Lärm durch Windkraftanlagen – Hörprobe

Mit den beiden eingefügten MP4-Audiodateien können Sie sich einen eigenen Eindruck über die Geräusche von Windkraftanlagen verschaffen.

Am 20.12.2024 wurden am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 in Betrieb genommen.

Seither kommt es zu massiven Protesten der Anwohner wegen störendem Lärm, besonders betroffen ist die Ortschaft Baiereck. Uhingen – Baiereck liegt ca. 900 – 1.400 Meter von den Windkraftanlagen entfernt im Nassachtal.

Beide Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig (=erzeugen Brummtöne). Zudem wird in Baiereck der nächtliche Immissionsrichtwert der TA-Lärm für Allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) überschritten.

In Baiereck ist aber auch tieffrequenter Schall und Infraschall nachweisbar, der eindeutig den Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche zugeordnet werden kann.

Die eingefügten MP4-Dateien enthalten nächtliche Geräuschaufzeichnungen in Baiereck vom 30.01.25 und 01.04.25. Wir bitten Sie die Audiodatei mit einem guten Kopfhörer oder einem guten In-Ear-Ohrhörer abzuhören. Um auch die Tieffrequenzen (< 40 Hz) wahrnehmen zu können sollte der Übertragungsbereich bei 10 Hz beginnen.

Hiermit kann sich jedermann einen Eindruck über die Geräuschsituation vor Ort verschaffen. Die Anwohner selbst sagen: Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach! Zwischenzeitlich hat Baiereck landesweit eine traurige Berühmtheit erlangt.

Brummtöne

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Brummtöne“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:45 Minuten;
für die Einstellung der Lautstärke können die aufgezeichneten Eulenrufe ein guter Vergleichsmaßstab sein.
Zur Verdeutlichung haben wir phasenweise die Frequenzen   144 Hz   –   72 HZ   –   < 40 Hz   herausgefiltert und wieder eingeblendet.
So können Sie sich einen eigenen Eindruck verschaffen was 72 Hz und was 144 Hz bedeuten.

 

Aufgrund der Topographie und ruhigen Lage von Baiereck sind die Brummtöne und der tieffrequente Schall hier besonders deutlich wahrnehmbar. An Standorten mit lauteren Umgebungsgeräuschen sind diese Töne bzw. Frequenzen ggf. nicht so deutlich festzustellen. Die Auswirkungen dieser Frequenzen auf Gesundheit und Wohlbefinden sind aber auch hier gegeben.

Grundsätzlich gilt, dass Windkraftanlagen die tonhaltig sind nicht dem Stand der Technik entsprechen. In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wird i.d.R. festgelegt, dass die Windkraftanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.

Es sind aber Zweifel angebracht, ob dies auch ausreichend geprüft und kontrolliert wird. Im vorliegenden Fall wurden die starken Brumm-Töne bei 144 Hz und 72 Hz nur durch die Aufzeichnungen der BI PRO SCHURWALD nachgewiesen. Diese Tonfrequenzen ergaben sich im Schwachlastbereich der Windkraftanlagen und dieser Bereich wird im Regelfall entsprechend den einschlägigen Messvorschriften nicht untersucht.

Die Tonfrequenzen der Windkraftanlagen fallen je nach Windgeschwindigkeit (Betriebszustand) unterschiedlich aus. Mit höheren Windgeschwindigkeiten steigen auch die Tonfrequenzen; bleiben aber deutlich hörbar.

Da die Nordex-Windkraftanlagen nicht gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden können, wurden sie am 06.03.2025 bis auf Weiteres außer Betrieb genommen.

Infraschall

Vielfach wird ausgeführt, dass Menschen Infraschall (< 20 Hz) bei real vorkommenden Schalldrücken nicht mehr hören würden. Daraus wird abgeleitet, dass der Infraschall von Windkraftanlagen zu keinen Belästigungen und schädlichen Wirkungen führen würde.

Der Mensch kann Infraschall aber wahrnehmen – es ist dann kein Hören, mit den Sinneseindrücken Lautstärke und Tonhöhe, sondern ein Fühlen und Empfinden. Diese Frequenzen werden z.B. als Dröhn-, Schwingungs-, Vibrations- oder Druckgefühl wahrgenommen, oft entsteht ein bedrückendes und beklemmendes Gefühl.

Bitte verschaffen Sie sich einen eigenen Eindruck:

Audio-Datei: „Baiereck Hörprobe Infraschall“
Diese Geräuschdatei hat eine Länge von 1:05 Minuten;
der Frequenzanteil < 30 Hz (tieffrequenter Schall + Infraschall) wurde hervorgehoben.
Der Geräuschanteil < 30 Hz wird mehrfach ein- und ausgeblendet:
15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein – 10 Sek. aus – 15 Sek. ein.
Bitte verwenden Sie einen hochwertigen  Kopfhörer oder In-Ear-Ohrhörer mit einem Übertragungsbereich ab 10 Hz und drehen Sie ihn auf maximale Lautstärke. Kopfhörer erst danach aufsetzen!
Bitte nicht zu lange hören – auch wenn der Infraschall nicht hörbar ist, so besteht doch ein erheblicher Schalldruck.

 

Tieffrequenter Schall und Infraschall werden durch Hindernisse, wie z.B. Wände und Fenster, nur gering gedämpft, so dass auch im Innern von Gebäuden Einwirkungen auftreten. Die Menschen können sich deshalb in Häusern und Wohnungen vor diesen Schallwellen nicht schützen.

 Infraschall steht im Verdacht gesundheitliche Schäden zu verursachen!

Oft wird dargelegt, dass der von Windkraftanlagen emittierte Infraschall sich nach einigen hundert Meter nicht mehr vom natürlichen Infraschall abheben würde.

Wir konnten jedoch nachweisen, dass Baiereck zweifelsfrei markant Infraschall ausgesetzt ist, der von den über 1.000 Meter entfernten Windkraftanlagen stammt. Bei einer zeitweisen Abschaltung der Windkraftanlagen kommt es zu einem starken Pegelabfall in diesen Frequenzbereichen:

Es gilt: Nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm, Brummtöne oder tieffrequenten Schall!

 

Weiterte Informationen:

 ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)
https://www.youtube.com/watch?v=1V-7U4dUDhU 

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“:
https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:
https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

 

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Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche ab 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen

Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen.

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt.

Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.

Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.

Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.

Südwestpresse  06.03.2025:  Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

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1. Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen

Am 20. Dezember 2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen – Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.

Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.

Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.

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2. Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

a. Außerordentlich hohe Tonhaltigkeit

Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der  gemäß  DIN  45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.

Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.

b. Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm

Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.

c. Tieffrequente Töne

Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.

Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.

d. Impulshaltigkeit

Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).

Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.

Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt  derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!

Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.

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3. Massive Nachteile und Belästigungen für die Bevölkerung

a. Gefährdung der menschlichen Gesundheit

Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

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b. Zerstörung von Immobilienwerten

Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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4. Erwartungen an das Landratsamt Göppingen

Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.

Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden.  Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.

Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.

Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.

Weitere Informationen unter:

ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Leserbrief: Investitionsschutz steht über dem Schutz der Bürger

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ES-02  Sümpflesberg / Königseiche  –  Massive Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen

Bürgerbefragung in Baiereck  – Die Nächte sind unerträglich, über 50% denken über Wegzug nach

Am 20.12.2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Baden-Württemberg, Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen-Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen.

Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Südwestpresse 04.01.2025: Windräder auf dem Schurwald: Beschwerdeflut aus Baiereck: „Es raubt uns den Schlaf“

Der Ortschaftsrat von Nassachtal / Diegelsberg hat deshalb eine Bürgerbefragung zu den Auswirkungen der Windkraftanlagen durchgeführt.

Südwestpresse 07.02.2025: Neue Windräder bei Baiereck: „Die Nächte sind unerträglich“

  • Alle 264 Haushalte in Baiereck wurden befragt; Rückläufe 201 (Rücklaufquote 76%)

Einwohnerbefragung in Baiereck zur Windkraft

Für 96% haben die zwei Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche Auswirkungen auf den Alltag;

Die überwiegende Mehrheit fühlt sich stark bis sehr stark in ihrem Alltag beeinflusst.

Ca. 80% bewerten die Auswirkungen der Windkraftanlagen als sehr negativ.

Ca. 80% fühlen sich durch die Schallemissionen in der Nacht sehr stark beeinträchtigt.

Ca. 40% fühlen sich durch Schattenschlag sehr stark beeinträchtigt.

  • Folgen und Auswirkungen auf den Alltag sind:

Schlafstörungen (60%), Nutzung Garten / Terrasse fraglich (20%), Konzentrationsschwierigkeiten (16%), Unruhe / Nervosität (16%), Kopfschmerzen (16%), …

  • Folgende Konsequenzen und Maßnahmen erwägen die Bürger aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen:

Wegzug aus Baiereck (54%), ….

  • Wünsche der Bürger:

Abschaltung bei Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen (46%), Rückbau / Stilllegung (33%).

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Der Landkreis Göppingen will bis 2040 klimaneutral werden; die Menschen in Baiereck zahlen hierfür einen hohen Preis!

Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten die Windkraftanlagen und ein klimaneutraler Landkreis – wegen des EU-CO2-Zertifikatehandels – NICHT. Es handelt sich um Symbolpolitik, die Nachteile und Beeinträchtigungen sind dagegen real:

  • Gesundheitliche Konsequenzen bei Lärm durch Windkraftanlagen

Bei Menschen, die regelmäßig tieffrequenten Schallimissionen ausgesetzt sind, kann dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen: Schlafstörungen, ein allgemeines Unwohlsein, ständige Müdigkeit oder eine schlechte Konzentration sind in diesem Zusammenhang mögliche Symptome.

Eine dauerhafte Wahrnehmung tieffrequenter Geräusche sowie von Infraschall kann ebenfalls chronischen psychischem Stressauslösen und psychosomatische Erkrankungen wie Tinnitus auslösen oder verstärken.

Weiterte Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener: https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

  • Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte

Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

Windräder lassen Immobilienpreise sinken

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

ES-02 Sümpflesberg: Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro

Nachdem die Anlagen errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

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Und es soll weiter gehen, die Region Stuttgart plant 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald:

Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

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Seit 2016 laufen drei Windkraftanlagen am  Standort GP-14 Tegelberg (Donzdorf); im benachbarten Kuchen kommt es seither ebenfalls zu massiven Lärmstörungen.

Innerhalb von 7 Jahren konnten diese nicht behoben werden!  ☹

Deshalb gilt es den Anfängen zu wehren; nur nicht gebaute Windkraftanlagen erzeugen keinen Lärm!

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Leserbrief: Sargnägel für Baiereck

Leserbrief: Man muss eine Lösung zur Beseitigung des Lärms in Baiereck finden

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Windkraftprojekt GP-03 Schorndorf – Unterberken / Wangen

Energiedienstleistungen Remstal GmbH (EDR) hat im Auftrag der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF)  am 17.07.2024 beim Landratsamt Göppingen einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 am Standort GP‐03 Unterberken / Wangen (ehemaliges Bundeswehrdepot) eingereicht.

Die Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 haben eine Nennleistung von je 7,2 MW, eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und eine Gesamthöhe von 261 m. Die Rotorfläche beträgt 23.200 m².

Der geplante Standort befindet sich an der Wangener Straße L1225 zwischen Schorndorf‐Unterberken und Wangen auf dem Gelände eines ehemaligen Bundeswehrdepots (Gebiet Weiter Wald).

Die vier Windkraftanlagen erfordern ein Investitionsvolumen von 40 Mio. Euro und sollen 60 GWh/a Windstrom pro Jahr liefern.

Sollten diese Windkraftanlagen genehmigt werden wären auf dem Schurwald bereits 9 Windkraftanlagen errichtet; der Weg vom Natur- und Erholungsraum zur Windkraftindustriezone wird  konsequent weitergegangen.

Die EDR bewirbt das Windkraftprojekt „Windpark Schurwald“ im Internet:
https://www.windpark-schurwald.de/

Man beachte die Visualisierungen: Die 261 Meter hohen Windkraftanlagen sind kaum in der Landschaft zu sehen, sie sind eher als Suchbilder nutzbar.

Artenschutz

Die EDR hatte bereits im Jahr 2015 einen Genehmigungsantrag für vier Windkraftanlagen an diesem Standort gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch im Jahr 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen wieder zurückgezogen. Es bestand ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und Wespenbussard. Nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte macht man nun einen zweiten Anlauf.

Windhöffigkeit

Wie auch andere Standorte auf dem Schurwald herrschen am GP-03 Wangen schwache Windverhältnisse. Der Orientierungswert des BW-Windatlas 2019 von 215 Watt /qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) wird nur knapp erreicht. Das wirtschaftliche Risiko des Windkraftprojektes dürfte erheblich sein; bei dem Vorgängerprojekt sind die Stadtwerke Tübingen ausgestiegen, weil ihre Renditeerwartungen nicht erfüllt wurden (StZ 12.10.2016).

Wirtschaftlichkeit

Es ist unverständlich warum die beiden Stadtwerke sich in einem so riskanten Projekt engagieren. Die Stadtwerke Schorndorf haben in den Jahren 2022 und 2023 ein negatives Ergebnis vor Steuern. Der Aufsichtsrat empfahl für das Jahr 2023 dem Geschäftsführer die Entlastung zu verweigern.

Bei den Stadtwerke Fellbach heißt es in den Lageberichten der Jahr 2022 und 2023: „  … hohe Risiken vorhanden die sich sehr wahrscheinlich negativ wirtschaftlich auswirken werden.“

Warum will man nun 40 Mio. Euro in ein weiteres Risiko investieren, das zudem die Lebens- und Wohnqualität der Bürger und Kunden beeinträchtigt und deren Immobilienwerte stark schmälert?

 Lärmausbreitung

Laut dem vom Projektierer EDR vorgelegten Schallgutachten wird der nächtliche Immissionsrichtwert in Unterberken erreicht. An fünf berechneten Immissionspunkte wird das Irrelevanzkriterium verletzt. Es ist fraglich, ob alle Vorbelastungen bei der Schallprognose berücksichtigt wurden.

Bei der Schallprognose wurde die Topographie nicht berücksichtigt. Offensichtlich erfolgte auch keine Prüfung hinsichtlich tieffrequenter Geräusche.

Die Windkraftanlagen am benachbarten Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) führen zu erheblichen Lärmbelästigungen in Uhingen-Baiereck. Seit 06.03.2025  sind die Anlagen abgeschaltet. Dies sollte Mahnung genug sein das Lärmgutachten besonders genau zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der mit uns befreundeten Bürgerinitiative „Lebensraum Östlicher Schurwald e.V.“ vom 12.12.2024:

GP-03 Wangen – Stellungnahme Lebensraum Östlicher Schurwald 

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Informationsveranstaltung der Stadtwerke Fellbach (SWF) und Schorndorf (SWS), sowie der Energieversorgung Filstal (EVF) am 10. November 2025 in Oberberken: Presseberichte: 

Stuttgarter Zeitung 11.11.2025: Vier 261 Meter hohe Schurwald-Windräder kommen – „Ob Sie es wollen oder nicht“

Schorndorfer Nachrichten 12.11.2025: Windpark-Info – Angst vor Brummtönen

Südwestpresse 12.11.2025: Gipfeltreffen auf dem Schurwald

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Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gibt den 12 Regionen ein einheitliches Flächenziel für die Windkraftnutzung von 1,8% vor, ohne regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Durch diese pauschale Vorgabe kommt es systematisch zur

  • Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit und
  • Ausweisung schlecht geeigneter bzw. sogar ungeeigneter Windkraftstandorte.

Ferner ergeben sich ungerechtfertigte Benachteiligungen einzelner Regionen, wie z.B. der dicht besiedelten Region Stuttgart.

Für die Aktualisierung der Regionalpläne Windkraft fehlt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der „Fachbeitrag Artenschutz“ entspricht nicht naturschutzfachlichen Standards.

Dies stellt die Rechtssicherheit und Vollziehbarkeit der Regionalpläne in Frage und weckt Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Seriosität der Planung.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf das Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Mängel zu beseitigen. Die Einzelheiten können untenstehendem Appell entnommen werden.

Appell der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 10.04.2024:

Mail der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD an die Regionalversammlung Stuttgart zum Appell Klimaschutzgesetz vom 10.04.2024:

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Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD zum Entwurf des Regionalplan Windkraft der Region Stuttgart

Erste Offenlage (25. Oktober 2023)

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt. Auf dem Schurwald sind 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten vorgesehen. Details finden Sie hier.

Windkraftausbau auf dem Schurwald stößt auf breite Ablehnung

Am 20. Februar 2024 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass 6.500 Stellungnahmen zum Planungsentwurf beim Regionalverband eingegangen sind. Hiervon dürfte ein erheblicher Teil die potenziellen Windkraft-Standorte auf dem Schurwald betreffen. Unsere Bürgerinitiative hatte eine standardisierte Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Ferner fordern alle Schurwald-Kommunen eine Reduzierung der vorgeschlagenen Windkraftflächen auf ihrer Gemarkung  und / oder sprechen sich generell gegen den Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald aus.

Stellungnahme der BI PRO SCHURWALD

Die BI PRO SCHURWALD hat am 22.01.2024 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Windkraft beim Regionalverband Stuttgart eingereicht und am 08.04.2024 alle Mitglieder der Regionalversammlung noch einmal per Mail angeschrieben. Beide Unterlagen finden Sie hier.

Stellungnahme der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zur Teilfortschreibung des Regionalplan Windenergie des Verband Region Stuttgart vom 22.01.2024:

Offener Brief der Bürgerinitiative PRO SCHURWALD zum Regionalplanentwurf Windkraft an die Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart vom 08.04.2024:

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Neue Windkraftplanung in der Region Stuttgart: 22 Windkraftflächen in 8 Vorranggebieten auf dem Schurwald

Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Planungsentwurf für den Ausbau der Windkraft in der Region vorgelegt.

  • GESETZLICHE VORGABEN

Das Windflächenenergiebedarfsgesetz (WindBG Bund) schreibt für Baden-Württemberg fest, dass 1,8% der Landfläche der Windkraftindustrie zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit dem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) hat der Landtag BW dieses Flächenziel gleichermaßen allen Regionen zugewiesen.

Die Region Stuttgart hat eine Landfläche von 3.654 qkm (Bevölkerungsdichte 762 Einw./qkm), 1,8% hiervon sind 66 qkm die als Windkraftfläche auszuweisen sind.Wir halten solche pauschalen Zielvorgaben, die weder Windhöffigkeit noch Bevölkerungsdichte berücksichtigen, für nicht sachgerecht.

  • PLAN-ENTWURF

Die Regionalversammlung hat nun am 25.10.2023 einen Planentwurf für den Regionalplan Windkraft beschlossen (Offenlage). Dieser umfasst 106 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 95 qkm, also 2,6% der Regionsfläche. Dieser Planentwurf übertrifft die gesetzliche Zielvorgabe um 44%. Aus unserer Sicht sollten bis zum Ende des Planungsprozesses die Flächen auf 1,8% reduziert werden; eine Übererfüllung der Zielvorgabe ist nicht sinnvoll!

Umweltbericht, Seite 8

Der Planentwurf sieht einen Abstand von Windkraftflächen zur Wohnbebauung von 800 Meter vor. Die FDP-Regionalfraktion hatte den Antrag gestellt diesen Abstand auf 900 Meter zur erhöhen; hierdurch hätte sich die Windkraftfläche von 95 qkm auf  88 qkm, bzw. von 2,6% auf 2,4% reduziert (dies liegt immer noch deutlich über der Zielvorgabe von 1,8%) . Dieser FDP-Antrag wurde nur von der AfD unterstützt. Die Fraktionen von CDU / ÖDP, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke / Pirat lehnten diesen größeren Abstand ab und stimmten für den Regionalplanentwurf.

  • WINDKRAFTSTANDORTE auf dem SCHURWALD

Karte herunterladen – bitte klicken Sie hier

Diese 8 Windkraftgebiete haben eine Fläche von 6 qkm (600 Hektar), dies entspricht 0,16% der Regionsfläche.

Die 8 Windkraft-Vorranggebiete teilen sich in insgesamt 22 Einzelgebiete auf, d.h. ein Vorranggebiet besteht oft aus bis zu 4 Teilflächen und der Abstand zwischen diesen Teilflächen beträgt bis zu 2,5 km. Ein räumlicher Zusammenhang ist zwischen diesen Einzelgebieten nicht gegeben; offensichtlich sollen windschwächere mit windstärkeren Flächen kombiniert werden um die Gesamtfläche zu erhöhen. 

Auf einem Gebiet von 6 qkm, das sich in 22 Einzelflächen aufteilt, passen deutlich mehr als 30 Windkraftanlagen (des Goldboden-Typs). Die grün/schwarze Landesregierung sieht für den Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen (Potenzial für BW bis zu 20.000 WKA!). Weitere Ausbaustufen sind daher zu erwarten.

BW-Energieatlas 2019 – Potenzialanalyse – bitte klicken Sie hier

  • WINDHÖFFIGKEIT

Basis für die Windkraftplanung ist der BW-Windatlas 2019. Die Landesregierung hat als Zielparameter die „mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“ festgelegt und einen Grenzwert von 215 Watt / qm (ab dem ein Gebiet als windkraftgeeignet gilt) vorgegeben.

Der BW-Windatlas 2019, gilt jedoch als zu optimistisch; d. h. die errechnete Windleistungsdichte ist zu hoch und kann in der Realität nicht erreicht werden. Auf der anderen Seite wird der Orientierungswert von 215 Watt / qm als zu niedrig betrachtet. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm ausgesprochen, das Fraunhofer IEE sogar für 310 Watt / qm (Windhöffigkeit: > 6,5 m / sec. in 150 Meter über Grund).

Bei den 8 Windkraft-Vorranggebieten auf dem Schurwald liegt die Windhöffigkeit lt. BW-Windatlas 2019 zwischen 197 Watt / qm bis 265 Watt / qm („mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund“), wobei Werte über 240 Watt /qm nur an 3 Standorten und dort auch nur in kleinen Teilbereichen vorkommen.Auf den Standort-Steckbriefen wird jedoch fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass alle Flächen eine Windhöffigkeit von mindestens 215 Watt /qm und bis zu 310 Watt / qm  aufweisen. Wir fordern deshalb die Angaben zur Windhöffigkeit auf den Steckbriefen zu korrigieren und die Fläche < 215 Watt /qm aus der Planung zu nehmen.

Für den  Standort WN-34 Winterbach / Goldboden weist der BW-Windatlas 2019 eine Windhöffigkeit von 226 Watt / qm bis  238 Watt / qm aus. Aus der tatsächlichen Windstromproduktion der drei Windkraftanlagen errechnet sich dagegen eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von nur 141 Watt / qm, die Standortgüte liegt bei nur 45%. In 2021 herrschte an 180 Tagen Flaute (< 10% der Nennleistung) und an 48 Tagen totale Windstille. Die EnBW verfehlte ihr Produktionsziel von 25 GWh / a in den Jahren 2018 – 2022 um 21%  –  40%.

WN-34 Goldboden Analyse Windstromstromproduktion – bitte klicken Sie hier

Der Windstrombeitrag des Schurwald zur Energiewende ist äußerst klein und ineffizient.

  • NATUR und ERHOLUNGSRAUM

Der Schurwald ist ein noch weitgehend unbelasteter Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Er ist der nächstgelegene Erholungsraum zur Landeshauptstadt Stuttgart.

Windkraftanlagen sind Industrieanlagen, sie sind bis zu 300 Meter hoch und ihre Rotoren überstreichen die Fläche von zwei Fußballfeldern. Von Ihnen gehen erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile aus!

Windkraftanlagen zerstören das Landschaftsbild; es kommt zu einer industriellen Überformung der Landschaft und die Harmonie der Landschaft wird zerstört.

Bei allen 8 Vorranggebieten wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft; fünf Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten.

Die potenziellen Windkraftgebiete befinden sich alle im Wald, hier gibt es nur strukturreiche Mischwälder, keine Fichtenplantagen! NATURA2000 / FFH-Gebiete werden beeinträchtigt.

Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilan und Reviere des Wespenbussard nachgewiesen. Ebenso leben hier viele geschützte Fledermausarten. Diese werden durch die Windkraftanlagen gefährdet.

Die 22 Windkraftflächen führen zu einer extrem hohen Windkraftdichte. Der Abstand zwischen den einzelnen Standorten und zu den Ortschaften ist gering. Der Schurwald droht von einer Naturlandschaft zu einer Windkraft-Industriezone zu werden!

Durch die hohe Dichte der Windkraftflächen kumulieren sich die von den Industrieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen.

Ober- / Unterberken, Adelberg, Baiereck und Schlichten werden komplett umzingelt, Manolzweiler zumindest teilweise. Entlang dem Kaisersträßle entsteht vom Goldboden bis zum Sümpflesberg eine 6 km lange Galerie (RM-34 + GP-05), hier könnten einmal 10 Windkraftanlagen in Reihe stehen, was zur unerwünschten Galerie-Wirkung führen würde.

Lärm und Schattenschlag sind lästig und gefährden die Gesundheit. Auch der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall steht im Verdacht Gesundheitsschäden auszulösen.

Es kommt zu einer Überlastung des Gebietes, die Lebens- und Wohnqualität sinkt, was zu einem Verfall der Immobilienwerte führen wird:

ES-02 Sümpflesberg – Analyse Immobilien-Wertverluste – bitte klicken Sie hier

Zur weiteren Information: Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz finden Sie hier

  • UNSERE FORDERUNGEN
  • Reduzierung auf gesetzliches Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche

Die Windkraftflächen des Planungsentwurfs sind von 2,6% (95 qkm) auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% (66 qkm) der Regionsfläche zu reduzieren. Eine Übererfüllung des Flächenziels ist nicht sinnvoll. Dies sollte insb. durch die Umsetzung der untenstehenden Maßnahmen erfolgen:

  • Verzicht auf Windkraft auf dem Schurwald

Auf der einen Seite kann der Schurwald aufgrund der grenzwertigen Windhöffigkeit nur einen geringen Windstrombeitrag zur Energiewende leisten, ebenso ist der Beitrag zum Flächenziel von 1,8% der Regionsfläche vernachlässigbar. Auf der anderen Seite steht die Zerstörung des Natur- und Erholungsraums, mit erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen. Ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Windkraft ist somit nicht gegeben. Den Belangen von Landschafts- und Naturschutz, Artenschutz und der Anwohner sollte deshalb der Vorrang eingeräumt werden.

  • Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung

Wir halten einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von der zehnfachen Anlagenhöhe (10-H) für erforderlich. Bei einer Realisierung dieser Forderung wäre der Bau von Windkraftanlagen in der Region Stuttgart nicht möglich. Dies belegt, dass die Windkraft eine ungeeignete Technologie für dicht besiedelte Räume ist.

Da die Region Stuttgart gesetzlich verpflichtet ist 1,8% ihrer Regionsfläche der Windkraftindustrie  zur Verfügung zu stellen, sollte der Abstand zur Wohnbebauung zumindest von 800 Meter auf 1.000 Meter erhöht werden.

  • Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete sollen den Charakter einer Landschaft schützen und erhalten. Von 300 Meter hohen Industrieanlagen, die sich auch noch bewegen, geht dagegen ein massiver und brutaler Eingriff in die Landschaft aus; eine massivere Veränderung ist kaum vorstellbar. Deshalb haben Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten nichts verloren!

  • Keine Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan BW (Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Walds in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen.

  • Der Geist der „Ebersbacher Resolution“ vom 25.10.2022 sollte weiterhin die Richtung vorgeben.

Die Ebersbacher Resolution finden Sie hier .

  • NÄCHSTE SCHRITTE
  • Bitte informieren Sie sich. Auf der Homepage des Regionalverbandes finden Sie alle Informationen. Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region
    Wichtig ist vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe (diese sind auch als Dateianhänge beigefügt).
  • Informieren Sie Ihre Freunde, Nachbarn und Bekannte. Leiten Sie dieses Mail weiter. Sprechen Sie mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes Stuttgart und stellen Sie kritische Fragen (Beginn jeweils 19:00 Uhr):

    28. November:            Digitaler Termin (Weitere Informationen folgen)

    04. Dezember:             Wäschenbeuren, Bürenhalle, Manfred – Wörner – Platz 1

  • Die Bürgerinnen und Bürger könnten bis zum 02. Februar 2024 Stellungnahmen zu diesem Planungsentwurf abgeben. Wir haben eine „Standardstellungnahme“ vorbereiten, welche Sie verwenden können; diese finden Sie hier. Es ist wichtig, dass möglichst viele Stellungnahmen aus der Bürgerschaft abgegeben werden!
  • Auch die Kommunen, Umweltverbände, usw. sind aufgefordert Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Bürgermeister und den Gemeinderäten und besuchen Sie die entsprechenden Gemeinderatssitzungen.
  • Die endgültige Entscheidung fällt die Regionalversammlung im September 2025 (Satzungsbeschluss); es ist eine politische Entscheidung. Am 09. Juni 2024 finden Kommunalwahlen (hierzu gehört auch die Wahl der Regionalversammlung) und Europawahlen statt. Machen Sie den Kandidaten klar, dass Sie ihre Position und ihr Abstimmungsverhalten zum Windkraftausbau bei Ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen werden.
  • Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

  • POTENZIELLE WINDKRAFT-VORRANGGEBIETE im Detail:

ES-01     Aichschieß – Plochingen – Baltmannsweiler

  • 13 ha, (Weißer Stein),[4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: < 215 Watt/qm, Gelände im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • Landschaftsschutzgebiet
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief ES-01: hier

RM-33  Schnait – Geradstetten – Manolzweiler

  • vormals WN-33 Nonnenberg von 55 ha auf 41 ha reduziert
  • Windhöffigkeit: 215 – 255 Watt/qm
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Landtag Baden-Württemberg forderte am 01. Dezember 2016 WN-33 Nonnenberg nicht zu verpachten, um eine Umzingelung von Manolzweiler zu verhindern.
  • Steckbrief RM-33: hier

RM-34  Manolzweiler – Engelberg – Hohengehren – Thomashardt – Schlichten – Baiereck – Büchenbronn 

  • vormals WN-34 Goldboden von 16 ha auf 103 ha vergrößert (+540%), [4 Teilflächen], Erweiterung Richtung Osten entlang dem Kaisersträßle, Gesamtlänge: 4,6 km
  • Windhöffigkeit: 213 – 238 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Informationen zum Windstromertrag: hier
  • Steckbrief RM-34: hier

RM-21  Schlichten – Ober- / Unterberken – Baiereck – Büchenbronn –

  • vormals WN-35 Kaiserstraße von 74 ha auf 61 ha reduziert [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 208 – 265 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Bodenschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief RM-21: hier

GP-05   Thomashardt – Baiereck – Büchenbronn – Diegelsberg

  • vormals ES-02 Sümpflesberg von 28 ha auf 33 ha vergrößert
  • Windhöffigkeit: 197 – 235 Watt/qm
  • Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald  
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • 2022 wurden an dem Standort 2 Windkraftanlagen genehmigt: Informationen finden Sie hier
  • Steckbrief GP-05: hier

GP-03   Nassach – Unterberken – Adelberg – Wangen – Nassachmühle

  • vormals GP-03 Weinstraße von 29 ha auf 125 ha vergrößert (+330%), [4 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 201 – 238 Watt/qm, Gebiet westlich der Landesstraße im BW-Energieatlas 2019 nicht als Potenzialfläche ausgewiesen
  • teilw. Landschaftsschutzgebiet
  • FFH-Gebiet direkt angrenzend
  • Klimaschutzwald, Immissionsschutzwald, Wasserschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-03: hier

GP-01   Ober- / Unterberken – Plüderhausen – Breech – Adelberg

  • vormals GP-01 Adelberg – Kaiserstraße von 33 ha auf 187 ha vergrößert (+470%), [3 Teilflächen]
  • Windhöffigkeit: 227 – 271 Watt/qm
  • Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-01: hier

GP-02   Börtlingen – Lorch – Wäschenbeuren – Birenbach

  • 38 ha
  • Windhöffigkeit: 207 – 218 Watt/qm
  • Bodenschutzwald, Erholungswald
  • Landschaftsbildqualität: sehr hoch / hoch
  • Erholungswirksame Strukturen
  • Steckbrief GP-02: hier

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LEBEN mit dem WINDRAD

„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Fotos und Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten finden Sie hier .

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Leben mit dem Windrad

Der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald wird unser Landschaft und unser Leben dramatisch verändern:

Aus einem Natur- und Erholungsraum wird eine Windkraft-Industriezone. Hier einige Fotos von anderen Windkraft-Standorten in Deutschland:

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Paderborn-Dahl

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Rodeberg-Struth

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Geopferte Landschaften (4 Min.)

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Schöner wohnen in Rhein-Hunsrück (2,5 Min.)

Im Internet finden sich jede Menge weitere Fotos, einfach googeln

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„Unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus

Vier Videobeiträge welche die gerne verschwiegenen „unbequemen Wahrheiten“ des Windkraftausbaus deutlich herausarbeiten.

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  • NIUS  06.09.2023: Im Schatten der Windräder  (20 Min.)

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  • ZDF planet e. –  Infraschall – Unerhörter Lärm  04.11.2018  (28 Min.)

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Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg ist bundesweiter Spitzenreiter – Achtungserfolg für BI Pro Schurwald

Im Rahmen des Projektes „Praxis-Check Beschleunigung Genehmigungsverfahren Windkraft“ besuchte die Staatssekretärin Franziska Brantner vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am  20. Oktober 2023 u.a. den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg.

In Stuttgart hatte sie sich zuvor mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die überregionale Presse berichtete hierüber:

Focus 21.10.23: Große Hoffnungen – Neun Jahre für den Bau eines Windparks, doch jetzt soll ein neuer Turbo helfen

Zeit 20.10.23: Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

Energie und Management 23.10.23:  Nach acht Jahren stehen nur die Bodenplatten

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche wurde hierbei als „besonders gehemmtes“ Windkraftprojekt identifiziert;  ES-02 Sümpflesberg gilt als eines der langwierigsten Projekte und ist im Landes- und Bundesvergleich ein Negativrekord-Halter.

Grund hierfür ist eine „rührige“ Bürgerinitiative aus der Nähe  –  gemeint ist die BI Pro Schurwald, die sich  als „Störfaktor“ herausstellte. Der Vorwurf lautet, wir hätten das Artenschutzrecht missbraucht, um ein artenschutzrechtlich unbedenkliches Projekt zu sabotieren. Die von uns gemeldeten Horstfunde hätten sich als Krähen-Nester herausgestellt.

Unsere Bürgerinitiative hat sich konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Wenn unsere Eingaben das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern konnten, dann spricht dies nur für die Qualität unserer Argumente und gegen die vom Projektierer Uhl-Windkraft vorgelegten Unterlagen.

Unsere Einwendungen waren durch artenschutzrechtliche Gutachten untermauert. Die Genehmigung dieses Projektes erfolgte im August 2022, einen Monat nachdem die Ampelkoalition den Artenschutz ausgehebelt hatte. Dies sagt alles!

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes ES-02 Sümpflesberg / Königseiche, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde!

Leider konnten wir das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg nicht verhindern, aber immerhin hat sich unser Widerstand bis Berlin rumgesprochen.

Ein erheblicher Störfaktor sind dagegen die Windkraftindustrieanlagen in einem Natur- und Erholungsraum, in Landschaftsschutzgebieten und im Wald , die Uhl-Windkraft ohne Rücksicht auf Landschaft, Natur und Anwohner bauen möchte.

Stuttgarter Zeitung 28.10.23: Windkraft auf dem Schurwald – Windkraftgegner kritisieren Staatssekretärin

Südwestpresse 24.10.23:  Neue Windräder auf dem Schurwald: „Die Genehmigung ist ein Skandal“ – Bürgerinitiative kritisiert Windkraftstandort

Stuttgarter Zeitung 25.10.23: Der mühselige Weg zu mehr Windrädern

Weitere Informationen zu dem Projekt am Sümpflesberg / Königseiche finden Sie hier:

Genehmigung für das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg – ein Schildbürgerstreich

Naturraum Schurwald – Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz

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Offener Brief

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Brantner, 

Sie haben sich am Freitag, den 20.10.23 in Stuttgart mit Vertretern von Verwaltung und Unternehmen über Hemmnisse bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht. Die Presse berichtete hierüber, wie z.B. Focus-Online:

 Neun Jahre bis zum Betrieb: Woran hakt es bei der Windkraft?

https://www.focus.de/earth/analyse/grosse-hoffnungen-neun-jahre-fuer-den-bau-eines-windparks-doch-jetzt-soll-ein-neuer-turbo-helfen_id_229221703.html

Das Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach (Landkreis Göppingen) wurde hierbei als „besonders gehemmtes“  Windkraftprojekt diskutiert. Ein Vertreter des Projektierers Uhl-Windkraft berichtete, dass „kleinteilige Debatten mit einer „aktiven Bürgerinitiative“ notwendig gewesen seien, welche die Artenschutzprüfungen und damit auch das Genehmigungsverfahren „sehr verzögert“ haben. Sie haben dann den Standort auch persönlich besucht.

Die genannte „aktive Bürgerinitiative“ ist die BI Pro Schurwald. Wir haben uns von Anfang an sehr konstruktiv und fundiert in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Ebenso wie zahlreiche Umweltverbände und die betroffenen Kommunen. Überall ist das Projekt auf Protest und Ablehnung gestoßen.

Der Grund für die lange Bearbeitungsdauer dieses Bauantrages lag daran, dass es sich um einen ungeeigneten Standort handelt. Die Windhöffigkeit auf dem Schurwald ist sehr grenzwertig, so dass die zu erwartenden geringen Windstromerträge in keinem Verhältnis zu den gravierenden Beeinträchtigungen und Nachteilen für Landschaft, Natur und Menschen stehen. Ein TR6-konformes Windgutachten wurde im Genehmigungsverfahren nicht vorgelegt. Der benachbarte Windkraftstandort WN-34 Goldboden wird in der Bevölkerung als „Windpark lahmer Flügel“ verspottet.

Ein besonderes Merkmal des Schurwaldes ist sein Artenreichtum und das erhöhte Vorkommen geschützter Tierarten. Deshalb ist Artenschutz hier besonders wichtig.  Die Naturschutzinitiative (NI) hat mit einem eigenen ornithologischen Gutachten die Aussagen von Uhl-Windkraft widerlegt und ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan und den Wespenbussard nachgewiesen. 

Das Windkraftprojekt war erst (im August 2022) genehmigungsfähig nachdem die Ampelkoalition im Juli 2022 das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b) geändert und den Artenschutz ausgehöhlt hatte! Von Juristen werden diese Gesetzesänderungen als europarechtswidrig bewertet. Im Winter 2020/21 wurden zwei Horstbäume des Rotmilans gefällt, darauf wird sogar vom Landratsamt in der Genehmigung hingewiesen. Folgen hatte dies keine! 

Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben im Jahr 2016 einen Windenergie-Gutachtencheck durchgeführt und dabei in erheblichem Umfang methodische Mängel festgestellt (07.09.2017). Die Vorgaben der LUBW werden nur zwischen 28% – 56% erfüllt. 

Windenergie-Gutachtencheck belegt eklatante Mängel

Auch die von Uhl-Windkraft vorgelegten Artenschutzgutachten waren stark mängelbehaftet. 

Alle Gutachten, die in einem Windkraft-Genehmigungsverfahren den Behörden vorzulegen sind werden vom Antragsteller beauftragt und bezahlt. Einen Qualitätsnachweis für die Gutachter gibt es nicht. So ist die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten groß und die Qualität fast aller Gutachten ist schlecht (siehe oben). Eine Verbesserung könnte durch eine Qualitätsprüfung mit Akkreditierung der Gutachter erreicht werden. Ferner sollten die Gutachten von den Genehmigungsbehörden beauftragt werden (auf Kosten der Antragsteller).

Der Schurwald ist ein überregional bedeutsamer Natur- und Erholungsraum in der dicht besiedelten Industrieregion Stuttgart. Weite Teile sind durch Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 / FFH-Gebiete geschützt. Der Standort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete, so kommt es nun zur maximalen Beeinträchtigung der Landschaft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde trotzdem nicht durchgeführt. 

 Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (ILPÖ/IER) sieht für den Bereich von ES-02 Sümpflesberg ein sehr hohes landschaftsästhetischen Potenzial, das Gebiet erhält in allen Kategorien Bestnoten. Es handelt sich um ein Landschaftsbild von hervorragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ist deshalb als besonders schutzwürdig einzustufen. Sie konnten sich am letzten Freitag selbst davon überzeugen. Trotzdem wurden die Windindustrieanlagen hier genehmigt.

Die Windkraftanlagen bringen für die Anwohner erhebliche Nachteile und Beeinträchtigungen. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt nur 750 Meter. Aus dem vorgelegten Lärmgutachten geht hervor, dass an einem Standort der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten und an sechs Standorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. 

 Ferner wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Schattenschlag kommen und es ist zu befürchten, dass hier die zulässigen Grenzwerte voll ausgeschöpft werden. Somit ist von einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität auszugehen. Die Immobilienpreise sinken; die Hausfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler älterer Bürger wird gefährdet. 

 Wenn die Behörden darüber klagen von Stellungnahmen und Einwänden regelrecht überhäuft zu werden, dann zeigt dies, dass die Windkraft keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung hat! In Energielandschaften oder Windindustriezonen möchte niemand leben.

Der Skandal ist nicht die lange Bearbeitungsdauer des Projektes, sondern dass das Projekt überhaupt genehmigt wurde! 

 Statt der Windkraftindustrie das Leben „einfacher zu machen“ damit deren Geschäfte noch lukrativer werden, sollte die Politik sicherstellen, dass die Belange der Anwohner (ihrer Wähler) und der Natur und Landschaft angemessen berücksichtigt werden. Vor allem sind faire und rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren erforderlich, bei denen auch die fachlichen Standards eingehalten werden. Hieran gibt es Zweifel! 

 Befremdlich finden wir, dass Sie nur mit Behörden und der Windkraftindustrie gesprochen haben, nicht aber mit Umweltverbänden, Kommunen und Bürgerinitiativen. Dabei sagen „die Politiker“ doch immer, dass die Bürger mitgenommen werden sollen und Bundeskanzler Scholz versprach Respekt.

Viele Grüße aus dem Schurwald nach Berlin senden Ihnen

BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

PS: Am 09. Dezember 2023 haben sich Vertreter unserer Bürgerinitiative mit Franziska Brantner zu einem Gespräch in Esslingen getroffen.

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Buchtipp: Naturraum Schurwald

Wir möchten Sie auf das Buch „Naturraum Schurwald“ aufmerksam machen.

Das Buch ist ein umfassendes Grundlagenwerk, damit man versteht, wie der Naturraum sich gebildet hat und wie er sich heute präsentiert. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung des Schurwaldes in vier Kategorien:  

  • Geologie und die damit verbundene Flussgeschichte, die zur Entstehung des Schurwaldes führte,
  • Vegetation mit Flora (Pflanzen),  Fauna (Tiere) und Funga (Pilze),
  • Siedlungs- und Kulturgeschichte: Der Einfluss des Menschen besteht seit der Jungsteinzeit. Die Interpretation der Geschehnisse  innerhalb der jeweiligen Epochen erfolgt anhand der Klimageschichte. Das Klima ist der dominierende Faktor auf unserem Planeten.
  • Windkraftausbau: Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht auf dem Schurwald ein Potenzial für bis zu 80 Windkraftanlagen. Durch den geplanten Ausbau der Windkraft würde dieser Natur- und Erholungsraum eine dramatische Industrialisierung erfahren.

Schon die ersten drei Kategorien Geologie, Vegetation und Siedlungsgeschichte machen das Buch zu einem einzigartigen Werk, denn in dieser umfassenden Form gibt es noch keine Darstellung des Schurwaldes.

Politische Brisanz erhält das Buch durch das Kapitel Windkraft. Als „Anwälte des Naturraums“ setzen sich zwei Gastautoren kritisch mit der Energiewende und dem Windkraftausbau auseinander. Die Autoren zeichnen eine Chronologie der Windkraftplanung in der Region Stuttgart, die begonnenen, aufgegebenen und realisierten Windkraftprojekte, aber auch den Widerstand der Bevölkerung.

Im Gegensatz zu den Hochglanzprospekten von Regierung und Windkraftindustrie werden hier die Probleme der Umsetzung der Energiewende vor Ort beschrieben – zahlreiche Überraschungen inklusive. Besonders Politikern sei dieses Kapitel empfohlen, denn hier bekommen sie die Realität zurückgespiegelt.

Unten haben wir zwei Beiträge aus dem Buch als Dateianhang angeheftet:

  • Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz
  • Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Freude und Erkenntnisgewinn.

Naturraum Schurwald: 192 Seiten, fest gebunden, reich bebildert mit Farbfotos von Pflanzen, Pilzen, Tieren und Habitaten, dazu zahlreiche Karten und Illustrationen. Herausgegeben von Dr. Manfred Hennecke, Naturschutzwart und Verfasser zahlreicher naturkundlicher Schriften.

ISBN: 978-3-948138-12-7

Das Buch kann direkt beim Hennecke-Verlag bezogen werden: http://verlag-hennecke.de/. Bestellung per Mail: dr.manfred.hennecke@gmail.com . Bestellungen liefert der Verlag per Rechnung frei Haus. (Nicht im Online-Buchhandel erhältlich).

Windkraft auf dem Schurwald – eine vorläufige Bilanz:

Sind regenerative Energien wirklich die Alternative?

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