WN-34 Goldboden: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag – aus formellen Gründen – ab

Windhöffigkeit ist unerheblich

Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) wurde der EnBW am 02.12.2016 vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) erteilt. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, d.h. die EnBW durfte sofort mit dem Bau beginnen, obwohl die Genehmigung (bis heute) noch nicht rechtskräftig ist.

Privatpersonen (Baunachbarn) haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten rechtlich gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen vorzugehen. Um überhaupt klageberechtigt zu sein, müssen sie eine persönliche Betroffenheit (Beeinträchtigung) durch die Windindustrieanlagen nachweisen. In der Sache selbst können Privatpersonen durch Gerichte nur überprüfen lassen, ob die Genehmigungsbehörde  formelle Fehler bei der Genehmigung gemacht hat oder ob sie in ihren Rechten (z.B. wegen Lärm) verletzt sind.

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat am 10.01.2017 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der drei Windindustrieanlagen am Goldboden Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Baustopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

Das VG-Stuttgart hat am 02.06.2017 entschieden den Eilantrag mangels Antragsbefugnis nicht zuzulassen. Es hat sich also inhaltlich gar nicht mit der Antragsbegründung auseinandergesetzt.

Dagegen hat der Antragsteller am 17.07.2017 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingelegt. Der  VGH hat den Eilantrag nun zugelassen und am 25.01.2018 entschieden.

Aus prozess- und verfahrensrechtlichen Gründen  wurde der Antrag jedoch abgelehnt:

  1. Der VGH sieht keine formellen Mängel der Genehmigung

Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nach einer standortbezogenen Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich gehalten habe.

Die anspruchslose „standortbezogene Vorprüfung“ sei ausreichend, weil nur die drei Windindustrieanlagen am Goldboden für sich alleine zu beurteilen seien. Obwohl sich die Einwirkungsbereiche der 6 Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden und ES-02 Sümpflesberg überschneiden (3.200 Meter Entfernung),  reiche diese minimale Prüfung aus, da die Anlagen in unterschiedlichen Vorranggebieten stehen. Es sei kein „funktionaler Zusammenhang“ der Windindustrieanlagen an den beiden Standorten „ersichtlich“.

Aufgrund der formellen Gebietsausweisung bleibt die tatsächliche Situation also unberücksichtigt:

Bei der standortspezifischen Vorprüfung werden nur Belastungen von Schutzgebieten am Standort der Windindustrieanlagen beurteilt. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Eigenschaften (Merkmale) und Auswirkungen des Windindustrieprojektes, wie z.B. seine Größe, Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Belästigungen, betroffene Bevölkerung, bestehende Nutzung des Standortes als Wald, usw.

Auch die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse müssen nicht geprüft werden, weil die Windindustrieanlagen nicht in einem Schutzgebiet für windkraftempfindliche Tiere stehen.  Mängel des ornithologischen Gutachtens und des Fledermausgutachtens sind ohne Belang.

Ein von uns vorgelegtes Fachgutachten hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen für zwingend erforderlich. Zumindest ist jedoch eine „allgemeine Vorprüfung“ durchzuführen, welche alle Aspekte und Auswirkungen des Vorhabens und des Standortes umfasst.

An den von der EnBW vorgelegten Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen konnten wir erhebliche Mängel nachweisen; so wurden nur 25% der Vorgaben der Landesumweltanstalt erfüllt.

  1. Der VGH sieht keine Rechte des Antragstellers verletzt

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass aller Voraussicht nach keine unzumutbaren Geräuschimmissionen zu erwarten sind.

Wir hatten kritisiert, dass die Schallprognose mit dem ungeeigneten „alternativen Verfahren“ durchgeführt wurde und stattdessen das „Interimsverfahren“ anzuwenden ist. Der VGH bestätigt unsere Auffassung, dass das alternative Verfahren „nicht zweifelsfrei“ ist, erwartet jedoch auch beim Interimsverfahren keine unzumutbaren Geräuschimmissionen.

Dabei wird an 9 von 12 Immissionsorten das Irrelevanzkriterium verletzt. Ein von uns beauftragtes Gutachten geht davon aus, dass mit einer Überschreitung der Schallrichtwerte zu rechnen ist.

Laut VGH ist jedoch eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte hinzunehmen.

Für was sind Richtwerte da, wenn sie nicht eingehalten werden müssen?

  1. Für den VGH ist die Windhöffigkeit unerheblich

Eine geringe Windhöffigkeit sei unerheblich, da auch bei geringen Beiträgen zur Treibhausgasminderung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Wegen des CO2-Zertifikatehandels kommt es jedoch zu gar keiner Treibhausgasminderung. Auch bleibt unklar worin ein öffentliches Interesse an Windindustrieanlagen ohne Wind bestehen soll.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich. Wir sind bestürzt, dass – aus rein formellen Gründen –  keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse nicht geprüft werden müssen. Eine Privatperson (Baunachbar) kann dies nach geltendem Recht jedoch nicht einklagen.

Auch halten wir es für geradezu absurd, dass Beeinträchtigungen für Landschaft und Natur, sowie die Anwohner hingenommen werden müssen, ohne dass von der EnBW ein Nutzen der Windindustrieanlagen nachgewiesen werden muss!!!

Dies ist ein schlechter Tag für den Natur- und Artenschutz, sowie für den Schurwald und seine Bewohner.

Sehr kritisch sehen wir, dass das Eilverfahren länger gedauert hat, als der Bau der Windindustrieanlagen. So wurden vor der Gerichtsentscheidung bereits Tatsachen geschaffen.

NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) legt Widerspruch ein und stellt Eilantrag:

Deshalb begrüßen wir sehr, dass nun die NATURSCHUTZ-INITIATIVE e.V. (NI) am 05.01.2018 Widerspruch gegen das Windindustrieprojekt WN-34 Goldboden eingelegt und einen Eilantrag zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit [auf Betriebsstopp] beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht hat. Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.  ist eine staatlich anerkannte  Umweltvereinigung und in Fragen des Natur- und Artenschutzes mitwirkungs- und klageberechtigt.

www.naturschutz-initiative.de

Sollte dieses Verfahren zugelassen werden, würden hierbei auch die bisher unberücksichtigten Aspekte des  Natur- und Artenschutz gerichtlich überprüft werden. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Genehmigung widerrufen wird und die Windindustrieanlagen stillgelegt werden müssen.

VGH-BW 26.01.2018:   Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

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Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden (Winterbach) im Dezember 2016 genehmigt.

Grundlage hierfür war u.a. ein von der EnBW eingereichtes Schallgutachten, das mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ erstellt wurde. Dieses Verfahren ist nur für Schallquellen bis 30 Meter Höhe geeignet, die Windkraftanlagen am Goldboden haben aber eine Nabenhöhe von 164 Meter. Deshalb errechnet das „Alternative Verfahren“ zu niedrige Lärmwerte, in der Realität sind die Windkraftanlagen später oft doppelt so laut, als zuvor berechnet.

In der Fachwelt ist dieses Problem schon lange bekannt und deshalb wurde das „Interimsverfahren“ entwickelt. Dieses Berechnungsverfahren ist speziell für höhere Lärmquellen konzipiert und führt zu deutlich realistischeren Prognosewerten. Pro Schurwald hat bereits im Genehmigungsverfahren mehrfach eine Schallprognose nach dem „Interimsverfahren“ gefordert, das Landratsamt ist dieser Forderung jedoch nicht gefolgt.

Im November 2017 hat nun die Umweltministerkonferenz das Interimsverfahren als Stand der Technik anerkannt.

Deshalb haben wir uns in der letzten Woche nochmals schriftlich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gewandt und ein Lärmgutachten nach dem Interimsverfahren gefordert.

Ein von unserer Bürgerinitiative hinzugezogenes Ingenieurbüro erwartet an 9 von 12 Immissionsorten die Verletzung des Irrelevanzkriteriums, in diesen Fällen ist dann eine genaue Untersuchung der Schall-Vorbelastungen vorzunehmen. In ihrem Schallgutachten unterstellt die EnBW, dass die Windkraftanlagen die einzige Lärmquelle sind, bereits bestehende Schallbelastungen wurden nicht berücksichtigt.

Werden alle die Faktoren einbezogen, so ist nicht sichergestellt, dass die Schall-Richtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.

Schorndorfer Nachrichten 19.12.2017:

Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert

Esslinger Zeitung 19.12.2017:

Windräder sollen sich vor Weihnachten drehen

Stuttgarter Zeitung  20.12.2017:

Bürgerinitiative fordert Schallgutachten

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Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Aufhebung der Genehmigung für WN-34 Goldboden gefordert  –  Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht 

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) hat der EnBW am 02.12.2016 die Genehmigung zur Errichtung von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen vom Typ Nordex N131 am Goldboden in Winterbach erteilt; der Bau der Anlagen ist bereits im Gang. 

Genehmigung ist rechtswidrig  

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD fordert nun vom Landratsamt die Aufhebung dieser Genehmigung, weil sich bei den von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten, wie dem Vogel- und dem Fledermausgutachten, jetzt eklatante Mängel herausgestellt haben. Fast 30% der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wurden komplett ignoriert, die meisten davon sind sehr schwerwiegend. Weitere 46% der LUBW-Vorgaben wurden nur teilweise erfüllt.

Die Genehmigung hätte auf Grundlage dieser Gutachten überhaupt nicht erteilt werden dürfen, weil das Tötungsrisiko für geschützte Tierarten auf dieser Basis nicht beurteilt werden kann. Das Landratsamt wäre verpflichtet gewesen, die Einhaltung der LUBW-Vorgaben zu verlangen.

Es handelt sich um eine rechtswidrige Genehmigung und deshalb haben wir das Landratsamt aufgefordert, die Genehmigung aufzuheben.

Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht

Da das Landratsamt darauf bisher nicht reagiert hat, sah sich unsere Bürgerinitiative nun veranlasst, eine Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Sigel beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.

PRO SCHURWALD bat das Regierungspräsidium auch zu prüfen, ob auf das Landratsamt und seine Mitarbeiter von politischer und/oder behördlicher Seite bzw. von der EnBW Druck ausgeübt wurde und ob es zu Dienstpflichtverletzungen oder sogar Straftaten gekommen ist.

EnBW kassiert hohe EEG-Subventionen

Unsere Bürgerinitiative hatte sich bereits in das Genehmigungsverfahren intensiv eingebracht und immer wieder auf Mängel bei den von der EnBW vorgelegten Gutachten hingewiesen. Diese Hinweise wurden jedoch ignoriert und das Landratsamt hat der EnBW noch vor Jahresende 2016 die Genehmigung erteilt.

So wurde es der EnBW ermöglicht, noch in den Genuss der hohen EEG-Subventionen zu kommen, denn seit 01.01.2017 müssen sich Windkraftinvestoren in einem Ausschreibungsverfahren um die EEG-Subventionen bewerben. Seither hat noch kein Projekt aus Baden-Württemberg einen Zuschlag erhalten – Baden-Württemberg ist eben kein Windkraftland!

Offensichtlich waren für das Landratsamt aber die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Landesregierung bzw. der EnBW wichtiger als der Natur- und Artenschutz.

Windenergie-Gutachten-Check der Umweltverbände belegt eklatante Mängel

60% der im Jahr 2016 in Baden-Württemberg erteilten Genehmigungen für Windkraftanlagen erfolgten in den Monaten November und Dezember.

Dies machte auch die Umweltverbände NABU, BUND und LNV stutzig und sie unterzogen die Artenschutzgutachten verschiedener Windkraftprojekte einem Gutachten-Check und stellten eklatante Mängel  fest …

NABU:  Windenergie-Gutachten-Check belegt Mängel 

BUND:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

LNV:  Windenergie-Gutachten-Check belegt eklatante Mängel 

…  und die Naturschutzverbände werden deutlich …

  • „Untere Verwaltungsbehörden teilweise nicht unabhängig genug.“
  • „Defizite werden von der Umweltverwaltung … bestätigt,“ … Projekte werden aber „dennoch durchgewunken … .“
  • „ … reichen die Gutachten nicht aus, um eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung möglicher Standorte für Windenergieanlagen vorzunehmen.“
  • „ … die Genehmigungsbehörden  …  prüfen nicht genügend und genehmigen zu lasch.“
  • „ Entweder man hat besusst weggeschaut oder wir haben ein Problem mit dem Personal.“

… und fordern die Behörden auf (in Zukunft) Nachbesserungen von den Betreibern einzufordern.

Präsentation Windenergie – Gutachten – Check Landespressekonferenz 07-09-17

Es besteht eine Kumpanei zwischen Genehmigungsbehörden und der Windkraftindustrie!

Unter einem grünen Umweltminister Franz Untersteller kommt der Natur- und Artenschutz unter die (Wind)-Räder, und der CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk leistet Schützenhilfe indem er hierfür den Staatswald zur Verfügung stellt.

PRO SCHURWALD hat nun die Gutachten für das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden von demselben Gutachterbüro nach den gleichen Prüfkriterien überprüfen lassen. Und das Ergebnis war noch schlechter als bei den Umweltverbänden.

Widerspruch und Antrag auf Baustopp

Die Klage eines Winterbacher Bürgers gegen das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden ist noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Die Entscheidung des Gerichtes steht noch aus.

Stuttgarter Zeitung 12.10.2017:   Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat

Schorndorfer Nachrichten 11.10.2017:   Bürgerinitiative fordert Aufhebung der Genehmigung

Südwestpresse 13.10.2017:   Windpark Goldboden: Bürgerinitiative legt Beschwerde gegen Landrat ein

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Klage gegen Windkraftprojekt Goldboden eingereicht

Die EnBW hat den Bau von drei 230 Meter hohen Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) beantragt; dieser Antrag wurde vom Landratsamt Waiblingen im Dezember 2016 genehmigt. Angeordnet wurde zudem die sofortige Vollziehung. So durfte die EnBW schon vor Weihnachten die Bäume roden und irreversible Tatsachen schaffen.

Dagegen hat die Bürgerinitiative Pro Schurwald Widerspruch eingelegt und Klage (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Ziel des Widerspruchs und des Eilantrages ist ein Baustopp und die Aufhebung der Genehmigung.

Unsere Klage stützt sich auf drei Sachverhalte:

  1. Fehlerhafte Schallprognose

Die von der EnBW erstellte Schallprognose wurde mit dem ungeeigneten „Alternativen Verfahren“ berechnet; Stand von Wissenschaft und Technik ist jedoch das „Interimsverfahren“. So ist später in der Realität mit deutlich höheren Schallwerten zu rechnen. Zudem wurden keine Schallvorbelastungen und keine Resonanzen / Reflektionen berücksichtigt, ebenso wenig wie die Überlagerungen mit den Schallemissionen von dem benachbarten Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach). Hieraus können sich weitere Zusatzbelastungen ergeben. Insbesondere im Bereich der 8-geschossigen Wohnanlagen in Hohengehren ist mit Reflektionen zu rechnen. Die Schallüberlagerungen mit dem Windkraftprojekt in Ebersbach kommen vor allem in Hegenlohe, Thomashardt und Schlichten zum Tragen.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass an 9 von 12 berechneten Immissionsorten das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten wird. Die Einhaltung der Schall-Richtwerte ist bei diesem Windkraftprojekt nicht sichergestellt.

  1. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Windkraftprojekt WN-34 Goldboden verursacht erhebliche Umweltauswirkungen, es kommt zudem zu einer Überschneidung der Einwirkungsbereiche mit dem Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg. Trotzdem wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es gab nur eine standortbezogene Vorprüfung mit eingeschränktem Kriterienkatalog (nur standortbezogene Merkmale), statt einer allgemeinen Vorprüfung, die auch die Merkmale des Windkraftprojektes und dessen Auswirkungen umfasst. Die durchgeführte Vorprüfung ist fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen. Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten entsprechen nicht den Vorgaben des LUBW (Landesumweltamt) und haben erhebliche Mängel. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Goldboden ein Rotmilan-Dichtezentrum besteht. Die aktuellen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) für Windkraftanlagen zu Vogelhorsten wurden nicht berücksichtigt.

Ein von unserer Bürgerinitiative Pro Schurwald beauftragter Gutachter hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für unabdingbar.

  1. Unzureichende Windhöffigkeit

Die EnBW beantragte die sofortige Vollziehung, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens – wegen der Absenkung der EEG-Subventionen zum Jahresende – gefährdet sei. Dies zeigt wie grenzwertig die Windhöffigkeit und die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes sind und dass kein besonderes Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug der Genehmigung gegeben ist. Bis jetzt liegen immer noch keine richtlinienkonforme Windgutachten vor.

Obwohl das Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand, haben über 1.200 Bürger Einwendungen vorgebracht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen. Der große Widerstand aus der Bevölkerung war für das Landratsamt ein Grund die „sofortige Vollziehung“ der Genehmigung anzuordnen, damit es nicht durch Widersprüche und Klagen zu einer Verzögerung dieses Projektes kommt. Den Bürgern soll es ganz bewusst so schwer wie möglich gemacht werden ihre Rechte wahrzunehmen – dies ist Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg im Jahr 2016!

Auch bei der Durchsicht der Verwaltungsakten entstand bei uns der Eindruck, das hier keine neutrale Prüfung des Bauantrages eines privaten Investors durch eine Genehmigungsbehörde stattfand, sondern das Landratsamt und die EnBW versuchten gemeinsam alle Hindernisse, die dem Projekt entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen. Dies ist eine Kumpanei von Behörde und Investor – wie bereits zuvor kritisiert: die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst.

Die Klage hat eine weit über das Projekt WN-34 Goldboden hinausgehende Bedeutung, da es sich um das erste Windkraftprojekt auf dem Schurwald handelt. Sollte es realisiert werden, gilt der Schurwald als vorbelastet und nachfolgende Projekte könnten leichter genehmigt werden. Die Büchse der Pandora wäre geöffnet.

In seinem Jahrespressebericht hat das Verwaltungsgericht den „Eilantrag gegen Windpark „Goldboden“ im Schurwald“ unter den 10 Verfahren mit öffentlichem Interesse hervorgehoben. Zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hinsichtlich eines Baustopps könnte es noch im Mai kommen.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Jahrespressebericht+vom+31_+Maerz+2017/?LISTPAGE=4414005

Leider sind die juristischen Möglichkeiten von Bürgern sehr eingeschränkt und die Behörden haben einen großen Ermessensspielraum (Entscheidungsprärogative). Aufgrund der großen Mängel im Genehmigungsverfahren sind wir jedoch optimistisch, dass das Verwaltungsgericht diesen Ermessensspielraum als überschritten ansieht und die Genehmigung aufheben wird. Auch beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises ist man sich offensichtlich bewusst, dass die Genehmigung nicht auf einer sicheren Grundlage steht, denn der Genehmigungsbescheid wurde weder vom Landrat oder dem zuständigen Dezernenten, noch vom Amtsleiter unterzeichnet.

Stuttgarter Zeitung 05.05.2017:   Klage gegen drei Windräder

Schorndorfer Nachrichten 05.05.2017:   Windkraftgegner klagen für Baustopp am Goldboden

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Windkraft-Industrieprojekt WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt

Am 02. Dezember 2016 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Waiblingen) das Windkraftprojekt der EnBW am Goldboden bei Manolzweiler genehmigt. Die Genehmigung erfolgte einen Tag nach Ablehnung unserer Petitionen durch den Landtag und noch „rechtzeitig“ vor der Reduzierung der EEG-Subventionen zum 01. Januar 2017.

Die EnBW darf nun drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 Meter (Nordex N131 / 3.300) nördlich der Kreisstraße 1209 (Kaisersträßle) bauen.

Die Bürgerinitiative PRO SCHURWALD hat sich mit professioneller Unterstützung der Kanzlei Caemmerer Lenz mit zahlreichen Einwendungen in das Genehmigungsverfahren eingebracht.

Leider war der politische Druck so groß, dass die Genehmigung in Rekordzeit noch vor der Absenkung der EEG-Subventionen erteilt wurde. Deshalb bleibt jetzt nur der Klageweg.

Angeordnet wurde die „sofortige Vollziehung“; die EnBW darf also sofort mit den Bauarbeiten beginnen. So wurden noch vor Weihnachten die Bäume gefällt.

Der große Widerstand der Bürgerinnen und Bürger begründet den Sofortvollzug; man möchte der EnBW keine Verzögerungen zumuten. Deshalb wird der Rechtsschutz der Bürger und Anwohner „zurückgestellt“. Die einmonatige Widerspruchsfrist wurde so terminiert, dass davon 2 Wochen in die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig fallen.

Bürgerbeteiligung ist offensichtlich nur erwünscht, wenn die Bürger die Regierung unterstützen, aber unerwünscht wenn sie für ihre eigenen Interessen eintreten.

Die Genehmigung von Windkraftanlagen des Landesunternehmens EnBW ist praktisch ein Insichgeschäft mit Vorteilsnahme der Landesregierung:

Die Landesbehörde ForstBW verpachtet an das Landesunternehmen EnBW Staatswaldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Die Landesbehörde ForstBW entscheidet anschließend über die Waldumwandlungsgenehmigung und hat daraus einen finanziellen Vorteil, denn sie erhält dafür Pachteinkünfte. Die Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erteilt die Landesbehörde Landratsamt; und sollten einem Windkraftprojekt gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entscheidet die Landesbehörde Regierungspräsidium  über Ausnahmegenehmigungen.

Die Landesregierung genehmigt sich ihre eigenen Windkraftprojekte selbst!

Die EnBW hat für WN-34 Goldboden das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Trotzdem haben über 1.200 Bürger Einwendungen gegen das Projekt beim Landratsamt vorgebacht. 75% der Einwohner von Manolzweiler und 50% der Einwohner von Schlichten haben sich gegen das Projekt ausgesprochen.

Dabei gibt es immer noch keinen Nachweis, dass am Goldboden ausreichende Windverhältnisse herrschen – richtlinienkonforme Windgutachten liegen nicht vor. Dies bestärkt uns in dem Verdacht, dass die EnBW zu ideologischen Zwecken missbraucht wird und am Goldboden ein Windkraftfriedhof droht.

Die erforderlichen Gutachten wurden alle von der EnBW beauftragt und bezahlt. Die Gutachter sind also nicht unabhängig, ihre Qualifikation wurde nicht überprüft. Manche Gutachter distanzieren sich sogar von ihren eigenen Gutachten indem sie hierfür ausdrücklich keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um gekaufte Gutachten; trotzdem bilden sie die Grundlage für die Genehmigung.

Das Landratsamt stellt fest: „Das Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich.“ Es tritt als „Fremdkörper in Erscheinung“ und hat einen „negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild“. Obwohl keine ausreichenden Windverhältnisse und damit kein Nutzen des Projektes nachgewiesen wurden,  wurde das Projekt trotzdem genehmigt.

Da der Eingriff ins Landschaftsbild „nicht ausgleichbar“ ist, wurde eine Ersatzzahlung in Höhe von 144.000 Euro festgesetzt, bei 20 Jahren Betriebslaufzeit sind dies 7.200 Euro/aso viel ist unsere Landschaft also wert. Im Vergleich hierzu dürften sich die jährlichen Pachtzahlungen an ForstBW auf (schätzungsweise) 150.000 Euro/a belaufen.

Die Landesregierung verkauft die Schurwaldlandschaft für 7.200 Euro und kassiert dafür 150.000 Euro – und das jedes Jahr!

Zwischenzeitlich wurde der EnBW eine Teil-Baufreigabe erteilt; so können weitere bauvorbereitende Maßnahmen durchführt werden. Es kann ganz offensichtlich nicht schnell genug gehen!

Die Erteilung der endgültigen Baufreigabe scheitert noch am fehlenden geologischen Gutachten (Standsicherheitsnachweis). Der Standort befindet sich an einem Rutschhang mit Knollenmergel. Dieser schwierige Baugrund macht auf jeden Fall massive Fundamente erforderlich (Pfahlgründungen), zumal in unmittelbarer Nähe die Landeswasserleitung verläuft.

Es gibt schwerwiegende Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Genehmigungsverfahren als Farce. Ein unabhängiges Gericht wird dies hoffentlich anders beurteilen als die Landesbehörde Landratsamt.

Auch beim Windkraftausbau bestätigt sich die Aussage des Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: „Noch nie war in … der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“ Die Windkraftindustrie hat sich unser Land zum Untertan gemacht!

Weitere Informationen unter:
Landesregierung verkauft die Schurwald-Landschaft für 7.200 Euro

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Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

Petition  15 / 05074:  Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW

Unsere Petition richtet sich gegen die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen durch ForstBW. Betroffen hiervon sind insgesamt 64 Windkraftstandorte in Baden Württemberg, darunter auch WN-34 Goldboden (Winterbach),  ES-02 Sümpflesberg (Ebersbach), GP-01 Adelberg und GP-03 Weinstraße (Schorndorf / Wangen).

Am 01.12.2016 hat der Landtag entschieden, dass unserer Petition „nicht abgeholfen“ werden kann.

Der Berichterstatter im Petitionsausschuss, der Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, kritisierte, dass  keine Sach- und Rechtsgutachten unabhängiger Sachverständiger eingeholt wurden, um die vorgetragenen Sachverhalte zu überprüfen; es könne nicht sein, dass ForstBW selbst die Sachgerechtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Handelns beurteile.

Nach der Entscheidung über unserer Petition war der Weg für die Genehmigung zahlreicher Windkraftprojekte noch im Jahr 2016 frei. Da die EEG-Subventionen zum 01.01.2017 gesenkt wurden, profitieren diese Projekte noch von den höheren Subventionen – zu Lasten der Stromkunden.

Das EnBW-Projekt am WN-34 Goldboden wurde einen Tag nach der Landtagsentscheidung, am 02.12.2016, genehmigt.

Weitere Informationen (einschl. Text der Petition, Beschlussvorlage Landtag, Sitzungsprotokoll Landtag):

Landtag entscheidet über unsere Petition gegen ForstBW

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Windkraftindustriezone Sümpflesberg – Königseiche

Uhl Windkraft aus Ellwangen hat im Juni 2016 beim Landratsamt Göppingen einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Vestas V 136  gestellt. Diese sollen im Vorranggebiet ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) entlang der K 1412 (südlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

Die Vestas V 136  ist eine der  größten Windkraftanlagen am Markt, Nabenhöhe 149 Meter, Gesamthöhe 217 Meter, Rotordurchmesser 136 Meter, überstrichene Fläche 14.500 qm (> 2 Fußballfelder).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Baiereck:                    700 Meter

Büchenbronn:        1.300 Meter

Krapfenreut:          1.300 Meter

Nassach:                 1.600 Meter

Thomashardt:       1.800 Meter

Schlichten:            1.800 Meter

Der Standort liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Hier ist der Bau von Windkraftwerken eigentlich verboten. Deshalb müsste das Landratsamt Göppingen hier entweder eine Befreiung (Ausnahmegenehmigung) erteilen oder das Landschaftsschutzgebiet aufheben.

Für beide Maßnahmen ist die für den Windatlas errechnete Windgeschwindigkeit jedoch zu gering. Bereits im letzten Jahr hat es deshalb das Landratsamt Esslingen abgelehnt eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes auch nur zu prüfen. Deshalb wurden die im Landkreis Esslingen liegenden Flächen aus dem Vorranggebiet herausgenommen; dieses verkleinerte sich hierdurch von 69 ha auf 28 ha.

Die meteorologischen und topografischen Verhältnisse unterscheiden sich in den beiden Landkreisen jedoch nicht, weshalb wir eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes rechtlich für nicht möglich halten. Die Windkraftwerke wären somit nicht genehmigungsfähig.

In unmittelbarer Nähe der geplanten Windkraftwerke befindet sich ein NATURA2000 / FFH-Gebiet.

Der Bauantrag ist noch nicht vollständig, so fehlen das Windgutachten und die naturschutzrechtlichen Fachgutachten.

Die für den Sümpflesberg für den Windatlas berechnete Windgeschwindigkeit von max. 5,75 m / sec. in 100 Meter über Grund ist sehr grenzwertig; sie liegt unter der Ertragsschwelle. Alle Windmessungen, die bisher im Schurwald durchgeführt wurden, zeigten Ergebnisse, welche deutlich unter den für den Windatlas berechneten Werten liegen. Nach unserer Kenntnis hat die Fa. Uhl bisher nicht mit Windmessungen am Sümpflesberg begonnen.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

https://pro-schurwald.com/einfuhrung/

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Bilder zum Vergrößern anklicken!

zukünftige Aussichten bei der Königseiche:

Uhingen-Baiereck:

Baiereck ES-02 Sümpflesberg

Ebersbach-Büchenbronn:

Büchenbronn ES-02 Sümpflesberg

 

 

 

 

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten ES-02 Sümpflesberg

Lichtenwald-Thomashardt:

Sümpflesberg Hegenloher Straße

Sümpflesberg Gänswasen

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Windkraftindustriezone Winterbach-Goldboden

Die EnBW hat im März 2016 beim Landratsamt Rems-Murr  einen Bauantrag für 3 Windkraftanlagen des Typs Nordex N131 gestellt. Diese sollen östlich der Goldbodenkreuzung (Richtung Schlichten / Thomashardt), entlang der K 1209 (nördlich) – mitten im Wald – errichtet werden.

EnBW: Projektdetails „Windpark Goldboden-Winterbach“

Die Nordex N131 ist eine der größten Windkraftanlagen am Markt, mit einer Gesamthöhe von 230 Meter und somit höher als der Stuttgarter Fernsehturm. Der Durchmesser der Rotoren beträgt 131 Meter, die von ihnen überstrichene Fläche ist so groß wie 2 Fußballfelder (13.500 qm).

Die Abstände zur Wohnbebauung betragen:

Engelberg:          1.000 Meter

Manolzweiler:  1.400 Meter

Hohengehren:  1.500 Meter

Schlichten:         1.700 Meter

Thomashardt:   1.800 Meter

Winterbach:      1.900 Meter

Direkt angrenzend an das Windkraftgebiet befinden sich ein NATURA2000-Gebiet (FFH-Gebiet) und ein Landschaftsschutzgebiet.

Der Bauantrag ist unvollständig, so fehlt insbesondere ein Windgutachten. Die EnBW beantragt den Bau von 3 Windkraftanlagen ohne Kenntnis der örtlichen Windverhältnisse !!! ???

Dabei sollte die EnBW vorgewarnt sein: KommunalWind / JUWI hatten zuvor diesen Standort am Goldboden wegen Unwirtschaftlichkeit (= zu wenig Wind) aufgegeben und die EnBW selbst hat in 6 km Entfernung in Aichwald bei einer einjährigen Windmessung Windverhältnisse ermittelt, die weit unter dem Mindestrichtwert liegen. Dies wird am Goldboden nicht anders sein.

Stuttgarter Zeitung 15.07.2015:   Ziemliche Flaute auf dem Schurwald

Trotzdem weigert sich die EnBW eine richtlinienkonforme Windmessung (TR6  Rev.9  der FGW) durchzuführen; diese würde mindestens 1 Jahr dauern.

Grund für diese Eile ist die für den 01.01.2017 erwartete Änderung bei den EEG-Subventionen; die EnBW möchte noch im Jahr 2016 eine Baugenehmigung erhalten, um  ihren Anspruch auf Subventionszahlungen optimieren zu können. Hier gilt die Regel, dass die Subventionen umso höher sind, je schwächer der Wind bläst. Bezahlt werden muss das von den privaten und mittelständischen Stromverbrauchern, Großverbraucher sind davon befreit.

Windräder ohne Wind – machen keinen Sinn; am Goldboden droht ein Windkraft-Friedhof zu entstehen. Zerstörung von Natur und Landschaft, sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen – und das alles nur wegen ideologisch motivierter Symbolpolitik. Die grün-rote Landesregierung missbraucht hier die EnBW für politische Zwecke.

Von Windkraftanlagen gehen viele nachteilige Umweltauswirkungen aus, wie Lärm und Infraschall, aber auch Schattenschlag. Es wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität kommen und die Landschaft wird verunstaltet. Die Gesundheit der Menschen wird gefährdet und Immobilienwerte vernichtet. So sind die Eigenheimfinanzierung junger Familien und die Alterssicherung vieler Menschen bedroht.

https://pro-schurwald.com/einfuhrung/

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zukünftige Aussichten am Goldboden:

Winterbach-Engelberg:

Engelberg WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

 

Winterbach-Manolzweiler:

Manolzweiler WN-34 Goldboden 2

 

 

 

 

 

Manolzweiler WN-34 Goldboden 1

Schorndorf-Schlichten:

Schlichten WN-34 Goldboden

 

 

 

 

 

 

Lichtenwald-Thomashardt:

Goldboden Thomashardt

 

 

 

 

 

Baltmannsweiler-Hohengehren:

Goldboden Tannhof

 

 

 

 

 

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Info-Flyer – Alle Infos in Kurzform

BI ProSchurwald Flyer 12-11-06

Informationsbroschüre der Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ zum Thema Windkraft auf dem Schurwald.

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Leben in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen – Kurzfilme

Wie erleben Menschen die Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft?

Filme aus der Realität des Alltags:

Leben mit Windkraftanlagen    Dauer ca. 6 Min.

Umzingelt von Windrädern   Dauer ca. 6 Min.

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Infraschall von Windkraftanlagen (10 Min.):

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ARD Exclusiv im Ersten:  Der Kampf um die Windräder – Auswüchse der Boombranche (30 Min.)

Nur laue Lüftchen (5 Min.)

Windenergie – Ein Minusgeschäft (2 Min.)

Undurchsichtige Geschäfte mit Windparks (7 Min.)

NDR Windiges Geld  (45 Min.):

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Das Leben in der Nähe von Windrad-Riesen – ein Erfahrungsbericht  (3,5 Min.):

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Wahnsinn Windkraft (30 Min.)

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Vernunftkraft – Ein Waldspaziergang:
(technische und ökonomische Hintergründe der Ansiedlung von Windkraftindustrie in Wäldern)

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Vernunftkraft – Energiepolitik zum Wohl von Mensch und Natur:
(Der Energiepolitik fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept …)

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Weitere Filme und Videos finden Sie hier .

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