Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Zweite Offenlage (02. April 2025)

Der Regionalverband Stuttgart hat am 02. April 2025 den überarbeiteten Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt (2. Offenlage). Auf dem Schurwald sind noch 10 Windkraftflächen in 5 Vorranggebieten auf 340 Hektar vorgesehen. Details finden Sie Hier .

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 31.07.2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 07.10.2025 und 07.11.2025 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben.

Hier unsere drei Hauptkritikpunkte:

  • Windhöffigkeit

Wir legen ein Gutachten zur Windhöffigkeit auf dem Schurwald vor. Dieses zeigt, dass an keinem der vorgesehenen Windkraft-Vorranggebiete die geforderte mittlere gekappte Windleistungsdichte von 215 Watt / qm in 160 Meter ü.G. erreicht werden kann. Deshalb ist auf die Ausweisung dieser fünf Standorte im Regionalplan Windkraft zu verzichten.

Nachdem  der Regionalverband Stuttgart einen laut BW-Windatlas 2019 ungeeigneten Standort  – RM-35 Buocher Höhe –  aufgrund einer von Dritten vorgelegten Windmessung nachträglich in die Planung aufgenommen hat,  muss er auch laut BW-Windatlas 2019 vermeintlich geeignete Standorte (auf dem Schurwald) nachträglich aus der Planung herausnehmen, wenn deren Untauglichkeit nachgewiesen wird.

  • Räumliche Überlastung

Im Umweltbericht wird auf das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt, Urt. V. 16.03.2012, 2L 2/11; Rz 20 Bezug genommen:

Dort heißt es: „Auf die Ausweisung von Windkraftgebieten ist zu verzichten, wenn diese zu einer Einkreisung von Siedlungsbereichen führen und damit auf die Bewohner bedrohlich wirken und sie belästigen. Eine Einkreisung liegt vor, wenn ein Windpark in einem Winkel von 120° um den Siedlungsbereich eine deutlich sichtbare, geschlossene, den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse bildet.“

Hieraus leitet der Regionalverband folgendes Auswahlkriterium räumliche Überlastung ab:

(Umweltbericht (Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Nr. RV-086/2023 Regionalversammlung am 25.10.2023), Seite 17, Pkt. 3.3 1.)

„Als maximal zumutbar gilt eine durchgängige Bebauung des Horizonts durch Windkraftanlagen von 2/3 des Gesichtsfelds (= 120°).

Im Umfeld von Ortslagen dürfen innerhalb eines horizontalen Winkels von 180° in beliebiger Blickrichtung

  • maximal 120° durchgehend von einer Potenzialfläche für WKA eingenommen werden,
  • demnach müssen mindestens 60° zusammenhängend freigehalten werden,
  • die beiden obigen Kriterien müssen von künftigen Vorrangflächen für WKA unter Berücksichtigung der Wirkung bestehender WKA gewährleistet sein.“

Auf dem Schurwald kann der zusammenhängende Freihaltekorridor von 60° durchgängig nicht dargestellt werden. Es entsteht somit eine räumliche Überlastung.

Der Freihaltekorridor von 60° kann nur eingehalten werden, wenn auf die Erweiterung von RM-34 verzichtet wird. Bei GP-01 / GP-03 sind die Vorrangflächen so zu verkleinern, dass der Freihaltekorridor  von 60° gegeben ist.

  • Vorsorgeabstand Lärmschutz

Der Regionalverband hat aus Gründen des Lärmschutzes einen Vorsorgeabstand von 800 Meter zu Siedlungsgebieten festgelegt.

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ist von Uhingen-Baiereck 800 Meter entfernt. Durch die beiden Windkraftanlagen Nordex N149 kommt es in Baiereck (und anderen Ortschaften) in 1.000 Meter Entfernung (und weiter) zu Richtwertüberschreitungen der TA-Lärm; Brummtöne (Tonhaltigkeit) sind deutlich wahrnehmbar.

Ein Austausch der Getriebe in beiden Anlagen im August 2025 brachte keine Lösung des Problems. Nachdem die beiden Windkraftanlagen seit 30.09.2025 wieder in Betrieb sind kommt es zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung.

Dies zeigt, dass auf dem Schurwald ein Vorsorgeabstand von 800 Meter offensichtlich nicht ausreichend ist. Hierbei ist die Topografie, sowie Ruhe und Abgeschiedenheit des Schurwaldes von Bedeutung. Grundsätzlich ist die Topografie auf dem Schurwald überall gleich. Deshalb können ähnliche Belästigungen wie bei GP-05 auch von den anderen Schurwald-Standorten nicht ausgeschlossen werden. Der Vorsorgeabstand ist deshalb auf dem Schurwald großzügiger zu bemessen.

Wir halten auf dem Schurwald einen Vorsorgeabstand von mindestens 1.200 Meter zur Wohnbebauung für erforderlich. Für BB-14 wurde bereits ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter beschlossen (Lex Diezenhalde).

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 25.07.2025:

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Vorsorgeabstand zum Schutz vor optisch bedrängender Wirkung

Mit Mail vom 10.10.2025 haben wir vom Regionalverband Stuttgart einen Vorsorgeabstand zu Siedlungsgebieten zum Schutz vor optisch bedrängender Wirkung von 1.200 Meter gefordert:

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Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart (1. Offenlage) vom 22.01.2024 finden Sie Hier .

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Zweites Beteiligungsverfahren Regionalplan Windkraft

Der Verband Region Stuttgart hat am 02. April 2025 einen zweiten Planentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region beschlossen.

Vom 02. Juni 2025 bis 01. August 2025 können Stellungnahmen beim Regionalverband Stuttgart eingereicht werden.

In diesem Beteiligungsverfahren sollen Stellungnahmen nicht mehr per Brief-Post, sondern nur noch per E-Mail oder eine Online-Plattform eingereicht werden.

Wir haben eine standardisierte Stellungnahme im WORD-Format vorbereitet die Sie HIER herunterladen können.

Bitte den Text aus der WORD-Datei kopieren und in das E-Mail oder die Online-Plattform einfügen. Vorname und Nachname sowie Adresse ergänzen. Der Text kann selbstverständlich verändert oder ergänzt werden. Bei der Mail im Betreff „Regionalplan Windkraft – Schurwald“ einfügen.

Falls Sie keine Möglichkeit haben eine Stellungnahme per E-Mail oder die Online-Plattform abzugeben sollten Sie den Postweg wählen. Hierzu können Sie die standardisierte Stellungnahme im PDF-Format HIER herunterladen.

Die Bestimmung der Windkraft-Vorranggebiete ist auch eine politische Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. So senden wir ein klares Signal nach Stuttgart!

Bei dieser Aktion geht es darum eine möglichst hohe Anzahl von Stellungnahmen für alle Schurwald-Standorte zu generieren. Jedes volljährige Haushaltsmitglied sollte deshalb eine eigene Stellungnahme abgeben (separate Mail).

Die BI PRO SCHURWALD wird daneben wieder eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme abgeben und zu jedem Standort ausführlich Stellung nehmen. Sie müssen also nicht besorgt sein, wenn für den Standort der Sie am meisten beeinträchtigt nicht alle Argumente in der Standard-Stellungnahme stehen.

Stellungnahme bitte bis zum 31. Juli 2025 beim Regionalverband Stuttgart einreichen:

per Mail: windenergie@region-stuttgart.org                            

per Online-Plattform:     Online-Beteiligung     

Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.

Kontaktieren Sie auch die Regionalräte:

Mitglieder Regionalversammlung Stuttgart

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LÄRMPROBLEME IN BAIERECK SIND EIN WECKRUF

Der Windkraftausbau ist mit erheblichen Nachteilen und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden. Dies zeigt sich aktuell besonders drastisch bei GP-05 in Ebersbach – Büchenbronn im Landkreis Göppingen. Die Lärmprobleme machen deutlich, dass Windkraftanlagen keine harmlosen rotierenden Sonnenblumen sind.

Die Anwohner in Uhingen–Baiereck sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach!

Die Lärmbelästigungen zeigen zu welcher Gefahr für Gesundheit und Immobilienwerte Windkraftanlagen führen.

GP-05 Sümpflesberg / Königseiche – Massive Lärmbelästigungen durc Windkraftanlagen

Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Hörproben:

Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

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ÄNDERUNGEN ZUM ERSTEN PLANENTWURF

Zum ersten Entwurf (10/2023) gab es 6.500 Einwendungen von Bürgern, davon betrafen ca. 3.000 Einwendungen die Schurwald-Standorte !!!

Der Widerspruch hat sich gelohnt. Von ursprünglich acht Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald wurden drei komplett gestrichen: ES-01 (Plochingen / Baltmannsweiler) , RM-21 (Schichten / Berken) und GP-02 (Wäschenbeuren / Birenbach).

Vier Gebiete wurden verkleinert: GP-01 (Adelberg), GP-03 (Wangen), RM-33 (Schnait / Manolzweiler) und RM-34 (Goldboden). RM-34 wurde im Osten (Büchenbronn / Baiereck) reduziert. (Bündnis90 / Die Grünen versuchten die Verkleinerung von RM-34 zu verhindern; zum Glück erfolglos).

Von ursprünglich 600 ha sind 340 ha übriggeblieben (-43%).

Wir freuen uns darüber, dass die Regionalräte unsere Argumente gewürdigt haben.

Aber auch 340 ha ist eine extrem große Fläche. Würde diese Planung Realität werden, dann droht der Schurwald von einem Natur- und Erholungsraum zu einer Windkraft-Industriezone zu werden. Auch für die gesamte Region Stuttgart wäre dies die einschneidenste Veränderung der Landschaft seit der industriellen Revolution.

JETZT AKTIV WERDEN ! Das erste Beteiligungsverfahren hat gezeigt – Widerstand zeigt Wirkung. Deshalb müssen wir jetzt noch einmal alles geben!

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ZWEITER ENTWURF Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart (02.06.2025)

HOHE WINDKRAFTDICHTE

Für den Schurwald sind weiterhin 5 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 340 Hektar vorgesehen, die sich auf 10 Einzelflächen aufteilen. Dies führt zu einer unerwünschten Aufsplitterung und widerspricht dem Ziel der Bündelung und Standortkonzentration. RM-34 führt zusammen mit RM-33 und GP-05 zu einer unerwünschten Galeriebildung. GP-01 und GP-03 führen zur Umzingelung von Adelberg. Die 10 Windkraftflächen führen weiterhin zu einer sehr hohen Windkraftdichte.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

GP-05 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

WINDHÖFFIGKEIT

Der BW-Windatlas 2019 weist für den Schurwald eine nur sehr grenzwertige Windhöffigkeit aus. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund wird mit 200 – 270 Watt / qm angegeben; dies liegt im Bereich des Mindestrichtwertes von 215 Watt / qm. Am Standort Winterbach – Goldboden wird die im Windatlas 2019 errechnete Windhöffigkeit aber in der Realität bei weitem nicht erreicht. Es sind somit nur mit sehr mäßigen Windstromerträgen zu rechnen.

RM-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

NATUR- UND ERHOLUNGSRAUM

Die Windkraft ist mit großen Nachteilen und Beeinträchtigungen verbunden. Für alle 5 potenziellen Vorranggebiete wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. Drei Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Eine erhebliche Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung wird vom Regionalverband angenommen.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen.

Zahlreiche Flächen befinden sich im naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Bodenschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus.

Es besteht eine große Gefahr, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört wird, obwohl nur ein relativ geringer Windstromertrag zu erwarten ist.

VORSORGEABSTAND

Der Regionalverband hat Vorsorgeabstände zum Gesundheitsschutz der Menschen festgelegt: für Siedlungsgebiete: 800 Meter und für Wohngebäude im Außenbereich: 600 Meter. Es ist ungeklärt ab welchem Abstand zu den nahezu 300 Meter hohen Windkraftanlagen der Schutz des Menschen ausreichend gewährleistet ist.

Art. 2 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu ergreifen. Der Gesundheitsschutz ist somit ein grundlegendes Staatsziel.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Menschen im Außenbereich einen geringeren Anspruch auf Gesundheitsschutz haben als in Siedlungsgebieten.

Darüber hinaus hat die Regionalversammlung am 02.04.2025 beschlossen wegen der „außerordentlich hohen Siedlungsdichte“ das potenzielle Vorranggebiet BB-14 so zu verkleinern, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Böblingen 1.200 Meter beträgt („Lex Diezenhalde“). Das Grundgesetz sieht jedoch keinen abgestuften Gesundheitsschutz vor.

Hier kommt es zu einer krassen Benachteiligung der Landbevölkerung, die sowieso die Nachteile und Belastungen des Ausbaus von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik tragen muss.

Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, dann verdient die Landbevölkerung auf dem Schurwald den gleichen Gesundheitsschutz (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wir fordern deshalb für den Schurwald ebenfalls einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zu den Windkraft-Vorranggebieten.

Wie oben erwähnt kommt es zur Überschreitung der Lärm-Richtwerte der beiden Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Die Anlagen überschreiten nicht nur den Lärm-Richtwert der TA-Lärm, sondern sind auch tonhaltig und impulshaltig, und emittieren niederfrequente Geräusche.  Hauptbetroffen ist der Uhinger Ortsteil Baiereck in ca. 1.000 Meter Entfernung, aber auch in Büchenbronn und Thomashardt gibt es Beschwerden.  Die Anlagen sind seit mehreren Monaten stillgelegt.

Die Topografie ist im Schurwald grundsätzlich überall gleich. Deshalb können zusätzliche Belästigungen auch von anderen Standorten für die umliegenden Orte nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung ist deshalb für den Schurwald zwingend.

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SCHURWALD WINDKRAFT STANDORTE IM DETAIL

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • RM-33 liegt in einem LUBW „Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten“ Kategorie B. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen zu rechnen.
  • Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-131 seit Dezember 2017 in Betrieb
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • Windkraft-Vorranggebiet GP-05 ist gegenüber dem ersten Planentwurf (10/2023) unverändert
  • 2 Windkraftanlagen des Typs Nordex N-149 seit Dezember 2024 in Betrieb; wegen Verstoß gegen die TA-Lärm und Nebenbedingungen der Genehmigung seit März 2025 stillgelegt; siehe hier und hier
  • Informationen zur Genehmigung im Jahr 2022 finden Sie hier und hier
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • Genehmigungsantrag für 4 Windkraftanlagen des Typs Vestas V-172 gestellt
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • Sichtbeziehung zu den Kulturdenkmalen Hohenstauffen und Kloster Adelberg
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Steckbrief GP-01: hier

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UNSERE FORDERUNGEN

Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

In der Gesamtabwägung, auf der einen Seite mäßige Windstromerträge und auf der anderen Seite massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen ist der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht. Wegen der geringen Windhöffigkeit ist ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Windkraft (§2 EEG) nicht gegeben.

Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung

Die Gleichbehandlung mit Böblingen (BB-14) und die Topographie des Schurwaldes (Baiereck) erfordern einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung auf dem Schurwald. Bei diesem Mindestabstand sind keine Windkraft-Vorranggebiete auf dem Schurwald darstellbar.

Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

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RECHTSFOLGEN

Die rechtskräftige Ausweisung von Windkraftvorranggebieten bedeutet in der Praxis einen Anspruch auf Genehmigung von Windkraftanlagen.

Die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Gutachten werden von den Projektierern beauftragt und bezahlt, sind also Parteiengutachten. § 2 EEG erklärt zudem den Ausbau der Windkraft zum „überragenden öffentlichen Interesse“ und legt fest, dass bei Schutzgüterabwägungen den Belangen der erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen ist. Dies bedeutet, dass Landschafts-, Natur- und Anwohnerschutz in den Genehmigungsverfahren nachrangig sind!

Deshalb ist es entscheidend die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten zu verhindern. Bitte engagieren Sie sich für den Erhalt des Schurwaldes als Natur- und Erholungsraum.

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  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte.
  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 31. Juli 2025 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im Dezember 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 08. März 2026 ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Machen Sie den Kandidaten klar, dass der Windkraftausbau ein wichtiges Kriterium für Ihre Wahlentscheidung ist.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

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Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

Mit den beiden eingefügten MP4-Audiodateien können Sie sich einen eigenen Eindruck über die Geräusche von Windkraftanlagen verschaffen.

Am 20.12.2024 wurden am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 in Betrieb genommen.

Seither kommt es zu massiven Protesten der Anwohner wegen störendem Lärm, besonders betroffen ist die Ortschaft Baiereck. Uhingen – Baiereck liegt ca. 900 – 1.400 Meter von den Windkraftanlagen entfernt im Nassachtal.

Beide Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig (=erzeugen Brummtöne). Zudem wird in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert der TA-Lärm für Allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) überschritten.

In Baiereck ist aber auch tieffrequenter Schall und Infraschall nachweisbar, der eindeutig den Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche zugeordnet werden kann.

Die eingefügten MP4-Dateien enthalten nächtliche Geräuschaufzeichnungen in Baiereck vom 30.01.25 und 01.04.25. Wir bitten Sie die Audiodatei mit einem guten Kopfhörer oder einem guten In-Ear-Ohrhörer abzuhören. Um auch die Tieffrequenzen (< 40 Hz) wahrnehmen zu können sollte der Übertragungsbereich bei 10 Hz beginnen.

Hiermit kann sich jedermann einen Eindruck über die Geräuschsituation vor Ort verschaffen. Die Anwohner selbst sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach! Zwischenzeitlich hat Baiereck landesweit eine traurige Berühmtheit erlangt.

Brummtöne

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Brummtöne“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:45 Minuten;
für die Einstellung der Lautstärke können die aufgezeichneten Eulenrufe ein guter Vergleichsmaßstab sein.
Zur Verdeutlichung haben wir phasenweise die Frequenzen   144 Hz   –   72 HZ   –   < 40 Hz   herausgefiltert und wieder eingeblendet.
So können Sie sich einen eigenen Eindruck verschaffen was 72 Hz und was 144 Hz bedeuten.

 

Aufgrund der Topographie und ruhigen Lage von Baiereck sind die Brummtöne und der tieffrequente Schall hier besonders deutlich wahrnehmbar. An Standorten mit lauteren Umgebungsgeräuschen sind diese Töne bzw. Frequenzen ggf. nicht so deutlich festzustellen. Die Auswirkungen dieser Frequenzen auf Gesundheit und Wohlbefinden sind aber auch hier gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Windkraftanlagen die tonhaltig sind nicht dem Stand der Technik entsprechen. In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wird i.d.R. festgelegt, dass die Windkraftanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.

Es sind aber Zweifel angebracht, ob dies auch ausreichend geprüft und kontrolliert wird. Im vorliegenden Fall wurden die starken Brumm-Töne bei 144 Hz und 72 Hz nur durch die Aufzeichnungen der BI PRO SCHURWALD nachgewiesen. Diese Tonfrequenzen ergaben sich im Schwachlastbereich der Windkraftanlagen und dieser Bereich wird im Regelfall entsprechend den einschlägigen Messvorschriften nicht untersucht.

Die Tonfrequenzen der Windkraftanlagen fallen je nach Windgeschwindigkeit (Betriebszustand) unterschiedlich aus. Mit höheren Windgeschwindigkeiten steigen auch die Tonfrequenzen; bleiben aber deutlich hörbar.

Da die Nordex-Windkraftanlagen nicht gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden können, wurden sie am 06.03.2025 bis auf Weiteres außer Betrieb genommen.

Infraschall

Vielfach wird ausgeführt, dass Menschen Infraschall (< 20 Hz) bei real vorkommenden Schalldrücken nicht mehr hören würden. Daraus wird abgeleitet, dass der Infraschall von Windkraftanlagen zu keinen Belästigungen und schädlichen Wirkungen führen würde.

Der Mensch kann Infraschall aber wahrnehmen – es ist dann kein Hören, mit den Sinneseindrücken Lautstärke und Tonhöhe, sondern ein Fühlen und Empfinden. Diese Frequenzen werden z.B. als Dröhn-, Schwingungs-, Vibrations- oder Druckgefühl wahrgenommen, oft entsteht ein bedrückendes und beklemmendes Gefühl.

Bitte verschaffen Sie sich einen eigenen Eindruck:

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Infraschall“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:05 Minuten;
der Frequenzanteil < 30 Hz (tieffrequenter Schall + Infraschall) wurde hervorgehoben.
Der Geräuschanteil < 30 Hz wird mehrfach ein- und ausgeblendet:
15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein.
Bitte verwenden Sie einen hochwertigen  Kopfhörer oder In-Ear-Ohrhörer mit einem Übertragungsbereich ab 10 Hz und drehen Sie ihn auf maximale Lautstärke. Kopfhörer erst danach aufsetzen!
Bitte nicht zu lange hören – auch wenn der Infraschall nicht hörbar ist, so besteht doch ein erheblicher Schalldruck.

 

Tieffrequenter Schall und Infraschall werden durch Hindernisse, wie z.B. Wände und Fenster, nur gering gedämpft, so dass auch im Innern von Gebäuden Einwirkungen auftreten. Die Menschen können sich deshalb in Häusern und Wohnungen vor diesen Schallwellen nicht schützen.

 Infraschall steht im Verdacht gesundheitliche Schäden zu verursachen!

Oft wird dargelegt, dass der von Windkraftanlagen emittierte Infraschall sich nach einigen hundert Meter nicht mehr vom natürlichen Infraschall abheben würde.

Wir konnten jedoch nachweisen, dass Baiereck zweifelsfrei markant Infraschall ausgesetzt ist, der von den über 1.000 Meter entfernten Windkraftanlagen stammt. Bei einer zeitweisen Abschaltung der Windkraftanlagen kommt es zu einem starken Pegelabfall in diesen Frequenzbereichen:

Es gilt: Nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm, Brummtöne oder tieffrequenten Schall!

 

Weiterte Informationen:

 ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)
https://www.youtube.com/watch?v=1V-7U4dUDhU 

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“:
https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:
https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

 

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Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen.

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt.

Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.

Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.

Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.

Südwestpresse  06.03.2025:  Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

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1. Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen

Am 20. Dezember 2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen – Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.

Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.

Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.

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2. Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

a. Außerordentlich hohe Tonhaltigkeit

Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der  gemäß  DIN  45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.

Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.

b. Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm

Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.

c. Tieffrequente Töne

Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.

Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.

d. Impulshaltigkeit

Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).

Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.

Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt  derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!

Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.

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3. Massive Nachteile und Belästigungen für die Bevölkerung

a. Gefährdung der menschlichen Gesundheit

Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

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b. Zerstörung von Immobilienwerten

Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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4. Erwartungen an das Landratsamt Göppingen

Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.

Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden.  Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.

Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.

Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.

Weitere Informationen unter:

ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Leserbrief: Investitionsschutz steht über dem Schutz der Bürger

Veröffentlicht unter Einführung | Kommentare deaktiviert für Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Bürgerbefragung in Baiereck  – Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach

Am 20.12.2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Baden-Württemberg, Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen-Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen.

Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Südwestpresse 04.01.2025: Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Der Ortschaftsrat von Nassachtal / Diegelsberg hat deshalb eine Bürgerbefragung zu den Auswirkungen der Windkraftanlagen durchgeführt.

Südwestpresse 07.02.2025: Neue Windräder bei Baiereck: „Die Nächte sind unerträglich“

  • Alle 264 Haushalte in Baiereck wurden befragt; Rückläufe 201 (Rücklaufquote 76%)

Einwohnerbefragung in Baiereck zur Windkraft

Für 96% haben die zwei Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche Auswirkungen auf den Alltag;

Die überwiegende Mehrheit fühlt sich stark bis sehr stark in ihrem Alltag beeinflusst.

Ca. 80% bewerten die Auswirkungen der Windkraftanlagen als sehr negativ.

Ca. 80% fühlen sich durch die Schallemissionen in der Nacht sehr stark beeinträchtigt.

Ca. 40% fühlen sich durch Schattenschlag sehr stark beeinträchtigt.

  • Folgen und Auswirkungen auf den Alltag sind:

Schlafstörungen (60%), Nutzung Garten / Terrasse fraglich (20%), Konzentrationsschwierigkeiten (16%), Unruhe / Nervosität (16%), Kopfschmerzen (16%), …

  • Folgende Konsequenzen und Maßnahmen erwägen die Bürger aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen:

Wegzug aus Baiereck (54%), ….

  • Wünsche der Bürger:

Abschaltung bei Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (46%), Rückbau / Stilllegung (33%).

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Der Landkreis Göppingen will bis 2040 klimaneutral werden; die Menschen in Baiereck zahlen hierfür einen hohen Preis!

Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten die Windkraftanlagen und ein klimaneutraler Landkreis – wegen des EU-CO2-Zertifikatehandels – NICHT. Es handelt sich um Symbolpolitik, die Nachteile und Beeinträchtigungen sind dagegen real:

  • Gesundheitliche Konsequenzen bei Lärm durch Windkraftanlagen

Bei Menschen, die regelmäßig tieffrequenten Schallimissionen ausgesetzt sind, kann dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen: Schlafstörungen, ein allgemeines Unwohlsein, ständige Müdigkeit oder eine schlechte Konzentration sind in diesem Zusammenhang mögliche Symptome.

Eine dauerhafte Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche sowie von Infraschall kann ebenfalls chronischen psychischem Stressauslösen und psychosomatische Erkrankungen wie Tinnitus auslösen oder verstärken.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

  • Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte

Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Anlagen errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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Und es soll weiter gehen, die Region Stuttgart plant 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald:

Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

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Seit 2016 laufen drei Windkraftanlagen am  Standort GP-14 Tegelberg (Donzdorf); im benachbarten Kuchen kommt es seither ebenfalls zu massiven Lärmstörungen.

Innerhalb von 7 Jahren konnten diese nicht behoben werden!  ☹

Deshalb gilt es den Anfängen zu wehren; nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm!

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Leserbrief: Sargnägel für Baiereck

Leserbrief: Man muss eine Lösung zur Beseitigung des Lärms in Baiereck finden

Veröffentlicht unter Einführung | Kommentare deaktiviert für ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Windkraftprojekt GP-03 Schorndorf – Unterberken / Wangen

Energiedienstleistungen Remstal GmbH (EDR) hat im Auftrag der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF)  am 17.07.2024 beim Landratsamt Göppingen einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 am Standort GP‐03 Unterberken / Wangen (ehemaliges Bundeswehrdepot) eingereicht.

Die Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 haben eine Nennleistung von je 7,2 MW, eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und eine Gesamthöhe von 261 m. Die Rotorfläche beträgt 23.200 m².

Der geplante Standort befindet sich an der Wangener Straße L1225 zwischen Schorndorf‐Unterberken und Wangen auf dem Gelände eines ehemaligen Bundeswehrdepots (Gebiet Weiter Wald).

Die vier Windkraftanlagen erfordern ein Investitionsvolumen von 40 Mio. Euro und sollen 60 GWh/a Windstrom pro Jahr liefern.

Sollten diese Windkraftanlagen genehmigt werden wären auf dem Schurwald bereits 9 Windkraftanlagen errichtet; der Weg vom Natur- und Erholungsraum zur Windkraftindustriezone wird  konsequent weitergegangen.

Die EDR bewirbt das Windkraftprojekt „Windpark Schurwald“ im Internet:
https://www.windpark-schurwald.de/

Man beachte die Visualisierungen: Die 261 Meter hohen Windkraftanlagen sind kaum in der Landschaft zu sehen, sie sind eher als Suchbilder nutzbar.

Artenschutz

Die EDR hatte bereits im Jahr 2015 einen Genehmigungsantrag für vier Windkraftanlagen an diesem Standort gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch im Jahr 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen wieder zurückgezogen. Es bestand ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und Wespenbussard. Nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte macht man nun einen zweiten Anlauf.

Windhöffigkeit

Wie auch andere Standorte auf dem Schurwald herrschen am GP-03 Wangen schwache Windverhältnisse. Der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt /qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht. Das wirtschaftliche Risiko des Windkraftprojektes dürfte erheblich sein; bei dem Vorgängerprojekt sind die Stadtwerke Tübingen ausgestiegen, weil ihre Renditeerwartungen nicht erfüllt wurden (StZ 12.10.2016).

Wirtschaftlichkeit

Es ist unverständlich warum die beiden Stadtwerke sich in einem so riskanten Projekt engagieren. Die Stadtwerke Schorndorf haben in den Jahren 2022 und 2023 ein negatives Ergebnis vor Steuern. Der Aufsichtsrat empfahl für das Jahr 2023 dem Geschäftsführer die Entlastung zu verweigern.

Bei den Stadtwerke Fellbach heißt es in den Lageberichten der Jahr 2022 und 2023: „  … hohe Risiken vorhanden die sich sehr wahrscheinlich negativ wirtschaftlich auswirken werden.“

Warum will man nun 40 Mio. Euro in ein weiteres Risiko investieren, das zudem die Lebens- und Wohnqualität der Bürger und Kunden beeinträchtigt und deren Immobilienwerte stark schmälert?

 Lärmausbreitung

Laut dem vom Projektierer EDR vorgelegten Schallgutachten wird der nächtliche Immissionsrichtwert in Unterberken erreicht. An fünf berechneten Immissionspunkte wird das Irrelevanzkriterium verletzt. Es ist fraglich, ob alle Vorbelastungen bei der Schallprognose berücksichtigt wurden.

Bei der Schallprognose wurde die Topographie nicht berücksichtigt. Offensichtlich erfolgte auch keine Prüfung hinsichtlich tieffrequenter Geräusche.

Die Windkraftanlagen am benachbarten Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) führen zu erheblichen Lärmbelästigungen in Uhingen-Baiereck. Seit 06.03.2025  sind die Anlagen abgeschaltet. Dies sollte Mahnung genug sein das Lärmgutachten besonders genau zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der mit uns befreundeten Bürgerinitiative „Lebensraum Östlicher Schurwald e.V.“ vom 12.12.2024:

GP-03 Wangen – Stellungnahme Lebensraum Östlicher Schurwald 

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Informationsveranstaltung der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF) am 10. November 2025 in Oberberken: Presseberichte: 

Stuttgarter Zeitung 11.11.2025: Vier 261 Meter hohe Schurwald-Windräder kommen – „Ob Sie es wollen oder nicht“

Schorndorfer Nachrichten 12.11.2025: Windpark-Info – Angst vor Brummtönen

Südwestpresse 12.11.2025: Gipfeltreffen auf dem Schurwald

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Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gibt den 12 Regionen ein einheitliches Flächenziel für die Windkraftnutzung von 1,8% vor, ohne regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Durch diese pauschale Vorgabe kommt es systematisch zur

  • Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit und
  • Ausweisung schlecht geeigneter bzw. sogar ungeeigneter Windkraftstandorte.

Ferner ergeben sich ungerechtfertigte Benachteiligungen einzelner Regionen, wie z.B. der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Für die Aktualisierung der Regionalpläne Windkraft fehlt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der „Fachbeitrag Artenschutz“ entspricht nicht naturschutzfachlichen Standards.

Dies stellt die Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit der Regionalpläne in Frage und weckt Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Seriosität der Planung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf das Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Mängel zu beseitigen. Die Einzelheiten können untenstehendem Appell entnommen werden.

Appell der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 10.04.2024:

Mail der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD an die Regionalversammlung Stuttgart zum Appell Klimaschutzgesetz vom 10.04.2024:

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Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Erste Offenlage (25. Oktober 2023)

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt. Auf dem Schurwald sind 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten vorgesehen. Details finden Sie hier.

Windkraftausbau auf dem Schurwald stößt auf breite Ablehnung

Am 20. Februar 2024 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass 6.500 Stellungnahmen zum Planungsentwurf beim Regionalverband eingegangen sind. Hiervon dürfte ein erheblicher Teil die potenziellen Windkraft-Standorte auf dem Schurwald betreffen. Unsere Bürgerinitiative hatte eine standardisierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Ferner fordern alle Schurwald-Kommunen eine Reduzierung der vorgeschlagenen Windkraftflächen auf ihrer Gemarkung  und / oder sprechen sich generell gegen den Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald aus.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 22.01.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 08.04.2024 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben. Beide Unterlagen finden Sie hier.

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 22.01.2024:

Offener Brief der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zum Regionalplanentwurf Windkraft an die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart vom 08.04.2024:

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Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

Veröffentlicht unter Einführung | Verschlagwortet mit , , | Kommentare deaktiviert für Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Leben mit dem Windrad

Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald wird unser Landschaft und unser Leben dramatisch verändern:

Aus einem Natur- und Erholungsraum wird eine Windkraft-Industriezone. Hier einige Fotos von anderen Windkraft-Standorten in Deutschland:

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Paderborn-Dahl

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Rodeberg-Struth

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Geopferte Landschaften (4 Min.)

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Schöner wohnen in Rhein-Hunsrück (2,5 Min.)

Im Internet finden sich jede Menge weitere Fotos, einfach googeln

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„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Vier Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten.

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  • NIUS  06.09.2023: Im Schatten der Windräder  (20 Min.)

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  • ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)

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Veröffentlicht unter Einführung | Kommentare deaktiviert für Leben mit dem Windrad