpflesberg nicht vorgenommen und auch ein Windgutachten wurden im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt.

Am benachbarten Standort WN-34 Goldboden sind drei Windkraftanlagen seit vier Jahren in Betrieb, das Ziel wurde in diesen Jahren zwischen 20% – 30% verfehlt, im Jahr 2021 gab es 180 Flautetage (Auslastung < 10%).

Streich 3: Zerstörung des Natur- und Erholungsraums (Landschaftsschutzgebiete)

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Für die beiden Windkraftanlagen müssen 14.300 qm Wald gerodet werden.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind höher als der Stuttgarter Fernsehturm und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern.

Nur der Landkreis Göppingen erlaubt Windindustrieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Dies stößt auf großes Unverständnis, vor allem weil die Nachbar-Landkreise Esslingen und Rems-Murr dies nicht zulassen. Deshalb ist auch der Esslinger Teil von ES-02 Sümpflesberg entfallen.

Streich 4: Artenschutz wird missachtet

Der Schurwald ist auch die Heimat zahlreicher geschützter Vogelarten. An dem Standort ES-02 Sümpflesberg befindet sich ein Rotmilan-Dichtezentrum und mehrere Wespenbussardreviere. Den von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten konnten zahlreiche methodische Fehler nachgewiesen werden. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, Folgen hatte dies keine!

Mehrere Naturschutzverbände haben sich gegen ES-02 Sümpflesberg ausgesprochen, so der Landesnaturschutzverband (LNV), der auch NaBu und BUND vertritt, ebenso wie die Naturschutzinitiative (NI), der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) und die Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz (AGF).

Streich 5: Fehlende Akzeptanz der Bevölkerung

Die Windindustrieanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung in Baiereck beträgt nur 750 Meter.

Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten wird und in Baiereck, Büchenbronn und Thomashardt das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird.

In Baiereck wird es auch zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. In Thomashardt wird der Schattenschlag die Bebauungsgrenze erreichen.

Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen.

Der Widerstand der Bevölkerung wurde immer wieder deutlich. Dem Landrat wurden 1.500 Unterschriften gegen das Windkraftprojekt übergeben. Die Stadt Ebersbach hat das Einvernehmen zu dem Projekt verweigert – dieses wurde nun durch das Landratsamt ersetzt. Die Gemeinden Uhingen und Lichtenwald haben ablehnende Stellungnahmen zu dem Windkraftprojekt abgegeben.

Die von den Politikern viel beschworene Einbindung der Bürger stellt sich wieder einmal als hohles Gerede heraus. Das Windkraftprojekt wurde über den Kopf der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger entschieden.

Ausblick

Bereits der Bau der drei Windindustrieanlagen am Goldboden war eine erste Belastung für die Landschaft die nun vergrößert wird. Da der Schurwald nun noch stärker vorbelastet wird, wird die Genehmigung weiterer Windturbinen immer wahrscheinlicher. Die Landesregierung sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windindustrieanlagen; somit besteht die Gefahr, dass der Schurwald zu einer Windkraftindustriezone wird.

Petition der Stadt Ebersbach gegen das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg:

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Windkraftstandort WN-34 Goldboden erweist sich als „Windpark Lahmer Flügel“

Im Dezember 2017 hat die EnBW drei Wind-Industrieanlagen des Typs Nordex N 131 3,3 MW am WN-34 Goldboden in Winterbach in Betrieb genommen. Nach Planung der EnBW sollen sie 25 GWh Strom pro Jahr erzeugen.

Windkraftstandort WN-34 Goldboden verfehlt Planung nachhaltig

In jedem der vier Betriebsjahre lag die tatsächliche IST-Stromproduktion am WN-34 Goldboden jedoch deutlich unter dem selbstgesteckten Ziel:

201814,9 GWh/a-40%
201919,7 GWh/a-21%
202019,8 GWh/a-21%
202117,7 GWh/a-29%

In Baden-Württemberg waren 2018 und 2021 durchschnittliche Windjahre, 2019 und 2020 sogar überdurchschnittliche Windjahre.

Wenn in Rekordwindjahren die Planung so deutlich verfehlt wird, muss von einer Fehlplanung ausgegangen werden. WN-34 Goldboden wird zum „Windpark Lahmer Flügel“.

Auslastung in 2021 nur 20%  –  Stillstand der häufigste Betriebszustand

In 2021 lag die Auslastung der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden bei nur 20%.  

An 180 Tagen in 2021 herrschte am WN-34 Goldboden Flaute (d.h. die erbrachte Leistung erreichte weniger als 10% der Nennleistung); an 48 Tagen herrschte sogar totale Windstille. Stillstand ist somit der häufigste Betriebszustand der Wind-Industrieanlagen am Goldboden.

Windkraftriesen sind Energiezwerge

In 2021 erzeugte jede Wind-Industrieanlage am Goldboden 5,9 GWh/a  Strom.

Eine Wind-Industrieanlage erfordert ein Investment   > 6 Mio. Euro, hat eine Masse (Gewicht) von ca. 7.000 Tonnen und einen Flächenverbrauch von ca. 10.000 qm Wald.

5,9 GWh/a hätte man auch mit 6 Diesel-Motoren (EURO 6) eines VW-Golf (140 kW) erzeugen können: wetterunabhängig und grundlastfähig, mit einem geringeren Investment, sowie geringerem Ressourcen- und Flächenverbrauch; klimaneutral mit Bio-Diesel aus regionaler Produktion.

Dieser Vergleich zeigt die geringe Effizienz der Windkraft. Einem Vergleich mit Dieselmotoren halten die Windturbinen nicht stand; mit einem Blockheizkraftwerk wird eine noch höhere Effizienz erreicht!

Realität widerlegt BW-Windatlas 2019

Der BW-Windatlas 2019 weist für WN-34 Goldboden eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 233 Watt/qm (in 160 Meter über Grund) und eine Standortgüte (EEG 2017) von 66% aus.

Tatsächlich werden am WN-34 Goldboden aber nur eine Windleistungsdichte von 141 Watt/qm (2021) bzw. 160 Watt/qm (2019/2020), sowie eine Standortgüte von 45% (2021), bzw. 49% (2019/2020) erreicht. Der BW-Windatlas 2019 weist somit die Windleistungsdichte um 92 Watt/qm (+65%) und die Standortgüte um 21%Pkt. zu hoch aus.

Der BW-Windatlas 2019 zeigt somit viel zu optimistische und unrealistische Werte auf.

Wind-Industrieanlagen am WN-34 Goldboden hätten nie genehmigt werden dürfen

Da am WN-34 Goldboden der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt/qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund), sowie die im BW-Windenergieerlass geforderte Mindest-Standortgüte (EEG 2017) von 60% in allen 4 Betriebsjahren verfehlt werden, hätten die drei Wind-Industrieanlagen nie genehmigt werden dürfen. Der Goldboden ist und bleibt ein Windkraft-Friedhof.

Baden-Württemberg und der Schurwald für Windkraft ungeeignet

Die schlechte Leistung des Windkraftstandortes Goldboden zeigt, dass der windschwache Schurwald für die Windkraft ungeeignet ist. Der niedrige Stromertrag steht in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen und Nachteilen der Wind-Industrieanlagen für Landschaft, Natur und Menschen.

Trotzdem sieht die Landesregierung im BW-Energieatlas 2019 ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftwerken auf dem Schurwald. Offensichtlich soll der Schurwald eine Windkraft-Industriezone werden, damit einige Wenige große Profite machen können – auf Kosten von Landschaft, Natur und Gemeinwohl.

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg

So läuft auch der Genehmigungsantrag der Fa. Uhl-Windkraft für zwei Wind-Industrieanlagen am benachbarten Standort Sümpflesberg (Ebersbach) weiter. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausnahme vom Regionalen Grünzug (Zielabweichungsverfahren) gestattet und das Landratsamt Göppingen möchte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, obwohl der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt!

Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilan im 1.000 Meter-Radius der geplanten Wind-Industrieanlagen gefällt. Hierdurch wurde ein Hinderungsgrund für die Genehmigung der Windturbinen beseitigt.

Unsere wiederholten Hinweise auf die schlechte Windhöffigkeit auf dem Schurwald scheinen erst jetzt Erfolg zu zeigen. In der 6. KW 2022 hat Uhl-Windkraft mit Windmessungen (LIDAR) am ES-02 Sümpflesberg begonnen; 5 Jahre nachdem der erste Genehmigungsantrag gestellt wurde!

Laut Infotafel soll jetzt 12 Monate das Windaufkommen gemessen werden. Bleibt die Frage, warum das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Göppingen nicht bereits zuvor ein Windgutachten angefordert hatten?

Wir werden weiterhin für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum kämpfen!  Bitte unterstützen Sie uns auch in der Zukunft.

Eine detaillierte Analyse der Windstromproduktion am WN-34 Goldboden im Jahr 2021 von Herrn Dipl. Ing. Willy Fritz finden Sie hier:

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20.000 Windkraftanlagen für Baden-Württemberg

Das Umweltministerium  hat im BW-Energieatlas 2019 für den Schurwald ein Windkraftpotenzial für 82 Windkraftanlagen ermittelt.

Energieatlas BW 2019 Tabelle Schurwald 

Energieatlas BW 2019 Karte Schurwald

Für das ganze Land Baden-Württemberg wurde sogar ein Windkraftpotenzial für absurde 20.000 Windkraftanlagen berechnet.

Pressemitteilung des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/potenzialanalyse-zur-windenergie-veroeffentlicht/

https://www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/uberblick

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

Die  windkrafttaugliche Fläche von 419.000 Hektar entspricht fast  12% der Landesfläche!

Bei diesen ermittelten Flächen sind Ausschluss- und Restriktionsflächen bereits in Abzug gebracht. Laut Umweltministerium dient diese Potenzialermittlung der strategischen Orientierung – damit ist klar wohin die Reise gehen soll! Nicht umsonst wurden bereits die erwarteten Stromerträge berechnet.

Ende 2018 waren in ganz Deutschland 29.200 Windkraftanlagen (onshore) in Betrieb. In Baden-Württemberg standen 725 Windkraftanlagen, davon 329 im Wald. Deren Anzahl soll nun rasant vervielfacht werden.

Baden-Württemberg hat eine Gesamtfläche von ca. 36.000 qkm. Bei gleichmäßiger Verteilung würde bei 12.000 Windkraftanlagen alle 3 km eine Windturbine stehen, bei 20.000 Windkraftanlagen alle 1,8 km. In der Realität würden sich die Anlagen jedoch in bestimmten Zonen konzentrieren, so dass dort die Windraddichte deutlich höher wäre.

Diese strategische Orientierung lässt keine Rücksichtnahme auf die Landschaft, die Menschen und die Natur zu. Windkraft hätte absolute Vorfahrt.  Tausende Hektar Wald müssten gerodet werden; der Artenschutz wäre abgeschafft. Und das für eine wetterabhängige Stromerzeugung, die nicht grundlastfähig ist.

Zudem stellt sich die Frage wofür 125.000 GWh/a  bzw.  210.000 GWh/a Windstrom überhaupt produziert werden sollen. Im Jahr 2018 betrug in Baden-Württemberg der Bruttostromverbrauch „nur“ ca. 72.000 GWh/a; dieser Wert soll zudem durch Effizienzsteigerungen deutlich reduziert werden.

Das Ziel ist offensichtlich Baden-Württemberg zu einer einzigen Windkraft-Industriezone zu machen! Nur um der Windkraftindustrie entsprechende Profite zu ermöglichen. Das Umweltministerium wird zu einem Windkraft-Industrieministerium.

Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unter Windturbinen in einer „Energielandschaft“ leben möchten.

Basis für die Ermittlung der Windpotentialflächen war der BW-Windatlas 2019. Hier wurde der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung reduziert und ein abstrakter und unverständlicher Zielparameter neu eingeführt: die „mittlere gekappte Windleistungsdichte“ (in: Watt / qm); (zuvor:  mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in Meter / Sek.).

So gilt nun ein „Orientierungswert“ von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ab dem ein Standort als windkrafttauglich gilt. Dieser wurde jedoch nicht begründet und es wurde kein Bezug zum EEG-Referenzertrag hergestellt; somit erscheint er willkürlich, bzw. interessengeleitet.

So verwundert es nicht, dass eine drastische Vermehrung der windkrafttauglichen Flächen zu verzeichnen ist. Die realen Windstromerträge sprechen aber gegen einen wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg. So konnte an den 13 Windkraftstandorten der EnBW in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nur 73% der geplanten Windstrommenge erzeugt werden, die Auslastung der Windturbinen lag bei nur 20%. Am bisher einzigen Windkraftstandort auf dem Schurwald WN-34 Goldboden in Winterbach wurden sogar nur 59% der Planung erreicht, die Auslastung lag bei nur 17%.

 Der Grenzwert für die Beurteilung der Windkrafteignung von 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund ist offensichtlich viel zu niedrig angesetzt. Wie ist es sonst zu erklären, dass im windschwachen Baden-Württemberg ein Windkraftpotential für absurde 20.000 Windkraftanlagen bestehen soll, in einzelnen Landkreisen bis zu 1.800 Windkraftanlagen und einzelnen Gemeinden bis zu fast 600 Windkraftanlagen.

Franz Untersteller macht aus Baden-Württemberg ein Windkraft-Absurdistan!

Die grünen Oberbürgermeister in Baden-Württemberg haben offensichtlich erkannt, welche Nachteile und Beeinträchtigungen Windkraftanlagen mit sich bringen. In Stuttgart (Fritz Kuhn) bieten 393 ha ein Potential für 24 Windkraftanlagen, in Tübingen (Boris Palmer)  127 ha für 12 Windkraftanlagen. In beiden Städten gibt es aber kein einziges Windkraftprojekt. Beide grünen Oberbürgermeister sprechen sich für die Windkraft aus, aber bitte nicht in ihren Kommunen!

 

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BW-Windatlas 2019 bestätigt: Schurwald für Windkraftausbau ungeeignet

Ende Mai 2019 hat die Landesregierung den neuen Windatlas 2019 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser bestätigt, dass der Schurwald für den Windkraftausbau ungeeignet ist.

Alle Windkraftstandorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert:

Gegenüber dem Windatlas 2011 ist die berechnete Mittlere Windgeschwindigkeit um   0,16 m / sec.  –  1,46 m / sec.  niedriger  (100 m über Grund).

Dies belegt, dass der Windatlas 2011 komplett unbrauchbar war!  Auf dieser Basis wurden aber Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt, so z.B. für WN-34 Goldboden (Winterbach).

Alle Standorte auf dem Schurwald liegen unter dem Mindestrichtwert von   5,3 – 5,5 m / sec. des Windenergieerlass 2012 (Mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m über Grund) .

Der Schurwald hätte (bei korrekter Windberechnung) beim Regionalplan Windkraft also komplett außen vor bleiben müssen!  

Windatlas 2019 mit abgesenktem Mindestrichtwert und geändertem Zielparameter:

Nun wurde der Mindestrichtwert abgesenkt und der Zielparameter geändert.

Der Mindestrichtwert wurde gegenüber dem bisherigen Richtwert 2012 um   – 0,5 m / sec.  reduziert (Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 100 m ü.G.), und liegt jetzt unter 60% EEG-Referenzertrag;  (bisher Mindestrichtwert:  60%  EEG-Referenzertrag,  Ertragsschwelle:  80%  EEG-Referenzertrag).

Als neuer Zielparameter wurde die Mittlere gekappte Windleistungsdichte in Watt / qm eingeführt; ein abstrakter und intransparenter Wert, den „niemand“ nachvollziehen kann. Der Mindestrichtwert beträgt hier 215 Watt / qm in 160 Meter über Grund  (5,65 – 5,90 m / sec.).

Trotz der Absenkung des Mindestrichtwertes:

ES-03 Burgstall / Weißer Stein (Esslingen / Aichwald)
liegt  komplett unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

ES-02 Sümpflesberg (Büchenbronn / Baiereck),
WN-33 Nonnenberg (Manolzweiler / Schnait),
WN-35 Kaisersträßle (Schlichten / Oberberken) und
GP-03 Weinstraße (Unterberken / Wangen)
liegen teilweise unter dem neuen (abgesenkten) Mindestrichtwert.

Dies belegt, der Schurwald ist für den Windkraftausbau nicht geeignet!

BI PRO SCHURWALD fordert die Aufhebung des Regionalplan Windkraft und Einstellung des Windkraft-Genehmigungsverfahrens ES-02 Sümpflesberg:

Der Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart basiert auf dem Windatlas 2011 und somit auf falschen Windhöffigkeiten. Die Ergebnisse des BW-Windatlas 2019 führen zu einer komplett veränderten Datenlage. Dies macht eine Revision und Überarbeitung des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart erforderlich.

Bis ein neuer Beschluss zum Regionalplan Windkraft getroffen wird fehlt es deshalb den Genehmigungsverfahren schlicht an der erforderlichen Planungs- und Rechtsgrundlage.

Bei allen potentiellen Windkraftstandorten auf dem Schurwald ist unsicher, ob und in welcher Größe sie überhaupt im Regionalplan Windkraft verbleiben können; dies trifft insb. auch auf den Standort ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach) zu.

Aus diesem Grund macht es keinen Sinn das aktuelle immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwei Windkraft-Industrieanlagen am ES-02 Sümpflesberg  fortzuführen.

Wir haben deshalb den Regionalverband Stuttgart aufgefordert den Regionalplan Windkraft (Qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015) umgehend außer Kraft zu setzen bzw. aufzuheben; ebenso haben wir das Landratsamt Göppingen aufgefordert, das Genehmigungsverfahren ES-02 Sümpflesberg sofort einzustellen.

Presse:

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Windkraftstandorte vom Winde verweht 

Stuttgarter Zeitung 13.06.2019:    Pläne müssen überarbeitet werden

Stuttgarter Zeitung 17.06.2019:    Bürgerinitiative fordert mehr Abstand für Windräder

Südwestpresse 29-06-2019:    Pro Schurwald fordert Stopp für ES-02

Stuttgarter Zeitung 30.07.2019:   Uhingen wehrt sich gegen Rotoren

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Am 29. Mai 2019 – drei Tage nach der Europa- und Kommunalwahl – wurde der BW-Windatlas 2019 vorgestellt:

https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg

https://www.energieatlas-bw.de/wind/anlagen-und-potenziale

BW-Windatlas 2019   zum Herunterladen:

https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019

BW-Windatlas 2019   interaktive Karten:

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/

(Die Karten sind frei zugänglich; falls Login-Maske erscheint URL-Adresse manuell eingeben)

 

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WN-34 Goldboden: Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan und Wespenbussard !

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis muss Artenschutz am Windkraftstandort WN-34 Goldboden in Winterbach durchsetzen!

Mit einer Horstkartierung hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1-km Radius. Somit besteht hier ein sogenanntes „Rotmilan-Dichtezentrum“. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des für diese Tierart relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt.

Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.

Rotmilan bei Windkraftanlage an Goldboden

In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen  die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.

Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.

So hat die Behörde im Dezember 2016 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl  die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen – so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache „Artenschutz“ wurde deshalb gar nicht entschieden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI)  fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht  und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.

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ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen mit riesigen Dimensionen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer weiteren Umgebung führen. So sinkt die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in einem weiten Umkreis, was zu einer erheblichen Minderung der Immobilienwerte führt.

Empirische Studie belegt Immobilienwert-Verluste

Das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung hat dies in einer empirischen Studie belegt und den Wertverlust von Immobilien in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu Windkraftanlagen ermittelt. Hieraus ergeben sich drei wesentliche Aussagen:

  • bis zu einem Abstand von  9 km   können Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben
  • der Wertverlust der Immobilien kann bis zu  23%   betragen
  • in einem Abstand von 1 km ergibt sich ein durchschnittlicher Wertverlust von 7,1%

Die Studie RWI – Ruhr Economic Papers #791 finden Sie hier;
die entsprechende Pressemitteilung vom 21.01.2019 finden Sie  hier.

Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro am ES-02 Sümpflesberg

Uhl-Windkraft hat am ES-02 Sümpflesberg – Königseiche den Bau von zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 beantragt. Diese haben eine Gesamthöhe von 238 m – höher als der Stuttgarter Fernsehturm; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Auf Basis der Analyse des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung ergeben sich in den umliegenden Ortschaften

Immobilienwert-Verluste von über 26 Mio. Euro:

Nach unserer Ansicht stellt dies eine sehr konservative Abschätzung der Immobilienwert-Verluste dar.

Mäßiger Stromertrag am ES-02 Sümpflesberg zu erwarten

Von den beiden Windkraftanlagen kann eine jährliche Stromproduktion von              ca.   10 GWh / a   erwartet werden (analog WN-34 Goldboden 2018); diese Strommenge hat einen Marktwert von 440.000 Euro / a (Strombörse Leipzig, durchschnittlicher Spotpreis 2018:  44 Euro / MWh).

Während der Gesamtlebensdauer der Anlagen (20 Jahre) werden voraussichtlich              200 GWh Strom mit einem Marktwert von   8,8 Mio. Euro   produzieren werden.

Der erwarteten Stromproduktion im Wert von 8,8 Mio. Euro
steht ein Immobilienwert-Verlust von über 26  Mio. Euro gegenüber!

Diese Immobilienwert-Verluste führen zu einer unzumutbaren sozialen und wirtschaftlichen Belastung der Eigentümer.  Die Alterssicherung vieler Menschen wird  zerstört und die Eigenheimfinanzierung junger Familien gefährdet. Gegenüber der produzierten Strommenge ist dies unverhältnismäßig.

Wir haben das Landratsamt Göppingen aufgefordert diesen Sachverhalt im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Besonders gravierend ist die Situation in Uhingen-Baiereck. Die 238 m hohen Windkraftanlagen stehen auf einer Anhöhe (480 m), ca. 120 m oberhalb der Ortschaft (360 m). Hierdurch entsteht eine besonders dominierende und bedrängende Wirkung. Da die Anlagen im Süden der Ortschaft stehen, überschreitet der Schattenwurf an allen Immissionsorten den zulässigen Richtwert. Ferner wird der Lärmimmissions-Richtwert überschritten. Wegen dieser extremen Betroffenheit haben wir hier den maximalen Wertverlust angesetzt.

 Für Ebersbach-Büchenbronn und Lichtenwald-Thomashardt haben wir niedrigere Wertverluste angenommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Schattenwurf auch bis an die Bebauungsgrenze Thomashardt reicht. In Thomashardt sind nur Wohngebäude östlich der Hegenloher Straße (L 1151) und Blumenstraße berücksichtigt; die Hauptblickrichtung dieser Gebäude ist auf die Windkraftanlagen. Aber auch der restliche Bereich von Thomashardt und Lichtenwald-Hegenlohe sind betroffen.

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Neues Konzept für Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche

Uhl-Windkraft hat für den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) einen neuen Genehmigungsantrag beim Landratsamt Göppingen für zwei Windkraftanlagen eingereicht.

Neues Konzept

Nach dem neuen Konzept soll die mittlere Windkraftanlage entfallen und die westliche und östliche durch einen größeren Typ  –  Nordex N149 / 4.5  –  ersetzt werden. Dieser hat eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 149 m und eine Gesamthöhe von 238 m; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Die neu geplanten Nordex-Anlagen N149 sind 22 Meter höher und haben eine 20% größere Rotorfläche, als die bisher geplanten Vestas-Anlagen V136. Im Vergleich zu den Nordex-Windturbinen N131 am Goldboden sind sie fast 10 Meter höher und haben eine 30% größere Rotorfläche.

Obwohl die Anzahl der Windturbinen von drei auf zwei reduziert wurde, ergeben sich durch die neue Konfiguration erheblich größere Nachteile und Beeinträchtigungen. Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Auch die maximal mögliche Schattenbelastung vergrößert sich erheblich.

Uhl-Windkraft hat das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Für die zwei Windkraftanlagen müssen 1,5 Hektar Wald gerodet werden, 7.000 qm Boden werden dauerhaft überbaut.

Windhöffigkeit

Bisher wurden am Sümpflesberg  keine Windmessungen durchgeführt und Uhl Windkraft hat weiterhin kein Windgutachten vorgelegt.

Die drei Windturbinen am WN-34  Goldboden konnten von Januar bis September 2018 nur ca. 50% der von der EnBW geplanten Strommenge erzeugen, obwohl in den meisten Monaten überdurchschnittliche Windverhältnisse herrschten. Dies beweist, Baden-Württemberg und speziell der Schurwald sind KEIN Windkraftland.

Landschaftsschutzgebiet

Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete. Durch den Bau von  zwei Windkraftanlagen würde hier der maximal mögliche Landschaftsschaden verursacht.

Die  Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis haben die  Änderung von Landschaftsschutzgebieten abgelehnt, weshalb der im Landkreis Esslingen liegende Teil des Windkraftvorranggebietes ES-02 Sümpflesberg und der Standort WN-35 Kaiserstraße / Brennten (Schlichten / Oberberken) entfallen sind. In beiden Fällen war die Begründung: zu geringe Windhöffigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Landratsamt Göppingen hier anders verfährt.

Abstand Wohnbebauung

Der von Fachleuten für erforderlich gehaltene Mindestabstand von der 10-fachen Anlagenhöhe (10H = 2.400 m) wird in der Regel nicht eingehalten: Baiereck: 800 m, Büchenbronn: 1.200 m, Krapfenreuth: 1.300 m,  Nassach-Unterhütt: 1.600 m, Thomashardt: 1.900 m, Schlichten: 1.900 m, Hegenlohe: 2.400 m.  

Lärm

Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Dies bestätigt auch das Schallgutachten des TÜV-Süd. An (fast) allen Immissionsorten ist die Schallbelastung höher als beim bisherigen Konzept.

In Baiereck wird sogar der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten. An 6 Immissionsorten, davon 2 in Baiereck, 2 in Büchenbronn und 2 in Thomashardt wird das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten.

Bei Berücksichtigung der bestehenden Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden und der geplanten Windkraftanlagen an GP-03 Weinstraße (Wangen / Unterberken) ergeben sich hohe Gesamtbelastungen (> 35 dB(A)) in Baiereck: Büchenbronner Straße, Solweg; Büchenbronn: Schorndorfer Straße, Kohlplatte; Krapfenreuth: Rosheckweg und im Gartenbaugebiet Herfeld.

Auch in Lichtenwald liegt die Gesamtbelastung nahe am nächtlichen Immissionsrichtwert (> 33 dB(A)), dies gilt insb. für Im Gänswasen, Staufenstraße und Bosslerweg. Nicht ganz so hoch ist die Belastung im Bergäcker und Gassenäcker, bzw. wegen höherem Richtwert nicht „relevant“.

Störend ist jedoch nicht nur die absolute Lautstärke, sondern auch der Charakter des Lärms (wusch, wusch, wusch).

Relevante Schallvorbelastungen wurden bei dem Schallgutachten nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch gegeben und belegt. Schallimmissionen von gewerblichen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwingend als Vorbelastung für den potentiellen Standort zu berücksichtigen.

Es ist ferner zu kritisieren, dass der TÜV-Süd keine Haftung für das Schallgutachten übernimmt. Schallreflexionen werden ausgeschlossen; diese sind jedoch aufgrund der Tallagen (insb. Baiereck) gegeben. Ebenso werden impulshaltige Geräusche ausgeschlossen, obwohl diese durch den Rotorblattdurchgang am Turm physikalisch unvermeidbar sind. Infraschall und tieffrequenter Schall werden als unkritisch bezeichnet; es gibt jedoch keine wissenschaftliche Studie, welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit von durch Windkraftanlagen erzeugtem Infraschall und Körperschall belegt.

Somit ist zu befürchten, dass die Lärmbelastung in der Realität höher ist, als prognostiziert. Dies hat sich auch an anderen Orten bereits gezeigt:

In Kuchen gibt es massive Beschwerden wegen der Windkraftindustrieanlagen am GP-14 Tegelberg:
Südwestpresse 21.02.2018:   Kuchener leiden unter Windrad-Lärm

Ebenso im Schuttertal (Ortenaukreis); hier müssen Windräder nachts abgeschaltet werden:
Badische Zeitung 21.12.2016: Ab sofort werden drei Windräder nachts abgeschaltet

Schattenschlag

Hauptleidtragender des Schattenschlag ist Baiereck. An allen Immissionsorten wird der tägliche Richtwert (30 Min./d) überschritten, an den meisten Orten auch der jährliche Richtwert (30 Std./a). Dies bedeutet, es wird zu vermehrten Schattenabschaltungen kommen müssen; die Frage ist aber, wer kontrolliert das? Es ist überall davon auszugehen, dass die rechtlich maximal zulässige Schattenemission ausgenutzt wird und es ist nicht auszuschließen, dass diese Grenzwerte zukünftig erhöht werden könnten.

Artenschutz

Das Windkraftprojekt verursacht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, weshalb unseres Erachtens  eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben „kann“. Dies ist hier gegeben. Uhl-Windkraft möchte jedoch nicht einmal eine Vorprüfung durchführen.

Im 1.000 Meter Umkreis der  Windkraftanlagen befinden sich Rotmilan-Revierzentren und ein Wespenbussard-Revierzentrum. Die  Mindestabstandsforderung (LUBW 2013) wird somit  verletzt.

Auch der  Landesnaturschutzverband hat sich gegen dieses Projekt ausgesprochen.

Brandschutz

Es sollte ein konkretes Brandschutzkonzept vorgelegt werden, in dem dargelegt wird wie ein Brand von Windkraftanlagen im Wald, nach einer längeren Trockenperiode (wie im Sommer 2018), an diesem Standort bekämpft werden soll, bzw. wie hier ein kontrolliertes Abbrennen erfolgen kann? (Löschwasser?)

Ferner sollte eine automatische Löschanlage für beide Maschinenhäuser vorgeschrieben werden.

Nachtbefeuerung

Die Nachtbefeuerung erfolgt durch ein dauerhaftes aggressives Blinken. Für die Nachtkennzeichnung sollte eine bedarfsgesteuerte Befeuerung vorgeschrieben werden. Dies bedeutet, die Befeuerung blinkt nur, wenn sich ein Flugzeug nähert und nicht ständig. Ferner sollte die Befeuerung der beiden Anlagen synchronisiert werden.

Akzeptanz

Dieses Windkraftprojekt hat keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Im Jahr 2016 wurden 1.500 Unterschriften gegen dieses Windkraftprojekt an Landrat Wolff übergeben.

Die Stadt Ebersbach hat im Jahr 2016 das Einvernehmen zu diesem Projekt verweigert, die Stadt Uhingen und die Gemeinde Lichtenwald haben kritische Stellungnahmen abgegeben.

Wir kämpfen weiter um den Schurwald als Natur- und Erholungsraum zu erhalten. Ein Windkraftfriedhof am Goldboden ist genug!

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WN-34 Goldboden: VGH verweigert Artenschutzprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lässt den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu. Hierzu schreibt die Naturschutzinitiative:

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WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Antrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen aus formellen Gründen ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 06.03.2019 über den Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Betriebsstopp der drei Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) entschieden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde der Antrag nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen sei. In der Sache (Artenschutz) wurde nicht entschieden – so bleibt gerichtlich weiterhin ungeklärt, ob die Genehmigung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom Dezember 2016 aus artenschutzrechtlichen Gründen rechtmäßig ist.

Die EnBW hat im Genehmigungsverfahren ein Vogelgutachten vorgelegt, bei dem nur ein Rotmilan-Revier im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen festgestellt wurde. Nach Hinweisen der Forstverwaltung musste später noch ein weiteres Rotmilan-Revier anerkannt werden. Wespenbussard-Reviere innerhalb des hier relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen wurden gar nicht gefunden.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel und Fledermäuse) haben erhebliche Mängel, so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert. Trotzdem hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis auf Basis dieser Gutachten die Genehmigung erteilt.

Der Schurwald ist nach unserer Beurteilung ein Hotspot für die Artenvielfalt; so sind weite Teile als NATURA 2000-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete geschützt.

Es besteht eine hohe Populationsdichte der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Wespenbussard. In einer Horstkartierung wurden im 3,3 km-Umkreis der Windkraftanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1 km Radius. Somit besteht hier ein Rotmilan-Dichtezentrum und die Windkraftanlagen hätten u.E. nicht genehmigt werden dürfen. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt. Diese sind ebenfalls ein Ausschlusskriterium für die Errichtung dieser Windkraftanlagen.

Die Artenschutzgutachten der EnBW und der NI könnten unterschiedlicher nicht sein. Während der Gutachter des Investors EnBW in einem mangelbehafteten Gutachten nur ein Rotmilan- und kein Wespenbussard-Revier gefunden hat, konnte der Gutachter der NI vier Rotmilan- und zwei Wespenbussard-Reviere feststellen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb innerhalb der 12-Monatsfrist Widerspruch gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen eingelegt und einen Eilantrag auf Betriebsstopp gestellt, weil ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für geschützte Vogelarten besteht.

Obwohl es sich um ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelte und hierbei die Widerspruchsfrist grundsätzlich 12 Monate beträgt, hat der VGH entschieden, dass im Fall Goldboden die Widerspruchsfrist nur 1 Monat sei. Auf Antrag der EnBW erfolgte nämlich im Dezember 2016 eine öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung, obwohl dies bei einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gar nicht vorgesehen ist. Nach der Entscheidung des VGH verkürze sich deshalb die Widerspruchsfrist von 12 auf 1 Monat. Dass die Bekanntmachung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, ändert hieran nichts.

Dies ist bisher einmalig, denn der VGH Baden-Württemberg ist das erste Obergericht in Deutschland, das eine Entscheidung mit solchem Tenor getroffen hat. Er stellt sich damit gegen die herrschende Rechtsmeinung, ohne dies jedoch substanziell zu begründen.

Eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung aus artenschutzrechtlicher Sicht Bestand haben kann, hat nicht stattgefunden. Ob für streng geschützte und windenergiesensible Vogelarten ein erhöhtes Tötungsrisiko besteht, wurde vom VGH nicht geprüft.

Sehr ärgerlich ist auch, dass sich der VGH in diesem Eilverfahren ein Jahr Zeit gelassen hat, um festzustellen, dass er die Klage aus formalen Gründen gar nicht zulassen will.

„Dies ist leider ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz sowie für den Schurwald und seine Bewohner. Wir sind sicher, dass die Genehmigung gegen den Natur- und Artenschutz und europäisches Recht verstößt“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die NI wird nun weiter rechtlich prüfen, wie sie dem Artenschutz zu seinem Recht verhelfen kann.

www.naturschutz-initiative.de

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Stellungnahme der BI  PRO SCHURWALD

Mit seiner Entscheidung verhindert der Verwaltungsgerichtshof eine gerichtliche Prüfung, ob die Genehmigung der Windkraftanlagen am Goldboden ordnungsgemäß ist oder nicht. Wir bedauern sehr, dass sich der VGH mit rein formalen Gründen um eine inhaltliche Entscheidung gedrückt hat. Offensichtlich wollte man unbedingt vermeiden die Windkraftanlagen am Goldboden stilllegen zu müssen, denn die Mängel der Artenschutzgutachten der EnBW sind sehr gravierend und die artenschutzrechtliche Situation vor Ort ist eindeutig.

Der Schurwald ist ein „Naturidyll, das auch durch die EU geschützt ist (Stuttgarter Zeitung, 16.03.2019).

Stuttgarter Zeitung 16.03.2019:   Der Schwurwald von der EU geschützt  –  Der Plan für das Naturidyll steht

Aber das spielte für den VGH keine Rolle.

Der EnBW wird eine ungerechtfertigte Rosinenpickerei gestattet; obwohl sie das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt hat, kommt sie in den Genuss der kurzen Widerspruchsfrist von 1 Monat, die eigentlich nur für Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gilt und muss noch nicht einmal die Formvorschriften hierfür beachten.

Es ist zu befürchten, dass die Tricksereien der EnBW nun Schule machen und die Rechte der Umweltverbände und Bürger ungerechtfertigt beschnitten werden.

Im Januar 2018 hatte der VGH bereits die Klage eines (privaten) Anliegers gegen die Windkraftanlagen am Goldboden, ebenfalls aus formellen Gründen, abgelehnt.

Auch hier bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ (Handelsblatt 12.01.2016).

Und am 05.11.2018 warnte er weiter vor einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland:

https://www.focus.de/politik/deutschland/ist-der-rechtsstaat-bedroht-ehemaliger-verfassungsrichter-warnt-dann-erodiert-der-staat-insgesamt_id_9850655.html

Hierzu tragen auch Gerichte bei, die sich mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen um Entscheidungen drücken!

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