Neues Konzept für Windkraftprojekt ES-02 Sümpflesberg / Königseiche

Uhl-Windkraft hat für den Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche (Ebersbach-Büchenbronn) einen neuen Genehmigungsantrag beim Landratsamt Göppingen für zwei Windkraftanlagen eingereicht.

Neues Konzept

Nach dem neuen Konzept soll die mittlere Windkraftanlage entfallen und die westliche und östliche durch einen größeren Typ  –  Nordex N149 / 4.5  –  ersetzt werden. Dieser hat eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 149 m und eine Gesamthöhe von 238 m; die überstrichene Rotorfläche beträgt 17.480 qm, dies entspricht 2,5 Fußballfeldern.

Die neu geplanten Nordex-Anlagen N149 sind 22 Meter höher und haben eine 20% größere Rotorfläche, als die bisher geplanten Vestas-Anlagen V136. Im Vergleich zu den Nordex-Windturbinen N131 am Goldboden sind sie fast 10 Meter höher und haben eine 30% größere Rotorfläche.

Obwohl die Anzahl der Windturbinen von drei auf zwei reduziert wurde, ergeben sich durch die neue Konfiguration erheblich größere Nachteile und Beeinträchtigungen. Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Auch die maximal mögliche Schattenbelastung vergrößert sich erheblich.

Uhl-Windkraft hat das vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Für die zwei Windkraftanlagen müssen 1,5 Hektar Wald gerodet werden, 7.000 qm Boden werden dauerhaft überbaut.

Windhöffigkeit

Bisher wurden am Sümpflesberg  keine Windmessungen durchgeführt und Uhl Windkraft hat weiterhin kein Windgutachten vorgelegt.

Die drei Windturbinen am WN-34  Goldboden konnten von Januar bis September 2018 nur ca. 50% der von der EnBW geplanten Strommenge erzeugen, obwohl in den meisten Monaten überdurchschnittliche Windverhältnisse herrschten. Dies beweist, Baden-Württemberg und speziell der Schurwald sind KEIN Windkraftland.

Landschaftsschutzgebiet

Der Standort ES-02 Sümpflesberg liegt im Zentrum mehrerer Landschaftsschutzgebiete. Durch den Bau von  zwei Windkraftanlagen würde hier der maximal mögliche Landschaftsschaden verursacht.

Die  Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis haben die  Änderung von Landschaftsschutzgebieten abgelehnt, weshalb der im Landkreis Esslingen liegende Teil des Windkraftvorranggebietes ES-02 Sümpflesberg und der Standort WN-35 Kaiserstraße / Brennten (Schlichten / Oberberken) entfallen sind. In beiden Fällen war die Begründung: zu geringe Windhöffigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Landratsamt Göppingen hier anders verfährt.

Abstand Wohnbebauung

Der von Fachleuten für erforderlich gehaltene Mindestabstand von der 10-fachen Anlagenhöhe (10H = 2.400 m) wird in der Regel nicht eingehalten: Baiereck: 800 m, Büchenbronn: 1.200 m, Krapfenreuth: 1.300 m,  Nassach-Unterhütt: 1.600 m, Thomashardt: 1.900 m, Schlichten: 1.900 m, Hegenlohe: 2.400 m.  

Lärm

Die neuen Anlagen sind lauter und der Emissionspunkt (Nabe) höher, so dass grundsätzlich mit einer höheren Schallbelastung zu rechnen ist. Dies bestätigt auch das Schallgutachten des TÜV-Süd. An (fast) allen Immissionsorten ist die Schallbelastung höher als beim bisherigen Konzept.

In Baiereck wird sogar der nächtliche Immissionsrichtwert überschritten. An 6 Immissionsorten, davon 2 in Baiereck, 2 in Büchenbronn und 2 in Thomashardt wird das Irrelevanzkriterium nicht eingehalten.

Bei Berücksichtigung der bestehenden Windkraftanlagen am WN-34 Goldboden und der geplanten Windkraftanlagen an GP-03 Weinstraße (Wangen / Unterberken) ergeben sich hohe Gesamtbelastungen (> 35 dB(A)) in Baiereck: Büchenbronner Straße, Solweg; Büchenbronn: Schorndorfer Straße, Kohlplatte; Krapfenreuth: Rosheckweg und im Gartenbaugebiet Herfeld.

Auch in Lichtenwald liegt die Gesamtbelastung nahe am nächtlichen Immissionsrichtwert (> 33 dB(A)), dies gilt insb. für Im Gänswasen, Staufenstraße und Bosslerweg. Nicht ganz so hoch ist die Belastung im Bergäcker und Gassenäcker, bzw. wegen höherem Richtwert nicht „relevant“.

Störend ist jedoch nicht nur die absolute Lautstärke, sondern auch der Charakter des Lärms (wusch, wusch, wusch).

Relevante Schallvorbelastungen wurden bei dem Schallgutachten nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch gegeben und belegt. Schallimmissionen von gewerblichen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwingend als Vorbelastung für den potentiellen Standort zu berücksichtigen.

Es ist ferner zu kritisieren, dass der TÜV-Süd keine Haftung für das Schallgutachten übernimmt. Schallreflexionen werden ausgeschlossen; diese sind jedoch aufgrund der Tallagen (insb. Baiereck) gegeben. Ebenso werden impulshaltige Geräusche ausgeschlossen, obwohl diese durch den Rotorblattdurchgang am Turm physikalisch unvermeidbar sind. Infraschall und tieffrequenter Schall werden als unkritisch bezeichnet; es gibt jedoch keine wissenschaftliche Studie, welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit von durch Windkraftanlagen erzeugtem Infraschall und Körperschall belegt.

Somit ist zu befürchten, dass die Lärmbelastung in der Realität höher ist, als prognostiziert. Dies hat sich auch an anderen Orten bereits gezeigt:

In Kuchen gibt es massive Beschwerden wegen der Windkraftindustrieanlagen am GP-14 Tegelberg:
Südwestpresse 21.02.2018:   Kuchener leiden unter Windrad-Lärm

Ebenso im Schuttertal (Ortenaukreis); hier müssen Windräder nachts abgeschaltet werden:
Badische Zeitung 21.12.2016: Ab sofort werden drei Windräder nachts abgeschaltet

Schattenschlag

Hauptleidtragender des Schattenschlag ist Baiereck. An allen Immissionsorten wird der tägliche Richtwert (30 Min./d) überschritten, an den meisten Orten auch der jährliche Richtwert (30 Std./a). Dies bedeutet, es wird zu vermehrten Schattenabschaltungen kommen müssen; die Frage ist aber, wer kontrolliert das? Es ist überall davon auszugehen, dass die rechtlich maximal zulässige Schattenemission ausgenutzt wird und es ist nicht auszuschließen, dass diese Grenzwerte zukünftig erhöht werden könnten.

Artenschutz

Das Windkraftprojekt verursacht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, weshalb unseres Erachtens  eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben „kann“. Dies ist hier gegeben. Uhl-Windkraft möchte jedoch nicht einmal eine Vorprüfung durchführen.

Im 1.000 Meter Umkreis der  Windkraftanlagen befinden sich Rotmilan-Revierzentren und ein Wespenbussard-Revierzentrum. Die  Mindestabstandsforderung (LUBW 2013) wird somit  verletzt.

Auch der  Landesnaturschutzverband hat sich gegen dieses Projekt ausgesprochen.

Brandschutz

Es sollte ein konkretes Brandschutzkonzept vorgelegt werden, in dem dargelegt wird wie ein Brand von Windkraftanlagen im Wald, nach einer längeren Trockenperiode (wie im Sommer 2018), an diesem Standort bekämpft werden soll, bzw. wie hier ein kontrolliertes Abbrennen erfolgen kann? (Löschwasser?)

Ferner sollte eine automatische Löschanlage für beide Maschinenhäuser vorgeschrieben werden.

Nachtbefeuerung

Die Nachtbefeuerung erfolgt durch ein dauerhaftes aggressives Blinken. Für die Nachtkennzeichnung sollte eine bedarfsgesteuerte Befeuerung vorgeschrieben werden. Dies bedeutet, die Befeuerung blinkt nur, wenn sich ein Flugzeug nähert und nicht ständig. Ferner sollte die Befeuerung der beiden Anlagen synchronisiert werden.

Akzeptanz

Dieses Windkraftprojekt hat keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Im Jahr 2016 wurden 1.500 Unterschriften gegen dieses Windkraftprojekt an Landrat Wolff übergeben.

Die Stadt Ebersbach hat im Jahr 2016 das Einvernehmen zu diesem Projekt verweigert, die Stadt Uhingen und die Gemeinde Lichtenwald haben kritische Stellungnahmen abgegeben.

Wir kämpfen weiter um den Schurwald als Natur- und Erholungsraum zu erhalten. Ein Windkraftfriedhof am Goldboden ist genug!

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